Eine Gruppe von ca 20 Bikern blockiert die Landstraße

Diskutiere Eine Gruppe von ca 20 Bikern blockiert die Landstraße im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; An Pos. 1 steht der Unfallverursacher (schlechte Karten). Das dürfte der Blocker sein. Den Rest (Aufteiling der Schuld) nehmen die Anwälte bzw der...
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Pinky

Pinky

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An Pos. 1 steht der Unfallverursacher (schlechte Karten). Das dürfte der Blocker sein.
Den Rest (Aufteiling der Schuld) nehmen die Anwälte bzw der Richter vor.
 
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Gast 35536

Gast
Ich habe meinen vorigen Beitrag nochmals "verlängert/angepasst" während Du mir geantwortet hast. Es stimmt. Der Auffahrende hat nicht aufgepasst. Seine Versicherung wird einen Teil des Schadens übernehmen müssen. Und der Polizist wird ihn anzeigen. Ist aber nur eine Owi.

Die Polizei wird aber auch den Blockierer anzeigen. Dort ist es u.U. die Straftat. Und seine Versicherung wird ebenfalls einen (vmtl. größeren) Teil des Schadens übernehmen müssen. Also auch der Schadenfreiheitsrabatt am Axxxx.

Bei der Unfallaufnahme entscheidet die Polizei nicht über "Schuld/Unschuld", sondern sie prüft, ob einer/mehrere Beteiligte gg. Strafvorschriften oder Ordnungswidrigkeiten verstoßen hat und zeigt einen oder mehrere an. Dann sind Staatsanwaltschaft und Bußgeldstellen am Werk und am Ende u.U. die Gerichte.

Und diesen Weg erspare ich mir. Steht aber jedem frei, sein (u.U. vermeintliches) "Recht" einzufordern. :lalala:
Bei der Mitschuld des Blockierers wäre ich mir nicht so sicher,er hat ja nur "versucht eine andere Gefahr abzuwenden",schließlich hat man sein Fahrzeug so zu führen das man jederzeit rechtzeitig zum Stillstand kommt oder ausweicht.
Sonst wäre auch jeder Falschparker mitschuld an einem Unfall der durch sein falsches parken verursacht wurde.
Die einzigen Gewinner dabei sind aber eh nur die Anwälte !
 
Juescho

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... warum in Kohortenstärke mit dem Motorrad dahinzuckeln? Ggf. fehlt mir dazu ein Gen um das zu verstehen, trage aber auch weder Kutte noch Warnweste und bin auch gerne unter Menschen, aber das erschließt sich mir einfach nicht.
... genau so isses ...:mrburns:
 
langer-rudi

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gstommy68

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Die gleiche Situation entsteht, wenn da zwei/drei Fzg.e auf die Tanke fahren wollen und deswegen "planlos" im Weg rumstehen.

Uli
Hallo
dieses „planlos“ in Weg rumstehen beobachte ich auch immer wieder egal ob bei Fußgängern, oder sonstigen Verkehrsteinehmern, oftmals an den unmöglichsten Engstellen, wo man mit ein ganz wenig Umsicht drei Meter weiter prima rumstehen könnte ohne das man andere behindert.

gruß
gstommy68
 
Rex Krämer

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Bei der Mitschuld des Blockierers wäre ich mir nicht so sicher,er hat ja nur "versucht eine andere Gefahr abzuwenden",schließlich hat man sein Fahrzeug so zu führen das man jederzeit rechtzeitig zum Stillstand kommt oder ausweicht.
Sonst wäre auch jeder Falschparker mitschuld an einem Unfall der durch sein falsches parken verursacht wurde.
Die einzigen Gewinner dabei sind aber eh nur die Anwälte !
Zwei Beispiele aus der Praxis.
Mein Sohn (Beifahrer) erinnerte mich daran, als ich einem Linksabbieger Vorfahrt gab, daß ich vor dem Anhalten in den Rückspiegel schauen muß, um sicher zu gehen, daß Anhalten gefahrlos möglich ist. Ansonsten bekomme ich, falls mir jemand ins Heck fährt, eine Teilschuld. Hat er wohl so, 4 Wochen zuvor, in der Fahrschule gelernt. Begründung, es gibt keinen triftigen Grund anzuhalten.
Fall Nummer zwei. Mein Bruder fährt an einen Zebrastreifen und läßt einen, auf dem Fahrrad fahrenden Verkehrsteilnehmer, durch anhalten den Zebrastreifen überqueren. Der nachfolgende PKW fährt ihm ins Heck.
Die Polizei kommt zufällig dazu und der Radfahrer stellt sich übereifrig als Zeuge zur Verfügung. Der Polizist stellt eine einzige Frage: "Haben Sie ihr Fahrrad geschoben?" Die Antwort "Nein" war in diesem Fall fatal.
Der Radfahrer wurde ab diesem Moment als Mitverursacher des Unfalls behandelt.
Nur mal so aus dem täglichen Leben berichtet.

Gruß
HG
 
Ralsch

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Sonst wäre auch jeder Falschparker mitschuld an einem Unfall der durch sein falsches parken verursacht wurde.
Korrekt - deswegen ist er es auch, bzw. kann mitschuldig sein (z.B. Parken im Kreuzungsbereich, etc.).
Anderes Beispiel: Ampel wird grün - Auto abgewürgt - einer fährt drauf, führt i.d.R. ebenso zur Mitschuld wie liegenbleiben aus Spritmangel etc.
Alles "vermeidbare" Situationen die zu einer Mitschuld führen.
 
willib

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Und unabhängig davon wer da noch Mitschuld hat oder nicht. Wenn du einem in den Arsch fährst hast du ein Problem. Fahrzeug nicht unter Kontrolle. Anhalten auf Sichtweite. Nicht angepasste Geschwindigkeit. Hoffe drauf dass Polizei Fall nur aufnimmt für die Versicherungen. Dann regeln die das untereinander. Geht auf jeden Fall in der CH so falls keine Personenschäden. Weiss ich aus Erfahrung.
 
langer-rudi

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Korrekt - deswegen ist er es auch, bzw. kann mitschuldig sein (z.B. Parken im Kreuzungsbereich, etc.).
Anderes Beispiel: Ampel wird grün - Auto abgewürgt - einer fährt drauf, führt i.d.R. ebenso zur Mitschuld wie liegenbleiben aus Spritmangel etc.
Alles "vermeidbare" Situationen die zu einer Mitschuld führen.
Heutzutage gibt es nur noch selten Unfälle, bei denen lediglich eine Partei 100 % der Schuld angelastet wird.
Man ist aufgrund der sich aus der Nutzung des Fz ergebenden Betriebsgefahr in einer Gefährdenshaftung, also quasi schon mit im Boot, nur weil man überhaupt zum Unfallzeitpunkt am Unfallort war... (gilt für die zivilrechtliche Seite im Schadensfall, NICHT für begangene Verstöße).
 
gerd_

gerd_

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Hi
Einerseits ist es verboten einen wie Anfangs beschriebenen Eingriff zu "veranstalten".
Ob das angemeldet ist oder nicht tut zumindest in DE nichts zur Sache. Privatpersonen regeln bei uns keinen Verkehr. Will ich Vorrechte, brauche ich Polizeibegleitung

Ob man sich deshalb so aufmanteln muss ist eine andere Frage.
Nachdem ich nicht nur eine Ausfahrt mit mehreren organisierte kann ich sagen: Die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer hält und lässt die Gruppe komplett raus/durch, etc..
Selbstverständlich gibt es auch Verkehrsteilnehmer die auf ihrem Recht bestehen und das dann auch - teilweise etwas "seltsam"- durchsetzen. Ist genauso verboten! Es gibt das Mittel der Anzeige. Ist umständlich, zeitraubend, beweispflichtig (20 Mann sagen "der kam mit einem Tempo wie ein Irrer") und normale Menschen atmen einfach tief durch und denken "is' eben so" (speziell mit 65).

Erlebt habe ich schon, dass einer auf eine Kreuzung zufuhr und sehen MUSSTE (ich hab's ja auch erkannt), dass dort jemand die Vorfahrt verletzen würde. Anstatt zu bremsen hat er gehupt, einen Schlenker auf die Gegenfahrbahn vollführt, dort einen Entgegenkommenden zu einer Vollbremsung gebracht und irgendwie vorbeigezaubert.
Ich hab' ihn an einer Tanke getroffen und darauf angesprochen. Antwort: "Ich war ja im Recht!". Meine Antwort: "Zwei Sekunden später und auf einem Grabstein stünde "er konnte nix dafür und wusste nicht weshalb er starb" und auf dem anderen: "Er war im Recht und ein Idi.ot". Der Beleidigungsklage sehe ich gelassen entgegen!"
gerd
 
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Nö,
der Auffahrende ist schlichtweg ein "Penner"! Der würde auch Mutti mit Kinderwagen, die grad die Straße quert, über den Haufen fahren :(.

Uli (fährt "auf Sicht")
da reicht es nicht, dass die Schwermetalle die Strassen zuparken, jetzt wird sogar noch aktiv die Strasse "geblockt" mit dem Hinweis, das ein Kinderwagen auch dort stehen könnte...
Klar - die stehen da besonders häufig - auf Einmündungen an Landstrassen...noch interessant zu beobachten, das selbst Rotlichanlagen oftmals unbeachtet bleiben.

Selten so ein krudes Zeug gelesen
hier-> Eine Gruppe von ca 20 Bikern blockiert die Landstraße wird nicht von einer Kolone gesprochen - eher nach einem losen Verbund von Motorrädern - einer Ausfahrt in etwa.
Von einer einheitlichen Erkennung, steht da auch nichts.
Somit entfällt "die Kolonne" als solches.

Keine Kolonne - dann entfällt -> Verband (Straßenverkehr) – Wikipedia

Der die Strasse Blockierende erfüllt somit den Vorgang einer Nötigung und mitunter den gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr.
Kommt es zu einem Unfall, wird er sicher eine Teilschuld zugesprochen bekommen
 
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Ralsch

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Keine Kolonne - dann entfällt -> Verband (Straßenverkehr) – Wikipedia

Der die Strasse Blockierende erfüllt somit den Vorgang einer Nötigung und mitunter den gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr.
Kommt es zu einem Unfall, wird er sicher eine Teilschuld zugesprochen bekommen
Aber es ist doch viel schöner über gefühlte Verkehrsregeln zu sinnieren!? :biggrin:
Es gibt ja viele Länder in denen diese gänzliche Ignoranz jeglicher Regeln normal ist.
Diese Länder kann man schön an der dunkelroten Farbe erkennen:
1623753603600.png

1623753641125.png

Zur Orientierung: Deutschland hat ca. 4 Verkehrstote/Jahr/100.000 Einwohner. Die Topscorer schaffen das 10-Fache.
 
Peti

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Tja. 20 Motorräder bilden in diesem Fall eine Kolonne und gelten als ein Fahrzeug.
Wie kommst Du denn da drauf?
Vielleicht kennen die sich ja gar nicht.
Dürfen die Deiner Meinung nach auch im Pulk über rote Ampeln fahren, so als nicht gekennzeichneter Tross?
Denn vorgeschriebene Fahnen hatte wahrscheinlich keiner von denen.

Und wenn es tatsächlich einen "Kolonnenführer", manchmal auch Tourguide genannt, geben sollte, dann muss der auch bei gewissen Vergehen der Mitglieder haften.
Aber Moment.... Dann will natürlich keiner mehr etwas von einer "Kolonne" wissen, dann fährt man nur zufällig so nebeneinander her....
;)
 
Ace

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So viele Anwälte hier :-) Zahnärzte sind wohl in der Minderheit 😂

Also ich habe mal im Studium ( war nen Kumpel abholen ) gelernt
2 Grundsatzpunkte :

Recht haben und Recht bekommen ….
Vor Gesetz und auf Hoher See …

Und Recht spricht der Richter ….

Also wie im echten Leben : Banane zu senieren … zuviele Faktoren zu ungenau sind …
 
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Bazinga

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Grade mal nichts
gestern auf der Fahrt über Dießen ins Hinterland und auch heute bei meiner Fahrt Richtung Plansee ereignete sich folgende Situation:
Eine Gruppe von ca 20 Bikern will aus einem Parkplatz neben einer Landstraße in die Selbige losfahren. Einer der Biker blockiert die Hauptstraße, in dem er sich mit seinem Bike quer in die Fahrbahn auf der Hauptstraße stellt, um den Verkehr zum Anhalten zu zwingen. Oh ha, dachte ich, das ist aber dreist und auch gefährlich für ihn und auch die PKW-Fahrer auf der Hauptstraße.
Ich erinnere mich an meine Fahrschulzeit, da hatte ich gelernt, dass ein geschlossener Verband zum einen Behördlich genehmigt sein muss und diese Motorradgruppe auch als ein geschlossener Verband gekennzeichnet sei muss. Das war offensichtlich Selbstjustitz dieser Gruppe, was ich nicht befürworten kann. Aus der Sicht als PKW-Fahrer, der plötzlich von einer Bikergruppe auf einer stark frenquentierten Landstrasse ausgebremst wird, würde ich dann aber reagieren und diesen Biker zur Rechenschaft ziehen. Wie seht ihr das hier!
Klarer Fall.
Anhalten, Aussteigen und die ganze Gruppe zusammenschlagen!
Die hams verdient!
 
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