ABE - welche Teile sind eintragungspflichtig und welche nicht ?

Diskutiere ABE - welche Teile sind eintragungspflichtig und welche nicht ? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich war im Juli beim TÜV (nicht mit BMW). Lenker, klemmböcke,brems und Kupplung Hebel, bugspiiler, fussrasten Anlage, Heck höherlegung, und ESD...
MERLIN 66

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Ich war im Juli beim TÜV (nicht mit BMW).
Lenker, klemmböcke,brems und Kupplung Hebel, bugspiiler, fussrasten Anlage, Heck höherlegung, und ESD. Alles Zubehör und alle Teile mit ABE.
Lenker müsste ich nicht eintragen (hab ich aber trotzdem) und alle weitere anbauteile am lenker müsste eingetragen werden troz ABE. Spoiler , ESD usw. reichte nur abe.
 
MarinGS

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Ich halte mich an das hier gelesene:


"Die ABE gilt nur für ansonsten serienmäßige Fahrzeuge"

Des weiteren ist der Sinn einer ABE ja gerade, daß ohne Begutachtung eines Sachverständigen die BE erhalten bleibt.

Aus genau dem Grund muß eine ABE erlöschen und eine Abnahme erforderlich sein, sobald eine zweite Änderung vorgenommen wird. Dabei prüft ein Sachverständiger dann, ob sich beide Änderungen eventuell ungünstig beeinflussen und segnet die Kombination dann ab, oder auch nicht.

Eine Pattsituation


Damit kann ich leben
 
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Lenker müsste ich nicht eintragen (hab ich aber trotzdem) und alle weitere anbauteile am lenker müsste eingetragen werden troz ABE. Spoiler , ESD usw. reichte nur abe.
Klingt nach: Nur wenn die Teile in Bezug zueinander stehen - oder besser gesagt alles was sich technisch untereinander nicht beeinflusst ist frei
 
Ridealone

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Sicheres Auftreten bei vollkommener Ahnugslosigkeit.. :facepalm:
Polizeikontrolle
Jetzt kann es natürlich sein, das alle Polizisten und TÜV Beamte unwissend sind und Du bist der einzige der es weiß.

Naja, dann hat sich diese Diskusion hiermit erledigt......
Ich erkenne in dem verlinkten Thema keine rechtliche Bestätigung zur hier pauschal aufgestellten Aussage das man bei mehr als einer ABE generell eine Eintragung braucht. Der Tüv des TE's sah das wohl genauso. Spritzschutz und Bremshebel beeinflussen sich nicht gegenseitig. Wilbers Fahrwerk und Lenker natürlich schon.


Ich halte mich an das hier gelesene:


"Die ABE gilt nur für ansonsten serienmäßige Fahrzeuge"

Des weiteren ist der Sinn einer ABE ja gerade, daß ohne Begutachtung eines Sachverständigen die BE erhalten bleibt.

Aus genau dem Grund muß eine ABE erlöschen und eine Abnahme erforderlich sein, sobald eine zweite Änderung vorgenommen wird.
Diese Änderung kann dann schon eine andere Sitzbank sein oder eine Fahrzeugfolierung, andere Spiegel, Blinker, Griffe oder auch ein anderer Kennzeichehalter der den Serienzustand des Fahrzeugs ändert. Ich vermute mal, dass somit min. 70% der Motorräder mit Zubehör ihre Zulassung verloren haben...
Gut, dass das GS Forum hier beste Aufklärungsarbeit leistet. Danke dafür :)
 
MarinGS

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Gehört eigentlich an den Anfang der hitzigen Diskussion


Gehen wir von einem rein serienmäßigen Fahrzeug ohne zusätzliche Anbauteile aus.

Zu klären gilt ob bestimmte Teile die eine ABE erfordern einer Eintragung bedürfen oder nicht.

These Nr.1 - Bei einem Anbauteil / vorausgesetzt es ist für diese Maschine zugelassen genügt das Mitführen der ABE

These Nr.2 - Kommt ein zweites Anbauteil dazu ist grundsätzlich eine Eintragung vorzunehmen

These Nr.3 - Kommt ein zweites Anbauteil dazu ist nur dann eine Eintragung verpflichtend, wenn sich beide technisch untereinander beeinflussen bzw. beeinflussen könnten - also in Bezug zueinander stehen

MOD Edit: und damit hier gleich Schwung reinkommt wurden ein paar Beiträge hier hin verschoben
 
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Die allgemeine Betriebserlaubnis gibt Fahrzeugteile für die Verwendung an bestimmten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr frei. Teile mit ABE müssen nach der Montage nicht beim TÜV eingetragen werden. Die ABE-Bescheinigung (oft ein DIN A6 großes Heft) muss aber mitgeführt werden. Darum kann man sich die Teile trotzdem eintragen lassen, das kann in diesem Fall aber auch ohne TÜV bei der Zulassungsstelle geschehen. Es kostet 10,20 €. Dieser Betrag wird aber auch bei jeder Ummeldung (Umzug, Verkauf) fällig. Darum verstauen viele Motorradfahrer lieber einen Stapel ABEs in einer Klarsichthülle irgendwo unter der Sitzbank.
Typische Teile mit ABE sind Kleinteile, die an viele Fahrzeuge passen. Eher selten sind Zubehörteile, die nur für ein spezielles Motorrad eine ABE aufweissen.
Auch Teile mit e-Zeichen dürfen wie Teile mit ABE am Motorrad verbaut werden und müssen nicht eingetragen werden. Zu diesen Teile muss keine Bescheinigung mitgeführt werden.
In jedem Fall müssen die Teile ordnungsgemäß angebracht sein. Es ist auch zu beachten, dass sie für die Anbringung an Originalmotorrädern freigegeben sind! Lenkererhöhung mit ABE und ein neuer Lenker bedeutet, dass sowohl Lenker als auch Lenkererhöhung eingetragen werden müssen. Die ABE wird dann eher eine Art Teilegutachten für den TÜV-Prüfer. Bei halbwegs sinnigen Anbauten stellt dies normalerweise kein Problem dar.

Motorrad-Wiki
 
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Andi#87

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"Die ABE gilt nur für ansonsten serienmäßige Fahrzeuge"
Des weiteren ist der Sinn einer ABE ja gerade, daß ohne Begutachtung eines Sachverständigen die BE erhalten bleibt.
Genau das ist der Knackpunkt.
Da braucht man noch nichtmal mit irgend welchen Paragraphen kommen.
In der ABE steht i.d.R. drinnen, das sie nur für originale Motorräder ist. Das ist auch noch so bei einem verbautem Teil...
Spätestens beim zweiten (Teil mit ABE) aber eben nicht mehr...also Illegal angebaut..mit allen Konsequenzen.

Ist jetzt eigentlich nicht SO schwer zu verstehen..
 
Ridealone

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Ich behaupte mal, wenn sich die ABE auf den Serienzustand (des gesamten Fahrzeugs?) bezieht, kann es schon mit einer ABE zu Problemen kommen, wenn man es genau nimmt. Andere Blinker montiert und zack, kein Serienzustand....


"Ist jetzt eigentlich nicht SO schwer zu verstehen.."
Doch, ist es. Weil es teilweise keinen Sinn ergibt!

Der TÜV Süd schreibt folgendes:
"Beide Dokumente beziehen sich nur darauf, dass der Rest der jeweiligen Baugruppe dem Serienzustand entspricht. Ist dies nicht der Fall, bzw. ist die weitere Änderung nicht im Gutachten"
Vorab informiert - FAQ Tuning


Wenn ich das lese, verstehe ich es und ergibt auch einen techn. Sinn!

Im Netz findet man unterschiedliche Auslegungen auf diversen Fach-Portalen. Selbst die Dekra und der TÜV sind sich nicht einig....top!
 
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Das liegt schlichtweg daran, dass die StVZO an dieser Stelle auch nicht eindeutig ist. Wer sicher gehen will, lässt das Zwug einfach prüfen, abnehmen und eintragen. Dann hat auch mal ein Sachverständiger drübergeschaut, ob auch alles passt.
 
Andi#87

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Also technische oder Behördliche Vorschgriften müssen nicht Sinnhaft sein.
 
Andi#87

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Oder so..
Anbei mal die ABE der Lenkererhöhung von Wunderlich....
Der Knacksatz ist unterstrichen.
Bei den Puig Scheiben steht dieser Satz überigens nicht in der ABE..
Wunderlich.jpg
 
M

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Wenn man es genau nimmt, muss die Kombination geprüft werden. Ob eingetragen werden muss oder nur die Abnahme mitgeführt werden muss, steht in der Abnahme.

Wenn man es nicht macht, kann man im Falle, dass die Polizei das Fahrzeug bemängelt, vor Gericht vortrefflich um ein Ergebnis streiten. Das geht wohl in jedem Einzelfall anders aus.

Mal überspitzt argumentiert : wer garantiert, dass die Wheelie-Neigung mit der Erhöhung nicht zunimmt und damit die Fahrdynamik an Hinterrad derart verändert wird, dass eine Hinterradabdeckung nicht zu einem Problem führen könnte!?
 
Ridealone

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Meine nächste Fahrt ist jedenfalls zur GTÜ um alles abnehmen zu lassen. Dann spar ich mir auch das mitführen der ABE's und bin auf der sicheren Seite. Mach ich halt den Dummf*ck eben mit... genauso wie die Coron*maßnahmen..
 
Pinky

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Wenn man es genau nimmt, muss die Kombination geprüft werden. Ob eingetragen werden muss oder nur die Abnahme mitgeführt werden muss, steht in der Abnahme.

Wenn man es nicht macht, kann man im Falle, dass die Polizei das Fahrzeug bemängelt, vor Gericht vortrefflich um ein Ergebnis streiten. Das geht wohl in jedem Einzelfall anders aus.
So ähnlich war´s bei mir. Vorführung bei der DEKRA mit Lenkererhöhung (Wunderlich) und höherem Windschild (MRA). Beide ABEs lagen vor. Der Prüfer sagte ich könnte die beiden Teile eintragen lassen, müßte ich aber nicht. Bei einer Polizeikontrolle kann das jedoch Ärger geben. Alles klar soweit? :confused:
Btw: Wenn sich eine Lenkererhöhung und ein anderes Windschild nicht gegenseitig beeinflussen, dann weiß ich auch nicht.
 
fralind

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Das ist nicht korrekt. Nur wenn die Teile in Bezug zu einander stehen. Lenkererhöhung und anderer Lenker z.B.
Würde man denken. Wer aber die ABE`s liesst, kommt es immer auf das Gutachten das der ABE mit dem Verwendungsbereich anhängt an.

Grundsätzlich gilt dieser Passus.
Bei allen übrigen Fahrzeugen wird die Abnahme des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-verständigen bzw. Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO nicht für erforderlich gehalten.
Es kann also auch durchaus jemand bei einer Kontrolle der Meinung sein, dass je nach Reifen (wenn wir mal als Beispiel eine Hinterradabdeckung nehmen) die Abstände durch die unterschiedlichen Profile (170 mm ist nicht immer auch 170 mm bei einem Reifen) zu stark variieren (Vibrationen und damit Formveränderungen -wackelt-) und die HA Abdeckung nur in Verbindung mit einem Reifentyp gefahren werden soll. Und schon wird daraus eine Anbaubescheinigung nach 19/3.

Das findet man auch in den Gutachten.
Dies ist nur dann erforderlich, wenn die Krafträder des Verwendungsbereiches im Einzelverfahren nach §21StVZO in den Verkehr gekommen sind, gekennzeichnet durch “EBE“ in der Spalte ABE/EG‐BE oder wenn entsprechende Hinweise darauf hinweisen sollten, dass eine Anbauabnahme gefordert wird.


Sowie auch das.
Die Abnahme der Anbauteile durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 19.3 StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.An Fahrzeugen -im Verwendungsbereich- mit Einzelzulassung (EBE) muss nach §19(3) StVZO eine Anbauabnahme durchgeführt werden. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an den im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeugtypen die Verwendung des Teils beeinflussen, sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das häufigsten findet man aber das was der Andi mit der ABE /Gutachten unter 4.2 eingestellt hat.





Jetzt das leider entscheidene und der Knackpunkt:

Leider gibt es keine Einheitliche Textvorgabe und der jeweilige Prüfing. kann den Text frei gestalten.
Daher kommt es zu diesen, vom Gesetzgeber nicht gewollten, aber durch die Genehmigung des KBA verbindlichen unterschiedlichen Vorgaben.

Letztlich stellt sich der Ing. der das Gutachten geschrieben hat von der Haftung damit frei



Also:
Hat man die Lenkererhöhungen von Wunderlich anstatt von ABM (die haben diesen Passus nicht) verbaut, und nur ein weiteres Teil mit einer ABE (HA Abdeckung) verbaut und führt die ABE von beiden Teilen mit in der in einem das mit dem ansonsten Serienmäßigem Zustand steht, so ist die BE erloschen.
Wenn der Kontrollbeamte das so sieht oder so sehen möchte.

Das ist der Ansatz für findige Kontollbeamte einem eine Anzeige (teils auch die Weiterfahrt wenn man meint bei der Kontrolle auf sein vermeintliches Recht mit den ABE`S zu pochen, zu untersagen) zu schreiben.
 
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MarinGS

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In der ABE steht i.d.R. drinnen, das sie nur für originale Motorräder ist. Das ist auch noch so bei einem verbautem Teil...
Spätestens beim zweiten (Teil mit ABE) aber eben nicht mehr...
Ich kann nicht sagen, das diese Feststellung falsch ist - allerdings konträr zu dem oft anzutreffenden Hinweis "nur bei technisch voneinander / zueinander abhängigen Anbauteilen"

So oder so ...

Wenn der COP einen guten Tag hat schaut er mal eben schnell vorbei, ob sich da was regeltechnisch verändert hat bzw. ob durch Anbauteile eine Beeinflussung der Serienmäßigkeit vorliegt.

Wenn nicht solltest du bei den vielen Anbauteilen heutzutage einen geeigneten Campingstuhl und nee Kanne mit heißem Kaffee dabeihaben.

... vielleicht sollten wir alle nur noch mit TÜV Prüfer/in hinten drauf rausfahren
 
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MarinGS

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Also technische oder Behördliche Vorschgriften müssen nicht Sinnhaft sein.
Hab mal in einer Parkbucht geparkt / Parken mit Parkscheibe und so - da sagt die beim Ordnungsamt zu mir, ich hätte am Motorrad etwas mitzuführen das einer Entwendung / einem Diebstahl der Parkscheibe entgegenwirkt.
....

Holla die Waldmaus ...

... ob ich den Diebstahl der Polizei gemeldet hätte ?

Ich dachte dafür sei das LKA zuständig ... und hab mich sogleich bei XY ungelöst angemeldet
 
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