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Christian S
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- BMW R 1150 GS BJ 2000 606.525 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.500 km am 16.07.2025
Ich finde in dem Artikel:
Bei 158 habe ich gar kein Mitleid.
116 und 119, sofern man glaubt, 100 fahren zu dürfen, gehört bestraft. Ein Superraser ist man dabei aus meiner Sicht aber nicht zwingend.
Zudem ist das bei denen mit 116 und 119 nur ein auf 2 Wochen beschränkter Vorgang, der in den Medien immer wieder so dargestellt wird, als ob das Fahrzeug eingezogen und verwertet wird:
Beschlagnahmung von Raser-Autos ab 1. März möglich
Der Tempo 50 Bereich liegt dort teilweise außerorts, soweit ich mich entsinne im Wald bergab ohne jede Bebauung kerzengerade verlaufend.Die Vorarlberger Polizei hat am vergangenen langen Wochenende bei Geschwindigkeitsmessungen drei Motorräder und ein Auto vorläufig beschlagnahmt. Betroffen waren ein einheimischer sowie zwei deutsche Motorradfahrer, die in einem Tempo 50-Bereich mit 158, 119 und 116 km/h unterwegs waren. Seinen Autoschlüssel abgeben musste ein Lenker aus Deutschland, der mit 124 Stundenkilometern fuhr. Insgesamt wurden neun Führerscheine entzogen, informierte die Polizei.
Bei 158 habe ich gar kein Mitleid.
116 und 119, sofern man glaubt, 100 fahren zu dürfen, gehört bestraft. Ein Superraser ist man dabei aus meiner Sicht aber nicht zwingend.
Zudem ist das bei denen mit 116 und 119 nur ein auf 2 Wochen beschränkter Vorgang, der in den Medien immer wieder so dargestellt wird, als ob das Fahrzeug eingezogen und verwertet wird:
Beschlagnahmung von Raser-Autos ab 1. März möglich
Ich hatte dazu hier schon ausführlicher was geschrieben.Fährt der Raser ein Kfz, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietfahrzeuge. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.