
bmwfahrerr100rs
Themenstarter
So wie ich das verstanden habe ist der Kfz Schein bzw Zulassungsbescheinigung Teil 1 die Betriebserlaubnis.
Wird nach Begutachtung durch TÜV
Die "technische Änderung" in den Papieren durch die Zulassungsstelle dokumentiert .
Dann gibt es neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 als neue Betriebserlaubnis .
Einfach gesagt lasst die Bindungen einfach austragen und der Käse ist gegessen .
Wird nach Begutachtung durch TÜV
Die "technische Änderung" in den Papieren durch die Zulassungsstelle dokumentiert .
Dann gibt es neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 als neue Betriebserlaubnis .
Einfach gesagt lasst die Bindungen einfach austragen und der Käse ist gegessen .