Abstand zum Radfahrer...

Diskutiere Abstand zum Radfahrer... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, seit 28. April gelten ja neue Bestimmungen in der StVO. Speziell der Abstand zum Radfahrer (Radfahrerin/Radfahrende/Diverse) beim...
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Gast 41871

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Hallo,

seit 28. April gelten ja neue Bestimmungen in der StVO. Speziell der Abstand zum Radfahrer (Radfahrerin/Radfahrende/Diverse) beim Überholen soll innerorts 1,5m, außerorts 2m betragen. So weit klar, hoffentlich ist die Straße breiter als mein Fahrzeug + Abstand 2m + Breite des Radfahrers ca. 0,8m + Abstand zum rechten Straßenrand wenigstens 0,5m. Also muss die Fahrbahn wenigstens 5,8m breit sein, wenn ein LKW den Radfahrer überholen will. Ist die Straße schmaler, schleicht der LKW hinterher...

Was ist aber nun wenn die Straße genau so schmal ist und der LKW kommt entgegen? Dann kann der Abstand con wenigstens 2m nicht eingehalten werden. Oder muss dann der LKW rückwärts fahren, die Böschung runter rollen oder wie oder was?

Ich weiß nicht was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, wenn er gedacht hat... :rolleyes:

MfG Gärtner
 
Roka53

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Wenn es rein rechnerisch von der Straßenbreite her nicht passt, gilt immer STVO §1 (2) "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Unvermeidbarer Umstand = nicht ausreichende Straßenbreite.

Grüße vom Niederrhein - Rolf
 
Barmbeker

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Wenn es rein rechnerisch von der Straßenbreite her nicht passt, gilt immer STVO §1 (2) "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Unvermeidbarer Umstand = nicht ausreichende Straßenbreite.

Grüße vom Niederrhein - Rolf
Also de facto, Überholverbot .
 
maxquer

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Also ich würde abbremsen und langsam am Radfahrer vorbeifahren. Abstandsregelung hin oder her. Das mache ich aber eigentlich schon immer so bei geringerem Abstand zum Radfahrer. Gerade in der Stadt.
Und ob das nun der gesetzlichen Regelung entspricht juckt mich nicht, da ich auch seitlich keinen Zollstock am Moped habe.

Gruß,
maxquer
 
Roka53

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Die Eingangsfrage zielte eher auf Begegnungsverkehr = in dem Fall entgegenkommende Fahrzeuge auf für ordnungskonformen Abstand zu schmaler Straße.

Wenn nicht genug Platz da ist, wird es halt eng = langsam + vorsichtig fahren.

Grüße vom Niederrhein - Rolf
 
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Gast 21699

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Die Grundidee ist wohl der bessere Schutz der Radfahrer.
Wenn nun ein Radfahrer geschädigt wird und der neue Sicherheitsabstand war aufgrund der zu geringen Strassenbreite nachweislich nicht einzuhalten, dann sollte das die Schwere der Schuld bei einem Gerichtsurteil erhöhen.
Dieses Risiko für die Autofahrer sollte eine entsprechende Verhaltensänderung fördern denke ich.
 
Frangenboxer

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Ich überhole innerorts den Radfahrer mit 1,5m Abstand. An der nächsten Ampel habe ich rot und muss warten. Jetzt schlängelt sich der Radfahrer rechts an mir vorbei und ich muss hinter ihm herschleichen bis ich wieder überholen darf. Darf er das oder muss er auch die 1,5m einhalten?
Oder muss ich jedes mal die Beifahrertür aufmachen damit er nicht vorbei kommt?
 
Landbüttel

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Speziell der Abstand zum Radfahrer (Radfahrerin/Radfahrende/Diverse) beim Überholen soll innerorts 1,5m, außerorts 2m betragen.
Was ist aber nun wenn die Straße genau so schmal ist und der LKW kommt entgegen? Dann kann der Abstand con wenigstens 2m nicht eingehalten werden.
Finde den Fehler.
 
Barmbeker

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Also de facto, Überholverbot .
Die Eingangsfrage zielte eher auf Begegnungsverkehr = in dem Fall entgegenkommende Fahrzeuge auf für ordnungskonformen Abstand zu schmaler Straße.

Wenn nicht genug Platz da ist, wird es halt eng = langsam + vorsichtig fahren.

Grüße vom Niederrhein - Rolf
War schon klar, grundsätzlich gilt immer der Gummiparagraph (§1 Stvo).
 
Q4me

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schön wäre, wenn sich der Radfahrer den dafür ausgewiesenen Radweg , sofern vorhanden nutzen würde.
Ist schon seltsam wenn sich Radfahrer freiwillig einer Gefahr aussetzen...auch wenn es Möglichkeiten der Eigensicherung (Radwegenutzung) gibt,
gleichzeitig aber auf Abstand bestehen!!
 
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gstommy68

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Naja in der Eifel ( und woanders auch) sind die Radsportler gerne nebeneinander unterwegs, gerne auch im im Pulk. Die sind dann quasi unuberholbar. Warum um Himmels willen Können dienicht hintereinander fahren im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme ?

gruß
gstommy68
 
Barmbeker

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Naja in der Eifel ( und woanders auch) sind die Radsportler gerne nebeneinander unterwegs, gerne auch im im Pulk. Die sind dann quasi unuberholbar. Warum um Himmels willen Können dienicht hintereinander fahren im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme ?
gruß
gstommy68
Weil, so ist mein Eindruck, für viele Radler die StVO nicht so wichtig ist. Anders ist das, wenn die sogenannte Verbandregel greift. (Quelle Wikipedia):
"Die Verbandregel im Fahrverkehr ist im § 27 StVO definiert und besagt, dass Radfahrergruppen mit mehr als 15 Teilnehmern im Straßenverkehr zu zweit nebeneinander fahren dürfen. Benutzungspflichtige Radwege sind für diese Gruppe ohne Bedeutung. "
 
Uli G.

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Weil, so ist mein Eindruck, für viele Radler die StVO nicht so wichtig ist. Anders ist das, wenn die sogenannte Verbandregel greift. (Quelle Wikipedia):
"Die Verbandregel im Fahrverkehr ist im § 27 StVO definiert und besagt, dass Radfahrergruppen mit mehr als 15 Teilnehmern im Straßenverkehr zu zweit nebeneinander fahren dürfen. Benutzungspflichtige Radwege sind für diese Gruppe ohne Bedeutung. "
Dann können die meisten in "Kleingruppen" fahrenden Radfahrer "nicht bis 2" zählen. Alles mehr als einer sind dann "VIELE", und die dürfen das ;).

Uli
 
SQ18

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...das ist doch kein Problem - bisher "ausreichender Seitenabstand", jetzt "Mindestüberholabstand"

Also überholen ist für den LKW auf der schmalen Straße nicht mehr, außer der Hampel auf dem Rad macht Platz - muss er soweit ich weiß auch, wenn er langsam ist.
...und die Überholabsicht mit Hupe / Pressluiftfanfare ankündigen ist doch auch noch erlaubt, oder?
Jetzt wirds witzig, im Begnungsverkehr darf dann ab sofort mit 7,5cm Seitenabstand mit 60km/h vorbeigebrettert werden - also alles gut :bounce:

BMVI - Wir machen den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter
 
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Gast 21699

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schön wäre, wenn sich der Radfahrer den dafür ausgewiesenen Radweg , sofern vorhanden nutzen würde.
Ist schon seltsam wenn sich Radfahrer freiwillig einer Gefahr aussetzen...auch wenn es Möglichkeiten der Eigensicherung (Radwegenutzung) gibt,
gleichzeitig aber auf Abstand bestehen!!
Wenn der Radweg vernünftig ausgebaut ist und in einem guten Zustand ist sollte man diesen tatsächlich benutzen. Sehr oft sind diese Voraussetzungen aber nicht erfüllt.
Viele Autofahrer scheinen nicht zu wissen, dass der Radweg nur benutzt werden muss wenn es entsprechend signalisiert ist.
 
maxquer

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Grundsätzlich sollte es mit dem Moped in Deutschland eigentlich kein Problem sein an einem Fahrradfahrer vorbei zu kommen.
Bis auf die Alpen, da habe ich schon suizidal veanlagte Radfahrer erlebt.
Ich habe mich hinter einem Reisebus kurz vor der Serpentine eingeordnet, weil die Kurve absolut nicht einsehbar war, da hat mich und den Reisebus noch ein Radfahrer mit sattem Geschwindigkeitsüberschuß überholt.
Ich habe keine Ahnung, wie der noch die Kurve gekriegt hat.
Absolut todesmutig!

Gruß,
maxquer
 
Pepsi

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Wenn der Radweg vernünftig ausgebaut ist und in einem guten Zustand ist sollte man diesen tatsächlich benutzen. Sehr oft sind diese Voraussetzungen aber nicht erfüllt.
Viele Autofahrer scheinen nicht zu wissen, dass der Radweg nur benutzt werden muss wenn es entsprechend signalisiert ist.
Bedeutet das im Umkehrschluss das ich mit dem Moped den Radweg benutzen darf wenn mir die Straße nicht schön genug ist?
Die Beschilderung eines Radweges ist nahezu immer da, halt nur nicht an jeder Ecke. Wenn man aber nicht völlig ignorant ist kommt man als lebensbejahender Radler da auch von selber drauf einen extra geschaffenen Weg zu benutzen.
 
Thema:

Abstand zum Radfahrer...

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