Der Kunde wird vor der Inspektion über den Auftrag und Umfang informiert und kann allem widersprechen.
Sollte es dann zu Garantiefällen kommen, kann der Hersteller erwägen, die nicht zu beheben, wenn die Inspektion nicht entsprechend der Vorgaben gemacht wurden.
Je nach Einzelfall kann das Ergebnis unterschiedlich sein.
Es gibt in Übrigen keinen Zwang, die Inspektion beim BMW Händler machen zu lassen, man darf das alles auch selber machen. Im Garantiefall kann es dann nur schwierig werden, dieses nachzuweisen.
Ratio sagt mir, dass ein Brems Flüssigkeit Wechsel nur bei Garantie bei Ausfall der Brems Anlage betreffen dürfte, aber Richter und Gelehrte sehen das evtl anders.