Wahrscheinlich mal wieder megaqualifiziert geschätzt
Dieses Gerücht mit dem schätzen taucht immer wieder auf, in der Praxis passiert das aber seit vielen Jahren nicht mehr.
Noch dazu gibt es klare Vorgaben wann geschätzt werden darf, so wie hier aus dem Auto fällt da definitiv raus, und das hätte sogar ein schlechter Anwalt problemlos zerlegt.
Von daher kann man sich sicher sein, das die einen Beweis haben wenn es so eine Verhandlung gab. Und die Zivilfahrzeuge sind mit sowas zur Aufzeichnung aisgestattet
Durchgezogene Linie, ja klar und eindeutig. Also kann das geahndet werden. Zebrastreifen?? Völlig irrelevant für mich, solange keiner drüber wollte oder beim überqueren des Zebrastreifen gefährdet wurde.
Falsch, Zebrastreifen fallen unter besonders geschützte Bereiche für Fußgänger, Überholen oder gefährliches Fahren ist dort generell verboten.
Ich würde meinen Anwalt beauftragen das Ganze in Richtung Versehen zu drehen. Harte kurze Bodenwelle, Stein oder ähnliches auf der Straße. Gasgriff zu locker in der Hand und durch den Ruck ist die Kiste los geschossen. Konnte gerade noch auf die Mitte der Fahrbahn und am Auto vorbeiziehen ohne hinten drauf zu fahren. Bla Bla Bla. Ein guter Anwalt findet sicher ne Lücke..........
Man muss immer so fahren das man sein Fahrzeug im Griff hat.
Mit der Argumentation beweist man nur selbst das man es nicht hat.
Bei so einer überzogenen Strafe würde ich alles versuchen um da ohne Federn zu lassen raus zu kommen.
Kurzum, Strafe finde ich völlig überzogen.
Er hat alles gemacht und ist bis zur obersten Instanz mit dem Verwaltungsgerichtshof.
Der hat entschieden.
Und da wurden sicher auch die Beweismittel gewürdigt ( Dein Thema mit der Schätzung hält da nicht mehr, die wäre da von jedem Anwalt zerlegt worden, weil eine Schätzung aus dem Auto heraus nicht gültig ist )
Von daher kann man davon ausgehen, das der wirklich alles versucht hat.
Und was die Strafe betrifft:
Die genannten 10.000 Euro sind eine Höchststrafe, die man sicher nicht beim ersten Delikt bekommt, ausser es gab einen Unfall mit Verletzten. Aber wenn das nicht ist, dann wird man von der Strafe ganz weit weg sein. Das sind immer die Horrorzahlen von der Höchststrafe.
Nur die ist nicht dazu gedacht um es beim ersten Vorfall durchzuziehen.
Könnte man auch beeinspruchen.
Wegen der Verhältnismäßigkeit.