Wem gehört der Führerschein?

Diskutiere Wem gehört der Führerschein? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, wir stellen uns hier ... auf der Arbeit ;-) die Frage: Wem gehört der Führerschein? Ein Personalausweis ist bis zum Ablaufdatum Eigentum...
lr130lipi

lr130lipi

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Hallo,

wir stellen uns hier ... auf der Arbeit ;-) die Frage:

Wem gehört der Führerschein?

Ein Personalausweis ist bis zum Ablaufdatum Eigentum des Bundes,
jedoch wie ist es beim Führerschein ?

Gruß
Frank
 
lr130lipi

lr130lipi

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oh doch ..., ich war gerade mit Kollegen in der Kaffeeküche und diesen gibt es bei meinem Arbeitgeber literweise umsonst :p

Und bei einem Kübel Kaffee in der Hand, haben wir über dieses Thema sinniert.
 
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GSATraveler

Gast
geht vielleicht um die Frage, ob bei einer Entwendung/Vorenthaltung des Scheins der TB des Diebstahls oder der Sachentziehung erfüllt ist (wofür wohl das Eigentum an der Sache Voraussetzung wäre). Nötigung kommt auch immer gut an...
Die Antwort weiss ich leider nicht Frank, sorry.
Gruss Rolf.
 
maxquer

maxquer

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Hallo,

wir stellen uns hier ... auf der Arbeit ;-) die Frage:

Wem gehört der Führerschein?

Ein Personalausweis ist bis zum Ablaufdatum Eigentum des Bundes,
jedoch wie ist es beim Führerschein ?

Gruß
Frank
Der Eigentumsstatus des Führerscheins ist das kleinste Problem! Der Führerscheinbesitzer hat keinen Rechtsanspruch auf den Führerschein. Will heißen, wenn die ausstellende Behörde der Meinung ist das der Führerscheinbesitzer nach einem Führerscheinentzug nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen, gibt es keine Rechtsinstanz bei der man die Herausgabe einklagen kann. Das ist in meinen Augen das viel größere Problem!

Gruß,
maxquer
 
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Pouakai

Gast
Den Führerschein nicht überbewerten. Ist nur ein amtliches Dokument zur Fahrerlaubnis. Fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat --- kein Führerschein = Ordnungswidrigkeit. Wie immer liegt hier in der Begriffsbestimmung der Hund begraben. Genauso bei Eigentümer & Besitzer - Eigentümer gehört etwas muss es aber noch lange nicht besitzen, Besitzer hat was, muss aber noch lange nicht der Eigentümer sein.
:D
 
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GSATraveler

Gast
Pässe und Personalausweise (vermutlich auch Führerausweise) sind in D und den USA per Gesetz zu Eigentum des Staates erklärt. In CH (so auch z.B. Schweden) ist an staatlichen Ausweispapieren dagegen gar kein Eigentum möglich, es sind sog. Objekte 'res extra commercium', die weder verkauft, verschenkt noch verpfändet werden können und über die nicht frei verfügt weden darf.

D und USA begründen das Staatseigentum an den Papieren u.a. damit, dass von ausländischen Behörden beschlagnahmte Papiere von den ausstellenden Staaten herausverlangt werden können; ein weiterer Grund liegt darin, dass vom ursprünglichen Inhaber unrechtmässig auf andere übertragene Papiere mittels der Normen der Straf- und Zivilgesetzbücher zur Verantwortung gezogen werden können (wir dagegen haben zu diesem Zweck spezifische Strafnormen).
Gruss Rolf.
 
Hermann (aus E)

Hermann (aus E)

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Hmm

... dann bin ich wohl nur der Besitzer eines Führerscheines und der Staat ist der Eigentümer...deshalb kann ich meinen Führerschein, wenn ich ihn nicht mehr brauchen sollte, an z.B. an meinen Neffen oder andere Personen (RAF, Salafisten, NSU:eek::eek::eek:) verkaufen...

Gruß Hermann
 
P

Pouakai

Gast
... dann bin ich wohl nur der Besitzer eines Führerscheines und der Staat ist der Eigentümer...deshalb kann ich meinen Führerschein, wenn ich ihn nicht mehr brauchen sollte, an z.B. an meinen Neffen oder andere Personen (RAF, Salafisten, NSU:eek::eek::eek:) verkaufen...

Gruß Hermann
Wenn Du es ironisch gemeint hast, hast Du vergessen es als Ironie zu kennzeichnen, wenn nicht, hast Du es nicht verstanden oder Du hast Dich verschrieben :p
Wenn Du als Besitzer und NICHT-Eigentümer was verkaufst machst Du Dich der Helerei schuldig. :cool:

Das deutsche Recht ist doch echt coooool :cool::cool::cool::D
 
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Gast15171

Gast
Wenn Du es ironisch gemeint hast, hast Du vergessen es als Ironie zu kennzeichnen, wenn nicht, hast Du es nicht verstanden oder Du hast Dich verschrieben :p
Wenn Du als Besitzer und NICHT-Eigentümer was verkaufst machst Du Dich der Helerei schuldig. :cool:

Das deutsche Recht ist doch echt coooool :cool::cool::cool::D
nein. das tut er nicht. denn die hehlerei, die du meinst meinen zu müssen, achreibt man mit "h". also mit zwei "h";). und ausschliesslich derer kann man sich strafbar machen.

Die deutsche Orthografie ist doch echt coooool :cool::cool::cool::D.
Oder nicht?:p;)
 
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Gast 7673

Gast
Außerdem

nein. das tut er nicht. denn die hehlerei, die du meinst meinen zu müssen, achreibt man mit "h". also mit zwei "h";). und ausschliesslich derer kann man sich strafbar machen.

Die deutsche Orthografie ist doch echt coooool :cool::cool::cool::D.
Oder nicht?:p;)
wäre es nicht Hehlerei, sondern Unterschlagung...;)
 
P

Pouakai

Gast
:D:D:D:D
Der Tippfehler ist mir gar nicht aufgefallen
:D:D:D:D
Ich bitte um mildernde Umstände - das wäre echt cooool
:D:D:D:D
 
Gelblichtbremser

Gelblichtbremser

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Ihr macht euch vielleicht Gedanken. Seit April ´76 habe ich den Lappen. 1,2 und 3. Fahre täglich mit PKW, 7,5 Tonner oder Motorrad viele Kilometer und bis heute gerade drei mal Kontrolle. Und gepustet noch gar nicht. Ich glaub den brauche ich gar nicht.
 
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Christian S

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Der Eigentumsstatus des Führerscheins ist das kleinste Problem! Der Führerscheinbesitzer hat keinen Rechtsanspruch auf den Führerschein. Will heißen, wenn die ausstellende Behörde der Meinung ist das der Führerscheinbesitzer nach einem Führerscheinentzug nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen, gibt es keine Rechtsinstanz bei der man die Herausgabe einklagen kann. Das ist in meinen Augen das viel größere Problem!

Gruß,
maxquer
Hallo Max,

oh je, wo fange ich da an. Deine Aussage ist so falsch wie sie nur falsch sein kann.

Dein Einstieg ist ein Fahrerlaubnisentzug, z.B. nach eine Alkoholfahrt. Im Anschluß daran ist es zunächst einmal zutreffend, dass nicht das Gericht, dass den Führerschein einkassiert hat, dir diesen wiedergibt, sondern dass die Fahrerlaubnisbehörde nach einem Antrag über die Wiedererteilung entscheidet. Das alles ist in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt (FeV).

Lies hier mal die §§ 11- 14:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/

Bzgl. Alkohol z.B. § 13 FeV:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html

Selbstverständlich hast du ein Rechtsmittel (Klage zum Verwaltungsgericht), wenn nicht so entschieden wirst wie du das möchtest.

Willkürlich handeln kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht. Da wo sie ein Ermessen hat, mag es allerdings zutreffen, dass die Gerichte den Behörden auch einen gewissen Spielraum lassen (ist ja logisch, sonst ginge es nicht um Ermessen).

Das einzige was in diesem Zusammenhang wirklich sehr ärgerlich ist, ist, das die Verwaltungsgerichte relativ langsam arbeiten. Keine Rechtsinstanz, so wie du das formuliert hast, ist aber definitiv falsch.

Letztlich bin ich dir als Rechtsanwalt für solche Beiträge dankbar, führen diese doch dazu, dass völlig falsche Vorstellungen bei den Leuten entstehen... und die brauchen dann natürlich eher einen Rechtsanwalt als wenn sie zutreffend informiert werden würden ;) und :( zugleich.
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
Wenn ich Besitzer eines Autos bin und gebe es einem Bekannten zum Gebrauch, ist dieser im Moment auch der Eigentümer oder nicht ?

Folglich kann der Besitzer auch verkaufen wann er will.

Besitzer einer Kontokarte ist ja auch die Bank und die Karte ist in meinem Eigentum.

Man soll laut AGB die Karte ja auch zurückschicken wenn diese ungültig geworden ist. Ist aber vermutlich auf dem Postweg verschwunden...
 
Thema:

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