Sicherheit zuerst - Möglichkeiten zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit in Deuts

Diskutiere Sicherheit zuerst - Möglichkeiten zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit in Deuts im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ich habe das nicht vergessen, ich kenn mich da ganz gut aus. Das BVerfG hat in seinem Urteil nur die Hürden höher gelegt, als bis dahin, das ist...
AmperTiger

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Wenn es die Vorratsdatenspeicherung nie gegeben hätte, dann hätte das Bundesverfallsungsgericht sie wohl nicht für nichtig erklärt! Und wenn keine Daten gespeichert gewesen wären, hätten die Provider sie auch nicht Löschen können, was sie aber getan haben und das Geheule der Behörden war entsprechend groß. So lange ist das noch gar nicht her, dass man das vergessen haben kann. 2 Jahre?!.
ich habe das nicht vergessen, ich kenn mich da ganz gut aus. Das BVerfG hat in seinem Urteil nur die Hürden höher gelegt, als bis dahin, das ist der einzige Unterschied.
Es hat noch nie eine Vorratsdatenspeicherung in D von Telefondaten gegeben. Die Daten die bisher gespeichert wurden, hat DEIN Netzbetreiber gespeichert (nicht irgendeine Behörde) und zwar zu Abrechnungszwecken.
Diese Daten konnten im Einzelfall, mit richterlichem Beschluß, angefordert und ausgewertet werden. Wir sind ja nicht bei der Staatssicherheit.
Außerdem bringt dich niemand in einem, nicht individualisierten, Datenpool mit einer Straftat in Verbindung.
Eine Datenauswertung zur Strafatenaufklärung ist m.E. der Preis, den eine Gemeinschaft für ihre Sicherheit zu bezahlen hat.
("nein Herr Moonrise, wir sagen ihnen nicht, wer ihre Hütte angezündet hat, das unterliegt dem Datenschutz....":o:o)
 
Cloudhopper

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Eine Datenauswertung zur Strafatenaufklärung ist m.E. der Preis, den eine Gemeinschaft für ihre Sicherheit zu bezahlen hat.
Naja das sollte man relativieren.

Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht ist seit 1983 (Volkszählungsurteil) derart gewesen, dass das Grundgesetz den Bürger "gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner Daten" schützt.
Das erste Mal seit 27 Jahren, dass das BVerfG davon abgewichen ist, ist das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Und das hat weniger was damit zu tun das sich das Grundgesetz plötzlich geändert hätte, sondern damit das das BVerfG einen Kniefall vor Brüssel machen musste.

Denn die Voratsdatenspeicherung hat das europäische, und damit das deutsche Volk, durchgewunken und für gut befunden als wir alle dem Lisbon-Treaty (Vertrag von Lissabon) zugestimmt haben. Der EU-Verfassung, wie das Kind mal zu Anfang hiess. Womit dann der geneigte Leser gerne anfangen darf zu diskutieren, ob die Regelungen von Lissabon dann nicht in sich verfassungsrechtlich fragwürdig sind oder das deutsche Volk einfach die Abschaffung seines Grundgesetzes durch höheres EU Recht akzeptieren muss.
 
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