Auf der Seite
https://www.crit-air.fr/de/ lassen sich zwar die wesentlichen Infos zur frz. Umweltplakette finden, wer jedoch des Französischen nicht mächtig ist, wird Probleme haben, zu erkennen, was wirklich relevant ist, denn der "Teufel" steckt in den frz. Dekreten ...
Was die Regularien bzw. die Einfahrverbote für Motorräder betrifft, denke ich, daß der FFMC (Verband der Frz. Motorradfahrer) weiter mit den jeweiligen Kommunen verhandeln wird, um allzu restriktive Maßnahmen zu verhindern. Man wird sehen, was dabei herauskommen wird ...
Etwas verwirrend ist der Oberbegriff "Umweltzone" für die genannten Städte Paris, Grenoble und Lyon, denn die getroffenen Regelungen sind unterschiedlich, so gilt in Paris die Umweltzone als "zones à circulation restreinte", also eine Zone mit Verkehrsbeschränkungen, die dauerhaft von Mo-Fr. gilt - und zwar vorerst unabhängig von der tatsächlich gemessenen Luftverschmutzung. Erst wenn die Luftverschmutzung bestimmte Grenzwerte übersteigt, erfolgen weitere Restriktionen ... gerade / ungrade Endziffern oder Einfahrverbote für bestimme Fzg-Klassen.
Die Umweltzonen in Grenoble und Lyon sind "zones de protection de l`air", also Zonen zum Schutz der Luft, die nicht automatisch eine Zone mit Verkehrsbeschränkungen darstellen, d.h. erst wenn die Luftverschmutzung über mehrere aufeinanderfolgende Tage (Grenoble 5 Tage) den Grenzwert übersteigt, folgt ein "alertes pollution" (Umweltalarm), sodaß ab 15 Uhr des 5. Tages nur noch Fzge. mit Vignetten der Klasse 1-5 fahren dürfen. Nach 7 aufeinanderfolgenden Tagen dürfen in Grenoble nur noch Fzge. der Klasse 1-3 fahren ...
Nachstehend der O-Text aus
http://www.ffmc01.fr/spip01/spip.php?article301
"Une fois la nouvelle mesure de protection de l’air mise en place sur le territoire de la métropole de Grenoble, à partir du 1er novembre 2016, les alertes pollution seront communiquées à la fois sur les panneaux électroniques du réseau routier, sur les chaînes de radio et de télévision locales ainsi que dans la presse quotidienne, dès 15h, la veille de la mise en place de la mesure. Vous trouverez ici toutes les limites légales de taux de polluants atmosphériques en France :
A partir de 5 jours consécutifs de pic de pollution, seuls les véhicules munis d’une vignette Crit’Air des catégories 1 à 5 auront le droit de circuler.
A partir du 7ème jour, seuls les véhicules munis d’une vignette Crit’Air des catégories 1 à 3 pourront circuler dans la zone. Les vignettes 4 et 5 seront interdites à la circulation."
Abhängig von der Schwere der Luftverschmutzung könnte der Umweltalarm jedoch schon bereits am ersten oder zweiten Tag ausgelöst werden, d.h. die Beschaffung einer Vignette ist sinnvoll, um nicht von einer solchen Maßnahme überrascht zu werden!
"Il faut toutefois tenir compte du fait que le Préfet dispose du pouvoir de mettre en place les mesures prévues pour le 5ème jour du pic de pollution dès, par exemple, le premier ou le deuxième jour, en fonction de la gravité des taux de polluants atmosphériques enregistrés. Compte tenu de ces éventuels imprévus, il est judicieux de se procurer une vignette Crit’Air pour éviter toute surprise."
Wenn ich das recht verstanden habe, gelten in Lyon die gleichen Regeln wie in Grenoble.
Wenn ich mir alle diese Regelungen anschaue, dann besteht mMn keine grundsätzliche Vignettenpflicht für deutsche Motorradfahrer, es sei denn, sie möchten werktags im Zentrum von Paris, Grenoble oder Lyon herumfahren. In den beiden letztgenannten Städten ist wohl damit zu rechnen, daß auch dort zukünftig verkehrsbeschränkte Zonen in der Innenstadt eingerichtet werden.
Grundsätzlich gelten alle Beschränkungen nur Mo - Fr. von 8 bis 20 Uhr, jedoch ist nicht vorhersagbar, ob Umweltalarme auch übers Wochenende verhängt werden.
Nicht in F zugelassene Fzge. benötigen erst ab 01.04.2017 eine Crit`Air Vignette, wenn sie in Zonen mit Verkehrsbeschränkung einfahren möchten, jedoch solange in Grenoble bzw. Lyon kein Umweltalarm ausgerufen ist, brauchen Fzge. dort keine Vignette, d.h. auch Fzge, die grundsätzlich keine Crit`Air Vignette erhalten können, also z.B. Motorräder, die vor dem 01.06.2000 zugelassen wurden, dürfen fahren.
Die Einteilung der Klassen und die Farben der Vignetten finden sich hier:
https://www.crit-air.fr/de/informat...ignette/wer-bekommt-welche-critair-farbe.html
So wäre z.B. meine GS mit EZ 09/2006 in der Klasse 3 ...
Vignetten für nicht in F zugelassene Fzge sollen ab Jan. 2017 bestellbar sein, Bezugsquellen sind derzeit noch nicht bekannt.
Mal sehen, ob der frz. Vignettenlieferant produktiver ist, als der damalige Lieferant für die Alcotester ...