Wheelies in Österreich sollte man sich besser sparen

Diskutiere Wheelies in Österreich sollte man sich besser sparen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ...und die lieber weiterhin in Deutschland produzieren -- sofern man sie beherrscht. :lalala: Ich hatte noch nie das Bedürfnis danach...
sigmali

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...und die lieber weiterhin in Deutschland produzieren -- sofern man sie beherrscht. :lalala:

Ich hatte noch nie das Bedürfnis danach. Insofern trifft mich diese neue Vorschrift nicht. Aber ich könnte mir vorstellen,
dass es eine Diskussion über "Verhältnismäßigkeit" anzettelt. :wink:

Aber lest selber

10 ooo Euro Strafe und Beschlagnahme
 
din_gs

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Tja... mal wieder ein Beispiel dafür, dass das Verhalten von einzelnen Idioten einen gesetzlichen Rundumschlag herbeigeführt hat. Wie schon woanders diskutiert, fehlt da wohl die Empathie, dass das Ausleben von eigenen "Freiheiten" bei anderen "nicht so gut ankommt"! Wie ich schon woanders geschrieben hatte: Es wird noch schlimmer werden mit Regeln und Gesetzen, auch für uns Moppedfahrer.
 
GS-Matze

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der Fokus der Gesetzesnovelle liegt laut Artikel bei den Autoposern. Gut so.

Wenn einer auf dem Moped meint, er muss innerorts mit Wheelie überholen noch dazu an einem Zebrastreifen und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit…dem gehört es nicht anders. Gut so.
 
Pinky

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@sigmali
Wie ist denn deine Meinung zu dem Thema hier, also zur Verhältnismäßigkeit?

Ohne andere Beispiele aus der Realität mit dem dazugehörigen Strafmaß zu kennen, finde ich es schwierig. In dem geschilderten Fall paßt es doch eigentlich.
 
moubeli

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Im fratzenbuch, unter der Rennleitung 110 und anderen Motorradseiten, auf denen sich eine junge, sportliche Klientel tummelt, wird das Thema hitzig diskutiert, das Recht auf freie Fahrt für freie Grenzgänger eingefordert, der Untergang des freien und wilden Bikerlebens heraufbeschworen, auf Clans und Kinderschänder verwiesen und mit dem Fernbleiben von Österreich gedroht (da werden sich die Österreicher aber ärgern...) Viele der Kommentare strotzen nur so vor Ignoranz, Dummheit und Selbstüberschätzung. Zum fremdschämen.
Meine Meinung: wheelies im öffentlichen Raum sind vergleichbar mit den burnouts und möchtegern-Dragraces der Auto-Assis. Letztere will keiner haben, warum sollte das bei Moped-Assis anders sein?
Von daher: absolut richtige Vorgehensweise der österreichischen Behörden.
 
din_gs

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Verhältnismäßigkeiten im Allgemeinen sind teilweise auch bei vielen anderen Gesetzen schwer nachzuvollziehen und oft für mein Gefühl ungerecht in der der Art, wer und wie bestraft wird. Aber bei Wiederholungstätern, welche andere Menschen absichtlich in Gefahr oder schlimmeres bringen, habe ich keinerlei Mitleid, bei solchen drastischen Strafen. Egal ob Auto oder Motorrad.
 
moldo29

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Durchaus ein paar zweirädrige Spielzeuge.....
Das was der Typ gemacht hat, gehört sich nicht. Das steht außer Frage.

Verhältnismäßig finde ich die Strafe allerdings absolut gar nicht. Ja, dumm wenn man die Cops mit nem Wheelie überholt. Aber woher haben sie denn die 100 Km/h. Wahrscheinlich mal wieder megaqualifiziert geschätzt. Durchgezogene Linie, ja klar und eindeutig. Also kann das geahndet werden. Zebrastreifen?? Völlig irrelevant für mich, solange keiner drüber wollte oder beim überqueren des Zebrastreifen gefährdet wurde.

Ich würde meinen Anwalt beauftragen das Ganze in Richtung Versehen zu drehen. Harte kurze Bodenwelle, Stein oder ähnliches auf der Straße. Gasgriff zu locker in der Hand und durch den Ruck ist die Kiste los geschossen. Konnte gerade noch auf die Mitte der Fahrbahn und am Auto vorbeiziehen ohne hinten drauf zu fahren. Bla Bla Bla. Ein guter Anwalt findet sicher ne Lücke..........
Bei so einer überzogenen Strafe würde ich alles versuchen um da ohne Federn zu lassen raus zu kommen.

Kurzum, Strafe finde ich völlig überzogen.


Würde mir das in Deutschland passieren und es kostet 250 Euro oder so würde ich klaglos bezahlen, wissentlich, dass ich scheiße gebaut habe.
 
yr1

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Meine Meinung: wheelies im öffentlichen Raum
Mit Sinn und Verstand ( z.B. auf der Landstraße und alles frei ) finde ich Wheelies super.
Innerorts oder da wo jemand gefährdet wird eher nicht.

Ich fahre am liebsten am Wochenende so um 05.00 - 6.00 los und bin um 10.00 zum Frühstück zurück.
Keine Rennleitung, keine Ausflügler usw.

Da halte ich mich auch nicht immer an alle Regeln ;)

Klar, nur weil ich Motorrad fahre kann ich schon jemanden gefährden, dass gilt aber für alle Teilnehmer im öffentlichen Raum.
 
sigi74

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Aber woher haben sie denn die 100 Km/h. Wahrscheinlich mal wieder megaqualifiziert geschätzt. Durchgezogene Linie, ja klar und eindeutig. Also kann das geahndet werden. Zebrastreifen?? Völlig irrelevant für mich, solange keiner drüber wollte oder beim überqueren des Zebrastreifen gefährdet wurde.
ähm, prustest du hier nur rum oder hast du den Artikel auch gelesen?
1. dürfen Polizisten die Geschwindigkeit in Ö von Rechtswegen sogar abschätzen. Wir wissen aber nicht wie sie diese ermittelt haben. Vlt sind sie ihm einfach nachgefahren?
2. steht Zebrastreifen im Artikel, oder meinst du der ist nur aus Spaß am Malen da?
3. woher weißt du, dass keiner gefährdet wurde. Warst du dabei? 100km/h in der 60km/h ist ja auch kein Singvogelfurz im Walde. wir kennen den Ort nicht, kann ja auch mitten in einer Ortschaft gewesen sein.

ohne es recherchiert zu haben, aber ich vermute, dass man hier mit €10.000,- die Höchststrafe zitiert. wie oft in den Medien, aus Effekthascherei, aber nicht explizit erwähnt wurde.
 
udob

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aber ich vermute, dass man hier mit €10.000,- die Höchststrafe zitiert.
und da der Vorfall vor der Novelle war
1654602413904.png

wird er zumindest keine 10.000,-- Euro bezahlt, sondern eine andere Strafe auferlegt bekommen haben.

Steht aber auch im Artikel, muss deshalb ja nicht wiederholt werden

:-) :-)
 
juekl

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Deutschland GEZ nicht bezahlt, Knast.
Altes Mütterken hat Beeren geklaut, Knast.
Und da regt ihr euch über Geldstrafen in A auf.
 
Klausmong

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Wahrscheinlich mal wieder megaqualifiziert geschätzt
Dieses Gerücht mit dem schätzen taucht immer wieder auf, in der Praxis passiert das aber seit vielen Jahren nicht mehr.
Noch dazu gibt es klare Vorgaben wann geschätzt werden darf, so wie hier aus dem Auto fällt da definitiv raus, und das hätte sogar ein schlechter Anwalt problemlos zerlegt.
Von daher kann man sich sicher sein, das die einen Beweis haben wenn es so eine Verhandlung gab. Und die Zivilfahrzeuge sind mit sowas zur Aufzeichnung aisgestattet

Durchgezogene Linie, ja klar und eindeutig. Also kann das geahndet werden. Zebrastreifen?? Völlig irrelevant für mich, solange keiner drüber wollte oder beim überqueren des Zebrastreifen gefährdet wurde.
Falsch, Zebrastreifen fallen unter besonders geschützte Bereiche für Fußgänger, Überholen oder gefährliches Fahren ist dort generell verboten.

Ich würde meinen Anwalt beauftragen das Ganze in Richtung Versehen zu drehen. Harte kurze Bodenwelle, Stein oder ähnliches auf der Straße. Gasgriff zu locker in der Hand und durch den Ruck ist die Kiste los geschossen. Konnte gerade noch auf die Mitte der Fahrbahn und am Auto vorbeiziehen ohne hinten drauf zu fahren. Bla Bla Bla. Ein guter Anwalt findet sicher ne Lücke..........
Man muss immer so fahren das man sein Fahrzeug im Griff hat.
Mit der Argumentation beweist man nur selbst das man es nicht hat.

Bei so einer überzogenen Strafe würde ich alles versuchen um da ohne Federn zu lassen raus zu kommen.

Kurzum, Strafe finde ich völlig überzogen.
Er hat alles gemacht und ist bis zur obersten Instanz mit dem Verwaltungsgerichtshof.
Der hat entschieden.
Und da wurden sicher auch die Beweismittel gewürdigt ( Dein Thema mit der Schätzung hält da nicht mehr, die wäre da von jedem Anwalt zerlegt worden, weil eine Schätzung aus dem Auto heraus nicht gültig ist )
Von daher kann man davon ausgehen, das der wirklich alles versucht hat.

Und was die Strafe betrifft:
Die genannten 10.000 Euro sind eine Höchststrafe, die man sicher nicht beim ersten Delikt bekommt, ausser es gab einen Unfall mit Verletzten. Aber wenn das nicht ist, dann wird man von der Strafe ganz weit weg sein. Das sind immer die Horrorzahlen von der Höchststrafe.
Nur die ist nicht dazu gedacht um es beim ersten Vorfall durchzuziehen.
Könnte man auch beeinspruchen.
Wegen der Verhältnismäßigkeit.
 
Klausmong

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ähm, prustest du hier nur rum oder hast du den Artikel auch gelesen?
1. dürfen Polizisten die Geschwindigkeit in Ö von Rechtswegen sogar abschätzen. Wir wissen aber nicht wie sie diese ermittelt haben. Vlt sind sie ihm einfach nachgefahren?
Dürfen sie, aber nur unter bestimmten Vorgaben.
Aus dem Auto raus zählt nicht dazu.

Da muss der Fahrer an dem Polizisten eine bestimmte Strecke vorbeifahren.

Und ab 90km/h im Ortsgebiet bei erlaubten 50km/h ist der Führerschein weg, da braucht man keinen Wheelie machen. Und bei 100 war der auch da drüber.....
 
moldo29

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Durchaus ein paar zweirädrige Spielzeuge.....
Mit so einer Schätzerei kommt in Deutschland "Gott sei Dank" kein Cop durch.

Wichtig ist das qualifiziert geschätzt wird 😉



Schade das hier immer aus ner Mücke ein Elefant gemacht wird.

Ich fahre durchaus öfters mal nen Wheelie, gerade mit der Kati. Allerdings meist im Gelände. Aber auch da könnte ich ein Kaninchen überfahren 🤔 bzw dürfte ich auf den meisten Strecken Offroad gar nicht fahren. Und dann noch Wheelie.
Aber egal, Spass macht es dennoch. Und immer dran denken. Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
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sigmali

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@sigmali
Wie ist denn deine Meinung zu dem Thema hier, also zur Verhältnismäßigkeit?

Ohne andere Beispiele aus der Realität mit dem dazugehörigen Strafmaß zu kennen, finde ich es schwierig. In dem geschilderten Fall paßt es doch eigentlich.
Den Betrag als solchen finde ich zunächst zu hoch. Sofern es nicht wie im beschriebenen Fall eine Vorgeschichte gibt. Wenn aber die Örtlichkeit und Gesamtsituation eine erhöhte Gefährlichkeit birgt, dann darf eine Buße gerne Abschreckcharakter haben.

In Relation zu anderen gefährlich(er)en Verhalten im Straßenverkehr sind 10 000 Euronen aber schon heftig.
 
D

der_brauni

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Vergessen wir dabei nicht, so Faxen, wie einhändiges Fahren, Aufstehen während der Fahrt und auch Wheelies sind in Italien schon längst verboten und werden auch heftig bestraft. Das ging bis hin zur Beschlagnahme des Motorrads zusätzlich zu heftigen Geldstrafen.

Gruß Thomas
 
hdo

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10.000€ müssten ins Verhältnis zum Monatseinkommen gestellt werden- wenn der Typ fett verdient, dann ist es möglicherweise gar zu wenig…

@der_brauni
“…so Faxen, wie einhändiges Fahren, Aufstehen während der Fahrt…“
äh, finde ich fürchterlich schlimm- mache ich bei jeder längeren Fahrt 😳

Man könnte die Kirche auch mal im Dorf lassen. Auf diversen Schotterpistem z.B. im Piemont MUSS man schlicht häufig aus dem Sattel. Und jetzt wird da ein großes Faß aufgemacht, wenn da mal einer auf gammeliger Landstraße mal schnell aufsteht, um den Hintern zu entspannen, oder mal “einarmig“ (mit gebührendem Abstand) hinter einem Opa hertrödelt?

Man könnte die Sache noch auf die Spitze treiben und das freihändige fahren im stehen üben, mit seitlich ausgestreckten Armen (natürlich nur Sonntags auf dem Supermarkt-Parkplatz!). Das dürfte dann bei manchen Schnappatmung erzeugen…
 
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Pinky

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Den Betrag als solchen finde ich zunächst zu hoch. Sofern es nicht wie im beschriebenen Fall eine Vorgeschichte gibt. Wenn aber die Örtlichkeit und Gesamtsituation eine erhöhte Gefährlichkeit birgt, dann darf eine Buße gerne Abschreckcharakter haben.
Abschreckcharakter hat schon allein die Möglichkeit der hohen Geldstrafe. Ob die 10.000 € jemals annähernd fällig werden, kann bezweifelt werden. Da muß man es schon richtig drauf anlegen. Grundsätzlich würde ich sagen, daß die Gefährdung anderer im Straßenverkehr zu oft billilgend in Kauf genommen wird, als wäre das ein Kavaliersdelikt. Man denke nur an die mutwilligen Fahrmanöver einiger verbissener Autofahrer, die sich im Recht fühlen und maßregeln wollen.

Nebenbei: Aus dem Bußgeldkatalog in Deutschland
Wer im Straßenverkehr ...... grob verkehrswidrig und rücksichtslos .....
  • falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
  • an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
  • -------------------------
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
SQ18

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10.000€ müssten ins Verhältnis zum Monatseinkommen gestellt werden
...also so ein Nettomonatslohn würde mir schon wehtun, da müsste ich ja nur von den Bonussen und Dividenden leben!
Da kann ich jetzt auch nicht mehr nach Felix Austria reisen - musste aus ähnlichen Gründen schon mein Nummernkonto in der Schweiz kündigen, weil ich das Schwarzgeld nicht mehr bar hinfahren kann wegen der strengen Tempolimits :bounce:
 
Thema:

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