Polizeikontrolle

Diskutiere Polizeikontrolle im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Wer kann da da etwas zu beitragen. Großkontrolle mit unzähligen Beamten, Null Tolernz ist das Thema. Soweit alles in Ordnung nach Kontrolle des...
fralind

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Wer kann da da etwas zu beitragen.


Großkontrolle mit unzähligen Beamten, Null Tolernz ist das Thema. Soweit alles in Ordnung nach Kontrolle des ESD jeweils bis auf zwei Um-Anbauten, die Ihnen aufgefallen sind. Obwohl für beide Anbauteile, Brems und Kupplungshebel mit KBA und eine Ilmberger HA Abdekung mit KBA, jeweils eine ABE vorliegt, die sich auch nicht gegeneinander aufheben, wie z.B. ein Sportluftfiltergehäuse und ein Zubehörauspuff und dann gesondert nach §19/3 beurteilt werden müssen um sie gemeinsam zu verwenden und fahren zu dürfen. Auch findet sich in den Anlagen der jeweiligen ABE keine Auflagen (Ich übertreibe jetzt mal: Sollten Zubehör Handhebel in Verbindung mit der HA Abdeckung verwendet werden, so erlicht die BE wenn nicht unverzüglich eine Anbauabnahme durche eine akkred. Prüforganisation erfolgt) unter der man das Bauteil auch so nach §19/3 begutachten und eine Anbaubescheinigung erstellen lassen muss.

Die Begründung war folgend, anscheinend darf gemäß Ihren Schulungen, der Rechtslage und Kenntnissen nach nur eine -1- ABE mitgeführt werden (also nur ein Anbauteil darf mit der ABE Eintragungsfrei verbaut sein), alle andere Änderungen müssen trotz ABE eingetragen werden.
50 € Verwarngeld, keine Ordnungswidrigkeitenanzeige, kein Punkt in Flensburg, Weiterfahrt wird untersagt.

Ich sage: Einspruch

Die Mängelkarte wurde vom Tüv, der auch so eine Regel nicht kennt und mit dem Kopf geschüttel hat, direkt abgestempelt, mit dem Vermerk das kein Mangel vorlag.

IMG_1707.jpg
 
GS-Fish

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Haha, so einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört.
Haben sie dir dann tatsächlich die Weiterfahrt untersagt?
 
Ghostdog

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...unglaublich. Hab ich ja noch nie gehört.
 
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RalfK

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Aber lt. Mängelkarte wurde die Weiterfahrt doch nicht untersagt?
 
Larsi

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...
Die Begründung war folgend, anscheinend darf gemäß Ihren Schulungen, der Rechtslage und Kenntnissen nach nur eine -1- ABE mitgeführt werden (also nur ein Anbauteil darf mit der ABE Eintragungsfrei verbaut sein), alle andere Änderungen müssen trotz ABE eingetragen werden. ...
Hab ich schon öfter so gesagt/geschrieben, hat mir aber keiner im Mopped-/Auto-Forum geglaubt.

Argumentation:
Die ABE bezieht sich ausschließlich auf den Einsatz an einem serienmäßigen Motorrad.
Baue ich zwei Teile mit ABE an, muss ich BEIDE eintragen.

Der gesunde Menschenverstand (Einfluß von Hebeleien vorne und Radabdeckung hinten) ist dabei anscheinend komplett ad acta gelegt worden.
 
Obelix65

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Das ist in Aserbeidschan üblich, etwas Bakschisch in die Fahrzeugpapier, und gut ist. Das ist der eigentliche Grund für völlig unmögliche und abwegige Aussagen, sie wollen ihr Gehalt aufbessern.
Bin echt froh im Herzen Europas zu leben, hier gibt es so etwa nicht!

:cool:
 
fralind

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Danke Larsi, den Denkansatz hatte ich so nicht und habe mal gesucht. Wir tragen aber auch immer direkt alles mit ein.


Ich habe jetzt mal in ABEs, auch vom Ilmberger , geschaut.
Wenn in den ABE-Papieren unter Verwendungsbereich und Auflagen drin steht: Die Verwendung des unter Punkt 1 beschriebenen Umrüstung ist grundsätzlich an alle Kraftfahrttypen mit Typgenehmigung (ABE oder EG-BE) bei ansonsten serienmäßiger Ausrüstung zulässig,

d
ann bedeutet das, dass dann kein weiteres Zubehörteil mit ABE ohne Eintragung verbaut werden darf und infolge bei Nichteinhaltung das Fahrzeug keine BE mehr hat.

Selbst der TÜV hat dieses Versäumnis bereits eingeräumt und manche Eintragung schon kostenfrei durchgeführt, da die Prüfer bislang im gleichen Glauben wie die Fahrer waren, dass mit mitführen der ABE's aller Zubehörteile bei der HU alles i.O. war.

Jeder sollte nun mal seine ABE's durchlesen, ob eine solche oder ähnliche Begrenzung drin steht und sich dann auch mal mit dem Hersteller in Verbindung setzt und Druck aufbaut was für ein Schwachsinn diese Formulierung in den ABE's bedeutet, da ein zweites ABE-Teil auch von ihm nur noch mit Eintragung geht.

Insofern wird dem Verbraucher durch eine ABE und in der Produktbeschreibung "Keine Änderung am Fahrzeug notwendig" was falsches vorgegaukelt. Es reicht schon allein aus, wenn Zubehör-Bremsbeläge verwendet werden, dass dann eine Abnahme und Eintragung notwendig machen würde.

Bis zur endgültigen Klärung aller damit behafteten Stellen wird es noch eine Zeit dauern, zumindest in Bayern ist das für Mitte November im Ministerium schon mal angestossen. Bis dahin heißt es, solche Teile mit ABE und Bezug auf "ansonsten serienmäßig" zu meiden, oder eintragen zu lassen.

Demnach müßte bei dem hier Beschuldigten (Bekannter von mir aus dem S Boxer) in einer der beiden ABE's eine solche Begrenzung vorhanden sein und über die dürfte der Ordnungshüter Ihn auch aufgeklärt haben, dass es sich nicht generell darauf bezieht dass nur eine ABE erlaubt sei, sondern nur dann eine ABE erlaubt ist, wenn drin seht "ansonsten serienmäßig".

Daher sind meine Annahmen zum Sachverhalt falsch gewesen.

Und gerade für GS Fahrer ein interessantes Thema, wird da dort gegenüber anderen Modellen viel Zubehör mit ABE verbaut.
 
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Werner-R80

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Also im Klartext ....... wenn ich 10 Teile (mit ABE für jedes Teil) am Fahrzeug verbaut habe muss ich 9 davon Eintragen lassen weil nach dem Anbau von dem Ersten das Fahrzeug nicht mehr Serienmäßig ist .......
 
fralind

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Hier mal das Gutachten zu den verbauten Bremshebeln in dem Fall. Geht man bei Punkt 4. wörtlich vor, dann ja.

Screenshot_2019-10-05 Synto_Betriebserlaubnis pdf.png
 
Larsi

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Also im Klartext ....... wenn ich 10 Teile (mit ABE für jedes Teil) am Fahrzeug verbaut habe muss ich 9 davon Eintragen lassen weil nach dem Anbau von dem Ersten das Fahrzeug nicht mehr Serienmäßig ist .......
Nö, alle eintragen.
Auch das erste Teil ist nach Anbau und Eintragung des zweiten Teils nicht mehr an einem ansonsten serienmäßigen Mopped verbaut.
 
ufoV4

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Ist jetzt nicht euer Ernst, oder :conffuused:? Wenn der TÜV (oder eine andere Organisation) hier keinen Mangel finden mag, dann ist das was hier passiert ist, sehr hanebüchen, oder :verwirrt_2:? Da wiehert doch wirklich der Amtsschimmel, obwohl, wundern würde es mich gar nicht so sehr...:zwinkern:. Ist das vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
 
Pinky

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Wenn es offensichtlich ist, daß sich die Anbauteile (mit ABE) in der Funktion nicht gegenseitig beeinflussen, ist das reine Paragraphenreiterei. Um es mit Westerwelle zu sagen: "Es ist Deutschland hier."
 
flouchtl

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Naja bei gegenseitiger Beeinflussung sind wir schon wieder im Bereich der sogenannten Einzelabnahme nach 19/2, da gibt es die schöne Matrix dafür.

Ansonsten gilt leider das was im Gutachten steht. Selbst wenn da stehen würde als Auflage dass das Moped grünlilablasblau sein muss, dann ist das Teil ohne Eintragung halt nur an einem grünlilablasblauen Moped erstmal zulässig.

Im deutschen Recht darf man nicht über Sinn oder Unsinn nachdenken sondern muss es erstmals so hinnehmen.

Vor Gericht sieht das ganze wieder anders aus, da kommt man i.d.R. durch eine evtl. fehlende gegenseitige Beinflussung davon.
Ob sich das lohnt muss jeder selbst entscheiden.
 

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gerd_

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Hi
Nachdem für Teile die ABE erteilt wird indem diese gemeinsam mir dem "verwendeten" Mopped betrachtet werden ist das eigentlich logisch.
Der Menschenverstand sagt eben, dass ein Handhebel nichts mit dem Karbonkotflügel zu tun hat und die sich nicht beeinflussen. Somit könnte das mit 2 ABEs getan sein.
ABER: Es gibt garantiert irgendwelche Grenzfälle bei denen das nicht so leicht ist. Und deshalb gilt einfach: Eine ABE ist OK, geht es darüber hinaus: ALLES eintragen.
Sag' ich doch seit Jahren.
Das einfachste Beispiel ist ein Krümmer mit ABE, verbaut mit einem Endtopf mit ABE. Leider aber nicht gemeinsam geprüft.
Bei den Vierrädern sind es Gewindefahrwerke (mit ABE) in Kombi mit breiten Rädern (mit ABE). Wobei dabei manche so doof sind und WISSEN dass die Kotflügelkante in einer flott gefahrenen Kurve auf dem Reifen aufsitzt.
Mit solchen Kombinationen fahren nicht wenige. "Hat noch nie wer was gesagt. Nicht mal der TÜV! Merkt doch eh' keiner."
Jetzt hat's eben jemand bemerkt.
Gegen die Kontrollgruppe Motorrad in unserer Gegend ist der TÜV unwissend. Allerdings ist auch bei dieser Kontrollgruppe einiges (der Handhebel mit der Hinterradabdeckung) nur "eigentlich so nicht zulässig, gehört eingetragen". Mit Erklärung, ohne jegliche Sanktion.
gerd
 
qtreiber

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im Rahmen eines normalen TÜV-Termins habe ich alle (Ver-)Änderungen an meinem Moped trotz vorhandener ABE eintragen lassen. Der damalige TÜV-Prüfer meinte das wäre überflüssig, hat es dann zähneknirschend doch gemacht. Ich hatte keine Lust alle ABEs mitzuführen oder mich unterwegs auf Diskussionen einzulassen. Die Revierförster haben sich bei den ~2 Kontrollen über ~135.000 Km nicht dafür interessiert.
 
fralind

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Die nächste Falle lauert schon in Form der Reifenfreigaben. Bis jetzt seid 10 Jahren freigegebene andere Größen der Reifenhersteller müssen dann auf Druck des Tüvs (Umsatz) ebenso eine Anbaubescheinigung in Form von 19/3 bekommen.

https://www.motorradonline.de/news/r...bescheinigung/

Der TÜV macht nun aber nicht etwa eine aufwendige Testfahrt (wie die Reifenhersteller die diese Freigabe erstellen) nein, der TÜV ist so dreist, die Eintragung aufgrund der bereits vom Fahrzeughalter vorgelegten Reifen-Freigabe zu tätigen.

Das lassen die Reifenhersteller sich nicht mehr gefallen, machen die ganzen aufwendigen Tests und der TÜV kassiert ohne Prüfgegenleistung, und ziehen immer mehr Ihrer Reifenfreigaben vom Markt, mit der Bergündung das die Prüforganisationen die Testarbeit im Rahmen ihrer Gutachtenerstellung selber machen sollen.

Der dumme ist der Motorradfahrer, bei der HU und dann irgendwann bei einer Kontrolle.

Aber Achtung, auch hier lauert die fast nicht wahrnehmbare Falle:

Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, in welchem klar ausgesagt wird, dass der TÜV NORD Ihnen die Erteilung der TÜV-Plakette (bei sonst mängelfreien Fahrzeug) nicht verwehren darf.

Gesendet: Dienstag, 13. Dezember 2016 11:55

Betreff: Motorradbereifung

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

grundsätzlich liegt bei einer Änderung der Reifengröße (z.B. Umrüstung auf breitere Reifen als vom Hersteller vorgesehen) eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde. Jedoch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht, wenn bei einer Änderung für das Teil (Reifen) eine EU- oder UNECE-Typgenehmigung erteilt wurde und eventuelle Einschränkungen und Einbauanweisungen beachtet worden sind (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO).
Soweit aus dem Ihrer E-Mail beigefügten Schriftverkehr ersichtlich, liegt für den von Ihnen verwendeten Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vor. Der verwendete Reifen ist typgenehmigt. Sofern eventuelle Einschränkungen und Einbauhinweise beachtet wurden und Ihr Fahrzeug ansonsten nicht von dem ursprünglich genehmigten Typ abweicht, also ansonsten nicht baulich verändert wurde, erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs in diesem Fall nicht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volker Mattern

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat K 14 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Auch hier gilt das gleiche wie bei den ABEs.

Andere Reifengröße mit Freigabe des Reifenherstellers und auch nur 1 nicht serienmäßiges Bauteil verbaut, Hebel, Scheibe. Radabdeckung, (ESD, Blinker mit E Kennung fallen nicht darunter)

Ticket, und bei Reifen mit Sicherheit keine Weiterfahrt.
 
S

spyderl

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Steht meistens auch ohne Größenänderung so in der Freigabe!
 
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Da, hat ja unsere Staatsmacht einen neuen Hebel gefunden um ansonsten unbescholtene Fahrer zu drangsalieren.
Ok, bei den wirklich wichtigen Dingen, ziehen sie ja immer öfter den Schwanz ein.
So haben die Herren jetzt auch mal ein Erfolgsgefühl, ob es der allgemein zunehmenden Unpopularität unserer Polizei entgegen wirkt kommt wage ich bezweifeln.
 
FlowRider

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Ich kann ja gerade noch verstehen, wenn sie die Leute mit den Chinaböllern aus dem Verkehr ziehen (2-Finger-Hebel usw.). Aber wenn man doch die ABEs für bauartgeprüfte Teile dabei hat...
 
M_N_on_Tour

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Das Problem liegt wahrscheinlich an dem Detail, daß kein Hersteller alle Möglichen Kombinationen seines Produkt voraussehen kann,
geschweige denn deren Einflüsse auf einander.
Daher der Zusatz: ein ansonsten originales Fahrzeug
Hiermit sichert sich der Hersteller ab.
 
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