Waldwege in Österreich - ist das Befahren erlaubt?

Diskutiere Waldwege in Österreich - ist das Befahren erlaubt? im Reise Forum im Bereich Unterwegs; Hallo zusammen, nachdem es ja hauptsächlich die Fahrer von Enduros betrifft, denke ich, daß hier doch fundierte Infos zu erhalten sein sollten...
ChiemgauQtreiber

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Hallo zusammen,
nachdem es ja hauptsächlich die Fahrer von Enduros betrifft, denke ich, daß hier doch fundierte Infos zu erhalten sein sollten.

Wir sind uns uneins, ob das Befahren von größeren Waldwegen in Österreich erlaubt ist.

beim letzten Befahren der uns legal erscheinenden Wege (keine Sperrkennzeichnung) waren die meisten davon abgehenden Wege nochmals mit "Forststraße" und dem Gesperrt Schild (rund, weiß mit rotem Rand) versehen. Auch Mountenbiker kamen uns vielfach unter.

wenn ich das hier so lese, dann scheint es aber zuerst mal nicht erlaubt zu sein ?
ist dem so?
kennt jemand die Sanktionen im Falle des Erwischt werdens?

es geht uns nicht um erkennbare Private Forstwege, sondern hauptsächlich um die großen Durchgangsstraßen im Wald (z.B. Kobernausserwald oder bei Geretsberg), wo man auch mal seine Q etwas "artgerecht" bewegen kann. Wenn man in die Bergregion kommt, da sind ja normal alle abgehenden Forstwege gesperrt.
 
AlpenoStrand

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Forststraßen sind bei uns im Forstgesetz definiert, siehe §59 Forstgesetz:
(1) Forstliche Bringungsanlagen im Sinne dieses Bundesgesetzes (kurz Bringungsanlagen genannt) sind Forststraßen (Abs. 2) und forstliche Materialseilbahnen (Abs. 3).

(2) Eine Forststraße ist eine für den Verkehr von Kraftfahrzeugen oder Fuhrwerken bestimmte nichtöffentliche Straße samt den in ihrem Zuge befindlichen dazugehörigen Bauwerken,

1.die der Bringung und dem wirtschaftlichen Verkehr innerhalb der Wälder sowie deren Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz dient und

2.die für eine Dauer von mehr als einem Jahr angelegt wird und

3.bei der die mit der Errichtung verbundenen Erdbewegungen eine Änderung des bisherigen Niveaus von mehr als einem halben Meter ausmachen oder mehr als ein Drittel der Länge geschottert oder befestigt ist.
Davon kann (oder muss) man ableiten dass so gut wie jeder Weg im Wald, der den obigen Kriterien entspricht, de jure eine Forststraße ist.
Des weiteren steht im §33 Forstgesetz Abs 3 dass das befahren von Forstraßen grundsätzlich verboten ist und wer es trotzdem unternimmt eine Verwaltungsübertretung begeht.

Über die Höhe der Strafe kann ich dir leider keine Auskunft geben. Bisher hat mich noch keiner erwischt. :rollleyyes:
 
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palu

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Ein befahrbarer Waldweg (also wo auch ein normales Auto lang fahren kann, nicht Trampelpfade :)) der kein Fahrverbots/Forstweg Schild hat, kann meines Wissens nach befahren werden. Findest aber kaum, bei uns ist fast alles verboten, zumindest in Westösiland ...
 
QVIENNA

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Kein Schild bedeutet nicht, dass es erlaubt ist.
 
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palu

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Ja, die sind bei uns auch ausnahmslos als solche beschildert ... eben fast alle ...
 
QVIENNA

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Die Beschilderung ist optional, weil sich eben viele nicht auskennen (wollen). Zusätzlich gibt’s viele Schranken (für die Unverbesserlichen). Die Bundesforste stellen fast immer Tafeln auf.

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Lewellyn

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Aber sie bitten doch nur…
 
apfelrudi

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Wenn Du ÖBf siehst, solltest du umdrehen, und zwar gleich, die verstehen ihr Geschäft, bzw das ihrer Anwälte
 
AlpenoStrand

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Ein befahrbarer Waldweg (also wo auch ein normales Auto lang fahren kann, nicht Trampelpfade :)) der kein Fahrverbots/Forstweg Schild hat, kann meines Wissens nach befahren werden. Findest aber kaum, bei uns ist fast alles verboten, zumindest in Westösiland ...
Das befahren des Waldes, und dazu gehören die Forststraßen eben auch (den Begriff Waldweg gibt es bei uns in der Rechtsprechung nicht), ist generell verboten. Somit darfst du dort auch nicht fahren wenn kein (eigentlich überflüssiges) §52-1 (Fahrverbot) Schild steht.
 
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muß ich mir nochmal ansehen - komischerweise waren ja die abgehenden Straßen meist nochmal "verboten" und auf dem Hauptweg war dann ein Wegweiser zu einem Ort und auch mal zu einem Wirtshaus - sicher nicht für die Fußgänger :zwinkern:
 
Redwine55

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Man muss öffentliches und privates Recht auseinanderhalten. Auf privaten Straßen (Forststraßen gehören zu dieser Kategorie) gult die Straßenverkehrsordnung nicht, daher gibt es auch keine Polizeikontrollen bzw. Verkehrstrafen. Jedoch kann der Eigentümer mit Besitzstörungsklage gegen Verstöße gegen sein Besitzrecht vorgehen. Das ist dann viel teurer als eine Verkehrsstrafe (ca € 250 für RA-Kosten plus allfällige Gerichtskosten).
 
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Es gibt noch die sogenannten Naturstraßen, dies sind nicht asphaltierte Landesstraßen. Vielleicht wart ihr auf einer solchen unterwegs?
 
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palu

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Das befahren des Waldes, und dazu gehören die Forststraßen eben auch (den Begriff Waldweg gibt es bei uns in der Rechtsprechung nicht), ist generell verboten. Somit darfst du dort auch nicht fahren wenn kein (eigentlich überflüssiges) §52-1 (Fahrverbot) Schild steht.
Naja, in Vorarlberg haben wir sogar Kieswege durch den Wald den Berg rauf, da darf man fahren. Steht sogar oftmals ein 30Km/h Schild dran. Wie gesagt - in Vorarlberg - sagt dir ein Schild wenn du es nicht darfst. Ist evtl ein Überbleibsel der Ost Östereich Experimente, die bei uns ja auch vergessen haben die 80Km/h Schilder auf Landstrassen wieder abzumontieren, die es nur in Tirol/Vorarlberg gibt. Danke Wien, 's negscht mol kasch din seich oh gad selbscht usteschta!

Was bei uns sicher auch nicht geht ist Wald selbst befahren, oder so kleine Pfade etc ...

Ein generelles geht oder geht nicht gibts demnach wohl nicht - nimm einfach Gefühl, Hausverstand und Ausschau nach Schildern mit :)
 
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Das widerspricht aber meiner Ausführung nicht, denn der Grundbesitzer kann natürlich eine Durchfahrt erlauben. Ich wollte nur verdeutlichen dass kein Schild grundsätzlich mal Verbot bedeutet und man sich nicht blind darauf verlassen kann wenn nun kein Fahrverbot Schild steht sei es automatisch erlaubt.

Außerdem gilt ja noch immer: Wo kein Kläger dort kein Richter.
 
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Hermann67

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In Österreich ist fahren auf unbefestigte strassen mittlerweile unmöglich. Oder kennt wer irgendeine schotterstrasse oder bergstrasse die er hier erwähnen könnte wo man fahren darf?
 
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