Die Gewährleistung(Garantie) ist nicht an einen Händler gebunden, es muss von jedem Vertragspartner erfüllt werden, selbst im Ausland.
Bitte nicht Gewährleistung und Garantie in einen Topf werfen. Es sind zwei verschiedene Dinge! Wenn zB. ein Händler eine Garantie auf ein Fzg. gibt, dann muß ein anderer Händler diese nicht übernehmen. Ausgenommen jetzt mal eine CarGarantie öÄ., was ja eigentlich keine Garantie ist, sondern einer Versicherung. Über diese "Garantie" kann auch ein anderer Händler einen Schaden abwickeln.
Beispiel:
Kunde kauft ein gebrauchtes Motorrad, sagen wir mal es ist 3 Jahre alt, in Flensburg, wohnt aber in München. Der Verkäufer gibt ihm 12 Monate "Garantie" auf alles. Nach 8 Monaten geht der Motor hops. Der Kunde bringt das Moped in eine Werkstatt in München und sagt "mach mal, hab ja Garantie". Der Händler in München wird diese Reparatur wohl kaum übernehmen, denn er hat das Motorrad ja nicht verkauft und hat auch nichts mit der Garantie des Händlers in Flensburg zu tun. Der Kunde muß sich an den Händler in Flensburg wenden. Klar muß der Verkäufer-Händler die gesetzliche Gewährleistung [nicht Garantie] geben. Diese kann der Händler bei Fzg. von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzen [muß dann so im Kaufvertrag stehen]. Wenn in den ersten 6 Monaten der Motor hops geht, hat der Händler den schwarzen Peter, nach 6 Monaten hat ihn der Käufer, denn dann greift die Beweisumkehrlast, daß heißt, der Käufer muß nachweisen, daß der Schaden schon bei Kauf vorlag. Wird wohl eher schwer. Aber auch hier hat der Händler in München nichts mit dieser Gewährleistung zu tun, denn diese Gewährleistung gibt ja der Verkäufer in Flensburg. Wie gesagt, bei dem Beispiel handelt sich es um ein gebrauchtes Motorrad, welches schon ein paar Jahre alt ist.
Bei einem neuen Motorrad sieht es wieder ganz anders aus. Kauft man da eine neue BMW bei einem BMW Händler in Flensburg, dann gibt ja BMW auf dieses Motorrad eine Gewährleistung [nicht Garantie, denn BMW gibt keine Garantie auf Neufahrzeuge] und auch ein BMW Händler in München kann über diese Gewährleistung im Schadensfall abrechnen. Aber auch hier gelten die 6 Monate, ab einem Alter von 6 Monaten gilt die Beweisumkehr!
Sollte der Händler eine Gebrauchtwagengarantie geben, dann ist dies wahrscheinlich eine Garantieversicherung, wie zB. CarGarantie. Diese Garantie übernimmt meist aber nicht alles, sondern nur gewisse Baugruppen und ab einer gewissen KM-Leistung muß der Käufer einen Teil der Schadensumme selbst tragen. Ich glaube bis 50000KM übernimmt CarGarantie sämtliche Kosten, ab 50000 KM 90%, ab 60000 KM 80% usw. Lohnkosten werden bei CarGarantie wohl komplett übernommen. Steht aber alles in den Garantiebedingungen.
Aber zurück zur Frage des TE. Das Fzg. ist 5 Monate alt. Da greift die gesetzliche Gewährleistung von BMW. In einem Schadensfall kann man zu jeder BMW Vertragswerkstatt gehen.