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Himmelfahrtskommando
Themenstarter
Wenn es bei uns BMW-Enduro-Bikern um das Veredeln der eigentlichen schon oft magisch anmutenden Erscheinung unserer edlen Twins, Eintöpfe und Boxer geht, ist uns oft kein Preis zu hoch, kein Weg zu weit und kein Aufwand zu viel. Die letzten „Kröten“ werden oft zusammengekratzt und womöglich noch unter den protestierenden Augen der Gattin, die unser Hobby oftmals gar nicht so teilt, das eine oder andere „Nice to have“ geordert.
Eines der am häufigsten gewechselten Tunningteile ist der Auspuff, entweder der Endtopf oder gar die ganze Anlage. Dabei gilt die geeignete Wahl zwischen Preis, Sound, Leistungssteigerung, wie auch der Optik zu treffen. Die Einen klingen den in Erwartungshaltung befindlichen Gehörsensoren der Nierenbesitzer nicht satt genug und sind teuer, die anderen wiederum sind nicht teuer, sind qualitativ schlecht konzipiert, brennen auf Grund qualitativ minderwertiger Dämmstoffe im Endtopf schnell aus, verlieren damit irgendwann ihre Allgemeine Betriebserlaubnis und sehen auch nicht wirklich gut aus.
Woran liegt es, dass offensichtlich die Symbiose aus Qualität, Leistung, Sound und Preis von den Unternehmen nicht hergestellt werden, oder werden können? Es mögen bei jedem Hersteller die unterschiedlichsten Gründe hierfür vorliegen, oder sogar mehrere in Kombination. Dies ist auch nicht unsere Aufgabe als Kunden, dies zu erörtern, bzw. herauszufinden, woran dieses Dauer-Faux-Pas liegen könnten.
Auf Grund der letzten GS-Tage in Passau im Juni 2014 sind wir auf einen Hersteller gestoßen, der unser Interesse mit der dort ausgestellten Qualität geweckt hat. Aus Neugierde haben wir vorige Woche den Hersteller im Bayerischen Wald, in Bad Kötzting, Ortsteil Haus, besucht um uns einen eingehenden Überblick über deren Produkte zu bilden. Es handelt sich um das Unternehmen Zach Auspufftechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer und Gründer des Hauses Johann Zach und wurde im Grunde im Jahr 1995 gegründet. Als erstes Versuchsderivat diente seinerzeit eine BMW R 1100 GS. Im Jahr 1997 erfolgte die erste TÜV-Genehmigung mit einem Reflektionsdämpfer.
Als man dann im Jahr 2002 auf Grund der bereits im Vorfeld erfolgten Mund-zu-Mund-Propaganda auf Grund der Auftragslage unbedingt in neue Räumlichkeiten umziehen musste wurde auch gleichzeitig auf Absorbtionsdämpfer umgestellt und die mit den Reflektionsdämpfer einhergehenden kleinen Problemchen waren damit auch behoben.
Das Unternehmen besteht derzeit außer dem Geschäftsführer noch aus weiteren vier Mitarbeitern und einer mehr als 15jährigen Erfahrung im Bau von edelsten Auspuffanlagen.
Grundsätzlich sind alle Endtöpfe in 2mm Edelstahl gefertigt, dies schließt thermische Verfärbungen von vorne herein aus. Zudem liefert die Zachsche Edelschmiede fast jeden Endtopf mit wahlweise drei dB-Killern aus. Einem Serienkiller, der bereits gut, dumpf und angenehm sonor klingt, einem Power-dB-Killer dessen Hals etwas kürzer ist und einem Ring als dB-Killer, der natürlich so richtig „bums“ liefert. Gedämmt sind die Endtöpfe entgegen vieler anderen Hersteller mit einer quasi Stahlwolle deren Legierung unter anderem aus Chrom, Nickel und Molybdän besteht. Der Vorteil der hochwertigen Füllung der Zach-Töpfe besteht darin, dass dieses Material erst bei einer Temperatur von mehr als 1.200°C verbrennt. Die übliche Dämmung vieler anderer Hersteller versagt bereits ab mehr als 600°C. Dabei wird der Auspuff immer lauter und irgendwann kommt man flugs in eine Polizeikontrolle, es wird eine Standgeräuschmessung durchgeführt und dann liegt man guten Glaubens im Vorfeld trotzdem auf der Nase. Auf Grund der Rücksprache mit einem sehr bekannten südosteuropäischen Endtopfherstellers gibt es von diesem sogar „Reparaturkits“ die man für rund 130 Euro erwerben könne, um die Dämmung wieder aufzufüllen. Welch ein Wahnsinn!
Und genau diese Thematik mit der Geräuschmessung möchten wir nun im Zusammenhang mit den Produkten von Zach näher beleuchten:
Grundsätzlich geht es in unserer Erörterung um Standgeräuschmessungen und nicht um Fahrgeräuschmessungen. Das Gesetz unterscheidet hier exakt. Die Maßgaben für eine gerichtsverwertbare Fahrgeräuschmessung sind erheblich, daher aufwendig und sehr teuer. Standgeräuschmessungen hingegen sind relativ einfach, allerdings unterliegen diese trotzdem gewissen Vorgaben, sollten die gemessenen Werte später juristisch Bestand haben.
Einmal in eine Polizeikontrolle gekommen, fällt ein Sportauspuff den Kontrollbeamten in aller Regel sofort vor die Füße. Ist man mit dem Serien-dB-Killer von Zach unterwegs, wird es vermutlich wenig Probleme mit den Ordnungshütern geben, da der Endtopf mit einer E-Nummer und zusätzlich mit einer ABE-Karte versehen ist. Zudem erregt der Sound bei diesem Killer akustisch noch nicht so wirklich den von Amtswegen anerzogenen Jagdinstinkt. Hat man, weil man ein Fan des doch um einiges deutlicheren „Schlages“, den Power-dB-Eater montiert, mag man zwar Stirnrunzeln ernten, allerdings besteht nach unserer Erfahrung immer noch kein Grund für eine weitere Maßnahme, weil nicht nur die entsprechende ABE vorgelegt werden kann, sondern vom Aufbau des Auspuffs her kein Indiz für eine Regelübertretung vorliegt, da sogar beim Hineinblicken in den Endtopf der dB-Killer zu sehen ist, auch wenn dieser von Natur aus etwas kürzer ist.
Zählt man jedoch zu den „Hardcore“-Fahrern, die gerne das Herz ihrer „Liebsten“ so richtig brummen und rumoren, jeden Herzschlag einzeln hören wollen, setzen einfach anstelle des Power-dB-Killers den optionalen Ring in den Endtopf. Spätestens hier ist Schluss mit lustig, weil die Ordnungshüter dies in aller Regel nicht auf die Reihe bekommen, dass ein Auspuffendtopf OHNE einen für sie erkennbaren dB-Killer regelkonform sein kann, es fehlt schlicht der Stoßboden, den nahezu alle dB-Killer besitzen. Was ist die Folge? Eine Standgeräuschmessung und dabei beginnen schon die Fehler und Probleme. Eine Standgeräuschmessung ist nur zulässig und damit gerichtsverwertbar, wenn:
Ist eine der Messbedingungen nicht erfüllt, kann der Kontrollbeamte die Messung zwar vollziehen, allerdings wäre es sinnvoll, wenn man diese dann per Handy filmt oder fotografiert. Damit kann hinterher belegt werden, dass die Messung so unzulässig war.
Kehren wir zu Zach zurück. Wie eingangs erwähnt liefert Zach die Endtöpfe serienmäßig mit einem dB-Killer aus, aber das hatten wir ja schon. Uns interessiert nun die Frage, wie man die beiden anderen db-Killer in Zusammenhang mit dem Endtopf so betreiben kann, dass kein Kontrollbeamter einen Verwaltungsakt, wie dies im Juristendeutsch heißt, etwas dagegen tun kann.
Dazu müssen wir uns nicht nur vor Augen führen, welche Prüfbedingungen gemäß EU-Recht vorliegen, sondern auch wie es mit Toleranzen aussieht. Wir werfen hierfür einen Blick in unsere Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher war das der Fahrzeugschein. Unter Punkt P.2 und P.4 ist eine Drehzahl und eine Leistungsangabe angegeben, die für die Messung relevant sind. Die Hälfte der dort angegebenen Drehzahl ist die Prüfdrehzahl und nicht diejenige Drehzahl, die auf der Skala des Drehzahlmessers mit Rot gekennzeichnet ist! Es gibt immer wieder Kontrollbeamte, die genau diesen Fehler begehen und schwups ist man über dem Limit. Das Standgeräusch kann ebenso über die Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt U.1 eingesehen werden. Auf diesen Wert muss der Kontrollbeamte eine Toleranz von 5 dB hinzuaddieren. Wenn eine Maschine somit in der Zulassungsbescheinigung mit 87 dB als Standgeräusch ausgewiesen ist, darf bei einer Standgeräuschmessung (nicht nur an der Kontrollstelle, sondern bei jeder verwertbaren Messung) 92 dB haben. Somit wäre bei einer angenommenen Messung mit einem Wert von 91,1 dB das Ergebnis entlastend für den Motorradbesitzer, auch wenn dieser Wert auf die nächsten vollen dB, also auf 92 dB gerundet werden muss.
Was bedeutet dies im Umkehrschluss? Wir haben uns überlegt, wie wir am besten die Problematik mit dem dB-Killer-Ring entschärfen und kein Kontrollbeamter mehr meckern kann. Last but not least bleibt nur eine einzige Möglichkeit:
Eine Fahrt zum TÜV mit allen drei dB-Killern und einer Standgeräuschmessung war notwendig geworden. Wir haben den lautesten dB-Killer eingebaut, also den Ring. Die Standgeräuschmessung ergab einen Wert von 90,9 dB, also aufgerundet 91 dB. Somit waren wir unter nahezu perfekten Prüfbedingungen weit unterhalb der gesetzlichen Toleranzen. Ein Gutachten oder vielmehr eine Eintragung ist somit nicht notwendig. Allerdings haben wir uns zum Preis von € 103,00 ein Gutachten erstellen lassen, in welchem alle drei dB-Killer maßlich und gekennzeichnet benannt sind. Dafür mussten wir am Außenrand jeweils die Begriffe „DB1“, „DB2“ und „DB3“ einhauen. Nun kann selbst der intelligenteste Ordnungshüter sehen, dass auch der dB-Killer ohne Stoßboden extra und exakt im Gutachten benannt wurde und sogar in die Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Wem der offene Killer dann auf Langstrecke zu laut wird, nimmt sich einen 4er Inbusschlüssel und tauscht ihn gegen den Power-dB-Killer oder den Serienkiller aus. Dies wäre dann sogar im Land der gefürchteten österreichischen Gesetzeshüter prozesssicher. Gerade diese Art der Gattung reibt sich doch schon die Hände, wenn wir mit unserem Auspuffgeräusch schon drei Kurven zuvor angekündigt werden und freuen uns heute schon auf die langen Gesichter der Beamten während der Kontrolle. Übrigens, beim Volllast-Gasstoß kam die Messung beim TÜV auf 115 dB.
Warum führt der Hersteller Zach diese ABE nicht gleich mit den drei dB-Killern aus? Die Antwort hierfür müssen wir nicht lange suchen. Was den Bikebesitzern auf Grund bereits sehr in die Jahre gekommenen Meßvorschriften gegönnt sei, ist den Herstellern noch lange nicht gegönnt. Wo Bikebesitzern eine Toleranz von 5 dB genehmigt wird, müssen Hersteller eine Toleranz von 1 dB einhalten. Selbsterklärend ist somit also, warum Zach nicht gleich die ABE entsprechend anpasst. Zudem sind auch Unterschiede der diversen Fahrzeuge von der Eigenstreuung her zu berücksichtigen. Wir haben hier eine BMW F 650 GS (Twin) Baujahr 2009 exemplarisch gemessen.
Wir können nur jedem raten, derartige Anlagen auf dem von uns hier geschilderten Weg eintragen zu lassen um Bestandsschutz bei den von den Grünen geplanten Veränderungen der Emissionswerte zu haben und vor teils übergriffigen, schlecht ausgebildeten und sich womöglich nicht an die Vorschriften haltenden Kontrollbeamten Ruhe zu haben. Allerdings funktioniert dieser Weg ausschließlich für die Anlagen und Endtöpfe, die sowieso innerhalb der geltenden dB-Grenzwerte liegen. Mögen wir uns in dieser Saison wie auch in den Kommenden an vielen schönen und vor allem gelassenen Touren erfreuen, egal im Inland oder im Ausland.
Autor: Michael Hausmanninger
Eines der am häufigsten gewechselten Tunningteile ist der Auspuff, entweder der Endtopf oder gar die ganze Anlage. Dabei gilt die geeignete Wahl zwischen Preis, Sound, Leistungssteigerung, wie auch der Optik zu treffen. Die Einen klingen den in Erwartungshaltung befindlichen Gehörsensoren der Nierenbesitzer nicht satt genug und sind teuer, die anderen wiederum sind nicht teuer, sind qualitativ schlecht konzipiert, brennen auf Grund qualitativ minderwertiger Dämmstoffe im Endtopf schnell aus, verlieren damit irgendwann ihre Allgemeine Betriebserlaubnis und sehen auch nicht wirklich gut aus.
Woran liegt es, dass offensichtlich die Symbiose aus Qualität, Leistung, Sound und Preis von den Unternehmen nicht hergestellt werden, oder werden können? Es mögen bei jedem Hersteller die unterschiedlichsten Gründe hierfür vorliegen, oder sogar mehrere in Kombination. Dies ist auch nicht unsere Aufgabe als Kunden, dies zu erörtern, bzw. herauszufinden, woran dieses Dauer-Faux-Pas liegen könnten.
Auf Grund der letzten GS-Tage in Passau im Juni 2014 sind wir auf einen Hersteller gestoßen, der unser Interesse mit der dort ausgestellten Qualität geweckt hat. Aus Neugierde haben wir vorige Woche den Hersteller im Bayerischen Wald, in Bad Kötzting, Ortsteil Haus, besucht um uns einen eingehenden Überblick über deren Produkte zu bilden. Es handelt sich um das Unternehmen Zach Auspufftechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer und Gründer des Hauses Johann Zach und wurde im Grunde im Jahr 1995 gegründet. Als erstes Versuchsderivat diente seinerzeit eine BMW R 1100 GS. Im Jahr 1997 erfolgte die erste TÜV-Genehmigung mit einem Reflektionsdämpfer.
Als man dann im Jahr 2002 auf Grund der bereits im Vorfeld erfolgten Mund-zu-Mund-Propaganda auf Grund der Auftragslage unbedingt in neue Räumlichkeiten umziehen musste wurde auch gleichzeitig auf Absorbtionsdämpfer umgestellt und die mit den Reflektionsdämpfer einhergehenden kleinen Problemchen waren damit auch behoben.
Das Unternehmen besteht derzeit außer dem Geschäftsführer noch aus weiteren vier Mitarbeitern und einer mehr als 15jährigen Erfahrung im Bau von edelsten Auspuffanlagen.
Grundsätzlich sind alle Endtöpfe in 2mm Edelstahl gefertigt, dies schließt thermische Verfärbungen von vorne herein aus. Zudem liefert die Zachsche Edelschmiede fast jeden Endtopf mit wahlweise drei dB-Killern aus. Einem Serienkiller, der bereits gut, dumpf und angenehm sonor klingt, einem Power-dB-Killer dessen Hals etwas kürzer ist und einem Ring als dB-Killer, der natürlich so richtig „bums“ liefert. Gedämmt sind die Endtöpfe entgegen vieler anderen Hersteller mit einer quasi Stahlwolle deren Legierung unter anderem aus Chrom, Nickel und Molybdän besteht. Der Vorteil der hochwertigen Füllung der Zach-Töpfe besteht darin, dass dieses Material erst bei einer Temperatur von mehr als 1.200°C verbrennt. Die übliche Dämmung vieler anderer Hersteller versagt bereits ab mehr als 600°C. Dabei wird der Auspuff immer lauter und irgendwann kommt man flugs in eine Polizeikontrolle, es wird eine Standgeräuschmessung durchgeführt und dann liegt man guten Glaubens im Vorfeld trotzdem auf der Nase. Auf Grund der Rücksprache mit einem sehr bekannten südosteuropäischen Endtopfherstellers gibt es von diesem sogar „Reparaturkits“ die man für rund 130 Euro erwerben könne, um die Dämmung wieder aufzufüllen. Welch ein Wahnsinn!
Und genau diese Thematik mit der Geräuschmessung möchten wir nun im Zusammenhang mit den Produkten von Zach näher beleuchten:
Grundsätzlich geht es in unserer Erörterung um Standgeräuschmessungen und nicht um Fahrgeräuschmessungen. Das Gesetz unterscheidet hier exakt. Die Maßgaben für eine gerichtsverwertbare Fahrgeräuschmessung sind erheblich, daher aufwendig und sehr teuer. Standgeräuschmessungen hingegen sind relativ einfach, allerdings unterliegen diese trotzdem gewissen Vorgaben, sollten die gemessenen Werte später juristisch Bestand haben.
Einmal in eine Polizeikontrolle gekommen, fällt ein Sportauspuff den Kontrollbeamten in aller Regel sofort vor die Füße. Ist man mit dem Serien-dB-Killer von Zach unterwegs, wird es vermutlich wenig Probleme mit den Ordnungshütern geben, da der Endtopf mit einer E-Nummer und zusätzlich mit einer ABE-Karte versehen ist. Zudem erregt der Sound bei diesem Killer akustisch noch nicht so wirklich den von Amtswegen anerzogenen Jagdinstinkt. Hat man, weil man ein Fan des doch um einiges deutlicheren „Schlages“, den Power-dB-Eater montiert, mag man zwar Stirnrunzeln ernten, allerdings besteht nach unserer Erfahrung immer noch kein Grund für eine weitere Maßnahme, weil nicht nur die entsprechende ABE vorgelegt werden kann, sondern vom Aufbau des Auspuffs her kein Indiz für eine Regelübertretung vorliegt, da sogar beim Hineinblicken in den Endtopf der dB-Killer zu sehen ist, auch wenn dieser von Natur aus etwas kürzer ist.
Zählt man jedoch zu den „Hardcore“-Fahrern, die gerne das Herz ihrer „Liebsten“ so richtig brummen und rumoren, jeden Herzschlag einzeln hören wollen, setzen einfach anstelle des Power-dB-Killers den optionalen Ring in den Endtopf. Spätestens hier ist Schluss mit lustig, weil die Ordnungshüter dies in aller Regel nicht auf die Reihe bekommen, dass ein Auspuffendtopf OHNE einen für sie erkennbaren dB-Killer regelkonform sein kann, es fehlt schlicht der Stoßboden, den nahezu alle dB-Killer besitzen. Was ist die Folge? Eine Standgeräuschmessung und dabei beginnen schon die Fehler und Probleme. Eine Standgeräuschmessung ist nur zulässig und damit gerichtsverwertbar, wenn:
- die zu messende Maschine auf dem Hauptständer steht, also senkrecht
- der Untergrund eben, nicht abschüssig ist und gleichmäßig asphaltiert ist
- das Messgerät geeicht ist
- das Messgerät 50 cm von der Endtopfmündung im 45°-Winkel nach hinten gehalten wird
- keine, bzw. kaum wahrnehmbare Umwelt- wie auch Nebengeräusche vorhanden sind.
Ist eine der Messbedingungen nicht erfüllt, kann der Kontrollbeamte die Messung zwar vollziehen, allerdings wäre es sinnvoll, wenn man diese dann per Handy filmt oder fotografiert. Damit kann hinterher belegt werden, dass die Messung so unzulässig war.
Kehren wir zu Zach zurück. Wie eingangs erwähnt liefert Zach die Endtöpfe serienmäßig mit einem dB-Killer aus, aber das hatten wir ja schon. Uns interessiert nun die Frage, wie man die beiden anderen db-Killer in Zusammenhang mit dem Endtopf so betreiben kann, dass kein Kontrollbeamter einen Verwaltungsakt, wie dies im Juristendeutsch heißt, etwas dagegen tun kann.
Dazu müssen wir uns nicht nur vor Augen führen, welche Prüfbedingungen gemäß EU-Recht vorliegen, sondern auch wie es mit Toleranzen aussieht. Wir werfen hierfür einen Blick in unsere Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher war das der Fahrzeugschein. Unter Punkt P.2 und P.4 ist eine Drehzahl und eine Leistungsangabe angegeben, die für die Messung relevant sind. Die Hälfte der dort angegebenen Drehzahl ist die Prüfdrehzahl und nicht diejenige Drehzahl, die auf der Skala des Drehzahlmessers mit Rot gekennzeichnet ist! Es gibt immer wieder Kontrollbeamte, die genau diesen Fehler begehen und schwups ist man über dem Limit. Das Standgeräusch kann ebenso über die Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt U.1 eingesehen werden. Auf diesen Wert muss der Kontrollbeamte eine Toleranz von 5 dB hinzuaddieren. Wenn eine Maschine somit in der Zulassungsbescheinigung mit 87 dB als Standgeräusch ausgewiesen ist, darf bei einer Standgeräuschmessung (nicht nur an der Kontrollstelle, sondern bei jeder verwertbaren Messung) 92 dB haben. Somit wäre bei einer angenommenen Messung mit einem Wert von 91,1 dB das Ergebnis entlastend für den Motorradbesitzer, auch wenn dieser Wert auf die nächsten vollen dB, also auf 92 dB gerundet werden muss.
Was bedeutet dies im Umkehrschluss? Wir haben uns überlegt, wie wir am besten die Problematik mit dem dB-Killer-Ring entschärfen und kein Kontrollbeamter mehr meckern kann. Last but not least bleibt nur eine einzige Möglichkeit:
Eine Fahrt zum TÜV mit allen drei dB-Killern und einer Standgeräuschmessung war notwendig geworden. Wir haben den lautesten dB-Killer eingebaut, also den Ring. Die Standgeräuschmessung ergab einen Wert von 90,9 dB, also aufgerundet 91 dB. Somit waren wir unter nahezu perfekten Prüfbedingungen weit unterhalb der gesetzlichen Toleranzen. Ein Gutachten oder vielmehr eine Eintragung ist somit nicht notwendig. Allerdings haben wir uns zum Preis von € 103,00 ein Gutachten erstellen lassen, in welchem alle drei dB-Killer maßlich und gekennzeichnet benannt sind. Dafür mussten wir am Außenrand jeweils die Begriffe „DB1“, „DB2“ und „DB3“ einhauen. Nun kann selbst der intelligenteste Ordnungshüter sehen, dass auch der dB-Killer ohne Stoßboden extra und exakt im Gutachten benannt wurde und sogar in die Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Wem der offene Killer dann auf Langstrecke zu laut wird, nimmt sich einen 4er Inbusschlüssel und tauscht ihn gegen den Power-dB-Killer oder den Serienkiller aus. Dies wäre dann sogar im Land der gefürchteten österreichischen Gesetzeshüter prozesssicher. Gerade diese Art der Gattung reibt sich doch schon die Hände, wenn wir mit unserem Auspuffgeräusch schon drei Kurven zuvor angekündigt werden und freuen uns heute schon auf die langen Gesichter der Beamten während der Kontrolle. Übrigens, beim Volllast-Gasstoß kam die Messung beim TÜV auf 115 dB.
Warum führt der Hersteller Zach diese ABE nicht gleich mit den drei dB-Killern aus? Die Antwort hierfür müssen wir nicht lange suchen. Was den Bikebesitzern auf Grund bereits sehr in die Jahre gekommenen Meßvorschriften gegönnt sei, ist den Herstellern noch lange nicht gegönnt. Wo Bikebesitzern eine Toleranz von 5 dB genehmigt wird, müssen Hersteller eine Toleranz von 1 dB einhalten. Selbsterklärend ist somit also, warum Zach nicht gleich die ABE entsprechend anpasst. Zudem sind auch Unterschiede der diversen Fahrzeuge von der Eigenstreuung her zu berücksichtigen. Wir haben hier eine BMW F 650 GS (Twin) Baujahr 2009 exemplarisch gemessen.
Wir können nur jedem raten, derartige Anlagen auf dem von uns hier geschilderten Weg eintragen zu lassen um Bestandsschutz bei den von den Grünen geplanten Veränderungen der Emissionswerte zu haben und vor teils übergriffigen, schlecht ausgebildeten und sich womöglich nicht an die Vorschriften haltenden Kontrollbeamten Ruhe zu haben. Allerdings funktioniert dieser Weg ausschließlich für die Anlagen und Endtöpfe, die sowieso innerhalb der geltenden dB-Grenzwerte liegen. Mögen wir uns in dieser Saison wie auch in den Kommenden an vielen schönen und vor allem gelassenen Touren erfreuen, egal im Inland oder im Ausland.
Autor: Michael Hausmanninger