ständige Probleme mit Händler wegen Gebrauchtgarantie an 1150er GS

Diskutiere ständige Probleme mit Händler wegen Gebrauchtgarantie an 1150er GS im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo an alle Ich habe hier mal eine Frage an Euch, bzw.interessiert mich, wie Ihr den Fall seht. Ich habe voriges Jahr eine gebrauchte 1150er Gs...
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tubser

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Hallo an alle
Ich habe hier mal eine Frage an Euch, bzw.interessiert mich, wie Ihr den Fall seht.
Ich habe voriges Jahr eine gebrauchte 1150er Gs bei einem BMW-Händler erworben, welche 34000 km drauf hatte. Sie stand bei Mobile.de drin als Scheckheftgepflegt. Beim Kauf des Motorrades stellte sich heraus, das das Serviceheft nicht da war ,der Vorbesitzer hat es angeblich bei seinem letztem Umzug verlegt. Der Händler bot mir an, mir für 20,-Euro ein Ersatzserviceheft zu beschaffen.

Da die Maschine einen sehr guten, gepflegten Eindruck machte und das "wills-haben-Syndrom" bei mir durchschlug, habe ich sie trotzdem gekauft.
Auf dem Kaufvertrag stand neben den Daten der Maschine und dem Preis noch der Zusatz: Garantie 12 Monate, auch mündlich wurde mir eine Garantie von einem Jahr zugesichert.
Ich habe jedoch nie irgendwelche AGB,s oder Garantiebedingungen ausgehändigt bekommen.

Nun gab es nach 3 Monaten Probleme mit der Tankanzeige, nach der Reparatur derselben hat der Händler hierfür 200,-Euro eingefordert (neuer Geber im Tank)-ich habe zähneknirschend bezahlt, da der Urlaub vor der Tür stand und ich keine Lust auf endlose Diskussionen hatte.

Nach meinem Motorrad-Urlaub trennte die Kupplung nicht mehr und die Hinterradschwinge ließ sich nicht mehr Einstellungstechnisch an die verschiedenen Beladungszustände anpassen.
Die Kupplung (Geberzylinder) wurde im Rahmen der Garantie repariert, die Hinterraddämpfung mit Einstellung gibt es nur als komplettes Bauteil, welches mich 750;-Euronen kosten soll.
Nachdem ich angedeutet habe, das ein zahlen dieses Betrages für mich nicht in Frage kommt, bot er mir an, eventuell ein Gebrauchtteil zu verbauen ( kein Mensch weiß, wie alt das Teil ist und ob die Funktionsfähigkeit 100%tig gegeben ist ).

Mir persönlich kommt das alles ein wenig unprofessionell, wenn nicht gar unverschämt vor. Von einer Premium-Motorradmarke habe ich mir wesentlich mehr versprochen.
Ich hätte die GS mit der gleichen Kilometerleistung auf dem freien Markt für ca. 1500 weniger haben können, habe mich aber bewusst für einen Kauf beim zugelassenen BMW-Händler entschieden, vor allem WEGEN der Garantie.

Es liegt die Vermutung nahe, das NIE auch nur ein Kundendienst von einem BMW-Dealer am Motorrad gemacht wurde, was ich leider nicht beweisen kann (oder kann man das irgendwie Diagnosetechnisch auslesen ?)
Wer weiß, welche Mängel an der Kuh noch auftreten, die Reaktionen des Händlers darauf zumindest sehe ich schon jetzt voraus.

Wie bewertet Ihr den Fall bzw.wie wäre in diesem Fall Euer weiteres Vorgehen? Ich würde mich sehr über Tips und Hinweise von Euch freuen.
 
ellerbeker52

ellerbeker52

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Moin tubser, da hast du ja voll ins klo gegriffen. Ich würde mir Hilfe bei einem Rechtsanwalt holen. Trotzdem allzeit gute Fahrt .

gruß
uli
 
Frosch'n

Frosch'n

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Moin,

vllt. bist du ein wenig Blauäugig ran gegangen.

Premium ist eigentlich nur die Umschreibung für Hochpreisig ...

Alle Zusagen die schriftlich fixiert sind kannst du einfordern, alles anderen eben nicht.

Ein altes Teil mit Funktion ist besser wie ein neues oder weniger gebrauchtes ohne Funktion.
 
*Topas*

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kann der BMW Händler bei "scheckheft gepflegt" nicht in einer Datenbank abfragen, was alles gemacht wurde?

Bei meiner GSA hat es der Händler machen können..

dann wäre dieser Punkt schon mal geklärt.

Was die Garantie anbelangt, brauchst Du wohl etwas Schriftliches.


Viel Erfolg....
 
monochrom

monochrom

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Du hast eine gesetzliche Gewährleistungsfrist (Sachmängelhaftung) von 2 Jahren, wenn du ein gebrauchtes Fzg von einem Händler kaufst.

Diese kann vom Händler schriftlich auf 1 Jahr verkürzt werden.

Hat er die nicht schriftlich verkürzt: 2 Jahre.

Besonderheit: Innerhalb von 6 Monaten hast du eine Beweislastumkehr, das heißt, treten in dieser Zeit Defekte auf, dann muss dir der Händler nachweisen, dass der Defekt bei Kauf noch nicht vorgelegen hat - das kann er idR nicht!

Der Händler 'drückt' sich gerne vor der Gewährleistung bzw sichert sich selber ab, indem er dir eine Garantie mit verkauft.

Konfrontiere ihn damit, wenn er nicht spurt --> Rechtsanwalt

Wie das rechtlich mit einer Reperatur mit Gebrauchtteilen ist, weiß ich nicht, aber ich denke, wenn es sich um kein überholtes Austauschteil handelt (wie zB bei einem Anlasser), dann sind Neuteile zu verwenden.
 
RainbowSix

RainbowSix

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Hallo,
bitte erlaubt mir noch eine kleine Ergänzung, der Vorschreiber hat es eigentlich schon umfassend beschrieben.
Grundsätzlich unterscheiden sich Gewährleistung und Garantie. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, da kann der Händler nicht raus. Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die der Händler separat mit dem Kaufvertrag mit Dir abschließen kann. Dazu ist allerdings unbedingt eine Garantievereinbarung, die Ihr beide unterzeichnet und die Garantiebedingungen erforderlich. Hast Du beides nicht, hast Du keine Garantie, so leid mir das für Dich tut.
Aber aus der gesetzlichen Gewährleistung, oder auch Sachmangelhaftung, kommt ein gewerblicher Verkäufer (=Händler) nicht heraus. Hier kommt es jetzt wieder, wie bereits oben geschrieben. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Verkauf, muß der Händler nachweisen, daß der beanstandete Mangel nicht bereits beim Verkauf vorlegelegn hat, oder auch in Entstehung war. Das kann er eigentlich nicht.
Aber ganz wichtig ist auch, daß jeglicher Mangel, den Du unter diesem Aspekt behoben haben möchtest, unverzüglich beim Verkäufer angezeigt werden muß. Am Besten auch schriftlich. Und dieser Betrieb muß auch selbst die Gelegenheit zur Nachbesserung haben.
Du kannst nicht einfach zu irgendeiner Werkstatt gehen, und das reparieren lassen! Das ging bei einer Garantie in der Regel.
 
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generalgarden

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es gab an der Maschine 3 Mängel: Tankgeber, Kupplungsnehmerzylinder, hinteres Federbein. 1 und 2 sind für mich relativ klare Garantiefälle. 3 ist so ein Problem, denn das Federbein ist vermutlich nicht defekt, sondern braucht einfach eine Wartung. Ich weiß nicht, wie es rechtlich mit Bauteilen aussieht, die in ihrer Leistung einfach nachlassen. Die Vorspannung kann vermutlich noch verstellt werden, aber in so geringem Maße, daß man nicht mehr viel davon merkt. Man könnte das auch als "ist halt gebraucht" auslegen. Mein Federbein hat nach 15 Jahren und 66000 km auch nicht mehr die maximale Federvorspannung.

Anstelle eines Austauschs kann man sein vorhandenes Federbein auch in die Wartung geben (z. B. bei hh-racetech oder franz-racing). Da werden dann Flüssigkeiten und Dichtungen getauscht und die ursprünglichen Eigenschaften sollten weitgehend wieder hergestellt sein. Bei der Gelegenheit kann man auch gleich die Feder gegen eine austauschen, die dem eigenen Körpergewicht eher entspricht, wenn man wie ich nicht gerade der typische 75 kg BMW-Testfahrer ist.
 
schmijoa

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Für mein Verständnis sagt Scheckheftgepflegt nur dass alle Service gemacht worde sind aber nicht zwangsläufig von BMW.
Die BMW Datenbank ist wenigsten im PKW bereich nur über die Niederlasungen vernetzt BMW-Häuser auch offizielle sind idR nicht daran angeschlossen. Meiner Erfahrung nach ist BMW-Motorrad definitiv nicht besser vernetzt ;)
 
BergischJung

BergischJung

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Ich bin kein Jurist, aber den Verweis auf ein Verschleißteil und damit keinen Anspruch beim Federbein würde ich differenzierter sehen. Von der Seite eines Juristen zu dem Thema:
" Das ist dann gerade das „Einfallstor" des Händlers, das Argument des Verschleißes anzubringen, denn bei einem Fahrzeug von mittlerem Alter, bspw. 10 Jahre und einer hohen Laufleistung von zum Beispiel 240.000 km kann durchaus ein Defekt an der Hinterradaufhängung eine Verschleißerscheinung und damit kein Mangel sein, weil dieser Defekt der Üblichkeit eines so alten und viel gefahrenen PKWs entspricht."
Daraus folgt für mich: Ein Federbein bei der GS ist sicherlich nicht bei 35.000 km am Ende und somit kein defektes Verschleißteil mit dem der Käufer rechnen muß. Das Gleiche gilt sicherlich beim Kupplungsnehmerzylinder.
Darauf würde ich den Händler freundlich hinweisen. Ansonsten ab zum Anwalt. Die Chancen stehen sehr gut für Dich.

Im Übrigen "Scheckheftgepflegt" heißt noch lange nicht, dass alle Inspek. beim BMW gemacht wurden. Und selbst wenn, so können derartige Mängel trotzdem auftreten.

Ich würde mich eher Fragen, ob die angegebene Km-Leistung korrekt ist?! Denn derartige Mängel bei dem Km-Stand in kurzer Zeit sind schon außergewöhnlich.

BG
Rainer
 
LusfazZ

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... und die Hinterradschwinge ließ sich nicht mehr Einstellungstechnisch an die verschiedenen Beladungszustände anpassen ...
Klingt ja prinzipell erstmal so, als wäre kein Öl mehr im "Feder-Vorspann-System". Das kann aus Altersgründen schon mal passieren und das kann man relativ problemlos auffüllen.

Wenn das aber einfach so "nach dem Urlaub" auftrat, muss das Öl ja relativ kurzfristig "irgendwo hin" sein. War da ein vielleicht 'ne größere Menge Öl am Federbein, an der Leitung oder am Vorspannrad?
 
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AndreasH

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Zwar kein Jurist, aber gesunder Menschenverstand:

Bei unserer Familienkutsche (2Jahre alt, unter 30K km , **Gebrauchtwagengarantie**: Ladeluftkühler defekt (eingedellt) hat somit wie sau gerußt - Laut Gebrauchtwagengarantie war das ein *Verschleißteil* und hat und mit Arbeit irgendwas Richtung 800 Eus gekostet -in der Garantiezeit!

Trotz fundierter technischer Ausbildung bin ich leider nicht in der Lage nachzuvollziehen, warum / wie ein Ladeluftkühler verschleißen kann!

Andreas
 
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generalgarden

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Daraus folgt für mich: Ein Federbein bei der GS ist sicherlich nicht bei 35.000 km am Ende und somit kein defektes Verschleißteil mit dem der Käufer rechnen muß. Das Gleiche gilt sicherlich beim Kupplungsnehmerzylinder.
Darauf würde ich den Händler freundlich hinweisen. Ansonsten ab zum Anwalt. Die Chancen stehen sehr gut für Dich.
Grad Federbeine (bzw. deren Dichtungen) altern auch ganz gut dadurch, daß eine Maschine rein gar nicht gefahren wird. 35000 km sind bei ner 1150 GS um die 3000 km pro Jahr (je nach Baujahr eher weniger). Das Ding stand vermutlich ne ganze Zeit rum, Dichtungen werden porös und undicht. Bei nem Federbein ist das auch Verschleiß, auch wenn es nicht durch Gebrauch, sondern nur durch Alterung ist. Gibt ja auch genug andere Fahrzeugteile, die nicht nur nach Laufleistung sondern auch nach Alter getauscht werden müssen.
 
Q-Tips

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Deine Ansprüche an den Händler wirst Du hier im Forum nicht klären.
Wenn Du Zweifel hast, hol' Dir rechtlichen Beistand. Ist klar, das jeder (Händler) dazu neigt, die Lage zu seinen Gunsten auszulegen...
 
B

Bogserfan_1

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Moin Tubser bzw. Leidgenosse :-) Ich habe auch im letzten Jahr eine 2003er 1150GS aus 1. Hand vom Händler gekauft. Ich habe allerdings auch die Cargarantie dazu bekommen! Meine Q war nun schon ein paar mal in der Werkstatt wegen schlechtem Motorlauf, keine Leistung, Schwarzem Qualm, Endantrieb undicht usw... Die Kosten für die Reparaturen hat bisher der Händler / die Cargarantie zu 100% übernommen. Nun das wichtigste! Hat der Händler dir die BMW mit Cargarantie verkauft (bei mir war die im Endpreis/Verkaufspreis inklusive). Solltest du die Garantie haben, kannst du zu jedem BMW Händler fahren und deine Mängel auf Garantie beheben lassen (ich bin mit meinem Händler auch nicht klargekommen, verkauft mir die Kiste mit einer frischen 40K Inspektion und die lässt alten Nebenkerzen drin, beide Hauptspulen im Poppes, Endantrieb undicht usw...). Bis 50.000Km übernimmt die Cargarantie 100% Teile und Lohnkosten (außer Verschleißteile wie Bremsbeläge etc.) Kupplung, Motor, Radlager, Elektronische Bauteile etc. sind über die Garantie abgedeckt. Wenn du also die Garantie hast, such dir eine andere BMW Niederlassung und gut ist, wenn du nur auf die Gewährleistung vom Händler abhängig bist, mach ihm Druck (Das Teil muss auch als Gebrauchtmaschine einen Auslieferungscheck durchlaufen, in dem die Büchse auf Herz und Nieren geprüft wird und was defekt ist sollte Repariert sein), damit macht BMW sogar Werbung auf seiner Homepage. Sollte sich der Händler Querstellen, such dir rechtlichen Beistand. Gruß Jens
 
T

tubser

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Im Kaufvertrag steht nur: sämtliche Daten des Motorrades, Preis, Kilometerlaufleistung und der Zusatz" inclusive 1 Jahr Garantie". Also keine Car-Garantie, nur "Garantie".
Was diese beinhaltet, weiß kein Mensch, da ich auch keine AGBs oder Garantiebedingungen mit dazu bekommen habe.
Das ist das Problem, der Händler hat also wahrscheinlich immer ein Hintertürchen offen.
Grűße von tubser
 
Andi1965

Andi1965

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Moin Tubser,

das ist ärgerlich, was Dir dort gerade widerfährt.
Aber mal ganz ehrlich, ein 12 Jahre alter Gegenstand noch mit einer Gewährleistung/Garantie zu versehen, das verstehe ich nicht ganz, aber so ist nun mal unsere Rechtssprechung......
Die GS (1200er) meiner Frau haben wir mit Garantieverlängerung gekauft, über eine Werks NL.
Hier haben wir letztes Jahr den Foliengeber und HAG Dichtring wechseln lassen (ohne Probleme)
Beim Bremssattel hinten (Schwergängigkeit - Wärmeentwicklung) wollten die Profis uns einen neuen Verkaufen.
Nachdem ich denen erklärt habe, wo sie nachlesen können wie man den wieder gangbar macht, haben sie dies auch gemacht.

Ich meine, alle Werkstätten und Händler leben vom Service (Reparaturen, Umbauten usw.), mit dem Handel von Fahrzeugen ist die Marge so gering, dass man andere Ertragsbringer benötigt.
Insofern ist das Verhalten vieler Händler schon zu verstehen......

Falls Du Dich nicht einigen kannst mit dem Verkäufer, bleibt Dir leider nur der Rechtsweg.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und gute Nerven....

Schönes WE

Andi
 
ADVent

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es gab an der Maschine 3 Mängel: Tankgeber, Kupplungsnehmerzylinder, hinteres Federbein. 1 und 2 sind für mich relativ klare Garantiefälle. 3 ist so ein Problem, denn das Federbein ist vermutlich nicht defekt, sondern braucht einfach eine Wartung. Ich weiß nicht, wie es rechtlich mit Bauteilen aussieht, die in ihrer Leistung einfach nachlassen. Die Vorspannung kann vermutlich noch verstellt werden, aber in so geringem Maße, daß man nicht mehr viel davon merkt. Man könnte das auch als "ist halt gebraucht" auslegen. Mein Federbein hat nach 15 Jahren und 66000 km auch nicht mehr die maximale Federvorspannung.

Anstelle eines Austauschs kann man sein vorhandenes Federbein auch in die Wartung geben (z. B. bei hh-racetech oder franz-racing). Da werden dann Flüssigkeiten und Dichtungen getauscht und die ursprünglichen Eigenschaften sollten weitgehend wieder hergestellt sein. Bei der Gelegenheit kann man auch gleich die Feder gegen eine austauschen, die dem eigenen Körpergewicht eher entspricht, wenn man wie ich nicht gerade der typische 75 kg BMW-Testfahrer ist.
Der Händler muss es reparieren, wie ist vollkommen egal, einbau eines neuen Teils oder aber die Überarbeitung und ich kann einfach immer nicht fassen das es Leute gibt die dann auch noch bezahlen, wenn ich ein Moped beim Händler kaufe und es ist nach kurzer Zeit was daran kaputt dann haftet der Händler für, dem würde ich 200 mal in den A.rsch treten!
 
gerd_

gerd_

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Auf die Tankanzeige hat kein Kunde einfluss wenn er nicht gerade mit einem Draht im Tank stochert. Da kann er den Geber ruinieren. Wenn tatsächlich die Anzeige defekt ist, müsste er mit einem Hammer arbeiten oder 220V draufgeben.
Auch auf einen Kupplungsnehmerzylinder hat er wenig Einfluss

Ein Serienfederbein ruiniere ich innerhalb von 10 Minuten.
gerd
 
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DOCH (man weiss was eine Garantie ist ) -- GARANTIE ist Garantie (also das Einstehenwollen für Mängelfreiheit unabhänging von der Frage der Kenntnis oder Verschulden)
Klartext (Juristen sagen auch : Wechsel, Bürgschaft, Garantie unterzeichne nie) : Der Händler muss Dir alles was kaputt geht innerhalb der Garantiezeit, ersetzen. Ganz einfach. Das ist ein Garantieversprechen welches er freiwillig abgab und an das er sich zu halten hat.
Nur wenn Du etwas vorsätzlich beschädigst, is er aus der Haftung.
 
gerd_

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DOCH (man weiss was eine Garantie ist ) -- GARANTIE ist Garantie (also das Einstehenwollen für Mängelfreiheit unabhänging von der Frage der Kenntnis oder Verschulden)
Klartext (Juristen sagen auch : Wechsel, Bürgschaft, Garantie unterzeichne nie) : Der Händler muss Dir alles was kaputt geht innerhalb der Garantiezeit, ersetzen. Ganz einfach. Das ist ein Garantieversprechen welches er freiwillig abgab und an das er sich zu halten hat.
Nur wenn Du etwas vorsätzlich beschädigst, is er aus der Haftung.
Nach dieser Logik müsste er auch abgefahrene Bremsklötze ersetzen.
gerd
 
Thema:

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