ständige Probleme mit Händler wegen Gebrauchtgarantie an 1150er GS

Diskutiere ständige Probleme mit Händler wegen Gebrauchtgarantie an 1150er GS im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo an alle Ich habe hier mal eine Frage an Euch, bzw.interessiert mich, wie Ihr den Fall seht. Ich habe voriges Jahr eine gebrauchte 1150er Gs...
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tubser

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Hallo an alle
Ich habe hier mal eine Frage an Euch, bzw.interessiert mich, wie Ihr den Fall seht.
Ich habe voriges Jahr eine gebrauchte 1150er Gs bei einem BMW-Händler erworben, welche 34000 km drauf hatte. Sie stand bei Mobile.de drin als Scheckheftgepflegt. Beim Kauf des Motorrades stellte sich heraus, das das Serviceheft nicht da war ,der Vorbesitzer hat es angeblich bei seinem letztem Umzug verlegt. Der Händler bot mir an, mir für 20,-Euro ein Ersatzserviceheft zu beschaffen.

Da die Maschine einen sehr guten, gepflegten Eindruck machte und das "wills-haben-Syndrom" bei mir durchschlug, habe ich sie trotzdem gekauft.
Auf dem Kaufvertrag stand neben den Daten der Maschine und dem Preis noch der Zusatz: Garantie 12 Monate, auch mündlich wurde mir eine Garantie von einem Jahr zugesichert.
Ich habe jedoch nie irgendwelche AGB,s oder Garantiebedingungen ausgehändigt bekommen.

Nun gab es nach 3 Monaten Probleme mit der Tankanzeige, nach der Reparatur derselben hat der Händler hierfür 200,-Euro eingefordert (neuer Geber im Tank)-ich habe zähneknirschend bezahlt, da der Urlaub vor der Tür stand und ich keine Lust auf endlose Diskussionen hatte.

Nach meinem Motorrad-Urlaub trennte die Kupplung nicht mehr und die Hinterradschwinge ließ sich nicht mehr Einstellungstechnisch an die verschiedenen Beladungszustände anpassen.
Die Kupplung (Geberzylinder) wurde im Rahmen der Garantie repariert, die Hinterraddämpfung mit Einstellung gibt es nur als komplettes Bauteil, welches mich 750;-Euronen kosten soll.
Nachdem ich angedeutet habe, das ein zahlen dieses Betrages für mich nicht in Frage kommt, bot er mir an, eventuell ein Gebrauchtteil zu verbauen ( kein Mensch weiß, wie alt das Teil ist und ob die Funktionsfähigkeit 100%tig gegeben ist ).

Mir persönlich kommt das alles ein wenig unprofessionell, wenn nicht gar unverschämt vor. Von einer Premium-Motorradmarke habe ich mir wesentlich mehr versprochen.
Ich hätte die GS mit der gleichen Kilometerleistung auf dem freien Markt für ca. 1500 weniger haben können, habe mich aber bewusst für einen Kauf beim zugelassenen BMW-Händler entschieden, vor allem WEGEN der Garantie.

Es liegt die Vermutung nahe, das NIE auch nur ein Kundendienst von einem BMW-Dealer am Motorrad gemacht wurde, was ich leider nicht beweisen kann (oder kann man das irgendwie Diagnosetechnisch auslesen ?)
Wer weiß, welche Mängel an der Kuh noch auftreten, die Reaktionen des Händlers darauf zumindest sehe ich schon jetzt voraus.

Wie bewertet Ihr den Fall bzw.wie wäre in diesem Fall Euer weiteres Vorgehen? Ich würde mich sehr über Tips und Hinweise von Euch freuen.
 
G

Gast 5187

Gast
- Die Gewährleistung hat der Händler, nicht BMW "abzuliefern". Insofern ist das keine Frage von Premium-Motorradmarke
- Ganz offensichtlich ist der Händler über seine Pflichten aus der Gewährleistung nur grob bis gar nicht orientiert
- Hast Du den Text der Verkaufsanzeige noch? Lässt sich daraus bzgl. der Eigenschaft "Scheckheftgepflegt" etwas ableiten?
- Sofern dies bei BMW durchgeführt wurde, sollte dies über die Datenbank rekonstruierbar sein.

Wie schon an anderer Stelle zu diesem Thema geschrieben, würde ich noch einmal freundlich aber verbindlich über Deine Gewährleistungsrechte ein Gespräch führen.
Danach - um eine Endlosdebatte und unschöne Gespräche zu vermeiden - unmittelbar den juristischen Weg einschlagen.
Ich finde, diese an mehreren Stellen bereits geschilderten Versuche von Händlern, ihren Pflichten auf Kosten "unwissender" Kunden abzubügeln schlicht unseriös. Das sollte man nicht hinnehmen. Dies sollte im Übrigen auch im Interesse aller seriösen Händler nicht hingenommen werden.
 
gerd_

gerd_

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Beiträge
18.173
Hi
Auf dem Kaufvertrag stand neben den Daten der Maschine und dem Preis noch der Zusatz: Garantie 12 Monate, auch mündlich wurde mir eine Garantie von einem Jahr zugesichert.
Ich habe jedoch nie irgendwelche AGB,s oder Garantiebedingungen ausgehändigt bekommen.
Aber Du hast einen Kaufvertrag. Wenn es da draufsteht was willst Du mehr? Selbst wenn nichts draufsteht hast Du eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr (ist ja gesetzlich geregelt) und so ist "1 Jahr Garantie" ein sinnloses (Zusatz-)Versprechen.
Nachdem ein Tankgeber kein Verschleissteil ist solltest Du keine Kosten haben. Beim Kupplungsnehmerzylinder ist es fraglich, das Federbein ist leider ein Verschleissteil.
gerd
 
G

Gast 7673

Gast
Wenn es wirklich eine GARANTIE gibt, dann muss der Garantiegeber (unabhängig von der Frage ob er den Mangel zu vertreten hat) kostenfrei die Mängel beseitigen . Insofern ist eine GARANTIE besser für den Käufer als die Gewährleistung.

BITTE mal genau zitieren was im Kaufvertrag steht.
 
BergischJung

BergischJung

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2002-er 1150 GS
Ich bin kein Jurist, aber den Verweis auf ein Verschleißteil und damit keinen Anspruch beim Federbein würde ich differenzierter sehen. Von der Seite eines Juristen zu dem Thema:
" Das ist dann gerade das „Einfallstor" des Händlers, das Argument des Verschleißes anzubringen, denn bei einem Fahrzeug von mittlerem Alter, bspw. 10 Jahre und einer hohen Laufleistung von zum Beispiel 240.000 km kann durchaus ein Defekt an der Hinterradaufhängung eine Verschleißerscheinung und damit kein Mangel sein, weil dieser Defekt der Üblichkeit eines so alten und viel gefahrenen PKWs entspricht."
Daraus folgt für mich: Ein Federbein bei der GS ist sicherlich nicht bei 35.000 km am Ende und somit kein defektes Verschleißteil mit dem der Käufer rechnen muß. Das Gleiche gilt sicherlich beim Kupplungsnehmerzylinder.
Darauf würde ich den Händler freundlich hinweisen. Ansonsten ab zum Anwalt. Die Chancen stehen sehr gut für Dich.

Im Übrigen "Scheckheftgepflegt" heißt noch lange nicht, dass alle Inspek. beim BMW gemacht wurden. Und selbst wenn, so können derartige Mängel trotzdem auftreten.

Ich würde mich eher Fragen, ob die angegebene Km-Leistung korrekt ist?! Denn derartige Mängel bei dem Km-Stand in kurzer Zeit sind schon außergewöhnlich.

BG
Rainer
 
Thema:

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