Tacho hinüber - Was ist bei einem Gebrauchten zu beachten

Diskutiere Tacho hinüber - Was ist bei einem Gebrauchten zu beachten im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ahm, ich, wie ich hier schon 2x geschrieben habe. Zwar nicht beim Moped sondern bei einer über 40 Jahre alten Dose, aber ist rechtlich das selbe...
AlpenoStrand

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Ja, theoretisch, daher meine Frage, ob das jmd. tatsächlich (nach Möglichkeit in Ö) durchgemacht hat und diese Lösung "wasserdicht" ist. (Hat ja wenigstens Kollege Klausmong aus Ö)
Ahm, ich, wie ich hier schon 2x geschrieben habe. Zwar nicht beim Moped sondern bei einer über 40 Jahre alten Dose, aber ist rechtlich das selbe. Also machen, alten Tacho aufheben und fertig. Brauchst niGS anpassen, auch wüsste ich aktuell nicht wie dein mechanischer KM Zähler den KM Stand an irgendein Steuergerät der 1150er weitergeben sollte.
 
gerd_

gerd_

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Hi
"Meinen" Speicher findet man bei den 1150 z.B. im I-ABS.
Aber egal. Am Tacho frickeln? Wie geht das in der Praxis? Man muss die Bördelung öffnen und wieder schliessen und auch noch wissen wie man ein mechanisches Zählwerk ändert ohne es zu zerstören.
Da ist eine Dokumentation einfacher. Nachdem ein normaler Tacho nicht geeicht ist, fällt das eigentlich nur unter "Basteln". Ob ich ein Fahrzeug kaufen würde bei dem einer am Tacho gebastelt hat? Antwort "Nein".
Einfach durch irgendwen dokumentieren lassen. Jeder Käufer muss abschätzen ob ihm eine No-Name-Werkstatt dafür gut genug ist, ob er nur der Firma "Balkan, gestohlene Fahrzeuge en gros" misstraut oder auch einer NL.
Oder ob er eben den Tausch urkundsfest haben möchte.
Wer einen Pfarrer gut kennt, für den ist das problemlos (wir haben da bereits diverse Dinge beurkunden lassen).
Wer nicht mal weiss wer sein, oder was ein Pfarrer ist und dann als überzeugte Atheist beim Bischof aufschläg :-), der hat keine allzu guten Karten.
Pfarrer dürfen, müssen aber nicht!
Die simpelste Variante dürfte sein, dem Käufer das defekte Teil mitzugeben. Ein "Berufsmisstrauischer" zweifelt dann an ob der mitgegebene alte Tacho auch aus dem Mopped stammt und ist nur zufrieden wenn man gar nix sagt?

......auch wüsste ich aktuell nicht wie dein mechanischer KM Zähler den KM Stand an irgendein Steuergerät der 1150er weitergeben sollte.
Das ABS gibt nicht weiter, zählt selbst. Es speichert keine Km sondern Werte die es aus den Sensor"klicks" ableitet. Selbst wenn es einer auslesen könnte ist es nicht einfach eine Zahl zu interpretieren. Es ist auch keine 100% Übereinstimmung, doch man kann eben sehen ob die Karre 20 oder 70 Tkm drauf hat.

gerd
 
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Frangenboxer

Frangenboxer

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Ich habe bei meiner Intruder den Meilentacho gegen einen Km-Tacho getauscht. Fotos von beiden gemacht, damit das beim Verkauf nachverfolgt werde kann.
Auf den TüV Berichten wurde immer bei Km der Meilenstand eingetragen.
Also außer den zukünftigen Käufer interessiert ein Austausch niemand.....
 
C

carlo93

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.......... Wer einen Pfarrer gut kennt, für den ist das problemlos (wir haben da bereits diverse Dinge beurkunden lassen)...

Das klappt nicht immer! Vor 40 Jahren haben ein Freund und ich (beide knapp bei Kasse) Zeugnisse und Scheine vom zuständigen katholischen Pfarramt beglaubigen lassen. Das Prüfungsamt in München hat sie nicht anerkannt. "die beglaubigen alles"

Gruß Carlo
 
rr100cs

rr100cs

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Moin!
Das "Hindrehen" des Tachos mit einer Bohrmaschine ist bei mir Anfang der 1980er gründlich schief gegangen.
An meiner R100CS zeigte kurz nach Ablauf der Garantiezeit bei ca. 30.000 km der Tacho nichts mehr an.
Wegen knapper Kasse habe ich auf Ersatz zunächst verzichtet und bin 1,5 Jahre ohne funktionierenden Tacho gefahren.
Mit Hilfe eines voraus fahrenden Freundes und Handzeichen habe ich die Drehzahlmesseranzeigen bei 50 km/h im 3., 70 im 4. und 100 im 5. ermittelt und mittels Klebestreifen auf dem Drehzahlmesserglas markiert.
Kurz vorm nächsten TÜV habe ich dann sicherheitshalber einen neuen Tacho gekauft. Die Idee war dann, diesen auf irgendwas bei 50.000 km vorzuspulen.
Anhand der mit der Bohrmaschine erreichten Geschwindigkeit habe ich berechnet, daß das eine erhebliche Anzahl an Tagen dauern würde. Egal, Einspannvorrichtung auf der Werkbank improvisiert und Projekt gestartet.

Bereits am 2. Tag gab die Anfang der 1960er gekaufte Metabo-Bohrmaschine meines Vaters den Geist auf.
Das Dumme daran war, daß er einen Gerätepark bestehend aus Kreissäge, Hobelmaschine, Schleifbock und was weiß ich noch dazu hatte, was alles über Adapter von der Bohrmaschine angetrieben wurde.
Die in den 1980ern erhältlichen Bohrmaschinen passten nicht dazu wegen irgendwelcher geänderten Maße und somit war das ganze Zeug auf einmal nutzlos.
Das hat einen Riesenärger gegeben.

Ich habe dann den Tacho mit dem erreichten 4-stelligen Kilometerstand eingebaut.
Hat niemanden interessiert.
Wenn heute einer nach dem Kilometerstand fragt, sage ich immer "Anzeige plus einmal rum (+100.000) und noch ca. 45.000 dazu".
 
gerd_

gerd_

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Hi
.......... Wer einen Pfarrer gut kennt, für den ist das problemlos (wir haben da bereits diverse Dinge beurkunden lassen)...

Das klappt nicht immer! Vor 40 Jahren haben ein Freund und ich (beide knapp bei Kasse) Zeugnisse und Scheine vom zuständigen katholischen Pfarramt beglaubigen lassen. Das Prüfungsamt in München hat sie nicht anerkannt. "die beglaubigen alles"

Gruß Carlo
Das kann natürlich passieren wenn selbstherrliche Menschen entscheiden. Aber vor Gericht hat das Amt keine Chance. Interessant ist natürlich wenn man den Auskunftgeber fragt "Sie behaupten also es wäre unwahr? Dann beweisen Sie das bitte oder Sie persönlich bekommen ein Problem!".
Siegelmissbrauch ist nicht "billig".
Danach geht es allerdings darum, - wie immer - wer am längeren Hebel sitzt und was Du sonst noch (in welcher Zeit) von diesem Amt brauchst. Sie werden Dir jeden Prügel den sie finden in den Weg schmeissen.
Mir ging's mal ähnlich: Dabei legte ich bei einer Versicherung in München eine 30 Jahre alte notarielle, "Allgemeine Vollmacht" meiner (Ex)Frau vor. "Erkennen wir nicht an, die ist uralt!". "OK, ich rufe morgen nochmal an. Sie fragen bitte inzwischen einen Ihrer Juristen".
Am Tag darauf galt die Vollmacht! Wenn man eine notarielle, "Allgemeine Vollmacht" anzweifelt, sollte man vorher beim zuständigen Amtsgericht nachfragen ob sie widerrufen ist. Sonst gilt sie sogar über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. So meine Ex-Frau sterben würde, könnte ich z.B. ihr Konto abräumen!
Sie hat sie nie widerrufen oder zurückgefordert und sagt noch heute "ich weiss, dass Du sie niemals missbrauchen würdest".
gerd
 
Eckart

Eckart

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Das kann natürlich passieren wenn selbstherrliche Menschen entscheiden. Aber vor Gericht hat das Amt keine Chance.
Hat es ?
Wer einen Pfarrer gut kennt, für den ist das problemlos (wir haben da bereits diverse Dinge beurkunden lassen)
Erst dachte ich, sowas geht nur in Bayern, aber Google KI sagt zu dem Thema
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=beglaubigung+pfarramt schrieb:
Ein Pfarramt kann in bestimmten Fällen Beglaubigungen von Dokumenten vornehmen, insbesondere wenn es sich um kirchliche Zwecke handelt oder wenn das Originaldokument von der Kirche ausgestellt wurde. Für amtliche Beglaubigungen, die für Behörden benötigt werden, sind jedoch in der Regel andere Stellen wie Bürgerämter, Notare oder die ausstellende Behörde zuständig.
Über die Links findet man sicherlich auch die entsprechenden Regelungen. Ich fürchte, wenn die Geistlichen (oder andere Stellen) ihre Komptenzen überschreiten, muss das keiner anerkennen.

Ich käme wohl nicht auf die Idee, meinen Tachostand kirchlich beglaubigen zu lassen.
Obwohl: Anscheinend hat der Tachostand viel mit Glauben zu tun. :(
 
elfer-schwob

elfer-schwob

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...daß der Pfarrer einen Tacho beglaubigt, ist eher ein Märchen. Aber ich würde ihn fragen, ob er ihn nicht heilen kann.
Und siehe da, der kaputte Tacho kann wieder gehn. Wie der Blinde in dem anderen Märchen...
 
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