Behörden - Wahnsinn TÜV abgelaufen

Diskutiere Behörden - Wahnsinn TÜV abgelaufen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; da wäre dann der nächste Schritt, daß man ja unterstellen kann, man wäre zu schnell gefahren - weil mans kann
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Nach meinem Rechtsverständnis muss der Halter eines Kfz (oder der Reparateur, der es in Obhut hat) auch nicht beweisen, dass er nichts Unrechtmäßiges getan hat. Im Gegenteil: Wenn die Exekutive ihn dafür bestrafen will, dass er das Kfz ohne TÜV im öffentlichen Verkehrsraum bewegt hat, dann sollen sie ihm das beweisen.
da wäre dann der nächste Schritt, daß man ja unterstellen kann, man wäre zu schnell gefahren - weil mans kann
 
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Polly

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Schade halt, dass dein Rechtsverständnis vom Gesetzestext abweicht:

§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Da steht nix davon, dass die Untersuchungspflicht nur dann besteht, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehsraum bewegt wird.
 
Classic Sport CS

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Bei Überschreitung der HU-Frist geht es nicht um " Er hat das Fahrzeug bewegt" sondern um die Überschreitung, egal ob fahrend oder abgestellt.
Es ist in beiden Fällen ein und der selbe Vorwurf. Auch die Bußgelder sind logischerweise identisch.
 
wuppertal

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Schade halt, dass dein Rechtsverständnis vom Gesetzestext abweicht:

§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Da steht nix davon, dass die Untersuchungspflicht nur dann besteht, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehsraum bewegt wird.

Moin Moin,
da steht aber auch nicht, dass die Untersuchung positiv abgeschlossen sein muss und / oder auch nicht "was regelmäßig"..... bzw., dass eine gültige "Untersuchung" vorhanden sein muss.
"Regelmäßig" könnte bei mir z.b. auch alle 4 oder 10 Jahre heißen / reichen :schulterzucken:
Aber auch hier bin ich nur Laie um diesen für mich schwammigen Text zu deuten.....
 
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Polly

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Moin Moin,
da steht aber auch nicht, dass die Untersuchung positiv abgeschlossen sein muss und / oder auch nicht "was regelmäßig"..... bzw., dass eine gültige "Untersuchung" vorhanden sein muss.
"Regelmäßig" könnte bei mir z.b. auch alle 4 oder 10 Jahre heißen / reichen :schulterzucken:
Aber auch hier bin ich nur Laie um diesen für mich schwammigen Text zu deuten.....
Steht doch da, muss man halt nachschlagen: nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa.

Die StVZO ist eigentlich sehr sehr stimmig und logisch aufgebaut, schwammig ist da wenig.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ja, es gibt entweder eine "Anonymverfügung" ( eine Strafe, die nicht auf einen Namen geht, eben anonym ) man zahlt und hat Ruhe , oder man bekommt eine sogenannte Lenkererhebung.
Wenn an dann den Lenker nicht nennt, gibt es eine durchaus hohe Strafe, die oft höher ist als die eigentliche Strafe für das Delikt.


Doch.
Man muß den Fahrer benennen, oder jemanden, der den Fahrer benennen kann ( wenn man es verborgt hat ) Die Person muß es dann benennen.

Nur blöde, wenn es die Tante aus den USA war, die hier zu Besuch war, und leider wieder zurück in den Staaten
Das mit der "Anonymverfügung" ist eben so, OK.
Hatte ich auch schon wegen angeblich zu schnell in AT. Nachdem ich nicht fuhr und mein Auto 100%ig nicht zu schnell war, der Fahrer nicht benannt werden konnte (auch kein Foto) habe ich die Strafe abgelehnt. Nur sollte man sich oder sein Auto in nächster Zeit nicht in AT erwischen lassen.
Extra wegen uns Deutschen wurde auf der Inntalautobahn die Frontfotografie eingeführt (und sie ist allein wegen uns Schnellfahrer sehr rentabel!).
.
Aber den Fahrer benennen wenn es ein Verwandter ist geht bei uns gar nicht. Nicht einmal bei Mord! Da weichen die Rechtsverständnisse offenbar voneinander ab. Auch der "Onkel aus Israel" ist bekannt. Dagegen hilft man sich bei uns indem der Halter ganz schnell die Pflicht aufgebrummt bekommt ein Fahrtenbuch zu führen und jeden Nutzer einzutragen. Auch den Bruder! Er muss dann nix sagen aber wenn dann das F-buch nicht sauber geführt ist wird es richtig teuer. "Verwandter 1-ten Grades" gilt nicht als Eintrag. Was viele nicht wissen: Nachträglich eintragen ist nicht! Bei Fahrtantritt hat drinzustehen "ich" fahre bei km x um y Uhr ab "Adresse" los. Interessiert natürlich nur dann, wenn man zufällig kontrolliert wird und die Abfrage ergibt "Fahrtenbuch verordnet".
gerd
 
Ralf_GSX1400

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Spannend zu verfolgen wie sich der Beitrag entwickelt dabei sind es doch nur zwei Themenbereiche:
1) Juristisch betrachtet, die Festlegungen der Gesetzgebung die eindeutig festlegt wie zu verfahren ist. Damit wäre das Thema eigentlich durch auch wenn es weh tut.

2) Die pragmatische Sicht auf das Thema mit all seinen möglichen Spielräumen zur Lösung des Themas und durch Emotionen geprägt.

Zusammengefasst 1) ist eine Mussregel und 2) eine kann Regel. d.h entscheidet der ausführende Beamte nach 1 zu regeln muss man dies akzeptieren. Auf 2) kann man leider nicht bestehen sondern nur hoffen
 
QVIENNA

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Extra wegen uns Deutschen wurde auf der Inntalautobahn die Frontfotografie eingeführt (und sie ist allein wegen uns Schnellfahrer sehr rentabel!).
Die Frontfotografie ist schon vielerorts vorhanden, allein schon deshalb, weil es zuviele Deutsche gab, die glaubten, das Blitzen von hinten ignorieren zu können.

Dass man auf der Inntal nur 100 fahren darf, weiß inzwischen schon jeder Dreijährige von Kiefersfelden bis Stralsund 😉
 
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Doug Piranha

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So. :Augenrollen:
Jetzt, also genau seit heute, hat auch meine 1150er wieder eine nagelneue HU. Ohne Mängel natürlich...
Die wäre ja eigentlich letzten Oktober fällig gewesen.
Aber dann hatte es erst geregnet und irgendwann, als es nicht mehr geregnet hat, habe ich mir den linken Mittelfinger ausgekugelt. Dumme Geschichte, so was. Tut weh wie Sau, und schwillt nach dem Einrenken ziemlich an. Und ist anfangs ziemlich steif. Kupplung ziehen beim Motorrad? Nö. Geht nur unter heftigen Schmerzen...
Dann war Winter. Dann ein Frühling, den die Meteorologen als den an Frosttagen reichsten seit 1938 bezeichnen.
In der Zwischenzeit war mein steifer Finger zumindest so weit wieder hergestellt, daß ich neuerdings wieder schmerzfrei den Kupplungshebel ziehen kann.
Und nachdem es heute nicht geregnet hat und es auch weder Schnee noch Glatteis gab - hab' ich mich einfach aufs Motorrad gesetzt und bin zur Hauptuntersuchung gefahren. Einfach so. Mit abgelaufener HU… :ohnmacht:

Und? :fragezeichen: Nix und. :schulterzucken:

Ergebnis siehe oben. Nur eines stört mich ein wenig: Die rosarote Plakette passt farblich nicht zu einer GS.
:wub:
 
Klausmong

Klausmong

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Das mit der "Anonymverfügung" ist eben so, OK.
Hatte ich auch schon wegen angeblich zu schnell in AT. Nachdem ich nicht fuhr und mein Auto 100%ig nicht zu schnell war, der Fahrer nicht benannt werden konnte (auch kein Foto) habe ich die Strafe abgelehnt. Nur sollte man sich oder sein Auto in nächster Zeit nicht in AT erwischen lassen.
Extra wegen uns Deutschen wurde auf der Inntalautobahn die Frontfotografie eingeführt (und sie ist allein wegen uns Schnellfahrer sehr rentabel!).
Anonymverfügung ist sehr gut bei vielen Verstößen, weil mit einer Zahlung dieser der Fahrer nicht mit dem Verstoß aufliegt.
Meist hat man ja die Verstöße auch wirklich gemacht.
Waren sie es nicht, kann man auch berufen und das ausjudizidieren.

Aber den Fahrer benennen wenn es ein Verwandter ist geht bei uns gar nicht. Nicht einmal bei Mord! Da weichen die Rechtsverständnisse offenbar voneinander ab. Auch der "Onkel aus Israel" ist bekannt. Dagegen hilft man sich bei uns indem der Halter ganz schnell die Pflicht aufgebrummt bekommt ein Fahrtenbuch zu führen und jeden Nutzer einzutragen. Auch den Bruder! Er muss dann nix sagen aber wenn dann das F-buch nicht sauber geführt ist wird es richtig teuer. "Verwandter 1-ten Grades" gilt nicht als Eintrag. Was viele nicht wissen: Nachträglich eintragen ist nicht! Bei Fahrtantritt hat drinzustehen "ich" fahre bei km x um y Uhr ab "Adresse" los. Interessiert natürlich nur dann, wenn man zufällig kontrolliert wird und die Abfrage ergibt "Fahrtenbuch verordnet".
gerd
Wir unterscheiden zwischen Straftat und Verwaltungsdelikt, bei einer Straftat muß man das bei uns auch nicht.
Bei einem verwaltungsdelikt ( Wie Schnellfahren, Stoptafel usw ) aber schon.

Fahrtenbuch gibt es bei uns nur, wenn ein KFZ beruflich genutzt wird, sonst nicht.
 
gerd_

gerd_

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Die Frontfotografie ist schon vielerorts vorhanden, allein schon deshalb, weil es zuviele Deutsche gab, die glaubten, das Blitzen von hinten ignorieren zu können.

Dass man auf der Inntal nur 100 fahren darf, weiß inzwischen schon jeder Dreijährige von Kiefersfelden bis Stralsund
So schrieb ich es.
.
Dass irgendetwas bekannt ist heisst gar nichts. Jährlich regen sich zig Leute auf, dass sie auf der Brennerbundesstrasse geblitzt wurden. Eigentlich müssten alle inzwischen jedes einzelne Verkehrszeichen sogar beim Vornamen kennen.
Dennoch schaffen es viele dort zu zahlen. Teilweise sogar doppelt. Einmal unten, mit Anhalten, Belehrung und Kasse, dann weiter oben noch mal. Sogar nach deutschem Recht wäre das Vorsatz (und damit teuerer).
gerd
 
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vilkas

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So schrieb ich es.
.
Dass irgendetwas bekannt ist heisst gar nichts. Jährlich regen sich zig Leute auf, dass sie auf der Brennerbundesstrasse geblitzt wurden. Eigentlich müssten alle inzwischen jedes einzelne Verkehrszeichen sogar beim Vornamen kennen.
Dennoch schaffen es viele dort zu zahlen. Teilweise sogar doppelt. Einmal unten, mit Anhalten, Belehrung und Kasse, dann weiter oben noch mal. Sogar nach deutschem Recht wäre das Vorsatz (und damit teuerer).
gerd
Blödheit gehört bestraft!
 
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DreasDakar

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Hmm, ich kenne nicht jeden Blitzer zwischen Flensburg und Sizilien. Und Ihr wart da auch irgendwann das erste Mal, oder?
 
D

DreasDakar

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Ja. Mich störte auch mehr die Schublade für die Unwissenden.
 
ChiemgauQtreiber

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Naja,
Aber das Problem ließe sich durch einfaches Einhalten allfälliger Regeln lösen, oder?

Uli
Mittlerweile schon schwierig, das auch zu verstehen (OK ich Weiss, darum gets nicht)
Wenn du von der einen Geschwindigkeitsbeschränkung zu nächsten sehen kannst...
Wenn auf einer 5m Landstrasse 100 erlaubt ist, aber auf einer ca 7-8m Neubaustrasse auf 60 begrenzt ist, weil die Fahrstreifenmarkierungen fehlen😱
 
Thema:

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