Sonntagslärmfahrverbote....

Diskutiere Sonntagslärmfahrverbote.... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Nein, ich werde jetzt hier keinen juristischen Grundkurs mit Dir machen. Aber das ein Fahrverbot keine Enteignung darstellt, sollte jedem Laien...
TTTom

TTTom

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Indem ich ein anderes KFZ auf mich zulasse.
Ach, als 17 (oder auch äterer) ohne PKW-Führerschein?

Also 1 Jahr Bus fahren, bis ich 18 bin, Führerschein machen (x tausend Euro), PKW kaufen (X-tausend Eur) und die Wertminderung meiner 125er stecke ich von meinem Taschengeld ja locker weg
 
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TTTom

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Nein, ich werde jetzt hier keinen juristischen Grundkurs mit Dir machen.
Aber das ein Fahrverbot keine Enteignung darstellt, sollte jedem Laien klar sein.
Ich verstehe es nicht.

Aber Du scheinst eh ein Dampfplauderer zu sein :wink:.

Woher sollst Du wissen, was Du meinst, bevor Du gelesen hast, was Du schreibst.

Schönes Wochenende Dir.
 
G

Gast 5187

Gast
Du bist also ernsthaft der Auffassung, daß Du ein Recht darauf hast, mit einem Verkehrsmittel Deiner Wahl ( in diesem Fall Motorrad) auf jeder beliebigen Strecke zu jeder Zeit in der Bundesrepublik fahren zu dürfen, ja?
 
sigmali

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das ist eben genau nicht der Bestandteil der Prüfmessungen, da wird eben in einem sehr grossen (5. oder 6. ?) Gang gemessen, und darauf ist das ganze System ausgelegt und gebaut.

Josef
Das ist bzw. war bis 2016 leider doch Bestandteil der Prüfmessunge. Du darfst mir glauben. Alle vor 2016 in den Verkehr gebrachten EG-BE-Dämpfer mussten diese nachfolgende Prozedur leider nur erfüllen. Und fast alle erfüllen diese simple Prozedur -nachdem sie in den Verkehr gebracht wurden - nicht (siehe vorherige Posts, Messungen von verschiedenen Stellen/Behörden).

Das was du weißt (mit 5. oder 6. Gang ist "ungefähr" richtig, aber erst ab Fahrzeugen/Auspuffanlagen die nach 2016 ihr Genehmigungszeichen bekamen. Ich zeige die Chronologie der Messverfahren nachfolgend auf:

Seit 1978 wurde -so wie von mir mehrfach beschrieben- im 2. und 3. Gang gemessen. Beide Fahrtrichtungen. Annäherungsgeschwindigkeit 50 km/h. Beschleunigungsstrecke 20 m. Messentfernung zw. Fahrlinie und Messgerät 7,5 m. Höhe des Messgeräts 1,20 m. Mittelwert zw. 2. und 3. Gang ist Messwert (stark verkürzt von mir beschrieben.

Wer es ausführlich lesen will, siehe)

RL 78/1015/EWG

Dieses Verfahren mussten seit 1978 alle "bestehen". Serienfahrzeuge, Einzelabnahmefahrzeuge, Zubehörauspuffanlagen für die Erlangung des Prüfzeichens.

1997 kam die neuere RL 97/24 dazu. Die deckt umfangreich viele Dinge für Zwei- und Dreiräder ab. Wen es interessiert, kann es ja gerne komplett lesen. :zwinkern:
Im folgenden Link ist für die Geräuschmessung erst der Bereich "Kapitel 9, ab Seiten 403 ff" relevant. Die Messverfahren Stand- und Fahrgeräusch wurden gegenüber der RL 78/1015EWG aber nicht verändert.

RL 97/24

Das was Du ansprichst, ist erst die letzte Änderung in der UNECE-R 41.04.

Bericht

MOTORRAD

Dort sollten die Mängel der Vorschriften ab 1978 beseitig werden. Manches ist ein vernünftiger Ansastz, dmanches brachte nicht viel. Ich finde im Netz leider keinen Gesetzestext, lediglich zwei sonstige Artikel, sonst hätte ich es eingestellt. Diese Vorschrift ist mir noch nicht wirklich vertraut. Deshalb vereinfacht:

Ich habe meine RnineT für Versuche in Lahr zur Verfügung gestellt, bei der die Wirksamkeit/Nichtwirksamkeit dieser Vorschrift aufgezeigt werden sollte.
Das Prozedere war etwas komplizierter als früher. Nicht mehr 2. und 3. Gang Vollgasanschlag über 20 m, egal welche Endgeschwindigkeit erreicht wird und und schlagartig Gas zu. Da wurden früher je nach Übersetzung, Gewicht, Leistung schon mal Werte Richtung 90 km/h erreicht.

Nein. Jetzt wurde es richtig kompliziert. Der Sachverständige errechnete über Fahrzeuggewicht (mit Fahrer) und Leistung und irgendwelchen anderen Faktoren (frag mich nicht mehr welche) eine vorgeschriebene Beschleunigung (in a²). Da dies für den Fahrer (also mich und die anderen Testfahrer mit div. anderen Modellen) nicht berechenbar ist, errechnete er über die Beschleunigungsstrecke 20 m für jedes zu messende Fahrzeug individuell die zu erreichende Höchstgeschwindigkeit, die nach 20 m NICHT überschritten werden durfte (er hatte ein Laptop dabei, wo er nur die Beschleunigung eingab und den Geschwindigkeitsendwert ablesen konnte). Wir fahrer bekamen einen Kleber auf den Tank mit "unserer" Endgeschwindigkeit.

Ich durfte dann nach dem Prinzip "try and error"mehrere Fahrten machen. So wie früher: mit 50 km/h heranfahrend. Beginnend im 2. Gang, Vollgas über 20m und Gas zu. War ich nach 20 m schneller als der errechnete Wert....nochmals von vorne, aber im 3. Gang. Nochmals zu schnell....also ab im 4. Gang. So arbeitete man sich an die Vorgabe. Am Ende war es eine lächerlich geringe Beschleunigung, da wir uns tatsächlich in der Ecke um 4. oder 5. Gang bewegten. Und die Drehzahl ist bei 50 km/h im 4. Gang "gewaltig" geräuschintensiv.

Der neue Fahrgeräuschgrenzwert von ich glaube 77 dB(A) hört sich also lediglich auf den ersten Blick als Fortschritt (früher war ja 80) an. Tatsächlich sind die Rahmenbedingungen andere. Interessant sind lediglich Aspekte wie "zusätzliche Messung 20 - 80 km/h", "Verbot entfernbarer dB-eater" "Verbot von Testzykluserkennung" am Motorrad. Auch das war früher gang und gäbe - und schon beschleunigte das Teil auf der Prüfstrecke nicht mehr so brachial, wie wenn man statt mit 50 konstant nur mit 48 konstant oder 52 konstant heranfuhr. Da waren sie zu laut. (Siehe Buell, aber auch andere).

Zu meiner ursprünglichen Behauptung. Fast früheren alle EG-BE-Dämpfer MIT Prüfzeichen erfüllen unter den beschriebenen früheren Bedingungen bei Nachmessungen das Prozedere nicht. Und das ist ein noch deutlicherer Manipulations-Unterschied, als der Dieselskandal. Die Diesel erfüllen nämlich unter Prüfstandbedingungen.
 
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sigmali

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Wobei die Schweiz in Kürze wohl erste Erfahrungen mit einem anderen Ansatz sammeln dürfte. Ich finde ihn zumindest interessant im Kontext mit unserer Diskussion aber vermutlich leider auch nicht zielführend bei unserem Ziel, Fahrverbote zu verhindern/vermeiden.

Lärmblitzer

Hier ist nicht in erster Linie die "ZULASSUNGSFÄHIGKEIT" und die bei uns schwierige bis unmögliche Überprüfungsmöglichkeit für TÜV/Polizei relevant, sondern die "tatsächliche individuelle Nutzung". Es hat also jeder selbst in der Hand, ob bzw. wie laut er sein will. Die Strafen müssten dann halt wirklich "schmerzhaft" sein. Sonst bringt der Aufwand nichts. Wie viele Lärmer kann man an einer bestimmten Stelle in einer bestimmten Zeit erwischen. Welcher Personalaufwand ist erforderlich......

Generelle Fahrverbote wirken schneller, direkter und umfangreicher. Leider.
 
SQ18

SQ18

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...und dann rollt ein Moped, Unimog oder Traktor auf Geländereifen vorbei - Blitz - das wird spannend, wenn das mal kommt.
"Falscher" Reifen und schon ein Knöllchen.
 
AM99

AM99

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Hallo,
Nochmal zum Thema „Zubehörauspuffe“. Auch diese Teile brauchen ja eine Typzulassug,, die in der Regel mit einer Kennzeichnung dokumentiert sind (E und Zahl im runden Keis). Wie bekommen die Dinger denn die Zulassung? Die Bestimmungen sollten ja in allen EU-Ländern gleich sein? Warum sind heraus schraubbare DB-Eater zulässig?
Da hat der Gesetzgeber bei Autos und Motorrädern erst einmal genug zu tun, das auf der EU-Ebene wieder einzufangen, was er auf Lobbyistendruck teilweise selber mit rein gebracht hat in den Zulassunsdschungel.

Glück Auf Axel

PS: Unterstützung gibt es heute hier.https://www.spiegel.de/auto/fahrkultur/dann-aber-fahrverbote-fuer-alle-a-3931a8dc-1c4c-4dbf-b032-573c1b8af9ef
Direkter Link nicht zulässig, da < 10 Beiträge.
 
fralind

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Bei uns ist der Grundsatz der Gleichbehandlung fest verankert. Daher sehen in den gemachten Vorschlägen zu den Fahrverboten Juristen eine offenkundige Diskriminierung von Motorradfahrern, die jetzt schon anzweifeln ob sie rechtlich Bestand hätte.

Noch sind wir ja nicht in TakaTuka.

Aber es ist nicht von der Hand zu weisen was Zug um Zug folgt, wenn man sich von Habeck und Ananlena weiterhin in Trance versetzen lässt.

Was sind rund eine Million Besitzer von SUVs gegen die restlichen 79 Millionen? Diese überdimensionierten und übermotorisierten Pseudo-Geländewagen braucht so gut wie niemand.
Also: verbieten!

Was sind drei Millionen Deutsche, die vergangenes Jahr eine Fahrt auf einem Kreuzfahrtschiff unternommen haben – jenen schwimmenden Umweltsauereien, die schöne Buchten verschandeln und Bewohner von Städten wie Venedig in den Wahnsinn treiben? Aber so etwas interessiert Motorradlärm-Gegner auch nicht.
Also weg damit!

Und Urlaubsreisen per Flugzeug? Eine noch größere Umwelt- und Klimasauerei als Kreuzfahrten, außerdem verbunden mit massiver Lärmbelästigung von Stadtbewohnern, die das Pech haben, in der Nähe eines Airports zu wohnen.
Auch das also gehört: verboten.
 
G

Gast 5187

Gast
Wenn es denn so offenkundig wäre, hätte keiner der anderen Juristen so einen Vorschlag gemacht.

Was nicht heißt, dass man den Sachverhalt nicht streitig diskutieren kann. Aber natürlich auch immer unter Beachtung dessen, dass nur Gleiches gleich behandelt werden muss.
 
D

der_brauni

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sampleman

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Dann weist der BMW-Chef darauf hin, dass selbst der schwächste Golf mit weniger Hubraum beim Drehmoment noch weit vor der GS liegt und außerdem diese doofen GS-Kunden in der Mehrzahl genau diesen Proll-Sound wollen.

Gruß Thomas
Und dann kommt dieses Mädel, das bei Plasberg immer die Facebook-Kommentare präsentiert und zeigt ihm ein halbes Dutzend Posts aus diesem Forum, in dem sich Members darüber beschweren, dass die aktuelle GS zu laut ist.
 
sampleman

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Das ist nicht lustig, sondern die Schweizer haben immer noch viel mehr sind für Freiheit als der Deutsche, der sich in masochistischer Freude laut „Danke, mehr“ schreiend fesseln, knebeln und unmündig machen lässt. Wenn ich Eure ganzen Beiträge, die am Kern der Sache - Verbotsterror und Freiheitsbeschränkung - total vorbeigehen, lese, werde ich nur traurig und besorgt über die Kultur in diesem Land.

Ihr da in Baden Württemberg müsstet diese Gängelungs-Freaks aus ihren Häusern holen und vor Euch hertreiben...
Ist für dich also "Kultur", Leute, die anders denken als du, aus den Häusern zu holen und vor sich herzutreiben?

Komm, schreibe hier bitte, dass das nicht dein Ernst ist.
 
D

der_brauni

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Und dann kommt dieses Mädel, das bei Plasberg immer die Facebook-Kommentare präsentiert und zeigt ihm ein halbes Dutzend Posts aus diesem Forum, in dem sich Members darüber beschweren, dass die aktuelle GS zu laut ist.
Mag sein, aber ich glaube, dass BMW bessere Zahlen hat als dieser m.M.n. nicht repräsentative Ausschnitt aus der gesamten GS-Fahrer-Gemeinde.
Aber dafür könnte man dann ja den berühmt-berüchtigten Faktenchek bemühen.

Gruß Thomas
 
Pinky

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Und dann kommt dieses Mädel, das bei Plasberg immer die Facebook-Kommentare präsentiert und zeigt ihm ein halbes Dutzend Posts aus diesem Forum, in dem sich Members darüber beschweren, dass die aktuelle GS zu laut ist.
Und dann sagt der BMW Chef, daß man diese Hinweise sehr ernst nimmt, bla bla ....der Großteil der Motorradfahrer aber nach wie vor den guten Klang der Maschine bei der Kaufentscheidung berücksichtigt, bla bla.... man aber in Zukunft die Lautstärke nicht so in den Vordergrund stellen möchte, bla bla....
 
fralind

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interessanter Artikel.

Ich kann darin kein "generelles" Fahrverbot für alle Motorradfahrer finden!!

Dann aber Fahrverbote für alle - DER SPIEGEL - Mobilität
Du weisst aber doch genau wie es laufen soll. Jede Gemeinde soll selber entscheiden können, was dann zu Folge hat, dass jede Ortsdurchfahrt und eine Strecke mit drei Kurven von den Blockwarten (Gemeinderat, sitzen eh nur noch Grüne - weil sie alles verbierten wollen- und Baulandbesitzer drin) als sperrenswert erachtet wird und ruckzuck, siehst du zu tausenden nur noch diese Schilder






Und nach Östereich brauchst du dann auch nicht mehr, die haben sich auch drangehangen.
 
Thema:

Sonntagslärmfahrverbote....

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