Werkstattersatzmotorrad beschädigt - Hat man als Kunde/Nichteigner Anspruch auf die defekten Teile?

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Spark

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Wenn du 1000€ Selbstbehalt unterschrieben hast...dann soll dir die Werkstatt mal die Versicherung benennen und Einblick in die Konditionen gewähren......dann kommt die Wahrheit ganz schnell ans Licht.
 
WorldEater

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So... Telefonat beendet.
Nach ein wenig hin- und her haben wir uns auf einen geringeren Betrag geeinigt, so dass sich das Thema mit den Altteilen auch erledigt hat.
 
Larsi

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gerd_

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Hi
Ob der Schaden unter oder über 1000 EUR liegt ist egal. Du zahlst maximal 1000 EUR. Wenn es 1010 EUR Schaden wären dann übernimmt "irgendwer" die restlichen 10 EUR. Auch das geht Dich nichts an.
Du hat mit Deiner Unterschrift in einer Liste einen Vertrag mit der Werkstatt, dass Du Dich im Fall der Fälle mit bis zu 1000 EUR beteiligst. Jetzt kannst Du die Schadenhöhe anfechten. Dann bezahlst Du nicht 1000 EUR sondern vielleicht nur 700 + Deinen Anwalt und die anteiligen Gerichtskosten.
Ein guter Deal :-( ?
gerd
 
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DreasDakar

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Ich denke, von uns hat schon mal der Eine oder Andere die Versicherungsleistung genommen, ohne reparieren zu lassen. Darf dann auch der Händler. Und andersherum: der Tausender tut mit Reparatur so weh wie ohne.
 
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Mag sein, so ist aber das Recht
Neben den in "frag einen Anwalt" verlinkten Paragraphen sieht das Recht auch eine Schadenminderungsobliegenheit vor (etwas versteckt im 154 BGB).

Und wenn die ausgebauten Teile noch verwertet werden können, und man damit dem Schaden reduzieren kann, dann wäre das Unterlassen eine Mitschuld des Händlers, für deren Anteil er im Zweifel nicht entschädigt werden muss.

Wenn du 1000€ Selbstbehalt unterschrieben hast...dann soll dir die Werkstatt mal die Versicherung benennen und Einblick in die Konditionen gewähren......dann kommt die Wahrheit ganz schnell ans Licht.
Und wenn die Wahrheit lautet, dass es keine Versicherung gibt? Macht Sixt zB so (zumindest früher, keine Ahnung ob inner noch): Deren Autos haben gar keine Vollkasko, der Konzern trägt die Schäden selbst, auch wenn der Kunde gegen Aufpreis eine Versicherung mit unterschiedlicher Selbstbeteiligung dazubucht
 
fralind

fralind

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Und das ganze in Rage schreiben, weil je-man-d das Eigentum von einem anderen beschadigt hat und diesen Schaden so nicht sooooooo gerne ausgleichen möchte , da der andere ja sowieso genug verdient ?, oder evtl. der beschädigte Gegenstand auch so noch gut genug erscheint.

Passt das so den meisten in etwa?



Puhhh, nur gut das der Händler so freundlich war und keinen Ihm zustehnden SV genommen hat, um unabhänig den verursachten Schaden (den hier gar keinen kennt, wie auch nicht das Bj. und Modell, sowie den aktuellen Wert der beschädigten Sache) begutachten zu lassen und um die damit sehr wahrscheinlich noch höhere Schadenshöhe festzustellen, was in Summe weitere X.xx Euro gekostet hätte.
Man möge sich gar nicht vorstellen was das hier für zusätzlich Empörung bei nicht beteiligten ausgelöst hätte.
:Ironie:


Man könnte aber auch sagen, "bin froh das nicht mehr war und ich zu schnell war", 1.000 € Schaden heutzutage schnell erreicht sind und der KV fair war.

Ich möchte hier die Tütenüggele sehen, wo die Werksatt einem mitteilt, dass man auf der Probefahrt durch eigenes Verschulden gestürzt ist und man aber mit rund 1.000 € Kosten diesen Schaden wieder ausgleichen kann.
Jetzt überlegt euch wie Ihr reagieren würdet an eurem Eigentum.
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Weshalb wird dauernd von einer Versicherung geredet?
Der Händler lässt unterschreiben, dass der Fahrer von ihm verursachte Schäden bezahlt, seine Haftung aber auf maximal 1000 EUR beschränkt ist.
Schäden werden so kalkuliert wie es in jedem Versicherungsfall sein würde. Jetzt könnte man sogar sagen: Der Händler repariert ja selber und so kommt es wesentlich billiger. Das ist Unfug, erkönnte die Karre ja auch von einem Kollegen reparieren lassen.
Weshalb sollte er die Karre besonders versichern? Hat jemand Ahnung was eine Vollkasko für ein Fahrzeug mit "beliebig vielen Fahrern" kostet?
In meinem Augen ist dieser Passus gegen die Kunden gerichtet die nach dem Motto "egal, gehört mir nicht" fahren. In der Mehrzahl klappt es ja und wenn gelegentlich einer Pech hat, weshalb auch immer, dann . . .
Blöd ist, wenn einer auf die Idee kommt und das Fahrzeug aus 500m Höhe in eine Schlucht rollen lässt (dem Harleyclub ist das die 1000 EUR wert) und vorher "gerade noch abspringen" konnte.
Genauso die Frage ob der Händler die Mehrwertsteuer verlangen darf. Da vergesst ihr eine Kleinigkeit: Die Mehrheit von uns ist vermutlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt, der Händler ganz sicher!
gerd
 
G

Gast2878

Gast
Und das ganze in Rage schreiben, weil je-man-d das Eigentum von einem anderen beschadigt hat und diesen Schaden so nicht sooooooo gerne ausgleichen möchte , da der andere ja sowieso genug verdient ?, oder evtl. der beschädigte Gegenstand auch so noch gut genug erscheint.

Passt das so den meisten in etwa?



Puhhh, nur gut das der Händler so freundlich war und keinen Ihm zustehnden SV genommen hat, um unabhänig den verursachten Schaden (den hier gar keinen kennt, wie auch nicht das Bj. und Modell, sowie den aktuellen Wert der beschädigten Sache) begutachten zu lassen und um die damit sehr wahrscheinlich noch höhere Schadenshöhe festzustellen, was in Summe weitere X.xx Euro gekostet hätte.
Man möge sich gar nicht vorstellen was das hier für zusätzlich Empörung bei nicht beteiligten ausgelöst hätte.
:Ironie:


Man könnte aber auch sagen, "bin froh das nicht mehr war und ich zu schnell war", 1.000 € Schaden heutzutage schnell erreicht sind und der KV fair war.

Ich möchte hier die Tütenüggele sehen, wo die Werksatt einem mitteilt, dass man auf der Probefahrt durch eigenes Verschulden gestürzt ist und man aber mit rund 1.000 € Kosten diesen Schaden wieder ausgleichen kann.
Jetzt überlegt euch wie Ihr reagieren würdet an eurem Eigentum.
Wir wissen alle nicht, ob der KV fair war, wie der Zustand des 12 Jahre alten Mopeds war/ist, wie genau die Kaskobedingungen des Händlers sind und ob darüber hinaus noch weitere Schäden da waren. Insofern spekulierst auch du nur und argumentierst aus der Sicht eines Werkstattbesitzers.
Ein unabhängiger SV wird auf jeden Fall Alter und Zustand des Mopeds und den Restteilewert, um den es hier wesentlich ging, mit berücksichtigen, wenn es um die Schadensfeststellung geht. Das ist auch so in den Kaskobedingungen der Versicherungen geregelt.
Daher ist es auch nachzuvollziehen, wenn der Schädiger bei angenommener Zahlung von Neuteilen ohne Restwertausgleich auf die Herausgabe der Teile besteht,
 
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Boxertyson

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Ich bin kein Jurist, sondern Versicherungsfuzzy.

Aus meiner Sicht hat @gerd absolut Recht mit der Mehrwertsteuer.

Der Händler, kann die Mehrwertsteuer ausweisen. Er ist also nicht berechtigt, diese einzufordern.

Unabhängig davon, bei einem Geschädigten, der nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist, steht diesem die Mehrwertsteuer auch nur zu, wenn er auch reparieren lässt. Wird bei jedem Haftpflicht- und Vollkaskoschaden so gemacht (bei Abrechnung gemäss Gutachten).

Zum Thema Gutachten im Fall von @WorldEater. Falls die Werkstatt statt einem Kostenvoranschlag ein kostenpflichtiges Gutachten durch einen Sachverständigen hätte erstellen lassen, wäre die Werkstatt hier in doppelter Hinsicht auf den Kosten sitzen geblieben.

Einerseits wäre ja dann die 1000 € überschritten worden. Zusätzlich gibt es eine Bagatellgrenze für Kleinschäden. Die übliche Größe liegt hier bei mindestens 1000 €. Dadurch soll verhindert werden, das bei Kleinschäden die Gesamtschadensumme künstlich aufgebläht wird. Erlebe ich ständig in meiner täglichen Arbeit. Ein Schaden über 1.500 € kostet nachher fast das doppelte, weil der Geschädigte einen Anwalt einschaltet, obwohl der Verursacher sein Verschulden eingesteht. Ist aber natürlich das Recht des Geschädigten. Da kommen dann die Gutachterkosten hinzu, und schon werden aus 1.500 € schnell über 2.500 €. Im Carsten's Fall handelt es sich aber nicht um einen Kraftfahrthaftpflichtschaden, sondern um einen Vollkaskoschaden, obwohl er natürlich den Händler geschädigt hat.

Das Carsten sich vernünftig mit dem Händler irgendwie geeinigt hat, erachte ich aber für alle Parteien als beste Lösung.

Bevor man sich wegen Mehrwertsteuer und der ausgetauschten Teile streitet......
 
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DreasDakar

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Du unterstellst die Kaskoversicherung - glaube ich nicht wegen des Alters der Fahrzeuge. Ich würde es Schutzgebuehr gegen Nutzer- verursachte Schäden nennen und wenn der KVA stimmig ist - zahlen.
Damit kein Grund für Sachverständigen und Co und keiner von uns weiß, ob der Händler nicht umgekehrt regelmäßig kulant wegschaut, wenn mal ein Kratzer dran ist. Das geht halt nicht mehr, wenn sie umfällt …

Nebenbei - wenn hier Motorräder zum Verkauf angeboten werden, steht oftmals dabei, dass der Kaufpreis vor Probefahrt bar zu hinterlegen ist. Die Diskussion stelle ich mir lustig vor, wenn was passiert …
 
gstrecker

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@gerd_ der Händler muss zum Selbstkostenpreis reparieren lassen. Er darf daran nichts verdienen.
 
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DreasDakar

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Muss er reparieren?
 
gerd_

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Hi
Nein, aber wenn er es repariert dann abrechnen zum Selbstkostenpreis. Habe das 2016 durch gemacht
Was ist der "Selbstkostenpreis"?
Bei der NL die 160 EUR/h oder die 16 EUR/h die dem Mechaniker bezahlt werden und die Teile abzüglich dem Rabatt den die NL von BMW bekommt?
Das erstere wären Kosten + Gewinn, das zweitere Idiotie weil nicht mal die Lohnnebenkosten, geschweige denn Urlaub oder Krankheit berücksichtigt sind. Abgesehen davon, dass der Mechaniker in einer Werkstatt arbeitet und Werkzeuge verschleisst die auch irgendwie bezahlt werden müssen. Ausserdem finanziert die Werkstatt teilweise den Verkäufer im schicken Zwirn.
Folglich wird man von Stundensatz das abziehen was als Gewinn nach Steuern übrigbleibt. 5%? Von 160 EUR? Das macht das Kraut auch nicht fett (in dem Fall "mager").
gerd
 
gstrecker

gstrecker

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Hi, @gerd_ folgender Fall = ich hatte mit einen Vorführer einen Unfall wo die Schuldfrage nicht gleich geklärt werden konnte. Deswegen habe ich den Händler die Reperaturkostenrechnung bezahlt. Ca. 650 Euro.

Nach zwei Jahren wurde dann endlich festgestellt das der Gegner Schuld hatte. Wir haben dann die Rechnung eingereicht zwecks Erstattung = die Versicherung hat erstmal die Mwst abgezogen und dann hat Sien noch moniert das der Händler an dieser Rechnung verdient hätte und er alles nur zum Selbstkostenpreis darstellen muss. Es wurden dann noch mal etwas über ca. 100 Euro abgezogen die mir dann aber sofort vom Händler wiederum zzgl. Mwst erstattet wurden.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Da glaube ich, dass das so war. Aber ob die Versicherung im Recht war glaube ich nicht. Die Frage, wie so oft, ist, ob "man" wegen 100 EUR ein Theater beginnt. Nochmal die Frage: Was ist Selbstkostenpreis und weshalb sollte er das tun müssen? Er ist Geschädigter wie jeder andere auch. Ob Du Dein Mopped zu ihm zur Rep gibst oder er sein Mopped zu sich, müsste egal sein. Genau aus diesem Grund, um Abrechnungsbetrug zu vermeiden, könnte er das Fahrzeug zu einem anderen Händler zur Rep geben.. Ansonsten gälte unterschiedliches Recht oder wir alle wären in Zukunft gehalten bei Reparaturen mitzuhelfen damit es für den Schädiger billiger wird. Wer nicht schrauben kann muss eben nach Werkstattschluss zusammenkehren o.Ä.?
Ausserdem sprichst Du im Moment von einer fremden ("gegnerischen") Versicherung. Hätte Dein Händer "Deinen" Schaden bei "seiner" Versicherung eingereicht, so hätten sich "jetzt" die Versicherungen untereinander geeinigt.
Einem Freund wollte die (gegnerische) Versicherung nicht den vollen Betrag bezahlen (egal was und wieviel). Er hat geklagt und gewonnen. Sie haben dennoch nicht bezahlt sondern mit allen Mitteln verzögert. Da hat er noch mal geklagt und dann wurde es sehr teuer.
Die Versicherungen die ich kenne sagen: Dies oder das zahlen wir nicht (der Mehrwertsteuerausschluss bei Eigenrep durch privat ist OK). Viel zu viele akzeptieren jede dämliche Aussage, scheuen sich zu klagen oder wenigstens zum Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen. Wir haben wegen solchem Verhalten 8 Verträge bei der H....... gekündigt. Da hättest Du das Gejaule hören sollen. Die Vertragsabteilung bat uns(!) nochmal mit der (ihrer eigenen!!) Schadensabteilung zu sprechen. Wir haben gefragt ob das ein Witz sein soll.
gerd
 
Peti

Peti

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Hi

Was ist der "Selbstkostenpreis"?
Bei der NL die 160 EUR/h oder die 16 EUR/h die dem Mechaniker bezahlt werden und die Teile abzüglich dem Rabatt den die NL von BMW bekommt?
Bei den Lohnkosten wäre ich ja noch gewillt zu sagen (und das ist schon ein Entgegenkommen meinerseits), dass die Werkstatt ihre sonst üblichen 160 €/h nehmen darf, weil der Mechaniker in der Zeit ja auch eine andere Kundenmaschine bearbeiten könnte und somit 160 € in die Kasse bringt.

Aber die Teile darf er nur zum EK berechnen.
Sonst würde es ja auch hier den theoretisch entgangenen Gewinn bei einem Verkauf an jemand anderen berechnen, und das geht definitiv nicht, denn hier entsteht ihm ja kein begründbarer Schaden.


Wenn ich das aber richtig verstanden habe, hat Worldeater nicht die Höhe des KVA angezweifelt sondern würde nur auf die Herausgabe der Altteile bestehen.

Da das Gesetzt es nicht geregelt hat, dass diese Teile herausgegeben werden müssen, hat es im Umkehrschluss aber auch nicht den Verbleib der Teile beim Geschädigten geregelt.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Würde er das Fahrzeug bei einem Kollegen reparieren lassen, so müsste der ihm die Teile zum EK geben?
Der Geschädigte kann sein Fahrzeug bei einem Fachbetrieb reparieren lassen. Bei welchem ist egal (auch wenn Versicherungen gerne Werkstätten vorschreiben möchten).
Der Schädiger kommt für den Schaden auf, weshalb also soll/muss er bei der einen Methode weniger, bei der anderen mehr bezahlen?
Bitte nicht falsch verstehen: Ich bin nicht dafür, dass Werkstätten ungeniert zugreifen. Ausserdem haben sie einen Kunden. Wenn's also zu ungeniert wird, dann haben sie einen Kunden weniger.
gerd
 
Thema:

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