Wieso sollte das nicht hinhauen. Auf Kulanz kannst du bei BMW eh nicht rechnen und Car Garantie ist ein großes Unternehmen, wenn nicht sogar Marktführer.
Bei einem Schaden setzt sich die freie Werkstatt mit denen in Verbindung, holt die berchtigte Freigabe ein und dann kann repariert werden. Kosten werden über CG abgewickelt.
Garantiebedingungen M196 (Anschlußgarantie) CarGarantie §4 a:
Zitat: Voraussetzungen für Garantie
"an dem die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten
beim Verkäufer/Garantiegeber ...
... oder in einer
vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen läßt.
Ist die freie Werkstatt eine Vertragswerkstatt ist alles in Butter. Ist sie es nicht, dann gelten zumindest die mir vorliegenden Garantiebedingungen nicht.
Letztlich kann die Versicherung allerdings auch abweichend zu dem mir vorliegenden Vertrag andere Verträge abschließen. Theoretisch sogar mit mir. Ob sie macht, sprich ob sie dieses Wagnis eingeht und ob sie im Schadensfall dann auch zahlt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Die eingangs genannte Haftungsbeschränkung von 750 Euro habe ich im übrigen nicht gefunden. Zumindest nicht in dem mir vorliegenden Vertrag M196. Hier steht unter §6:
Zitat:
"... pro Garantiefall auf den Zeitwert des beschädigten Motorrads ... begrenzt."
Sinnvoll ist eine Anschlußgarantie auf jeden Fall, zumal sie im Anschluß an die Herstellergewährleistung für zwei jahre auch nicht allzuviel kostet. Der hier im Forum oft beschriebene und ans Motorrad gebaute Schnickschnack ist meist teurer.
Wir hatten die Garantie schon zweimal in Anspruch nehmen dürfen. Einmal ein Scheinwerfer (Reflektor reingedrückt, ca. 300 Euro) und einmal ein Verspannungszahnrad (ca. 600 Euro). Beides ohne Probleme und zu 100 % ersetzt.
Aber das ist halt wie mit allen Versicherungen. Wenn nix passiert ärgert man sich, wenn was kaputt geht und keine Versicherung bezahlt ärgert man sich auch.
Also abschließen, bezahlen und sich freuen. Auch wenn nix passiert.
Gruß Thomas