So ist es. Der Vollständigkeit halber ginge noch eine Zulassung als Tagfahrlicht nach ECE R87, aber nur bei entsprechender Abänderung einer vorhandenen Tagfahrlichtbeschaltung (siehe Kellermann), da die Anzahl der Tagfahrlichter auf max 2 limitiert ist.
Die div. Richtlinien regeln nebst der Lichtstärke die Farbe, die sichtbaren Flächen, die geometrische Sichtbarkeit (beeinflusst die Linse), Montagevorgaben, Anzahl, etc. Die jeweilige Zulassung ist auf dem Scheinwerfer eingeprägt und überprüfbar (ECE R19 für Nebelscheinwerfer, ECE R87 für Tagfahrlicht usw).
Montieren darf man viel, um es zB im Offroadeinsatz zu verwenden. Um etwaige Missverständnisse (auch im Ausland) zu vermeiden, nimm man für solche Scheinwerfer am Besten eigene Abdeckungen.
