Kaution/Sicherheiten bei Probefahrten

Diskutiere Kaution/Sicherheiten bei Probefahrten im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Mir ist bei einer Probefahrt ein Motorrad geklaut worden, Anfang 80er, CB 500 four. Ich habe den Fahrzeugschein mitgegeben, dadurch war es kein...
Obelix65

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Hedwig Holzbein, die grüne Koppel hinter Hamburg
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Ducati Scrambler 800 Flat Track Pro, Piaggio Beverly 350 Sport
Mir ist bei einer Probefahrt ein Motorrad geklaut worden, Anfang 80er, CB 500 four.

Ich habe den Fahrzeugschein mitgegeben, dadurch war es kein Diebstahl da ich es erlaubt habe.

Probefahrt heute, auf Sichtweite erlaubt, Ausweis usw. kann helfen, bringt bei Diebstahl nichts, Ausweis MUSS man sowieso wieder aushändigen.

Fährt der Interessent ausser Sichtweite habe ich schon die Polente an der Strippe, so sagen ich das auch.

Doof ist das immer und Risiko bleibt auch. Darum verkaufen ja viele an den Händler mit Verlust - obwohl das auch nicht immer so ist!
 
schleusenmeister

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Ex F 800 GS, nun Tenere 700
Bauchgefühl!

Ich verkaufe und kaufe nur von Privat. Erstkontakt per Mail, dann ein paar Telefonate und der persönliche Eindruck entscheidet.
Am Freitag habe ich meine alte GS verkauft. Netter Kerl, Vertrauensverhältnis vom ersten Gespräch an. Er ist über 700 km quer durch die Republik gereist um mein Mopped zu kaufen. Zu einer Probefahrt musste ich ihn überreden, ich hatte keinerlei Bedenken dabei und auch keine Sicherheiten verlangt.

Am Sonntag Besichtigung meiner neuen GS. Ähnliche Geschichte, symphatischer Verkäufer, perfektes Motorrad. Der Verkäufer hatte diesen ADAC Probefahrtsvertrag vorbereitet, nach kurzem Kennenlernen kam dann die Aussage "Fahr sie so lang wie du möchtest".

Zusammengefasst:
Bauchgefühl und ein wenig Menschenkenntnis. Ich verkaufe nicht an Menschen, die mir nicht symphatisch sind und beim Kauf ist es genau so...
 
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Randyacres

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Ich verkaufe nicht an Menschen, die mir nicht symphatisch sind und beim Kauf ist es genau so....
Oh je, wenn ich nach dieser Maxime leben würde, hätte ich viele Gebrauchtfahrzeuge nicht verkauft, so viel ist mal sicher. Nicht immer hat man ja etwas anzubieten, was weggeht wie geschnitten' Brot
 
Luggi2

Luggi2

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Kaufpreishinterlegeung Ausweis Führerschein ....ich sage das schon am Telefon ...

Ich gehe von mir selbst aus ....ich fahre meistens ca. 500 -700 km,wenn ich was haben will , da habe ich immer Knete dabei. !!!
übersteigt die übliche Probefahrt. Da gibt es bei roten Händlerkennzeichen keinen Versicherungsschutz. Um ein Fahrzeug technisch und auf persönliche Eignung zu prüfen ist eine solche Fahrleistung nicht notwendig.
 
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jmo

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Moin,

wenn ich privat etwas besichtige, was ich ggfls. kaufen möchte, trage ich sicherlich nicht einen Haufen Bargeld mit mir herum und erwarte das als Verkäufer auch nicht von einem Interessenten.

Sicherheit in Form von Fahrzeug und Schlüssel, Ausweis oder Führerschein ist ausreichend. Meist ist eh noch eine Begleitperson dabei, die nicht probefährt.

Haftungsregelung vereinbaren ist unbedingt ratsam

Servus,

wenn er sowieso kaufen will/wird (mal von Probefahrtüberraschungen abgesehen) kann die Kohle auf den Tisch. Dafür kriegt er einen Schlüssel und die Zulassung Teil 2. Wenn alles passt - Kaufvertrag, Schlüssel 2 und Zulassung Teil 1.
Wenn der Betreffende das partout nicht machen will.....:byebye:
 
CarlosDegos

CarlosDegos

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Ich habe mein altes Bike genau wegen diesem Thema bei BMW in Zahlung gegeben. Bestimmt wäre ich finanziell besser gefahren wenn ich sie privat verkauft hätte. Ich hatte einfach bedenken wegen der Probefahrt, außerdem bin ich bei meinem Versicherungsvertag als alleiniger Fahrer eingetragen. Die Versicherung würde im Schadensfall vermutlich nicht aufkommen.
 
Q4me

Q4me

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Moin,

wenn ich privat etwas besichtige, was ich ggfls. kaufen möchte, trage ich sicherlich nicht einen Haufen Bargeld mit mir herum und erwarte das als Verkäufer auch nicht von einem Interessenten.

Sicherheit in Form von Fahrzeug und Schlüssel, Ausweis oder Führerschein ist ausreichend. Meist ist eh noch eine Begleitperson dabei, die nicht probefährt.

Haftungsregelung vereinbaren ist unbedingt ratsam

Du kannst vereinbaren was Du willst!
Wenn sich der "Interessent" nicht daran halten will...viel Spaß beim Gang durch die Instanzen.
Es wäre nicht der erste Fall das bei einem Interessenten wegen privater Insolvenz nix zu holen ist!

Deshalb...nur Bares ist wares!!
Oder eben nicht!
 
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RunNRG

RunNRG

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Falls ich ein Moped verkaufe (ich habe da schon gewisse Klientel vor dem geistigen Auge...:rolleyes:) wird das mit Probefahrtvertrag und Haftungs-Unterschrift, vollumfänglicher Hinterlegung des Kaufpreises usw. vorgenommen!

Wer damit nich teinverstanden ist, soll es bleiben lassen! :)
 
elfer-schwob

elfer-schwob

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1150 GS-A, R 80-Umbau
hallihallo,
die goldene lösung liegt m. e. irgendwo im weiten feld zw. menschenkenntnis, grober fahrlässigkeit und paranoia.
FS und BPA zeigen/aushändigen/dokumentieren/fotografieren lassen, müssten aber basics sein.

differenzieren sollte man evtl. auch noch, ob man ein runtergerocktes moped oder einen porsche verhökern will.

good deal!

grüße vom elfer-schwob
 
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jmo

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eben, jeder wie er meint.

Ich schrieb meine Sicht- und Verhaltensweise...
Du kannst vereinbaren was Du willst!
Wenn sich der "Interessent" nicht daran halten will...viel Spaß beim Gang durch die Instanzen.
Es wäre nicht der erste Fall das bei einem Interessenten wegen privater Insolvenz nix zu holen ist!

Deshalb...nur Bares ist wares!!
Oder eben nicht!
 
Larsi

Larsi

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Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
Kaufpreishinterlegeung Ausweis Führerschein ....ich sage das schon am Telefon ...

Ich gehe von mir selbst aus ....ich fahre meistens ca. 500 -700 km,wenn ich was haben will , da habe ich immer Knete dabei. !!!
übersteigt die übliche Probefahrt. Da gibt es bei roten Händlerkennzeichen keinen Versicherungsschutz. Um ein Fahrzeug technisch und auf persönliche Eignung zu prüfen ist eine solche Fahrleistung nicht notwendig.
Ich schätze, die 500-700km sind An/Abreise, nicht Probefahrt.
 
schleusenmeister

schleusenmeister

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Ex F 800 GS, nun Tenere 700
Zitat von schleusenmeister
Ich verkaufe nicht an Menschen, die mir nicht symphatisch sind und beim Kauf ist es genau so....


Oh je, wenn ich nach dieser Maxime leben würde, hätte ich viele Gebrauchtfahrzeuge nicht verkauft, so viel ist mal sicher. Nicht immer hat man ja etwas anzubieten, was weggeht wie geschnitten' Brot
Klingt zwar abgedroschen, aber bei mir passt das Motto "nur in gute Hände abzugeben".
Ich liebe halt meine (auch zukünftige Ex) Fahrzeuge. Nach dem Verkauf ist immer eine Zeit der Trauer angesagt. Drum biete ich lieber günstig /real an und habe dafür eine ordentliche Auswahl an seriösen Interessenten. Spart Zeit und Nerven, das ist mir mehr Wert als eventuell noch ein paar 100€ rauszuholen...
 
gerd_

gerd_

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Hi
Natürlich zählen der Eindruck am Telefon und das Auftreten. Dabei habe ich schon Zauderer kennengelernt die an einem 8 Jahre alten Mopped kleine Steinschläge an den Bremssätteln bemängelten und auch sonst herumeierten. Nach einer halben Stunde habe ich den Vogel "entsorgt".
Die andere Seite: Mit einem potentiellen Käufer telefoniert, abgemacht dass das Mopped 6 Tage später noch "da" ist (weil er dann ohnehin mit einem Sprinter in der Nähe ist) oder er Bescheid bekommt wenn sich ein weiterer Interessent meldet.
Kam, zwei Blicke auf's Mopped, legt die vereinbarte Kohle auf den "Tisch" ("sieht so aus wie auf den Bildern") und will einladen. "Probefahren willst Du nicht?". "Hm, naja, kann ich machen". Nach 10 Minuten war er wieder da, Vertrag unterschrieben, einladen, fertig.
Eine andere Situation hat ein Bekannter erlebt. Ein Pärchen kommt und interessiert sich für sein Mopped. Der Typ möchte eine Runde fahren, sie bleibt da. Nach 20 Minuten meint sie sie hätte jetzt keine Zeit mehr und will gehen. Beim Bekannten gehen alle Lichter an, er hält die Tusse fest und ruft die Polizei. Sie kannte den Typ erst seit einer Stunde und war nur mitgegangen. Nur sein Vorname war ihr bekannt. Das Mopped war weg (z.B. in Polen braucht man keinen Brief!).
Die P. konnte nur ihre Personalien aufnehmen. Zwar wurde da noch etwas ermittelt, kam aber nichts dabei raus. Unser Bekanntenkreis rottete sich zusammen, wir behielten die Dame im Auge und siehe da, nach 10 Tagen kannte sie ihn doch!
Mein Bekannter erhielt von ihm den geforderten Preis und stimmte zu ihn nicht anzuzeigen. Er hat sein Versprechen nicht gehalten . .

Ein paar simple Barrieren sollte man auf jeden Fall aufbauen. Perso und FS fotografieren. Schadenübernahmeerklärung unterschreiben lassen (nützt nix weil man Nackten nicht in die Tasche greifen kann). Kommen 2 und der Käufer ist "doof" der Andere "sachverständig" werde ich hellhörig. Ist mir der "Sachverständige" zu "sachverständig", sprich: er vertraut darauf, dass auch ich keine Ahnung habe, schmeisse ich beide raus.
Früher habe ich immer meinen Nachbarn (Spezl und Poli) gebeten dabei zu sein bis wir den Käufer beurteilt hatten. Roland kam dann immer mit Kollegen (H&K).
War mal lustig. Der Käufer meinte "wir kennen uns", Roland "hmmm, kann sein". "Du bist beim K21!", Roland "war ich mal, jetzt K23". Der Käufer war Autobahnpoli.
Wenn ein Käufer kein Geld dabei hat aber das Fahrzeug ernsthaft will, dann findet die Probefahrt eben im Soziusbetrieb statt! Danach kann er die Kohle besorgen und dann solo probefahren (was will er eigentlich bei der Fahrt noch ausprobieren? Ob das Ding mit 100 über den Acker geht?). Ist seine "Anfahrt zu weit", dann will er ja gar nicht.
Nützlich ist zuweilen auch der Hinweis, gar nicht unbedingt verkaufen zu müssen weil man sich das neue Mopped auch so leisten könne. Einige Käufer hoffen darauf dass man die Kohle braucht weil die Bank ruft.
gerd
 
tonyubsdell

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dritter felsbrocken von der sonne aus gesehen
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@gerd

heisse sache, die tussi festzuhalten, das hätte auch ins auge gehen können.
aber schlussendlich tolle leistung!
ich freue mich jedesmal, wenn so ein abschaum an den cojones gepackt wird. wieder einer weniger.
leider wird nicht immer das volle potential der (un)rechtsprechung ausgeschöpft.
dann käme evt. mal wieder das alte testament zum zuge...

gruss,
wolfram
 
judex

judex

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@gerd

heisse sache, die tussi festzuhalten, das hätte auch ins auge gehen können.
aber schlussendlich tolle leistung!
...
gruss,
wolfram
Toni,

Du darfst in Deutschland einen Täter, den Du auf frischer Tat ertappst,
festhalten, bis die -zu rufende- Polizei eintrifft, § 127 StrPO.
Hier könnte die Dame doch Beihilfe zum Betrug oder zur Unterschlagung
geleistet haben ...
 
tonyubsdell

tonyubsdell

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dritter felsbrocken von der sonne aus gesehen
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R1100GS ˋ98
@judex,

mir schon klar. ich denke, das festhalten einer frau an sich könnte zu einer situation führen, die dem festhalter schlussendlich mehr schadet als nützt.
wie hält man denn eine frau korrekt fest?
an den haaren?
nicht immer macht frauen das festhalten spass, obwohl in meiner mittagspause betrachtete videos oft das gegenteil glauben machen.

markus alias ampertiger hat offensichtlich eine gesunde geisteshaltung frauen gegenüber.
wenn er mitliest, mag er dazu einen ratschlag liefern...
oder eine unserer weiblichen mitleserinnen, wenn sie nicht gerade alice s. heisst...

gruss,
wolfram
 
AmperTiger

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wie hält man denn eine frau korrekt fest?an den haaren?
markus alias ampertiger hat offensichtlich eine gesunde geisteshaltung frauen gegenüber.
wenn er mitliest, mag er dazu einen ratschlag liefern...
tja, was soll ich sagen Wolfram? der von mir sehr geschätzte Herr Ubsdell meinte dazu mal treffend, "sei nicht zu grob, außer sie steht drauf" ;)
Bei einer Straftat darf man eine Frau, wenn sie denn Mittäterin ist, gerne auch etwas "strenger" festhalten, Verhältnismäßigkeit ist das Zauberwort. Ich würde einen Arm bevorzugen, weil ich die genannte Frau aus dem Beispiel noch nicht kenne und nicht zu vertraut wirken möchte. Wie fest das wird, kommt dann auf ihre Gegenwehr an, es sollte aber keine dauerhaften Spuren hinterlassen.

Ganz anders sieht es hingegen aus, wenn beide sich gut kennen und ihnen das Festhalten Spaß macht......aber das war nicht gefragt ;)
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Toni,

Du darfst in Deutschland einen Täter, den Du auf frischer Tat ertappst,
festhalten, bis die -zu rufende- Polizei eintrifft, § 127 StrPO.
Hier könnte die Dame doch Beihilfe zum Betrug oder zur Unterschlagung
geleistet haben ...

@Judex:

Bitte nicht die andere Hälfte unterschlagen!

"... wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist."

:wink:

Mal ganz am Rande bemerkt, wer ein Fahrzeug zur Probefahrt an einen Unbekannten verleiht, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.
 
FixRE

FixRE

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Habe jetzt nicht jeden Beitrag gelesen.....
Beim letzten Privatverkauf hatte ich nach dem 4-5 Interessenten das Gefühl, DIE wollen NUR Mopedfahren mit so viel wie möglich verschieden Motorrädern. Ablauf immer gleich: Probefahrt ca 20-30 Minuten, ä bin mir ned sicher" überleg's mir mol,......
Beim nächsten Interessenten am Telefon gesagt, Probefahrt nur mit Hinterlegung des Angebotspreises! Der Erste der das akzeptierte und kam, hat auch gekauft. Fazit für mich. Derjenige der trotz dieser Ansage kommt, hat auch Kaufinteresse.

Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk
 
Thema:

Kaution/Sicherheiten bei Probefahrten

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