Reifen für 1100GS 50/50

Diskutiere Reifen für 1100GS 50/50 im R 850 GS und R 1100 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; ich hoffe mal mit dem beitrag mal was sinnvolles geleistet zu haben... hahaha! gruß zum wochenende... ...wall:e vom kleinen heuberg
Boxer-Walle

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ich hoffe mal mit dem beitrag mal was sinnvolles geleistet zu haben...
hahaha!
gruß zum wochenende...
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Pitman1964

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Ich war heute beim TÜV. Der sagte das gleiche 🙈. Reifen,Herstellung bis 2019, kann man fahren ( bis 2024 und dem Aufkleber) danach nur noch der Zugelassene Speedindex und die Größe die eingetragen ist. Aber Dankeschön für die Info. 👍
 
wernerju

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Ich war heute beim TÜV. Der sagte das gleiche 🙈. Reifen,Herstellung bis 2019, kann man fahren ( bis 2024 und dem Aufkleber) danach nur noch der Zugelassene Speedindex und die Größe die eingetragen ist. Aber Dankeschön für die Info. 👍
Hallo Pitman
Reifen, Herstellung bis 2019, kann man fahren... ok verstehe ich. Was mir nicht klar ist, ob die auch eingetragen sein müssen?
Falls die Frage blöd ist, ein tschuldigung vorab.
Grüße Jürgen
 
Pitman1964

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Hallo Pitman
Reifen, Herstellung bis 2019, kann man fahren... ok verstehe ich. Was mir nicht klar ist, ob die auch eingetragen sein müssen?
Falls die Frage blöd ist, ein tschuldigung vorab.
Grüße Jürgen
So wie ich das verstanden habe reicht die Freigabe vom Hersteller, M+S Logo auf dem Reifen und der Aufkleber mit max Geschwindigkeit.
 
wernerju

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So wie ich das verstanden habe reicht die Freigabe vom Hersteller, M+S Logo auf dem Reifen und der Aufkleber mit max Geschwindigkeit.
So habe ich das auch verstanden.
Mein Problem ist nur: bei meinen Anakee Wilds ist der Hinterreifen DOT vor 2020 und der vordere nach 2020. Das könnte auch eine lustige Diskussion werden... 😱
Ich werde wohl die Stollen eintragen lassen. Dann hab ich wenigstens ein gutes Argument.
Grüße Jürgen
 
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Boxer-Walle

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harr, harr...
stollen sind immer gut!
 
Q-Treter

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So , nu is soweit !! Jetzt muss ich mich da tatsächlich auch noch einmischen . Liest man doch extrem viel Blödsinn , einiges richtige , und viele Halbwahrheiten . Richtig ist : 1. Ein M&S ist kein Winterreifen mehr (alle Kfz. !) 2. Winterreifenpflicht beim Moped gibt's nicht , daher eigentlich auch der Aufkleber (rein rechtlich hinfällig ! ;-(( ) 3. werden immer noch neue K-räder auch mit gröberer Bereifung homologisiert , deren V-max < der eingetragenen !! Da liegt der Hase im Pfeffer , und EU-Recht kollidiert mit dt. Zulassungsrecht . Habe diesbezüglich also , mangels verbindlicher Aussagen sogar das Ministerium angeschrieben ! Fakt ist , dass bei der Neufassung der Winterreifenreglung übersehen wurde , dass es f. K-räder > 125cm³ keine "echten" Winterreifen (also mit 3PMSF-Kennung , und dementsprechend nachgewiesenen Prüfwerten) gibt , und wohl auch nicht geben wird , sondern eben nur M&S (eine willkürliche , und freiwillige Kennzeichnung). Lange Rede kurzer (Un)sinn : Die Verordnung wird wohl nochmal überarbeitet , und der Sonnderfall definiert (aber nur f. einspurige , also Kräder ) , weil einfach nicht zuzumuten ist , dass abertausende Schlammwühler wg. rechtlicher Grauzone jetzt mit Highspeedpistenklebstoff unterwegs sein müssen ! Bis die soweit ist bleibt alles beim alten -> meint M&S (ggf. Freigabe) , Aufkleber & gut . Gut informierte PI's wissen das inzw. , die anderen machen ggf. mit der betreffenden Moped HU halt keinen Reibach ;-)) . Hoffe , das bringt jetzt ein wenig Licht ins Dunkel !?? Aber Vorsicht , die Neufassung der "Freigabeverordnung" , und eine daraus resultierende Abnahmepflicht ist davon nicht betroffen !! Um die Mehrkosten , und den Mehraufwand wird man langfristig (auch wieder DOT-abhängig ) wohl nicht herum kommen... :-((
 
Q-Treter

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Am Rande sei noch erwähnt , dass das BMVI bereits nach ca. zwei Wochen geantwortet hat ! Möglichst unverfänglich natürlich , aber doch eindeutig . Möchte jetzt nicht den gesamten Text hier reinballern , aber wenn es jmd. interessiert , kann ich ja z.B. den betreffenden Abschnitt zitieren ...
 
wernerju

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Am Rande sei noch erwähnt , dass das BMVI bereits nach ca. zwei Wochen geantwortet hat ! Möglichst unverfänglich natürlich , aber doch eindeutig . Möchte jetzt nicht den gesamten Text hier reinballern , aber wenn es jmd. interessiert , kann ich ja z.B. den betreffenden Abschnitt zitieren ...
Ich wäre sehr interessiert 🤗
Grüße Jürgen
 
Q-Treter

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Also , vor ca. einem Jahr kam mit dem Antwortschreiben auch folgender Absatz:
"Jedoch wurde bekannt, dass vereinzelte Motorradfahrer diese Sonderreglung zweckfremd nutzten, um dauerhaft sehr grobstollige Reifen, die auf Grund ihrer Bauweise eine niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeit, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs haben, verwenden zu dürfen (insbesondere an Enduromaschinen für den groben Geländeeinsatz). Für Motorräder gibt es im EU-Recht im Rahmen der Typgenehmigung eine vergleichbare Regelung für die temporäre Nutzung von M+S-Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex. Aus diesem Grund strebt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine entsprechende Anpassung der StVZO an, mit der die Möglichkeit der Nutzung von M+S-Reifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit geringer ist, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, an Motorrädern unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden soll.
Ein Verordnungsentwurf, der u.a. auch diese Änderung enthält, soll in Kürze dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden."

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de


Wie weit das mit dem Verordnungsentwurf inzw. gediehen ist , entzieht sich leider meiner Kenntnis...
 
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Laut der BMW Seite, bzw. der PDF die dort zum herunterladen bereitsteht, darf auf der R 1100 GS nur der Metzeler Tourance, der Continental TKC 80 und der Bridgestone Battlewing 502 gefahren werden. Was insofern aus meiner Sicht sinnfrei ist, als das man durch solche Regelungen alten Motorrädern den Zugang zu neuen und wohl auch sichereren Reifen nimmt.

Amüsant finde ich auch die Formulierung vom Ministerium: "Jedoch wurde bekannt, dass vereinzelte Motorradfahrer diese Sonderreglung zweckfremd nutzten, um dauerhaft sehr grobstollige Reifen,..." Was auch immer zweckfremd sein soll, ein geländetaugliches Fahrzeug im Gelände zu nutzen...

Hier noch ein entsprechender Link vom BMVI; es trifft Fall 2 zu: BMVI - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern
 
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Schon klar ! Aber nicht maßgeblich !! Das sind Kombinationen , welche BMW getestet hat . Ändert nichts an der Tatsache , dass Freigaben der Reifenhersteller weiter ihre Gültigkeit behalten , also auch modernere Schwarten gefahren werden dürfen . Einziges Manko : Bei Sohlen mit neuerem DOT genügt das Mitführen der Freigabe nicht mehr :( ! Lt. aktueller Verordnung ist eine Anbauabnahme notwendig :furious:. Mal gespannt , was sich da noch tut...:fragezeichen:
 
Q-Treter

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Hier fährt man oft den Heidi Scout , auf den verschiedensten Fabrikaten ! Da gibt's Freigaben für fast alle(s) . Aber auch andere Bereifungen machen keine Problem , wenn Freigabe vorhanden , und die aufgeführten Auflagen erfüllt...
 
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