Ich verstehe das ganze Theater des Threadführers nicht. Es gibt im bürgerlichen Gesetzbuch klare Regeln dafür, wie bei Mängeln eines Kaufgegenstand zu verfahren ist. Ist es überhaupt ein Kaufgegenstand oder ein Leasing Produkt, was dem Threadführer nicht gehört, sondern der BMW Financial? Aber nehmen wir einmal an, das Produkt steht im Eigentum des Beschwerdeführers. Er muss die Mängel dem Verkäufer anzeigen und diesem mehrere Gelegenheiten zur Nacherfüllung geben. Treten mehrere Mängel auf, muss jeweils die Gelegenheit zum Nachbesserungen gegeben werden, es sei denn, wegen der Mängelhäufung kann man von einem grundsätzlichen Montagsprodukt ausgehen und das Vertrauen in das Produkt ist nachhaltig erschüttert.
Ich hätte jetzt gerne zunächst mal gewusst, welche konkreten Mängel aufgetreten sind und warum das Fahrzeug zehn Wochen in der Werkstatt stand. Was war die Ursache dafür, dass das Produkt auf der Autobahn mit einem Ausfall des Motors liegen blieb? Wurde der Mangel behoben?
Warum wurden zehn Wochen Werkstattaufenthalt akzeptiert? Wurde zu irgendeinem Zeitpunkt schriftlich die Nacherfüllung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fristsetzung) gefordert? Wurde die Rückgängigmachung des Kaufs gefordert? Wurde das Produkt zurückgegeben?
Es kommt dabei nicht darauf an, ob man einen Niederlassungsleiter kennt oder sprechen kann. BMW insgesamt ist eine juristische Person und die Niederlassungen sind es auch. Das Begehren auf Rückgängigmachung des Kaufes ist an diese juristische Person zu richten.
Wenn sich der Beschwerdeführer das nicht selbst zutraut, gibt es Rechtsanwälte, die so etwas professionell regeln. Hat der Beschwerdeführer selbst die Niederlassung in Verzug gesetzt, dann gehen die Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden des Beschwerdeführer zulasten der Niederlassung – immer vorausgesetzt, die Gründe für die Rückgängigmachung des Kaufes waren überzeugend.
Ich selbst hatte massive Probleme mit einer 1300 GS ASA und das Fahrzeug stand auch einige Wochen in der Werkstatt, weil die Ersatzteile nicht verfügbar waren. Nachdem sie eingebaut waren, war das Problem nicht behoben. Ich habe die Rückgängigmachung betrieben, wobei es ein Leasinggegenstand war. Bei dieser Abwicklung, in die BMW in Form der BMW Leasing involviert war, gab es überhaupt keine Probleme. BMW hat das professionell abgewickelt und ich fahre jetzt eine 1300 GS Adventure ohne ASA (und zusätzlich noch eine M 1000 R).
Unverständlich ist mir auch, warum der Threadführer, wenn er Gewährleistungsansprüche für seine 1300 GS geltend macht, deshalb auch gleich ein anderes, offenbar gekauftes Produkt (einen CE 04 Motorroller) “wandeln“ will. Dafür fehlt es ersichtlich an der Rechtsgrundlage. Generelle Unzufriedenheit mit einer Marke oder deren Vertreter ist jedenfalls kein gesetzlich anerkannter Grund für die Rückgängigmachung von Käufen aller Artikel dieser Marke.
Gewisse Mängel bei einem derart neuen und innovativen Produkt muss man heute leider erwarten. Wer das nicht möchte, muss das Produkt erst nach einem Jahr der Reife erwerben. Ab einer gewissen Größe und Häufigkeit der Mängel gibt es dann eben die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Kaufes, früher Wandlung genannt.
Mit der 1300 GS Adventure bin ich bislang – etwa 5000 km – absolut zufrieden. Kleinere Sachen wie eine Justierung des Schaltassistenten wurden nachgeholt. Alles bestens in Ordnung, tolles Motorrad, macht nur Spaß. Die Alukoffer und das Topcase waren sofort verfügbar, Original – Tankrucksack auch. Tolle Technik, tolle Qualität, besser geht es gar nicht. Es macht mir so viel Spaß, mit dieser gegenüber dem Vormodell deutlich geschrumpften Karre weite Touren auch mit viel Gepäck zu fahren. Ich nutze sie auch als Rechtsanwalt für auswärtige Termine bei Amtsgerichten, wo ich bekannt bin und nicht unbedingt im Anzug auftreten muss. Oder für Fahrten zwischen meinen beiden Büros in Magdeburg und Hildesheim.
Ebenfalls voll zufrieden mit und geradezu begeistert von bin ich bei der M 1300 R. Eine Präzision wie ein Schweizer Uhrwerk. Ein Meisterwerk des Motorenbaus und des Fahrzeugbaus. Was hat mir diese kleine Rennsemmel schon für Freude bereitet! 210 PS bei 199 kg Fahrzeuggewicht und dazu die Rennreifen Bridgestone RS 11. Besser geht es nicht!
BMW Motorrad baut tolle Produkte und das muss man auch mal sagen. Wenn da im Einzelfall technische Probleme auftreten, dann muss man die professionell lösen. Notfalls mit einem Rechtsanwalt. Man kann aber auch einmal, bevor man das juristisch so eskaliert, mit dem Gebietsverkaufsleiter oder der Verkaufsleitung in München telefonieren. Wenn man mit seinen Problemen in einem Forum öffentlich geht, sollte man wenigstens klar die Fakten benennen und nicht auf eine nebulöse Art und Weise das Ganze zu einer Kritikveranstaltung an einem tollen Motorradhersteller und dem letzten verbliebenen in Deutschland machen.