Intercomproblem in Österreich/Südtirol ?

Diskutiere Intercomproblem in Österreich/Südtirol ? im Bekleidung Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Ende Mai will ich durch Österreich und Italien durch und wollte hiermit mal die Schwarmintelligenz fragen ob es da seitens der Länder (Frankreich...
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DerOechterer

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Ende Mai will ich durch Österreich und Italien durch und wollte hiermit mal die Schwarmintelligenz fragen ob es da seitens der Länder (Frankreich und Luxemburg dürften auch dazugehören) Neuigkeiten gibt ob die ihre Gesetze dahingehend angepasst haben dass nachträglich angebautes Zubehör (Intercom) an einem 22-06er Helm doch okay ist?

Ich will ungern 250€ und in Italien ne 60-tägige Beschlagnahmung meines Kraftrads riskieren. Nen bisschen Unsinnig ist dies ja schon, auch wenn man sich dem beugen müsste.
 
GSWille

GSWille

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So viel ich weiss betrifft das doch nur Luxemburg

Probleme mit Helm und externem Intercom in Luxemburg

Das man rein theoretisch nachträglich nichts an einen Helm anbringen darf was nicht vom Hersteller des Helm abgesegnet ist war ja schon immer so und man hat es trotzdem gemacht und fährt damit durch die Länder.

Ich war jetzt dreimal in Luxemburg kontrolliert wurde ich aber nicht so kann ich auch nicht sagen ob die Polizei darauf achtet. Ich habe aber die Behörde angeschrieben und quasi die Aussage bekommen, dass es im Ermessen des kontrollierende Polizisten liegt ob die Sicherheit bei dem Helm mit dem Headset gewährleistet ist.

Ich halte es so in Luxemburg hab ich beim Schuberth Helm das SRC von Schuberth in allen anderen Ländern fahre ich am anderen Schuberth Helm.mit meinem BMW Fit for All .
 
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DerOechterer

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Nö, gilt im Prinzip auch für Österreich, Italien und Frankreich!
 
elfer-schwob

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Bei solch tiefgreifenden Bedenken gegen A, I, F, LUX u. v. a. m. würde ich einen großen Bogen um diese Länder machen.
Viel zu riskant!
 
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DerOechterer

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Bei solch tiefgreifenden Bedenken gegen A, I, F, LUX u. v. a. m. würde ich einen großen Bogen um diese Länder machen.
Viel zu riskant!
Oder sich an die Gesetze der Länder halten bei denen man zu Gast ist?

Nun aber zum Thema: Weiß jemand mehr ob sich das entspannt hat?
 
GSWille

GSWille

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In den Ländern gilt dass man am Helm nichts ändern darf nur dass es öffentlich gemacht wurde dass es auch kontrolliert wird kenne ich nur von Luxemburg aber wie schon geschrieben hat die Behörde auch dort gesagt dass es der Polizist einschätzen soll/ muss .

Auch bei meiner Kontrolle in Deutschland ( und da bin ich kein Gast - wie handhabst du es hier ? ) hat das keinen Polizist interessiert und ich habe in den Foren auch nichts derartiges gelesen.

Also entweder gibst du dich damit ab und fährst oder du musst dir einen Helm zulegen in dem der Hersteller bereits das Intercom System eingebaut hat.
 
Andi#87

Andi#87

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In Deutschland sind die Vorschriften relativ lax, hier muss der Helm nur geeignet sein.
Dass das in Lux anders ist, war aber auch nur punktuell ein Thema. Ich denke, das die Suppe hier wesentlich heißer gelöffelt wird, als sie wirklich ist
 
JoE_Seeve

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In Deutschland sind die Vorschriften relativ lax, hier muss der Helm nur geeignet sein.
Dass das in Lux anders ist, war aber auch nur punktuell ein Thema. Ich denke, das die Suppe hier wesentlich heißer gelöffelt wird, als sie wirklich ist
… so ganz stimmt das nicht. Auch in Deutschland ist die wesentliche Änderung von Bauart-geprüften Teilen (je nach Zugehörigkeit unterschiedlich) genehmigungspflichtig und führt zum Erlöschen der Genehmigung und kann deshalb bestraft werden. Nur weil es hier wenig kontrolliert und geahndet wird, haben wir trotzdem die selben EU-Vorschriften.

Bei uns hier in D wird nicht oder sehr selten geprüft ob das Seil des Anhängers richtig befestigt ist, obwohl vorgeschrieben. Der österreichische Polizist verlangt dafür, meist nur von Deutschen, €280 wenn nur über den Kupplungshaken geworfen und bezieht sich auf die gleiche EU-Vorschrift. Manchmal ist auch harmonisierte bzw. lokale Umsetzung auch nicht rückwirkend oder alte Umsetzungen haben Bestandsschutz.
 
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DerOechterer

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In Deutschland wird lediglich ein geeigneter Schutzhelm verlangt, daher wäre auch nen DOT-Helm möglich. In Italien und Österreich z.B. wird nen Helm nach ECE 22 verlangt und durch anbringen eines SENA 30K, 50S/60S erlischt die 22-06. Wäre halt die Frage ob man evtl. die 22-06 angepasst oder die betreffenden Länder eine Ausnahme für Intercoms oder so erlassen haben?
 
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Und wenn ich nun eine BMW Intercom am BMW Helm verwende? (obwohl beides nicht von BMW kommt)
 
Uli G.

Uli G.

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Und wenn ich nun eine BMW Intercom am BMW Helm verwende? (obwohl beides nicht von BMW kommt)
Ob da BMW oder FengPeng drauf steht, ist doch völlig unerheblich. Ist der Helm ohne Intercom geprüft, erlischt die erteilte Zulassung bei Anbau des Intercoms. Sind beide Varianten erfolgreich geprüft, bleibt sie nach Anbau erhalten.

Uli
 
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In Deutschland wird lediglich ein geeigneter Schutzhelm verlangt, daher wäre auch nen DOT-Helm möglich.
… aber nur weil Deutschland zwar die EU-Regeln umgesetzt hat, aber die StVO §21 immer noch alt und schwammig ist und das Wort „bauartgeprüft“ oder „regelkonform“ vermeidet und lieber „geeignet“ nutzt, wobei so aber jeder Polizist anzweifeln darf ob der Helm geeignet ist.

Ich kenne einen, der sich auch die Frage stellt ob er so ein externes Bluetooth-Teil anbauen darf. Das er drei Kameras am Helm hat und aussieht wie einer von diesen Telet… hat ihn bisher nicht interessiert.
 
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Andi#87

Andi#87

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Ob da BMW oder FengPeng drauf steht, ist doch völlig unerheblich. Ist der Helm ohne Intercom geprüft, erlischt die erteilte Zulassung bei Anbau des Intercoms. Sind beide Varianten erfolgreich geprüft, bleibt sie nach Anbau erhalten.

Uli
Das spielt überhaupt keine Rolle. Nationales Recht geht vor und hier zählt §21. Der Rest wurde schon gesagt (nur noch nicht von jedem).
Das Internet ist voll von Videos, die am Ende alle zum selben Konsens kommen.
 
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Christian Achberger

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Lass uns mal über des Pudelskern diskutieren!
Habe selbst irgendeinen EnduroHelm mit einem Sena-Dings dran,
Und eigentlich bin ich mir sicher, dass dieses Ding am Helm bei einem Aufschlag des Helms nicht hilfreich ist – zum Beispiel den Nacken ungünstig verdreht.
Das Teil müsste eigentlich so montiert sein, dass es bei relativ geringe Widerstand abreißt (macht aber sicher auch niemand).

Wie schätzt ihr denn das Gefahrenpotenzial ein?
 
D

DerOechterer

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Der Hintergrund war warum ich das Thema nochmal aufgewärmt hatte war, dass ich ab Ende Mai ne Tour durch mehrere Länder u.a. Österreich und Italien machen wollte und ich hab nen HJC RPHA 60. Dafür gibt es natürlich das HJC Smart 50B was zwar die Soft-/Hardware der Sena 50er Reihe hat aber lediglich die HD-Lautsprecher der 30K-Reihe, was zu relativ bescheidenem Hörerlebnis führt, jedoch preislich mit dem 60S mitspielt. Ich hab aber nun aufgebeben und werd das Smart 50B verwenden da es einfach die, vor allem rechtlich, unkompliziertere Variante darstellt.
 
Parantapa

Parantapa

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Bei einem normalen Sturz auf die linke Seite, hat das Cardo bis anhin noch nie den Boden berührt. Da werden erst mal die Muskeln der Halswirbelsäule überdehnt und der Helm schlägt auf Höhe der Visierhalterung auf, da die Schultern noch im Weg sind. Das sieht aber sicher anders aus, wenn man auf dem Gehsteig Rand aufschlägt. Da könnte sich die Wucht des Aufschlages nicht Verteilen. Was dann passiert? Keine Ahnung.
 
Uli G.

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Das spielt überhaupt keine Rolle. Nationales Recht geht vor und hier zählt §21. Der Rest wurde schon gesagt (nur noch nicht von jedem).
Das Internet ist voll von Videos, die am Ende alle zum selben Konsens kommen.
Habe ich was anderes behauptet?
Im übrigen musst du §21 mal erklären. Ist der Helm ein Fzg. (StVZO), oder ein Kindersitz, eine Ladefläche, oder ein Sicherheitsgurt (StVO).
 
JoE_Seeve

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Habe ich was anderes behauptet?
Im übrigen musst du §21 mal erklären. Ist der Helm ein Fzg. (StVZO), oder ein Kindersitz, eine Ladefläche, oder ein Sicherheitsgurt (StVO).
… den Hinweis zum Helm findet man in §21a Absatz 2 StVO. Ich dachte es reicht aus einen Hinweis zu geben und jeder kann durch lesen leicht die Anpassungen und den zugehörigen Absatz finden.
 
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Andi#87

Andi#87

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Wie schätzt ihr denn das Gefahrenpotenzial ein?
Relativ simpel. Der Kopf eines Erwachsenen wiegt zwischen 4 und 6 Kilo. Nehmen wir also 5 Kilo als Mittelwert, plus nochmal knappe 2 Kilo für den Helm, also 7 Kilo, die mit kinetischer Energie auf dieses fusselige Teilchen einschlagen. Wenn es nicht direkt in 1000 Teile zerspringt, wird es sich sofort aus seiner Halterung lösen und das Weite suchen. Ohne erkennbaren Effekt auf HWS oder deren Muskeln. (Nein, noch nicht selbst ausprobiert.)
Nimm einfach ein 5 Kilogewicht, packe es in den Helm und werfe ihn vom 1. Stock auf die Straße, dann haste die Antwort :grin:
 
udob

udob

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aber die StVO §21
... Helm findet man in §21a Absatz 2 StVO
Deshalb hat @Uli G. ihn auch nicht gefunden.
😉😉😉
Bei Dainese findet man dazu was Interessantes
Zitat
Sobald die ECE 22-06 als einzig gültige Zulassungsnorm in Kraft sein wird, muss die Montage von Kommunikationssystemen und anderem Nachrüst-Zubehör unbedingt vom Hersteller des Helms genehmigt werden, basierend auf der Liste mit Zubehör, mit dem der Helm zugelassen wurde.
ZITATENDE
(c) Wie funktioniert die ECE 22-06, die neue Zulassungsnorm für Motorradhelme
Also müsste man künftig beim Hersteller des Helms erfahren können, welche Com-Systeme geprüft und zugelassen sind.
Schaun mer mal
 
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