Zusatzscheinwerfer - manchmal auch verkehrsgefährdend!

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Wolfgang.A

Wolfgang.A

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@arauner:
Im ersten von mir zitierten Absatz schreibst Du, dass Deine richtig eingestellten Zusatzscheinwerfer nicht blenden, weil sie richtig eingestellt sind.
Im zweiten Absatz schreibst Du dann, dass die richtig eingestellten Scheinwerfer der "Moralapostel" auch blenden, weil deren Motorräder ja beim Gasgeben vorne höher werden und daher die im Stand richtige Einstellung falsch ist.

Also nochmals: Warum gilt das mit dem höher werden beim Gasgeben nur für die Moralapostel, nicht aber für Dich?
Verhindert das Gewicht der Zusatzscheinwerfer wirklich das höher werden beim Gasgeben?
 
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arauner

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Lieber Wolfgang, man muss nicht etwas hinein interpretieren, was gar nicht gemeint ist, nur um etwas künstlich warm zu halten. Sollte ich mich da Irren und ihnen Unrecht tun, entschuldige ich mich natürlich.


In meinem Beitrag #33 steht das meine Zusatzleuchten auf dem Boden (unmittelbar vor dem Motorrad) weisen und ich dennoch vom Gegenverkehr angeblinkt werde.
Als Test habe ich auch den Hauptscheinwerfer ganz nach unten gedreht und ich werde dennoch angeblinkt. Daher denke ich, das die "Blendung" wahrscheinlich wegen dem hellen klaren weißen Licht geschieht (das ist nur meine Vermutung, da kein Lichtkegel in den Fahrgastraum reicht). Dennoch blende ich andere Verkehrsteilnehmer, wie auch immer.

Und zum zweiten Absatz schreibe ich dir gerne noch einmal die Information, die ich schon gegeben habe. Dieser Absatz richtet sich an diejenigen hier in den Foren Beitrag, die sich negativ über Fahrer mit heller Beleuchtung äußerten, sich gestört und (zu Recht) in ihrer Sicherheit gefährdet fühlen. Spätestens beim Gas geben blenden diese Fahrer aber auch. Dieser Absatz galt als Denkanstoß.

Um aber deine letzte Frage zu beantworten: Die Nickbewegung gilt natürlich für jeden fahrenden Biker. Und die Lämpchen verhindern das natürlich nicht. Vom Gegenverkehr werde ich dennoch trotz niedrig eingestellter Scheinwerfer und Zusatzleuchten angeblinkt.

Aber gelbe Leuchtmittel werde ich mir nicht einsetzten.

Schönen Abend noch:)
 
Theo.Turnschuh

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Da lobe ich mir doch mein Xenon-Abblendlicht. Mit nur 35 W habe ich eine echt tolle Sicht und keiner blinkt mich an. Zusätzlich muss meine Kuh nachts nicht auf die Intensivstation!
 
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die Zusatzscheinwerfer sind legal - Dein Xenon wohl nicht
 
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die Zusatzscheinwerfer sind legal - Dein Xenon wohl nicht
Zusatzscheinwerfer sind meistens Nebelscheinwerfer, die dürfen nur bei SCHLECHTER SICHT DURCH REGEN ODER SCHNEEFALL eingeschaltet werden. Scheinwerfer legeal Betrieb bei GUTER SICHT Illegal!
 
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und darum illegales Xenon, dauerhaft?
 
Theo.Turnschuh

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Wir können jetzt den sinnigen Vergleich einstellen, was "illegaler" ist. Nebelscheinwerfer in der "immer-und-ewig-Einschaltung" oder Xenon-Abblendlicht. Ist mir aber zu blöd!
Jedenfalls habe ich auch ohne zwei zusätzliche Lampen, die Sicht, mit der ich auch zufrieden bin.
Ach und mein TÜV-Prüfer kommentierte " ... ah Xenon. Die sind aber gut eingestellt!" und erteilte mir die Plakette.
 
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TÜV ist wurscht, mit den Xenon Teilen erlischt die Betriebserlaubnis - mit ZSW nicht, bei dir kann die Polizei das Mopped auf der Stelle stillegen und im Falle eines Unfalls ist man evtl. am Arsch....

die "falsch" eingesetzten ZSW knipps ich einfach aus - und gut is.......

Illegales Xenon-Licht

Illegales Licht – 50 Euro Bußgeld "Technische Änderungen führen nach Paragraph 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn dadurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Bei Manipulationen an der Beleuchtungsanlage ist dies eindeutig der Fall.

Wer nun ein Auto trotz erloschener Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehr bewegt, riskiert nicht nur ein Bußgeld von 50 Euro (drei Punkte). Auch der Versicherungsschutz ist komplett in Gefahr. Denn die Veränderung an den Glühbirnen stellt eine so genannte Gefahrerhöhung dar, die nach Paragraph 23, 25 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann." Rolf-Peter Rocke, AUTO BILD-Recht5experte



 
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Ich habe bei meinen Wunderlich Micro Flootern die Birnen ausgetauscht, weil die Lichtmaschine der F650GS nicht mit 55 Watt klar gekommen ist. Jetzt benutze ich 35 Watt Birnen. Die Leichtausbeute empfinde ich immer noch als ausreichend. Mit 55 Watt kam ich mir vor, wie die Enterprise im Landeanflug und bin mir sicher, den ein oder anderen im Dunkeln geblendet zu haben.
 
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Ach und mein TÜV-Prüfer kommentierte " ... ah Xenon. Die sind aber gut eingestellt!" und erteilte mir die Plakette.
TÜV!!! Hab ich mit meinen Nebelscheinwerfer auch bekommen. Die NSW müssen nur unterhalb vom Hauptlicht angebracht sein.
 
Theo.Turnschuh

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TÜV ist wurscht, mit den Xenon Teilen erlischt die Betriebserlaubnis - mit ZSW nicht, bei dir kann die Polizei das Mopped auf der Stelle stillegen und im Falle eines Unfalls ist man evtl. am Arsch....

die "falsch" eingesetzten ZSW knipps ich einfach aus - und gut is.......

Illegales Xenon-Licht




Der Artikel ist von 2004 und mittlerweile hat die Rechtsprechung mehrfach festgestellt, das dem nicht so ist.
Die Pozilei stellt Dir maximal einen Mängelschein aus und im Falle eines Unfalles ist man als Zweiradfahrer generell recht schnell "im A***". Das liegt nun mal im Wesen eines Zweirades :unsure:
Wenn Du mir jetzt allerdings mit der Versicherung kommen möchtest, nein, die Haftpflicht zahlt. Die Vollkaso könnte rumbocken, habe ich aber sowieso keine.

Also, bitte in Zukunft erst informieren, bevor man Halbwahrheiten verbreitet!
 
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