
r-gs
Themenstarter
- Dabei seit
- 31.08.2010
- Beiträge
- 24
- Modell
- R 1150 GS
Hallo Community,
es ist ja, so nehme ich mal an, bekannt, dass die originalen Lampenschutzgitter (wie auch alle anderen) nach StVO nicht zulässig sind.
Meine Frage wäre, ob überhaupt schon jemand hierfür belangt wurde oder dies grundsätzlich toleriert wird oder im zweifelsfalls halt bei einer Kontrolle schnell abgebaut werden muss.
In einem Eintrag vom Vorjahr (http://www.gs-forum.eu/showthread.php?t=42271&highlight=lampenschutzgitter) hat ja selbst der TÜV nichts bemängelt, nach lustigem Gesetz würde man hierfür jedoch sogar Punkte bekommen und ein überpingeliger TÜV-Mann die Plakette strikt verweigern.
Hat schon jemand Strafe oder keinen TÜV für seine Lampenschutzgitter bekommen?
Danke & Grüße
Sven
es ist ja, so nehme ich mal an, bekannt, dass die originalen Lampenschutzgitter (wie auch alle anderen) nach StVO nicht zulässig sind.
Meine Frage wäre, ob überhaupt schon jemand hierfür belangt wurde oder dies grundsätzlich toleriert wird oder im zweifelsfalls halt bei einer Kontrolle schnell abgebaut werden muss.
In einem Eintrag vom Vorjahr (http://www.gs-forum.eu/showthread.php?t=42271&highlight=lampenschutzgitter) hat ja selbst der TÜV nichts bemängelt, nach lustigem Gesetz würde man hierfür jedoch sogar Punkte bekommen und ein überpingeliger TÜV-Mann die Plakette strikt verweigern.
Also noch mal ganz kurz zusammenfasst für diejenigen die nicht gern lange Texte lesen:
Hat schon jemand Strafe oder keinen TÜV für seine Lampenschutzgitter bekommen?
Danke & Grüße
Sven