200km auf der Uhr, schon Schrott

Diskutiere 200km auf der Uhr, schon Schrott im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Tach zusammen, seit 3 Tagen bin ich stolzer Besitzer einer neuen 12er GS (EZ: 06/2006). Kam erst heute zu ersten richtigen Ausritt, da wurde mir...
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gator

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Tach zusammen,

seit 3 Tagen bin ich stolzer Besitzer einer neuen 12er GS (EZ: 06/2006). Kam erst heute zu ersten richtigen Ausritt, da wurde mir nach ca. 200 km die Vorfahrt genommen. Unfallgegner kommt aus Holland.
Zum Glück kam ich mit einigen Prellungen einigermaßen davon. Aber das Moped!! Erster Bericht vom FC Grün-Weiß: Gabel gebrochen, vordere Felge gebrochen, Ventildeckel zerkratzt etc.
Wird sowas repariert od. besteht die Aussicht auf eine neue?
Hat jemand in so einem Fall Erfahrung?

Für jede Info dankbar

Nobbi
 
wop

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Hallo gator, erstmal mein Beileid.

Es fällt mir immer öfter auf dass viele Autofahrer wenn sie von ner Parkbucht fahren oder an ner Kreuzung warten Motorradfahrer übersehen - deshalb bin ich heute mal tagsüber mit Fernlicht gefahren, das wird besser gesehen. Tagsüber blendet es nicht, habs kontrolliert, kanns also das Fernlicht am Tage weiterempfehlen.

Zu Deinem Schaden, die dt. Rechtsprechung sagt bis 1000 km oder 6 Wochen muß die Versicherung ein neues Fahrzeug bezahlen.
Bei Deinem werden zusätzlich zu Gabel u. Felge auch die Gabelanlenkpunkte verzogen sein.

Dass Du es mit einer niederländischen Versicherung zu tun hast vereinfacht die Sache nicht, deshalb auf jeden Fall einen Rechtsanwalt beauftragen.

Viel Glück
 
Ron

Ron

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Hm, also erst einmal meinen Glückwunsch, daß Dir nicht mehr
passiert ist. Alles andere läßt sich regeln (auch wenn es
ziemliche Nerven kosten wird).

Gruß Ron
 
billy

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gator schrieb:
Wird sowas repariert od. besteht die Aussicht auf eine neue?
Hat jemand in so einem Fall Erfahrung?
Wenn Du im ADAC bist, kannst Du eine Beratung über einen Rechtsanwalt kostenlos kriegen. Machen die anderen Autoclubs auch so, glaub ich. Der wird Dir dann hoffentlich alle Fragen juristisch korrekt beantworten.

Ich würde mir so oder so einen Rechtsanwalt nehmen, da die Abwicklung bei ausländischen Versicherungen meistens schwierig ist. Vielleicht hast Du ja eine Rechtsschutzversicherung.

Zumindest Deine eigene Versicherung kann weiterhelfen. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass ein Kfz. bis 1.000 km als neu gilt, und Du Anspruch auf ein Neufahrzeug als Ersatz hast. Die verunfallte GS geht dann natürlich an die gegnerische Versicherung.
 
advi

advi

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Du kannst Unfälle mit Gegnern aus dem Ausland über die Grüne Karte abwickeln lassen.
Nummer steht auf der grünen Karte
 
nypdcollector

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@ Gator:
Erstmal Glückwunsch, dass es dir persönlich relativ gut geht. Den rest würde ich direkt über einen Anwalt regeln lassen.

wop schrieb:
Tagsüber blendet es nicht, habs kontrolliert, kanns also das Fernlicht am Tage weiterempfehlen.
Ich weiss ja nicht, wie du das kontrolliert hast, aber auch am Tag blendet Fernlich wie die sprichwörtliche Sau.
Abgesehen davon ist es nach StVO nicht in der von dir praktizierten Form zulässig.
Du kannst ja auch Zusatzscheinwerfer am Mopped anbringen lassen, die StVO und StVZO konform sind.
 
FlyingCircus

FlyingCircus

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@wop: Fernlicht blendet! Immer! Auch am Tage! Kontrolliert hast Du es sicher, als das Moped stand, während der Fahrt ist das was Anderes.

@NYPD: die Zusatzscheinwerfer an meiner ADV sind sicher zugelassen, aber darf ich sie auch auf öffentlichen Straßen einschalten während der Fahrt? Weiß ich wirklich nicht. Für Nebelscheinwerfer gilt ja auch: Standlicht und Nebelleuchten ok, sonst nicht. Wer weiß das?

Grüße
Gert
 
AMGaida

AMGaida

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FlyingCircus schrieb:
die Zusatzscheinwerfer an meiner ADV sind sicher zugelassen, aber darf ich sie auch auf öffentlichen Straßen einschalten während der Fahrt? Weiß ich wirklich nicht.
Hallo Gert,

auf jeden Fall machen sie ordentlich viel Licht und ich hab Dich NIE aus dem Auge verloren. :D

Zu der 1000Km-Regel:
Ich kenne das nur von der VK beim Auto, ob das durch die HP des Gegners - noch dazu eines Europ. Ausländers - genauso geregelt wird hoffe ich, aber glaube ich eher nicht.
 
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Gast1990

Gast
nypdcollector schrieb:
@ Gator:
Erstmal Glückwunsch, dass es dir persönlich relativ gut geht. Den rest würde ich direkt über einen Anwalt regeln lassen.
@ Gator: Dem schließe ich mich an. Auf deinen Schutzengel ist Verlass.
Ich weiss ja nicht, wie du das kontrolliert hast, aber auch am Tag blendet Fernlich wie die sprichwörtliche Sau.
Wer sich von meinem Fernlicht geblendet fühlt, hat mich auch nicht übersehen:D

Du hast aber recht. Mit einer 70Watt-Glühlampe ist man besser bedient:). Spätestens wenn das Tagfahrlicht für Bürgerkäfige vorgeschrieben ist, habe ich so eine drin.
 
krude

krude

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Hallo Nobbie,

gut, dass du das uns noch selbst mitteilen kannst...
Bei dem Schaden muss sicherlich ein Gutachter ran, das geht so richtig ins Geld. Anwalt ist unverzichtbar, und wenn Du den Unfall nicht schuld bist, zahlt die gegnerische Versicherung sowieso alles.
Dir stehen neben den normalen Anwaltskosten und evtl. Schmerzensgeld (Attest) auch noch eine Kostenpauschale zu sowie Mietfahrzeug und Helm, falls beschädigt. Für Unfälle unter EU-Ländern gibt es einen Fonds, der sorgt dafür, dass Du das bekommst, was Du bei einem Unfall mit einem Deutschen Fahrzeug bekommen würdest.
Bei Fragen schreib mir ne Mail, vielleicht kann ich Dir helfen, wenn Du keinen Anwalt kennst. Ich wickele gerade selber meinen Unfall über Anwalt ab.

Lieben Gruss
Stephan
 
nypdcollector

nypdcollector

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FlyingCircus schrieb:
@NYPD: die Zusatzscheinwerfer an meiner ADV sind sicher zugelassen, aber darf ich sie auch auf öffentlichen Straßen einschalten während der Fahrt? Weiß ich wirklich nicht. Wer weiß das?
StVZO §50 Abs. 4 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht: "Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen."
=> Es dürfen Zusatzscheinwerfer für Motorräder angebracht sein. Die StVZO schliesst dies nicht aus, sie beschränkt Nebelscheinwerfer über §52 Abs. 4 aber auf nur 1 Stück.


StVZO § 49a Abs.4 Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze :"Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeige - gleichzeitig leuchten."
=> Zusätzliche, paarweise angebrachte Abblendlichter sind zugelassen, soweit sie bei einer symetrischen Form (bei einer GS / Adv gehe ich davon aus) gleich angebracht und gleich leuchtend sind.


StVO §17 Abs. 2a Beleuchtung: "Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren."
Wenn du diese paarweise angebrachten Zusatz-Abblendlichter hast,darfst du diese auch paarweise benutzen - du musst es aber nicht. Es ist nur Abbelndlicht vorgeschrieben, hierfür reicht der Hauptscheinwerfer aus.


FlyingCircus schrieb:
Für Nebelscheinwerfer gilt ja auch: Standlicht und Nebelleuchten ok, sonst nicht.
Falsch.
StVO §17 Abs. 3 Beleuchtung:
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
 
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FlyingCircus

FlyingCircus

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@Andreas: hi, habe ich als Letzter eingeschaltet, damit Peter weiß, daß der Besenwagen da ist und keiner verloren gegangen ist. Habe die Dinger übrigens letzt extra nach unten verstellt, damit ich nicht blende. Hat es doch? Wäre Dir dankbar für einen Hinweis!!! Normalerweise schalte ich die nur Nachts ein, wenn ich durch "Landschaft" fahre. Es vergeht keine Fahrt, ohne daß ich Rehe und Füchse am Fahrbahnrand durch die Zusatzscheinwerfer sehe. Die Dinger sind Gold wert! Dachte auch erst, wäre Schnickschnack wie ein Fuchsschwanz an der Antenne.

Kann übrigens die ADAC Versicherung und den Rechtsschutz von denen empfehlen, der gilt auch bei Ärger mit Werkstätten, also Allem, was mit dem Fahrzeug zu tun hat. Würde immer nur über einen Anwalt gehen, wenn ich mit dem Ausland zu tun habe. Da gibt es so viel zu beachten, das weiß keiner von uns aus dem Hemdsärmel.

Grüße
Gert
 
FlyingCircus

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@NYPD: toll, danke Dir für die ausführliche und gute Info!

Grüße
Gert
 
AMGaida

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@ Gert:
Ja etwas haben sie noch geblendet, einen Tick können sie noch runter würde ich tippen... das können wir bei der nächsten Tour ja mal testen. ;)
 
noh

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Also Fernlicht blendet,immer!
Habe damals bei meiner VFR zwei mal 100W Ablendlicht eingebaut. Konnte von da an den Sonnenaufgang selbst bestimmen. Haben sich zwar viele beschwert, die mir entgegen kamen. Aber das ist mir egal, denn jeder der sich beschwert, hat mich auch gesehen.
 
nypdcollector

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noh schrieb:
Also Fernlicht blendet,immer!
Aber das ist mir egal, denn jeder der sich beschwert, hat mich auch gesehen.
Ok, Verwarngeld zwischen 15 € und 35 € (bei Gefährdung) - Ziffer 74 Bussgeldkatalog. Das gilt aber nicht bei Vorsatz, da können die Beträge deutlich erhöht werden.
In schweren Fälle (Unfälle die nachweislich durch die Blendung hervorgerufen werden) kann es bis zu einer Straftat nach §315b StGB gehen.

Sorry, aber wir Motorradfahrer wollen auch von anderen Verkehrsteilnehmern etwas Rücksicht haben (zu Recht), dann sollten wir uns nicht wie die Axt im Walde aufführen. :mad:
 
FlyingCircus

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@NYPD: GENAU so sehe ich das aber auch. Außerdem fühlen sich viele provoziert und reagieren ziemlich besch... darauf, wenn sie ein Fernlicht im Rückspiegel haben. Wo doch Motorradscheinwerfer sowie immer blenden :rolleyes:

@NOH: wenn der Geblendete aber mit verblitzten Augen in Dich reinfährt, ist es Dir nicht mehr egal. Wenn Du das Abblendlicht ausgetauscht hast, bist Du also auch Nachts so gefahren UND DA HAST DU JEDEN GEBLENDET. Kennst Du den Effekt, daß manche Menschen in genau das reinfahren, was sie irritiert? Weil sie genau dahin sehen, wie die Motten. Deshalb trifft nämlich auch jeder zielsicher die schmalen Alleebäume, aber nicht die breite Lücke dazwischen. Bei der Garageneinfahrt ist es genau anders herum. Außerdem brauchen die Augen eines geblendeten Menschen sehr viel länger, als Du glaubst, bis sie wieder Konturen wahrnehmen können. Nur zum Nachdenken: bevor Du nachts in ein Cockpit steigen und dort mit den Checks beginnen darfst, mußt Du Dich mind. für 30 Min. ohne direkte Beleuchtung an die Dunkelheit anpassen. Im Cockpit gibt es dann nur noch rotes Licht. 30 Min. sind lang!!!

@Andreas: danke Dir für den Tip, ziehe sie noch etwas runter, mir kommt es abends/nachts sowieso nur auf die möglichst weite Ausleuchtung zur Seite an. Die Erhängten in den Bäumen interessieren mich nicht so sehr. Freue mich auf die nächste Tour, war sehr schön mit Euch, alles friedliche und fröhliche Menschen! Hoffentlich war Bettina nicht zu sehr gefrustet, ging uns doch Allen mal so. Und wenn wir einen richtig schlechten Tag haben, jederzeit auch wieder - egal wie lange wir schon fahren. Hoffentlich setzt sie sich nicht selbst unter Druck, wäre schade!

Grüße
Gert
 
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