
T2-SWA
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- Modell
- R1100GS Bj.´96 , und eine verquerte K1200R Sport
Ist auch provitabel für alle Beteiligten.
Ich habe vergessen, hier zu berichtenIch habe 'meinem' Prüfer die Problematik u.a. auch mit dem link zu Deiner neuesten Nachricht m.d.B. um Info zur konkreten Problemlösung übermittelt. Ich bin sehr gespannt und werde berichten...
TüV, ausmessen und bestätigen lassen, bezahlen und dann beim Straßenverkehrsamt Austragen lassen.Frage zum Austragen: muss ich da zuerst zum TÜV und mir das irgendwie bescheinigen lassen oder kann ich direkt zum Straßenverkehrsamt gehen und die wissen Bescheid?
Aber nur, wenn es das identische Reifenmodell ist: z.B. Michelin Anakee ist nicht Michelin Anakee AdventureIn der Betriebserlaubnis der r1100gs stehen doch Reifen, welche immer noch hergestellt werden. Tourance, Bridgestone tw 103/152, tkc80.
Die sollte man doch trotz ABE Zulassung weiter fahren dürfen, oder?
Siehe @FraFi . Du läßt so natürlich 3 Jahrzehnte Reifenentwicklung liegenIn der Betriebserlaubnis der r1100gs stehen doch Reifen, welche immer noch hergestellt werden. Tourance, Bridgestone tw 103/152, tkc80.
Die sollte man doch trotz ABE Zulassung weiter fahren dürfen, oder?
Bitte den Eintrag mit Tourance herzeigen. Zu der Zeit gab es den noch gar nicht. Da war seitens Metzeler der Enduro 4 in Mode und seitens Michelin der T66.In der Betriebserlaubnis der r1100gs stehen doch Reifen, welche immer noch hergestellt werden. Tourance, Bridgestone tw 103/152, tkc80.
Die sollte man doch trotz ABE Zulassung weiter fahren dürfen, oder?
Ja stimmt. Mein Fehler. In der BE von 1998 steht kein Tourance drin.Bitte den Eintrag mit Tourance herzeigen. Zu der Zeit gab es den noch gar nicht. Da war seitens Metzeler der Enduro 4 in Mode und seitens Michelin der T66.
Außerdem gibt es zu dem Thema bereits erschöpfende Abhandlungen in der dafür zuständigen Reifenabteilung des Forums. Insofern muß man das Thema nicht noch weiter übers gesamte Forum zerstreuen, finde ich (gilt nicht nur für diesen Thread).
Und es ist meine ganz normale Art meine Gedanken zum Ausdruck zu bringen.
Korrekt=Ganz genau=So ist es=Zustimmung
Zum Thema:
Das sind der alte und der neue Fahrzeugschein. Einzige "Bedingung" ist: Gleicher Reifen vorne und hinten.
Anhang anzeigen 699839
Es ist wohl tatsächlich so dass nicht jeder "Wald- und Wiesen-TÜVler" das macht.Hallo,
kannst du mir sagen welcher Prüfer das so eingetragen hat? ich hab jetzt 2 gefragt und die Tun sich beide schwer damit...