nypdcollector
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Gerne, aber man muss auch mal streiten dürfen.JOQ schrieb:hier hebt ihr beide die Linke zum Gruß
In dem Sinne: Allzeit gute Fahrt.


Gerne, aber man muss auch mal streiten dürfen.JOQ schrieb:hier hebt ihr beide die Linke zum Gruß


Ich hätte da immer noch Interesse an der Frage bzgl. der heiligen Q ....................................nypdcollector schrieb:Gerne, aber man muss auch mal streiten dürfen.
In dem Sinne: Allzeit gute Fahrt.![]()



Ich glaube, dass es mit der heiligen Q und der anderen, heiligen Kuh in Indien nicht um die selbe Gattung handelt.JOQ schrieb:Ich hätte da immer noch Interesse an der Frage bzgl. der heiligen Q ....................................


Jawoll, so soll es sein und auch noch auf lateinisch, respectnypdcollector schrieb:Ich glaube, dass es mit der heiligen Q und der anderen, heiligen Kuh in Indien nicht um die selbe Gattung handelt.
Die Bos taurus bavariae motorensis duale ist also nicht identisch mit der Bos taurus taurus![]()
Mein großes Latinum liegt nun auch schon ein paar Jährchen zurück, werde mal den guten alten "De bello gallico" rauskramen und nachlesen ob damals die Bos taurus bavariae motorensis duale schon gängig waren

nypdcollector schrieb:Nein, ich werde das nicht "fressen", so wie du es ausdrückst. Auch das Schweizer Recht geht von Gefährdungspotenzialen aus und richtet sich nach den geltenden Verkehrsregeln. Solltest du das nicht - mit deinen eigene Worten - fressen, solltest du hier nicht so grosse Töne spucken. Das was du hier ins Feld führst, nannte man früher "Sippenhaftung", die es meines Wissens auch in der Schweiz nicht gibt.
Wäre das, was du hier so großspurig von dir gibst Wirklichkeit, wäre das ein weiterer Grund einen grossen Bogen um das Land der Eidgenossen zu machen und würde erklären, weshalb hier viele Schweizer mit ihren Reiskochern in den Schwarzwald kommen um hirnlos rumzuheizen.


Hey JOQ,JOQ schrieb:Uiuiuiui................. gibst ja ganz schön GummiHätte da mal ne Frage an dich: Wie ist das denn mit nem 40-Tonner? Ist der auch quasi eine potentielle ......... blablabla............... wenn ich ihm mit meiner überdachten Zündkerze aus Zuffenhausen die Vorfahrt nehme?
Jo


Hi,Panther schrieb:Ich kenne allerdings die Betriebsgefahr eines 40-Tönner verglichen mit der Betriebsgefahr eines Motorrades nicht. Allerdings denke ich, dass diese bei dem Richter bei einem Motorrad sicher grösser ausfallen wird. Wenn du Pech hast, dürfen also deine Erben dann noch die Schwarte in der Stossstange des Lastwagens bezahlen...![]()
![]()
Siehe: http://www.kanzlei-hoenig.de/service/serv-verkehrsr/02-betriebsgefahr.htmlDie Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges begründet also eine Haftung des Fahrers und des Halters (und damit auch der Versicherung des Halters) für einen eingetretenen Schaden, ohne das ein Verschulden des Fahrers feststeht.

nypdcollector schrieb:Das skandalöse Frankfurter Urteil wurde in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Frankfurt (AZ 17 U 242/06) wieder kassiert.
Die Richter am OLG haben sich gar nicht erst die Mühe gemacht, die verquere Urteilsbegründung des LG zu zerpflücken, sondern haben die Zeugenaussagen gewürdigt und unter Eibeziehung der normalen Betriebsgefahr dem Motorradfahrer 70% Entschädigung zugesprochen.

Gottseidank. Wenigstens konnte dieser Wahnsinn gestoppt werden.nypdcollector schrieb:Das skandalöse Frankfurter Urteil wurde in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Frankfurt (AZ 17 U 242/06) wieder kassiert.
Die Richter am OLG haben sich gar nicht erst die Mühe gemacht, die verquere Urteilsbegründung des LG zu zerpflücken, sondern haben die Zeugenaussagen gewürdigt und unter Eibeziehung der normalen Betriebsgefahr dem Motorradfahrer 70% Entschädigung zugesprochen.


Da muß ich kotzen.LausbubNRW63 schrieb:die ermittlungen gegen die richterin sind eingestellt worden ...
und die vorangegangene urteilsbegründung ...
als nicht widersprüchlich befunden worden ...


Moin, moin,nypdcollector schrieb:Das skandalöse Frankfurter Urteil wurde in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Frankfurt (AZ 17 U 242/06) wieder kassiert.
Die Richter am OLG haben sich gar nicht erst die Mühe gemacht, die verquere Urteilsbegründung des LG zu zerpflücken, sondern haben die Zeugenaussagen gewürdigt und unter Eibeziehung der normalen Betriebsgefahr dem Motorradfahrer 70% Entschädigung zugesprochen.

Nein, habe ich leider nicht. Es war nur eine kurze Meldung im Motorrad 13/2007. Die wollen aber in einer der nächsten Ausgaben ausführlicher darüber berichten.MP schrieb:hast Du vielleicht die URL zum vollen Wortlaut des o.g. Urteils? Vielen Dank für Deine Mühe.

Da werde ich dann mal schauen.nypdcollector schrieb:...Die wollen aber in einer der nächsten Ausgaben ausführlicher darüber berichten.
