Zusatzscheinwerfer an 2017er 1200 GS LC

Diskutiere Zusatzscheinwerfer an 2017er 1200 GS LC im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ja - man mag nicht glauben, dass so etwas vermeintlich harmloses wie ein Scheinwerfer so kompliziert wird. (@nixwiefort sei geraten, ab hier...
KrisderBiker

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Das, was du als "Zusatzlicht" bezeichnest, dürfte auch in Österreich lediglich ein Nebelscheinwerfer sein, für dessen Verschaltung dann die EU-Richtlinie und nicht die StVO von Deutschland greift. Die Werkstatt vor Ort darf dir offiziell nur die richtlinienkonforme Lösung anbieten.
[...]
Ja - man mag nicht glauben, dass so etwas vermeintlich harmloses wie ein Scheinwerfer so kompliziert wird.

(@nixwiefort sei geraten, ab hier nicht mehr weiterzulesen - es folgt ab hier nur noch eine Litanei :zwinkern:)

Lt. KBA können "Fahrzeugtypgenehmigungen nach nationalen Vorschriften (§ 20 StVZO) oder nach EU-Vorschriften (EU-Verordnungen 167/2013, 168/2013 und 2018/858 sowie noch geltenden Vorläufervorschriften) erteilt werden." Mittlerweile verfahren alle großen Hersteller bei der Typgenehmigung nach EU-Vorschriften.

Der Fahrer muss zusätzlich mit dem zugelassenen Fahrzeug bei der Verwendung der typgenehmigten Scheinwerfer die nationalen Gesetze einhalten. Dies erzeugt eine komplexe Situation.

Ein harmloses Beispiel ist zB StVZO §53 "An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig". Aber lt ECE-R53 darf man 2 Bremsleuchten nach Kategorie S1 und fakultativ eine nach Kategorie S3 verbauen, ergibt in Summe 3 (wie bei der aktuellen 1250er) -> das Fahrzeug ist nach ECE zugelassen, der Fahrer darf herumfahren und muss nur ans Bremsen denken.

Auch bei den Nebelscheinwerfern erfolgt die Zulassung nach ECE-R53, aber eben die Nutzung in D nach STVO § 17 Abs. 3 und in Ö nach § 99 KFG 1967. Mittlerweile hat man innereuropäisch eine Anpassung angestrebt, aber es gibt immer noch (kleinere) Unterschiede - soferne ich hier die aktuellsten Versionen erwischt habe zB
  • in D gilt nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch "Nebel, Schneefall oder Regen" dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein (erheblich bedeutet <50m)
  • in Ö "Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sind Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu verwenden"
    • In der alten Version stand zusätzlich noch "Nebelscheinwerfer dürfen sonst nur auf engen oder kurvenreichen Straßen [...] verwendet werden." - dieser Passus ist mittlerweile gestrichen.
    • Für Krafträder gibt es weitere Ergänzungen
Obendrein hat noch die Einführung von Tagfahrlicht zum Chaos beigetragen - einige werden sich noch erinnern. :verwirrt_2:

Letztlich wird auch die ECE-R53 fortlaufend weiterentwickelt, um neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen - zB wurde mit der Revision 5 / Amendment 3 01/2023 ein ganzer Schwung an Änderungen zB hinsichtlich des "Adaptive Driving-Beam (ADB)", der Lichtautomatik usw aufgenommen (~10 Seiten). :zwinkern:
  • Nach 6.16.8.2 gilt zB mittlerweile "The aggregate maximum intensity of the lighting units that can be energized simultaneously to provide the driving-beam lighting or its modes, if any, shall not exceed 430,000 cd, which corresponds to a reference value of 100."
  • Des weiteren gibt es Prüfkriterien für die Dimmung ("excessive Flicker") und Abnahmekriterien für die Typzulassung (Nur als Beispiel "The test drive [for ADB] shall be carried out in clear atmosphere [meteorological optical range MOR > 2,000] and with clean headlamp(s)." usw)
Kellermann hat zB einige konforme Schaltungsvarianten gefunden und dokumentiert, um mit deren Zusatzleuchten diverse Lichtbilder zu ermöglichen, und die Leuchtstärke für das Tagfahrlicht an das Maximum zu bringen (wenn es vorher nicht eh' schon dort war :happyyeah:).
  • Beim Motorrad wird, soweit ich erkennen kann, dann das zentrale Tagfahrlicht deaktiviert / nur das Begrenzungslicht leuchtet - aber es sind 3 Scheinwerfer aktiv und mancher ist damit glücklich. Mehr als 2400 cd gibt es so oder so nicht. :zwinkern:
MEn ist es als Privatperson mittlerweile sgw unmöglich alle Bestimmungen zu erfassen und den Überblick zu behalten. Die Hersteller reizen ja auch das Mögliche schon aus und da kann man dann mit gutgemeinten Veränderungen unabsichtlich einen Bock schießen.

So gesehen hat @nixwiefort ja Recht: "wer lesen kann, ist klar im Vorteil" - man muss halt nur das Richtige lesen und auch verstehen. :high5:
 
gerd_

gerd_

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Hi
Bei den aktuellen Führerscheinfragen steht

Ihr Motorrad ist mit einem Nebelscheinwerfer ausgerüstet. Was müssen Sie hinsichtlich der Beleuchtung bei Nebel beachten?

O Es darf mit Standlicht allein gefahren werden
Das Standlicht darf, wie der Name bereits sagt, nur im Stand eingeschaltet sein. Bei Nebel musst du das Abblendlicht und die Nebelscheinwerfer einschalten, um eine bestmögliche Sicht zu haben.

X Zum Abblendlicht darf zusätzlich der Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden
Der Nebelscheinwerfer verbessert die Sicht bei Nebel und sollte daher zusätzlich zum Abblendlicht eingeschaltet werden.

X Anstatt des Abblendlichts kann der Nebelscheinwerfer benutzt werden
So hast du bei Nebel bessere Sichtverhältnisse.

"o" ist falsch, "x" korrekt.

Wie man "Nebel anstelle Abblendlicht" schaltet ist eine andere Frage.


Zum Thema TFL/Standlicht und Nebel habe ich noch nichts gefunden.

Beschreibt nur wie SW beschaffen sein müssen
Beschaffenheit Nebelscheinwerfer
Regelung Nr. 19 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Nebelscheinwerfer für Kraftfahrzeuge.

Passt auch nicht
Regelung 53, Revision 1
Einheitliche Bedingung für die Genehmigung von L3-Fahrzeugen (Krafträdern) hinsichtlich des Anbaus von Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
gerd
 
KrisderBiker

KrisderBiker

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So ist es. :daumen-hoch:

BMW muss die jeweils am Zulassungstag geltenden Zulassungsbedingungen erfüllen. Der Fahrer muss die tagesaktuelle länderspezifische StVO einhalten. Die zitierte Führerscheinfrage bezieht sich auf einen aktuellen Stand der StVO in D.

Leider entwickeln und ändern sich diese nicht vollkommen synchron. Es kann also sein, dass das Motorrad eine bestimmte Kombination nicht oder schon unterstützt, die eine tagesaktuelle länderspezifische StVO aber zulässt oder verbietet.

Deshalb die Erläuterung "zugelassen als NSW" und der Nachsatz "StVO ist einzuhalten" in der Bedienungsanleitung :verwirrt_2:

Es gibt immer wieder Zeitfenster, in denen bestimmte Schaltungen nicht möglich sind - bei der R1250GS TÜ konnte man (wenn ich mich richtig erinnere) anfangs die mittige Bremsleuchte nicht nutzen, da der Zusatz mit "Fakultativ" noch nicht in der ECE R53 aufgenommen war (steht erst in Rev 2), mittlerweile aber schon. Bei der R1300GS ist sie völlig weg :happyyeah:.

Wenn man das Lichtbild und die Schaltmöglichkeiten eines Motorrads beurteilt, braucht man die jeweils am Zulassungstag gültigen Bedingungen. Mittlerweile ist, wie beschrieben, die ECE R53 bei Rev 5 angelangt, für die es auch noch sg Amendments gibt.

Da mittlerweile mit dimmbaren SWn eine multiple Zuordnung möglich ist, wird in ECE R53 Rev 5 tw die Lichtstärke und die Anzahl der jeweiligen Leuchtflächen beschrieben.

Bei den NSWn ist die Sachlage komplex, da mit dem TFL noch weitere Bestimmungen hinzugekommen sind.

(Eine Möglichkeit, wie aktuell die Nutzung der NSW ermöglicht werden könnte, wäre - wenn ähnlich wie bei Kellermann - das TFL beim Einschalten der NSW auf Standlicht zurückgefahren wird. Dies müsste/werde ich überprüfen - da ich selber keine NSW habe, geht das nicht so schnell.)

Es kann durchaus sein, dass auch in Ö mittlerweile Schaltungen und Lichtbilder möglich sind, die bei vorhandenen ie älteren Motorrädern nicht vorgesehen waren. Ein einfacher Weg besteht darin, sich ein aktuelles Motorrad anzusehen. Es reicht aber nicht zu schauen was angeht, sondern man muss auch schauen, ob was ausgeht. :zwinkern:
 
KrisderBiker

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Liegt nicht am Zulassungs- oder Kaufort sondern am BJ. Wurde bei der GS(A) erst ab 2018 von BMW freigeschaltet.
Das ergibt Sinn - zugelassen wird ja einmalig nach EU-Vorschriften - dann gibt es auch keine länderspezifischen Anpassungen (was ich vorher nicht sicher wusste). :daumen-hoch:
 
WLer

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Mmhh....hab jetzt viel gelesen aber ist in dem ganzen Geschreibsel die Antwort für den TE enthalten?

HIER ist ja ganz klar zu sehen, dass es (ZSW mit TFL) geht, auch bei einer serienmäßigen GS. Hängt offensichtlich vom BJ bzw. der Ausstattung ab.
Da der TE offensichtlich ein BJ fährt, bei dem TFL und ZSW nicht zu kombinieren ist, war die berechtigte Frage, ob "man da was machen kann".
Ob das "nachträglich illegal" oder von BMW seinerzeit nicht so gewollt war, ist doch bei der Frage völlig lachs, oder?
Da helfen keine Führerscheinfragen von heute oder Texte aus der STVO von wann auch immer.
 
KrisderBiker

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Mmhh....hab jetzt viel gelesen aber ist in dem ganzen Geschreibsel die Antwort für den TE enthalten?
Das gilt auch für deinen Beitrag - ist halt bei einem öffentlichen Forum so. :happyyeah:

Eine (legale) Möglichkeit wäre durch ein SW Update gegeben - dazu muss man erheben, ob es legal möglich ist, was hier in der Diskussion geschehen ist. Das hat zumindest bei der Bremsleuchte geklappt - es ist aber mit Kosten verbunden und die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering.

Ist aber "bevor man etwas macht" trotzdem hilfreich, weil bei einem SW Update danach, ist das "was man macht" weg. Zumindest bei meinen OBD Adaptern & SW sehe ich nicht, dass man so einfach "was machen kann" - aber es gibt immer Weltmeister.

Wenn es illegal ist, müsste man es ggf vor der jährlichen Begutachtung ja rückgängig machen können.

Ansonsten kann man sich den Strom von der Steckdose holen und mittels Schalters zB Duonix etc innerhalb des Erlaubten frei ein- und ausschalten - und auch wieder rückgängig machen - das wollte aber der TE nicht - du weißt "wer lesen kann, ist klar im Vorteil". :daumen-hoch:
 
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nixwiefort

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bitte den Moderator das Thema zu schließen!
 
KrisderBiker

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Bei der K25 werden die ZSW definitiv über ein Relais geschaltet, weshalb das Verhalten nicht codierbar ist. Das Relais befindet sich hinter dem Steuergerät unter dem Tank.

Bei den aktuellen Modellen (R1250GS, R1300GS) werden die ZSW definitiv über MOSFET Kanäle geschaltet und somit ist das Verhalten codierbar.

Es kann durchaus sein, dass die Verschaltung im ZFE nicht gleich bei der Markteinführung der K50 auf volle Flexibilität ausgelegt war, und dadurch keine Codierbarkeit gegeben ist. Nach dem was geschrieben wurde, könnte das TFT Display ein Indiz für die Umstellung sein?

Ich hätte auch einen Verdacht, warum das so sein könnte (das TFT Display benötigt eine Überarbeitung des ZFEs und in diesem Zug ist die Umstellung der ZSW Verschaltung erfolgt), aber noch keine Bestätigung.
:schulterzucken:
 
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udob

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Mmhh....hab jetzt viel gelesen aber ist in dem ganzen Geschreibsel die Antwort für den TE enthalten?
Wenn man chronologisch lesen würde, waren Lösungsansätze auch unter Beachtung der Einschränkungen des TE beschrieben.
Sind aber scheinbar im Disput untergegangen.
😉
 
KlausB

KlausB

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Nachdem die Diskutanten sich nicht an Deine Vorgaben gehalten haben, was Du lesen möchtest und was nicht, bin ich gespannt ob der Moderator gehorcht …
Na ja, was ist denn das für eine Aufforderung: "bitte den Moderator das Thema zu schließen!" Da ging wohl ein "Ich" vergessen. Oder "den Moderator" ist zu viel.

Und seit wann besteht in einem Forum tatsächlich die Erwartung, dass sich jeder exakt an die Vorgaben hält? Das wäre zudem oft nicht wirklich hilfreich. Denn die wenigsten Anfragen werden so prägnant gestellt, dass das geht. Zudem dürften dann solche Worte wie "laber, laber" nicht wirklich vorkommen.

Bin gespannt, wann der Thread geschlossen wird.

Gruß
Klaus
 
KrisderBiker

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Es gibt halt immer wieder Unverständnis, wie in einem Forum Lösungen gefunden werden.

MEn indem diskutiert wird und dadurch mehr Teilnehmer an der Diskussion teilnehmen. Irgendwann erarbeitet die Gruppe die Lösung und/oder es stößt jemand hinzu, der einen wesentlichen Beitrag hat.

Wenn die Verschaltung der 1200er im Wesentlichen beibehalten wurde, dann ist es klar weshalb es nicht codierbar ist. Der Wechsel lt Pressemitteilung ist Aug 2017. (Das deckt sich perfekt mit dem Beitrag von @IamI, der den wesentlichen Hinweis beinhaltet.)

Ich hatte mich vor einiger Zeit (um eine andere Frage zu beantworten) gewundert, weshalb es im Automotive Bereich neben den sg High Side Switches auch Low Side Switches für Beleuchtungszwecke gibt, und wozu diese verwendet werden. Durch den K25 Schaltplan ist es klar - es lassen sich verdrahtete UND Schaltungen realisieren: High Side seitig steht der Fahrerwunsch an (zB ZSW an), Low Side seitig wird entschieden, ob die Voraussetzungen gegeben sind (zB Abblendlicht an). Es sieht so aus, als ob der Wechsel auf eine vollkommen programmierbare Lösung erst mit dem TFT stattgefunden hat.

Dadurch ergibt sich auch ein Hinweis auf den "Hack", um die ZSW mit dem vorhandenen Schalter beliebig ein- bzw auszuschalten.

Man muss wohl die Masseleitung der ZSW durch einen Zwischenstecker abgreifen und einfach fix auf Masse legen. Damit ist die Überprüfung, welche weiteren SW eingeschaltet sind, umgangen. Unklar ist allerdings, ob dann die Einschaltkontrolle funktioniert - das muss man dann ausprobieren. :happyyeah:

Das Schwierige ist, den Stecker zu bekommen. Soweit ich weiß, nutzt BMW hier MCP / MCON Stecker. DeyTrade Connecting ist die einzige Firma, die ich kenne, die solche Stecker in geringen Mengen verkauft. Am besten man greift zu einer vormontierten Variante (mit sg "Pigtails"), um sich die Crimperei zu sparen. :daumen-hoch:

Wenn es der Gleiche ist, wie bei der Steckdose, dann hat bei mir ein Tyco 1-1703498-1-PT gepasst (MCON-1.2mm Kodierung A) - ohne Gewähr. Man braucht bei den ZSW die entsprechend mehrpoligen Ausführungen. :zwinkern:
 
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KrisderBiker

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Der TE könnte auch hier mal nachfragen, ob sie ihm seine gewünschte Schaltung programmieren können.
Leistungen Motorradwerkstatt Köln-Overath • Emotion Ride

Der :) kann es über seinen von BMW gesteuerten Tester nicht.
Man kann es mEn nicht codieren bzw programmieren, da die "UND" Verknüpfung mit dem Abblendlicht wohl wie bei der K25 schaltungstechnisch realisiert ist und nicht über einen programmierbaren Mikrocontroller.

Dieser Hinweis war wahrscheinlich die vermeintliche "laber, laber" Erklärung des Vertragshändlers. :happyyeah:
 
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KlausB

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Ich verstehe immer noch nicht, warum man eine Schaltung unbedingt ändern möchte, wenn man doch im Setup der LC einfach das Tagfahrlicht deaktivieren und damit das Abblendlicht dauerhaft einschalten kann. Der Schalter ermöglicht dann immer noch das Einschalten des Tagfahrlichts. Derzeit ist es wohl umgekehrt, das TFL ist bei Start aktiviert, mit dem Schalter kann man auf Abblendlicht umschalten. Dann brennen auch die BMW-Original-Nebelscheinwerfer auf Wunsch jederzeit. Mir erschließt sich bis heute nicht, dass die Sichtbarkeit von Tagfahrlicht mit Nebelscheinwerfern besser sein soll als die Sichtbarkeit von Abblendlicht mit Nebelscheinwerfern. Es fahren sicherlich mehr Motorräder mit Abblendlicht rum als solche mit Tagfahrlicht.

Gruß
Klaus
 
KrisderBiker

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Ja, sehe ich genauso - das war ja schon dein pragmatischer Vorschlag im Beitrag #8.

Ich habe einfach die Legalität, die technische Machbarkeit und die Sinnhaftigkeit getrennt. Jeder hat hier andere Prioritäten. :happyyeah:
  • Der Legalitätsaspekt ist beleuchtet. :zwinkern:
  • Die technische Machbarkeit ist mEn auch im Wesentlichen geklärt. :lcheln:
  • Bei der Sinnhaftigkeit stimme ich dir zu, aber das kann jeder für sich beantworten.
Es geht ja entweder Tagfahrlicht oder Abblendlicht mit Nebelscheinwerfern.

Wenn man sich die Abstrahlcharakteristik vom Tagfahrlicht anschaut (nämlich 2400 cd horizontal: nach außen 20 ° und nach innen 10 °, vertikal: nach oben 10 ° und nach unten 10 °) ), wird man doch mit dem Tagfahrlicht eher gesehen, oder?
 
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KlausB

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Keine Ahnung, was bringen denn die Nebelscheinwerfer für eine Leuchtkraft auf, die bei vielen so eingestellt sind, dass sie eh auch bei Tage blenden? Wenn das TFL doch so viel besser als Abblendlicht wäre, dann wären doch andere Motorradhersteller schon lange auch bei den preiswerteren Moppeds umgeschwenkt. Ich glaube bezüglich Gesehenwerden den nackten cd-Zahlen und den Winkeln nicht, da gibt es keine Untersuchungen oder Statistiken, nur Werbebotschaften. Zumal ein Motorrad oft in Schräglage ist, da ist dann wieder alles anders.

Gruß
Klaus
 
KrisderBiker

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Das Thema war, ob die NSW auch mit TFL gehen, warum nicht (Verknüpfung mit Abblendlicht erfolgt schaltungstechnisch und nicht in SW) und wie schon (Schaltung verändern, um die Überprüfung zu umgehen). Es ist eine technische Frage und, soweit keine neuen Informationen vorliegen, geklärt.

Dein pragmatischer Vorschlag war, die TFL Automatik abzuschalten und mit Abblendlicht + NSW zu fahren. Es besteht Einigkeit, dass die Gesellschaft den einen wie auch den anderen Weg nur bei entspr. Sichtbehinderung will.

Die Frage, wie Verkehrsteilnehmer in Summe eher gesehen werden, ist komplex und wohl auch sehr emotional. Es hat mit der technischen Frage nichts mehr zu tun.

Etwas zu sehen und damit auch gesehen zu werden, beruht neben Helligkeit auch auf Kontrast. Sieht jeder im Verkehr mehr, wenn alle lichterloh nach vorne erleuchtet herumfahren? Die Licht am Tag Aktion vor 15 Jahren hat ja zum TFL geführt.

Das TFL war dann ein gesellschaftlicher Kompromiss zwischen dem Bedürfnis gesehen zu werden, hoffentlich dem Bedürfnis andere zu sehen, indem auf der Strasse noch Kontrast verbleibt, und dem kollektiven Energieeinsatz der Verkehrsteilnehmer (verbraucht ca 90% weniger als Abblendlicht).

Jetzt kommt die emotionale Komponente ins Spiel (und damit eine endlose Diskussion).

Wenn die Sorge darin besteht, nicht gesehen zu werden bzw der Wunsch existiert, möglichst von allen Seiten aus und auch in Schräglage gesehen zu werden, warum mit schwarzen Motorrädern, schwarzen Jacken, schwarzem Helm und NSW (Abstrahlwinkel seitlich unten) herumfahren? NSW sind hier ja gefragt, Warnwesten und entsprechende Helme zB eher nicht. 😂
 
KlausB

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Deswegen fahre ich eine in Wüstengelb umlackierte LC und trage einen Helm mit Neon-Lackierelementen. Jeder wie er mag. Es fahren mittlerweile zu viele Verkehrsteilnehmer mit Licht auch bei Tage, das Unterscheidungsmerkmal Licht des Moppeds ist nicht mehr gegeben.

Gruß

Klaus
 
Thema:

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