@ADV.tirol : Eine Reparatur-Dauer von 5 - 6 Monaten ist völlig inakzeptabel. Da hättest Du ansetzen können. Leider geht sowas meist nur mit Rechtsanwalt (im Idealfall mit 'ne Rechtsschutzzversicherung im Rücken).
Alles weitere ohne Gewähr, ich bin KEIN Rechtsanwalt, habe aber einige unfreiwillig erworbene Erfahrungswerte (deren Ausgang stets zu meinen Gunsten verlief).
Mangel förmlich (schriftlich) melden und Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Die Frist darf durchaus sportlich, muss aber angemessen / realistisch sein. Vier bis längstens sechs Wochen dürften wohl nicht utopisch sein, es geht ja nicht um einen Hausbau. Bei fruchtlosem Verstreichen der ersten Frist wohlwollend eine zweite und zugleich letzte (sehr sportliche, aber wiederum "angemessene") Nachfrist setzen. Maximal zwei weitere Wochen wären in dem Fall wohl fair.
Nach in Summe längstens 8 Wochen wäre für mich persönlich Feierabend gewesen. In dem Fall Rückabwicklung / Wandlung oder Ersatzleistung (je nachdem, was man präferiert) juristisch durchsetzen. That's it.
Ob Teile nicht lieferbar sind, oder nicht, ist nicht Dein Problem. Wenn sie keine Teile bekommen, dann sollen sie doch einfach die ganze Baugruppe austauschen, zur Not aus einem Bike im Verkaufsraum. Geht alles, wenn der Freundliche es denn will oder der juristisch gegen ihn aufgebaute Leidensdruck groß genug ist.
In jedem Fall würde ich anraten durchzusetzen, dass sich die Garantie / Gewährleistung um eben diese 5 bis 6 Monate verlängert, die die Maschine beim Freundlichen zur Reparatur rumgestanden hat.
Nutzungsausfall für die 5 bis 6 Monate durchzusetzen ist bei Motorrädern hingegen schwierig, aber auch nicht unmöglich. Dur musst halt nur belegen können, welcher konkretet Schaden Dir denn entstanden ist, weil Du Deine GS nicht hast nutzen können. Beispielsweise hätte man sich tage- / wochenweise ein Bike mieten und die hierfür angefallenen Kosten einfordern können.
So und bevor jetzt ein "Shitstorm" über mich hereinbricht: NEIN, ich renne auch nicht rum und klage jeden Scheiß ein, im Gegenteil. Mein Credo ist generell, das man sich möglichst immer gütlich einigen sollte. Das ist auch in den allermeisten Fällen möglich. Dazu müssen aber
beide Seiten bereit sein. Wenn es die Gegenseite nicht ist, und also kein Weg mehr an einer juristischen Auseinandersetzung vorbeigeht, dann kenne ich aber auch kein Pardon mehr.