
udob
Kleben sollte zulässig sein nach Ziffer 5kleben oder Klett ist ja denke ich verboten.....
§ 12 FZV - Einzelnorm
Lustigerweise wären alle Kennzeichenhalter mit Werbung damit eigentlich unzulässig, denn da klippse ich das ja nur ein und es ist somit nicht fest angebracht.
Scheint aber keinen zu kümmern.

