Kleinste Strässchen, Feldwege, Schotterwege: was ist eigentlich offiziell legal befahrbar?

Diskutiere Kleinste Strässchen, Feldwege, Schotterwege: was ist eigentlich offiziell legal befahrbar? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, ich fahre schon immer (heißt Jahrzehnte :p ) gerne kleine Landsträsschen. Da fast alles was halbwegs heimatnah ist, sich...
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Hallo zusammen,

ich fahre schon immer (heißt Jahrzehnte :p ) gerne kleine Landsträsschen.

Da fast alles was halbwegs heimatnah ist, sich demnach als Tagestour bewältigen lässt, bereits dutzend- oder hundertfach befahren wurde, zieht es mich in letzter Zeit mehr und mehr
auf immer kleinere Strassen, die dann teilweise kaum noch als solche zu bezeichnen sind.

Hierbei geht es mir nicht um sportlich geartete Schotter - oder Gelände"action", vielmehr um eher gemütliches durch-die Landschaft-zuckeln, ohne Natur, Anwohner oder irgend jemand
sonst über Gebühr zu belästigen.

Bisher gehe ich davon aus, jeden asphaltierten Weg, welcher nicht durch ein Verbotsschild eindeutig gekennzeichnet ist, unter die Räder nehmen zu dürfen.

Direkt zum Beispiel in den Wald führende Schotterwege befahre ich nicht, auch nicht wenn kein Verbotsschild dran ist, sofern das nicht ein mit eindeutigem Wegweiser
(Schild "Niemandslandhausen 5km") gekennzeichneter Weg ist. Insgesamt bin ich da schon recht schmerzfrei :grin:

Das Ganze macht Spaß, man kommt oft an recht unerwarteten Stellen oder Ortschaften wieder raus und sieht trotz großer Erfahrung viel Neues.

Biegt man in feldwegartige Strassen ab, welche z. Bsp. zu abgelegenen Höfen führen, verzweigen sich diese oft mehrfach (Asphalt oder Schotter), ohne das auch nur irgendein Verbotsschild zu sehen wäre.

Viele dieser Wege sind keine Sackgassen und führen auch weiter, allerdings bin ich auch schon öfter in einen Ort oder auf eine "richtige" Strasse gekommen, wo beim rückwärtigen
Blick auf den gefahrenen Weg durchaus ein Verbotsschild steht. Nicht aber von der Seite, von der ich reingefahren bin!

Ich bin mir da manchmal nicht bewußt, ob das dann ok war oder nicht.

Schon klar, wo kein Kläger da kein Richter, bisher hat auch noch nie einer was wissen wollen, dennoch würde mich mal interessieren, ob jemand sich da auskennt bzw. wie ihr das so handhabt.

Ciao
Alex
 
jippiaje

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Schon klar, wo kein Kläger da kein Richter, bisher hat auch noch nie einer was wissen wollen, dennoch würde mich mal interessieren, ob jemand sich da auskennt bzw. wie ihr das so handhabt.
Moin Alex,

genauso. Wobei ich auch in Wälder reinfahre (wenn kein Schild vorhanden ist).
Auch meine Pausen mache ich dort. Bisher hat niemand was gesagt. Hinterlasse auch nur Reifenabdrücke im Wald, mehr nicht.
Langsam reintuckern und langsam wieder raustuckern.

Hier sind viele Reiter unterwegs. Dann gehört es sich auch, den Motor auszumachen und zu warten.


Gruß Niko

IMG_202004091.jpgIMG_20200402.jpg
 
KleinerKlaus

KleinerKlaus

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Da stellt sich mir die Frage wieder, ob tatsächlich alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist.
Ich fahre nicht in nicht gekennzeichnete Waldwege.
 
Cyborg

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Man sollte bei der Diskussion nicht vergessen, dass viele dieser Wege reine Privatwege sind.
Da gilt dann oft die StVO nicht und ob man da fahren darf hängt von der Duldung durch den Eigentümer ab.
Der Feldweg, der zu meinem Haus und dann weiter durch die Felder führt z.B. gehört dem Bauern.
Ich habe ein Wegerecht.
Aber es fahren da ständig auch Privatpersonen durch und parken da auch, weil sie denken, es wäre öffentliches Gelände, worüber der Bauer sich sehr ärgert.
Allerdings hat er bisher kein Schild aufgestellt.
Weil ich die Situation kenne, vermeide ich es, solche Feldwege zu befahren, wo nicht klar ist, ob das öffentlich ist.
 
Larsi

Larsi

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...
Hier sind viele Reiter unterwegs. Dann gehört es sich auch, den Motor auszumachen und zu warten.


Gruß Niko
Wir haben auch Pferde.
Oft geht es uns so, dass die Pferde dann erschrecken, wenn hinter ihnen der Motor wieder gestartet wird.
Ich lasse daher den Motor lieber laufen und stelle erst ab falls das Pferd unruhig wird. Meist gehen die Pferde dann problemlos an laufenden Mopped/Auto vorbei.


...
Weil ich die Situation kenne, vermeide ich es, solche Feldwege zu befahren, wo nicht klar ist, ob das öffentlich ist.
Woran erkenne ich, ob der Weg wirklich öffentlich ist?
Bei uns in der Gegend ist es ähnlich, es gibt auch private Wege, aber wenn das kein Hinweis steht, sehr ich keinen Unterschied ob privat oder öffentlich.
 
KleinerKlaus

KleinerKlaus

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Für NRW habe ich es gerade mal nachgeschaut:

Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 21.5.2020

§ 2 (Fn 42)
Betreten des Waldes
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)


(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.


(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.
...

Also hier offensichtlich nicht gestattet.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Als Waldbesitzer weiss ich, dass es solange bestattet ist auf Wegen zu fahren wie diese nicht gesperrt sind.
Als Weg zu betrachten sind Fahrstreifen die mit zweispurigen Fahrzeugen befahrbar sind und offenbar regelmässig befahren werden (also keine Rückegassen/zugewachsenen Wege)
Da ich als "Privater" keine Verkehrszeichen anbringen darf und ein Schild "Durchfahrt verboten" witzlos ist (Verkehrsteilnehmer müssen nicht lesen können!) bleibt uns nur die Wege durch Schranken, quergelegte Stämme etc zu sperren.
Der quergelegte Stamm signalisiert: "Ich möchte nicht,. dass dieser Weg befahren wird" aber nicht "wenn Du hier durch willst. solltest Du eine Kettensäge haben" oder auch nicht "Findige quetschen sich mit dem Mopped (oder auch Fahrrad!!) daran vorbei. Der Wille des Eigentümers muss erkenntlich sein.
Wer auf einem Weg fährt betritt den Wald nicht! Andernfalls wäre es verboten eine Autobahn (sehr breiter Weg) zu benutzen die durch einen Wald führt.
Bei uns gibt es etliche "Schlagloch"-Waldwege die ganz offizielle Ortsverbindungen sind. Da kommt dann schon mal ein LKW entgegen. Logischer Weise grad hinter einer unübersichtlichen Ecke.

In der Praxis hatte ich bisher noch nie Probleme beim Befahren irgendwelcher nicht gesperrter Wege. Über einen zufällig umgefallenen Baum half mir schon mal ein Förster. Theoretisch darf man auf einem Schotterweg 100 fahren solange es ausserorts ist. "Im" Wald macht man sich dabei unbeliebt.
Das Betreten des Waldes (also Fussgänger) lässt sich nicht unterbinden. Da gelten dann die Gesetze, dass diese keine Tierlein aufscheuchen sollen etc.. Mit dem Fahrrad Slalom zwischen den Bäumen zu fahren ist untersagt weil es "betreten" heisst und nicht "befahren".
Überhaupt scheinen die meisten Radfahrer keine Verkehrsregeln zu kennen. Das Schild 250 (roter Kringel auf weissem Grund) heisst "Befahren mit Fahrzeugen ist untersagt". Da steht nix dabei dass Fahrräder keine Fahrzeuge sind.
gerd
 
SQ18

SQ18

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AFAIK ist das 250er so beliebt weil es im Fall der Fälle bei der Verkehrssicherungspflicht "hilft"
 
SimonADV

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Das Bußgeld bewegt sich in Bayern zwischen 500 und 10 000 Euro. Ich denke das kann man im Zweifel für eine Jahreskarte Hardenduro investieren.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Eine Misachtung von Z 250 kostet 35 EUR. Auch in Bayern.
Welches Bussgeld soll zwischen 500 und 10000 EUR sein?
gerd
 
jippiaje

jippiaje

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Wir haben auch Pferde.
Oft geht es uns so, dass die Pferde dann erschrecken, wenn hinter ihnen der Motor wieder gestartet wird.
Ich lasse daher den Motor lieber laufen und stelle erst ab falls das Pferd unruhig wird. Meist gehen die Pferde dann problemlos an laufenden Mopped/Auto vorbei.
Danke für den Tipp 👍
 
MHY

MHY

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Fahr doch einfach und hab Spaß. Oder wenn das mit deiner Denke nicht übereinkommt, verkauf deine Karre und mach nur noch Fußgänge durch deine nächstgelegene Fußgängerzone.
 
SimonADV

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Eine Misachtung von Z 250 kostet 35 EUR. Auch in Bayern.
Welches Bussgeld soll zwischen 500 und 10000 EUR sein?
gerd
BayWaldG und BayNatSchG
z. B. aus zweiterem:
Mit Geldbuße kann belegt werden, wer

1.
entgegen Art. 30 Abs. 2 unbefugt im Wald außerhalb von Straßen und Wegen reitet,
2.
auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt oder, soweit die Wege dafür ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt,
3.
auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, ohne Notwendigkeit fährt oder parkt oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, unbefugt fährt,
4.
gesperrte Forstkulturen oder Forstpflanzgärten betritt.

Defacto ist es Wurscht ob man im Wald oder auf der Wiese unterwegs ist. Wenn der Weg keine Widmung hat ist ein Bußgeld fällig. Völlig unbeschadet eines Verkehrszeichen.

Hatten wir aber schon 100 mal diskutiert.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Mit Verlaub: Das ist Unfug.
Also nicht das Gesetz, sondern die Auffassung.
1. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Das ist der "Baumslalom" der auch Radfahrer betrifft.
2. Woher weiss ich, dass ein Weg nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist? Muss ich da zum Grundbuchamt? Als Führerscheininhaber darf ich mich darauf verlassen, dass ich nicht gesperrte Wege befahren darf (mehrspurig, keine Rückegasse, etc.). Das ist übrigens eine Auskunft des Bundesverkehrsministeriums.
3. Eh klar, ob Wald oder Acker, abseits der Wege hat darin/darauf kein Fahrzeug etwas zu suchen.
4. Auch logisch, deshalb sind sie zusätzlich eingezäunt weil auch Rehe und andere Waldviecher nicht lesen können.

Folglich stimme ich Dir zu. Aber wir unterhalten uns über "Wege" (Definition was ein Weg ist beachten) und nicht über "abseits von Wegen".
Aus dem Stegreif könnte ich geschotterte Waldwege benennen die absolut legal sind. Nützt aber nichts weil Du vermutlich in einer anderen Gegend wohnst.
gerd
 
SimonADV

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Es bleibt dabei. Wenn du auf einem Weg/Straße was auch immer fahren willst, dann ist es deine Pflicht zu überprüfen ob es erlaubt ist. Wie du das machst bleibt dir überlassen. Meistens reicht ein Anruf bei der Gemeinde ob jener Weg eine Widmung für den öffentlichen Verkehr hat. In den aller aller meisten Fällen, wird die Antwort nein lauten oder nur Anlieger.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Du kannst das gerne so machen. Ich richte mich, -wie bisher- nach der Beschilderung und der StVO weil ich damit noch nie Ärger hatte. Weder mit Förstern noch mit den Grünen (die inzwischen blau sind).
Mir hat auch schon mal ein Jäger Unsinn erzählt ("das steht im Jagdgesetz!"). Stimmt nicht, da stand überhaupt nichts Diesbezügliches drin. Dazu habe ich Bundes- und bayrisches Jagdgesetz durchforstet.
Die Jäger sind Menschen wie Du und ich und haben nichts zu sagen. Wenn sie meckern wollen steht ihnen mein Kennzeichen zur Verfügung. Falls jemand mal von einem Jäger gestoppt werden sollte so ist das Nötigung und kostet den Jagdschein. Gibt man diesen Hinweis so werden sie "langsamer". Egal was die beiden die mich bisher stoppten androhten: Gehört habe ich anschliessend nichts.
Die Anfrage bei Bundesverkehrsministerium ergab eine eindeutige Aussage. Für mich als Kraftfahrer ist die StVO massgeblich. Wenn ich mich danach richte sei alles OK.
Ein Kraftfahrer könne und müsse nicht alle Gesetze kennen. Schliesslich könne man alles was befahrbar ist (oder eben nicht) mit der StVO abdecken. Und die müsse man als Kraftler eben kennen.
gerd
 
SimonADV

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Du willst es nicht begreifen.
Willst du in den Wald, dann musst du das dazugehörige Gesetz natürlich kennen. Es ist deine verfluchte Pflicht. Ist das wirklich so schwer?
 
Thema:

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