dawshill
Hallo.Nö. Eine ABG ist immer etwas nationales. Insofern also nur immer im jeweiligen Land gültig. In der Schweiz wird das EU Gesetz streng ausgelegt und das bedeutet: In einer Lampe ein anderes, als auf der Lampe aufgedrucktes Leuchtmittel ist leider nicht erlaubt.
Ich nehme aber da halt bei einer Kontrolle die entsprechende Busse in Kauf. So hoch ist die nicht und zudem wird dies selten bis nie angeschaut.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Falle, dass es zum Schwur kommt, großer Stress angesagt ist:
- am Scheinwerfer wird nichts geändert
- das Leuchtmittel hat exakt die gleichen technischen Eigenschaften wie das ursprüngliche 'legale' Leuchtmittel
- das bessere Licht bringt ein mehr an Sicherheit für alle
- in Deutschland, Herstellerland von Motorrad, Scheinwerfer und Leuchtmittel hat es den Segen der höchstzuständigen Stelle.

