H
Herbk13
Ja, mit einem Winkel und 3M doppelseitigen Klebeband







Ich habe in den Kommentaren zum Video gefragt, ob sie zugelassen sind (was nicht der Fall ist), welchen Sinn es hat, Produkte dieser Art für europäische Motorräder zu entwickeln und sie nicht zu homologieren.hat einige neue Produkte für die GS1300 entwickelt.


Ich glaube hier liegt ein Verständnis Problem. Die im Video verwendete Rücklicht hat keine E Kennzeichnung. Daher nicht zulässig. Wird aber eine Rücklicht mit E Kennzeichen und die Version BO des Weiser Moduls verbaut ist das ganze zulässig. Eine 3. Bremsleuchte ist zulässig.Ich habe in den Kommentaren zum Video gefragt, ob sie zugelassen sind (was nicht der Fall ist), welchen Sinn es hat, Produkte dieser Art für europäische Motorräder zu entwickeln und sie nicht zu homologieren.




Ist auch das, was ich dann selber nachgelesen habe. 3 Bremslicht am Motorrad ist verboten.

Tja - dann hat die KI noch keine 21er GS gesehen:Die Begrenzung ist eindeutig:Bei einspurigen Fahrzeugen (Motorrädern) sind maximal zwei Bremsleuchten zulässig, die symmetrisch angebracht sein müssen. Eine dritte Bremsleuchte würde vom TÜV keine Zulassung erhalten.



Ich hätte da eine Idee: die ganzen vielen 'Schlachter' haben bestimmt noch Rücklichter der 11er und 1150er rumliegen - die sind so was von eindeutig und die haben sogar die besten Prüfzeichen!Tja - dann hat die KI noch keine 21er GS gesehen:
Die relevante Norm nennt sich ECE-R53 und die beiden Blinker/Bremslichter gehören in Kategorie S1 und dazu darf noch ein Bremslicht Kategorie S3.
So ist das oft mit der KI - knapp vorbei ist auch daneben![]()



Danke für die Info da kann man mit Arbeiten!Tja - dann hat die KI noch keine 21er GS gesehen:
Die relevante Norm nennt sich ECE-R53 und die beiden Blinker/Bremslichter gehören in Kategorie S1 und dazu darf noch ein Bremslicht Kategorie S3.
So ist das oft mit der KI - knapp vorbei ist auch daneben![]()

Macht keinen Sinn, meine alte f800GS hat nur 1 Bremslicht, ließt sich wie ne Reglung für PKW'sUnd das sagt die KI dazu:
Gemäß der ECE-R53-Regelung für Motorräder ist ein drittes Bremslicht nicht verpflichtend, während zwei rote Bremsleuchten am Heck vorgeschrieben sind.