Der Eigentumsstatus des Führerscheins ist das kleinste Problem! Der Führerscheinbesitzer hat keinen Rechtsanspruch auf den Führerschein. Will heißen, wenn die ausstellende Behörde der Meinung ist das der Führerscheinbesitzer nach einem Führerscheinentzug nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen, gibt es keine Rechtsinstanz bei der man die Herausgabe einklagen kann. Das ist in meinen Augen das viel größere Problem!
Gruß,
maxquer
Hallo Max,
oh je, wo fange ich da an. Deine Aussage ist so falsch wie sie nur falsch sein kann.
Dein Einstieg ist ein Fahrerlaubnisentzug, z.B. nach eine Alkoholfahrt. Im Anschluß daran ist es zunächst einmal zutreffend, dass nicht das Gericht, dass den Führerschein einkassiert hat, dir diesen wiedergibt, sondern dass die Fahrerlaubnisbehörde nach einem Antrag über die Wiedererteilung entscheidet. Das alles ist in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt (FeV).
Lies hier mal die §§ 11- 14:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/
Bzgl. Alkohol z.B. § 13 FeV:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html
Selbstverständlich hast du ein Rechtsmittel (Klage zum Verwaltungsgericht), wenn nicht so entschieden wirst wie du das möchtest.
Willkürlich handeln kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht. Da wo sie ein Ermessen hat, mag es allerdings zutreffen, dass die Gerichte den Behörden auch einen gewissen Spielraum lassen (ist ja logisch, sonst ginge es nicht um Ermessen).
Das einzige was in diesem Zusammenhang wirklich sehr ärgerlich ist, ist, das die Verwaltungsgerichte relativ langsam arbeiten. Keine Rechtsinstanz, so wie du das formuliert hast, ist aber definitiv falsch.
Letztlich bin ich dir als Rechtsanwalt für solche Beiträge dankbar, führen diese doch dazu, dass völlig falsche Vorstellungen bei den Leuten entstehen... und die brauchen dann natürlich eher einen Rechtsanwalt als wenn sie zutreffend informiert werden würden
und
zugleich.