Mir ist vor ein paar Tagen was ähnlich unangenehmes passiert, ebenfalls in CH und es interessiert mich, wie ihr das mit der Schuldfrage einschätzt. In Bad Zurzach fuhr ich Richtung Grenze CH/D. Auf der Promenadenstrasse/Zurcherstrasse war ein langer Stau und ich fuhr langsam, ca. 30 km/h, links am Stau vorbei. Es ist dort kein Überholverbot und keine durchgezogene Linie, aber ich fuhr natürlich auf der Gegenspur. So weit ich sehen konnte war kein Gegenverkehr zu sehen. Aber es mündete eine Strasse von rechts auf diese Vorfahrtsstrasse ein. Ein freundlicher Autofahrer aus dem Stau lies dort eine Lücke frei, damit ein anderer Autofahrer in die Staustrasse einfahren konnte. Leider fuhr der links ab, also in meine Richtung. Ich sah ihn erst, als er ca. 3 meter vor mir stand (hinter dem wartenden Auto auftauchte) es kam zum Crash. Ich denke, daß mit dem vorbeifahren an der stehenden Kolonne ist meinerseits schuldhaft, aber er ist trotzdem links in eine vorfahrtsberechtigte Strasse abgebogen und hätte hier eine besondere Sorgfaltspflicht, sich zu überzeugen, daß die Strasse frei ist.
Was meint ihr?
Grüße
cigarre