@Pinky, das sehe ich anders:
Schon erst einmal vorweg, grundsätzlich haben die Landesregierung von Tirol meine vollkommene Unterstützung gegen unnötigen Motorradlärm einzuschreiten und ihre Bevölkerung davor zu schützen.
Mit der Euro 4 Schadstoffnorm ist schon 2016 eine neue, strengere EU-Norm bezüglich der Fahrgeräusche von Motorrädern für alle Neufahrzeuge verbindlich EU-weit in Kraft getreten. Auch ich habe mir damals auch aus diesem Grund eine neue Euro 4 BMW R1200 GS angeschafft und dabei aber nicht auf irgendwelche technische Daten geachtet, die noch nicht einmal in einem Verkaufsprospekt und zwar bei keinem Hersteller ausgewiesen sind. Ich habe nur das Glück, dass meine Maschine mit einem Standgeräusch von 93 db unter ihrem festgelegten Wert von 95 db liegt und ich im Außerfern fahren kann. Es hätte also genauso gut mich bzw. meine GS treffen können, da es bis dato keine EU Grenzwerte bezüglich des Standgeräusches gibt. Meine Frage ist nun, wie sollte sich ein Konsument beim Neukauf eines Motorrades in der Vergangenheit hätte anders verhalten sollen? Er konnte es schlichtweg gar nicht! Bevor ich von diesem Fahrverbot gehört habe, habe ich mich nie mit dem Standgeräusch meines Motorrades beschäftigt, sondern darauf vertraut, dass alle relevanten Bestimmungen bezüglich der Lärmemission bei der Typprüfung berücksichtigt wurden. Und ob man beim Probefahren unbedingt hört, dass die betreffende Maschine an die Umwelt einen übermäßigen Schallpegel abgibt, wage ich zu bezweifeln.
So ein Fahrverbot, wie hier in der Region Reutte, für legal zugelassene Maschinen auszusprechen, finde ich nicht zielführend und auch rechtlich höchst bedenklich. Es diskriminiert nach meinem Empfinden alle Motorradfahrer, auch die der leiseren Maschinen, da diese jetzt, wegen den von Ihnen angekündigten hohen Kontrolldrucks ständig, teilweise mehrmals am Tag, im Bereich Reutte mit Polizeikontrollen konfrontiert werden, da wie in der Presse geschildert alle Motorräder bei einer Kontrolle von der Polizei heraus gewunken werden.
Auch aus diesem Grund widerstrebt es mir eigentlich in den schönen Landstrich und der vorbildlichen Gastlichkeit der Hotel- und Gastwirte Urlaub zu machen, da ich an jeden Tag meines Urlaubes mit Polizeikontrollen zu rechnen habe. Und es zeigt mir, dass die Landesregierung mich als Menschen und Motorradfahrer anscheinend nicht mehr in Ihrem Land willkommen heißen wollen, weil ich von Ihnen als ein vermeintlicher Lärmtäter behandelt werde, der die Bevölkerung tyrannisieren könnte. Ich stehe also immer unter einem Generalverdacht. So kommt das ganze jedenfalls bei mir an.
Technisch gesehen halte ich das Standgeräusch eines Motorrades aber für aussagekräftiger, was das Lärmverhalten beim starken Beschleunigen oberhalb von Tempo 50, außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Steigungen in den Bergen angeht als das nach der EU-Norm ermittelte Fahrgeräusch! Das Standgeräusch wird im Leerlauf bei halber Nenndrehzahl des Motors je nach Motorradmodell zwischen 4.000 und 7.000 U/min ermittelt. Grundsätzlich gilt, dass das Motorengeräusch beim Beschleunigen bei gleicher Drehzahl mindestens genauso hoch ist, in den meisten Fällen wird es lauter sein. Eine Lärmmessung bei dem Euro3 / Euro4 Vergleich von der R1200GS hat das ja auch bestätigt. Daher ist es prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, wenn man das Standgeräusch als Kriterium für die Auswahl von zu lauten Motorrädern nutzt, wenn man den Lärm, der bei der Beschleunigung von Motorrädern außerhalb geschlossener Ortschaften auf Bergstrecken reduzieren will. Hierfür den Wert für das in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Fahrgeräusch herzunehmen, ist meines Erachtens nicht sinnvoll, da dieses bei einer Geschwindigkeit unter 70 km/h im hohen Gang bei niedrigen Drehzahlen gemessen wird. Da sind alle Motorradmodelle leise und wurden von den Herstellern dementsprechend mit allen möglichen Tricks zum Beispiel Klappenauspuffanlage optimiert.
Meine Forderung ist daher, ein Limit für das Standgeräusch im EU-Zulassungsverfahren für die Typprüfung von neuen Motorrädern aufzunehmen. Zurzeit existiert hier ein solches Limit für das Standgeräusch nicht.
Ein solches Limit durch die Hintertür einfach ohne Ankündigung für alle Maschinen auf bestimmten Straßen einzuführen, empfinde ich als ziemlich unfair, vor allem denen gegenüber, die sich gerade ein neues Motorrad gekauft haben, das den von Ihnen nach dem Kauf festgelegten Grenzwert 95 dbA Standgeräusch nicht einhält. Dieses gilt natürlich verschärfend für Einheimischen, die überhaupt nicht mit Ihrer neunen Maschine mehr fahren können. Jeder weiß hier sicherlich, dass ein Verkauf eines nagelneuen motorades immer mit einem Verlust von ein paar Tausend Euro verbunden ist.
Außerdem gibt schon andere gesetzlich konforme Möglichkeiten Lärmtäter aus dem Verkehr zu ziehen. Die Radaubrüder können schon jetzt von der Polizei gemessen werden und aus dem Verkehr gezogen werden!
Wie da jetzt mit dieser Situation umzugehen ist, muss jeder Motorradfahrer für sich selbst entscheiden
. Einerseits, sich den häufigen Polizeikontrollen im Urlaub auszusetzen, schreckt mich schon ab in diese Gegend zu reisen, da ich das ganze Procedere mit den Polizeikontrollen als lästig und diskriminierend empfinde.
Anderseits fände ich es schade, wenn man die Hotel und Wirtsleute in der Gegend, die jahrzehntelang uns Motorradfahrer gut bewirtet haben, für das Fahrverbot bestraft und dort gar nicht mehr hinfährt. Die sind nämlich in Ihrer Existenz bedroht und wollen das Fahrverbot natürlich auch nicht!