Die Norm ist aber
recht leicht zu finden, dafür nicht leicht zu lesen.
Ich habe den Adapter von
Emotion Ride drin - ist in meinen Augen besser zu sehen, als die Variante von Weiser. Ob das TÜV oder die Rennleitung das ähnlich sieht... weiß ich nicht. Aber die BMW Lösung ist bei Sonnenschein fast unbrauchbar.
Ja das ist mein eigentliches Problem ob die Weiser Variante überhaupt erlaubt ist. Also, dass das Bremslicht komplett aus geht, wenn geblinkt wird.
Da gibts wohl noch die, ich Zitiere:
<<<
- ECE-R50 (für die Genehmigung von Leuchten der Kategorie S1/S3),
- und ECE-R48
In der
ECE-R50, Abschnitt
6.1. Allgemeine Vorschriften, heißt es sinngemäß:
„Die Leuchte muss in der Lage sein, beide Funktionen (Blinker und Bremslicht) gleichzeitig auszuführen, ohne dass eine Funktion die andere unzulässig beeinträchtigt.“
Das bedeutet:
- Die Leuchte der Kategorie S1 darf nicht so geschaltet sein, dass das Bremslicht beim Blinken deaktiviert wird.
- Eine Modulation der Lichtintensität ist nur zulässig, wenn die Bremslichtfunktion weiterhin eindeutig erkennbar bleibt.
demnach sollte zumindest die Weiser Lösung nicht erlaubt sein, aber bin jetzt vorsichtig, gibt bestimmt irgendwo noch ne Ausnahme. Es spielen wohl noch die ECE-R6 und R7 mit...wird mir zu undurchsichtig... ich verlasse mich darauf das Weiser und Emotion ihre Funktion gemäß der Regelung umgesetzt haben!
Würde auch eher zur Emotion Ride Version tendieren, aber zu spät hab die Weiser schon verbaut.
Gruss Andree