Zusatzscheinwerfer und der TÜV

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Overfrank

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Hallo zusammen,

an meine GS LC mit LED-Scheinwerfer und LED-Tagfahrlicht wollte ich LED-Zusatzscheinwerfer anbringen.

Da mir nicht klar war, mit welchem Licht die zusammen die betrieben werden dürfen, rief ich beim TÜV an und erkundigte mich. Die Antworten des TÜV verblüfften mich nun aber doch sehr und deshalb bitte ich um eure Meinungen.

Zuerst müsse klar sein, ob es sich um Nebelscheinwerfer oder Zusatzscheinwerfer mit LED oder "normalem" Leuchtmittel handelt, sagt der TÜV.
BMW bezeichnet sie im Zubehörprogramm als LED-Zusatzscheinwerfer, aber von z. B. TT etc. gibt es beides. Nebel oder Zusatz jeweils mit LED oder "normal".

Der TÜV sagt:

  • Nebel (LED oder "normal") alleine geht nicht,
  • Zusatz (LED oder "normal") alleine geht nicht,


  • Nebel oder Zusatz (LED) mit Abblendlicht (LED) geht,
  • Nebel oder Zusatz ("normal") mit Abblendlicht (LED) geht,
  • Nebel oder Zusatz (LED) mit Abblendlicht ("normal") geht,
  • Nebel oder Zusatz ("normal") mit Abblendlicht ("normal") geht,


  • Nebel ("normal") mit Tagfahrlicht geht nicht,
  • Nebel (LED) mit Tagfahrlicht geht nicht,


  • Zusatz ("normal") mit Tagfahrlicht (LED) geht nicht,

  • Zusatz (LED) mit Tagfahrlicht (LED) geht nicht !!!!

Das heißt: Mit Tagfahrlicht zusammen geht überhaupt nichts!!!!


Ich war verblüfft und fragte, warum Zusatzscheinwerfer wohl mit dem LED- oder dem "normalen" -Abblendlicht , aber nicht mit dem LED-Tagfahrlicht zusammen betrieben werden dürften?:confused:Der Prüfingenieur war ebenfalls unsicher und versprach mich zurückzurufen. Die Antwort erhielt ich dann etwa zwei Stunden später. Er habe sich nochmal im Kreis seiner Kollegen und mit einem "Fachmann auf diesem Gebiet" besprochen:

An einem PKW oder einem Motorrad dürfen maximal zwei LED-Tagfahrlichter zusammen betrieben werden. Ich müsse also die Zusatzscheinwerfer immer zusammen mit dem Abblendlicht schalten. Wenn das Tagfahrlicht angeht müssen die Zusatzscheinwerfer erlöschen. Immer wenn ein, oder maximal zwei, Tagfahrlicht(er) an ist (sind), müssen alle anderen Frontscheinwerfer erlöschen. Die Zusatzscheinwerfer müssen zugelassene Tagfahrlichter sein, um alleine betrieben werden zu dürfen.

Ich frage euch: Kann das sein? Bei TT und auch sonst habe ich schon viele Bilder einer GS gesehen, bei der das Tagfahrlicht zusammen mit Zusatzscheinwerfern leuchtete.

Im Netz habe ich noch nichts aussagekräftiges und belastbares dazu gefunden. Die Thematik LED und Tagfahrlicht scheint nicht klar definiert und geregelt zu sein.

Gibt es von BMW eine Ausnahme zum Betrieb der LED-Zusatzscheinwerfer zusammen mit dem Tagfahrlicht? Ich habe nichts gefunden

Bitte spart euch Kommentare über den Sinn und Zweck, Für und Wider von Zusatzscheinwerfern. Darum geht es hier nicht.

Schöne Grüße aus Franken.

Neue Lage, nur noch 109 Tage
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Ist Dir beim Schreiben Deiner vielen Varianten eigentlich gar nicht aufgefallen, dass das Leuchtmittel ("LED" oder "normal") dabei gar keine Rolle spielt?

Zusatzscheinwerfer und Nebelscheinwerfer dürfen zusammen mit Abblendlicht (, Fernlicht) oder Standlicht benutzt werden, wobei Nebelscheinwerfer eigentlich nur bei Sichtbehinderung.
Die Kombination nur mit Standlicht kannst Du allerdings bei der GS und vermutlich allen aktuellen Motorrädern nicht schalten.

Tagfahrlicht darf nur ohne weitere Leuchten betrieben werden, daher scheidet die Kombination von Zusatzscheinwerfern und Nebelscheinwerfern mit dem Tagfahrlicht aus.
 
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Overfrank

Gast
Hallo Wolfgang,

sicher, du hast recht. Es ist egal ob LED-Leuchtmittel oder nicht. Nicht erlaubt scheint immer nur die Kombination aus Tagfahrlicht und irgendeinem Zusatzlicht.

Tagfahrlicht ist nicht gleichzusetzen mit Standlicht. Mit Standlicht zusammen dürfen keine Nebelscheinwerfer betrieben werden, nur mit Abblendlicht.

Schöne Grüße aus Franken, Karlheinz
 
maxquer

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Tagfahrlicht ist nicht gleichzusetzen mit Standlicht. Mit Standlicht zusammen dürfen keine Nebelscheinwerfer betrieben werden, nur mit Abblendlicht.
Mit Standlicht oder Positionslicht dürfen Nebelscheinwerfer sehr wohl betrieben werden! Googeln hülft!

Gruß,
maxquer
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Nicht erlaubt scheint immer nur die Kombination aus Tagfahrlicht und irgendeinem Zusatzlicht.
Stimmt

Tagfahrlicht ist nicht gleichzusetzen mit Standlicht.
Stimmt auch

Mit Standlicht zusammen dürfen keine Nebelscheinwerfer betrieben werden, nur mit Abblendlicht.
Stimmt nicht, wie kommst Du darauf?
Bei Nebel kann es durchaus sein, dass Du durch das Abblendlicht eine Blendwirkung hast, durch die tiefer montierten Nebelscheinwerfer aber nicht. (Betrifft natürlich vor allem Dosen, aber hier unterscheidet der Gesetzgeber nicht)
 
baff

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Sorry, aber wer viel fragt kriegt viele Antworten.
Ich fahre viel im Dunklen, bin aber mit meinem Serien-LED Fahrlicht/Tagfahrlicht sehr zufrieden,
richtig eingestellt, werde ich schon wahrgenommen und sehe selber auch gut.
Wer mir trotz Serien-LED Licht die Vorfahrt nimmt, macht das auch, wenn ich einen LED Christbaum montiere.
 
gerd_

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Hi
Da hat ganz einfach jemand noch nicht kapiert wozu Tagfahrlicht dienen soll.
Solange die Einheit Scheinwerfer/Leuchtmittel typgeprüft ist ist das Leuchtmittel für die zulässigen Kombinationen im Betrieb vollkommen egal.
Tagfahrleuchten und Tagfahrlicht
Zusatz- Fern- u. Nebelleuchten EU-Vorschriften
Xenon Abblendlicht
Nachdem beim Betrieb mit Tagfahrleuchten das Rücklicht nicht funktionieren muss wäre es reichlich Schwachsinnig "vorne" mit Nebelscheinwerfern und "hinten" ohne zu fahren.
Man sollte sich einfach mal über den Gedanken der StVZO und StVO grübeln. I
st doch gar nicht so schwer: NEBELleuchten heissen die Dinger weil sie zum Betrieb im Nebel (und artverwandter schlechter Sicht) vorgesehen sind.
"Cool-aussehen-will-Lampen" oder "unbedingt-gesehen-werden-möchte-Leuchten" kommen dort nicht vor.
Und: Bringt doch bitte den Besten Euerer Frauen bei wie man am Auto die Nebelleuchten einschaltet (wenn es denn schon sein muss) ohne die Nebelrückleuchten mit einzuschalten! Es ist lästig einem Vorherfahrenden bei fehlendem Nebel in diese Blendleuchte zu starren. Ganz nebenher: Die maximal zu lässige Geschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelrückleuchte ist 50 km/h!
gerd
 
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Wolfgang.A

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Ganz nebenher: Die maximal zu lässige Geschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelrückleuchte ist 50 km/h!
gerd
Das steht aber nirgends sondern ist nur indirekt geregelt:
Der Einsatz von Nebelschlussleuchten ist nur bei einer Sichtweite von weniger als 50m erlaubt.
Die maximale Geschwindigkeit bei einer Sichtweite von 50m ist laut Fahrschulformel 50km/h
 
Foo'bar

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Wolfgang meinte das vermutlich anders, nämlich dass nirgends steht, dass man mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte nur 50 km/h fahren darf. Und damit hat er ja auch recht, dass das so nirgends steht (falls ich ihn richtig verstanden hab).

Dennoch darf man nur bei Nebel unter 50 Meter Sichtweite die NSL einschalten, und spätestens dann darf nur maximal 50 km/h gefahren werden.
 
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gege

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StVo. §3: (Auszug)

(1)
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
 
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Zusatzscheinwerfer und Nebelscheinwerfer dürfen zusammen mit Abblendlicht (, Fernlicht) oder Standlicht benutzt werden, wobei Nebelscheinwerfer eigentlich nur bei Sichtbehinderung.
Die Kombination nur mit Standlicht kannst Du allerdings bei der GS und vermutlich allen aktuellen Motorrädern nicht schalten.
Tagfahrlicht darf nur ohne weitere Leuchten betrieben werden, daher scheidet die Kombination von Zusatzscheinwerfern und Nebelscheinwerfern mit dem Tagfahrlicht aus.
Nach meinen Erkenntnissen sind die Originalzubehörlampen von B*W auch so geschaltet.
Was bei TT & Konsorten angeboten wird muss nicht der Deutschen Zulassung entsprechen, das Equipment ist primär für Abenteurer in außereuropäischen Ländern konzipiert. Da hilfts auch nicht wenn man mit ner @wentschter zum Bikertreff will. :)
Nicht alles was in Deutschland legal verkauft werden darf ist auch zulassungsfähig, das muss der Kunde verantworten.
Man darf in .de Spikes verkaufen, auch montieren, aber damit nicht im öffentlichen Verkehrsraum fahren. :rolleyes:
 
Larsi

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was sind eigentlich "zusatzscheinwerfer"??

ich finde zusätzlich zu stand-, tagfahr-, abblend- und fernlicht nur nebelscheinwerfer, zusatzfernscheinwerfer, arbeitsscheinwerfer und suchscheinwerfer in der StV(Z)O.
was also sind diese ominösen zusatzscheinwerfer?
welche lichtquelle unterstützen/ersetzen sie und wann darf ich sie benutzen?
 
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krampfradler

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PS: In letzter Zeit sehe ich immer öfter PKW mit LED-Tagfahrlicht als Zusatzscheinwerfer. Fein, die sind hell und werden manuell geschaltet. Bei leichtem Nebel oder im Tunnel sind sie gut zu sehen, was vergessen wird sind die Rückleuchten. Die bleiben i.d.R. unberücksichtigt. Naja, die Jungs haben hinten keine Augen und sind auch sonst nicht immer belichtet.:cool: Aber die Sonnenbrille steckt im Haar.
 
Foo'bar

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was sind eigentlich "zusatzscheinwerfer"??

ich finde zusätzlich zu stand-, tagfahr-, abblend- und fernlicht nur nebelscheinwerfer, zusatzfernscheinwerfer, arbeitsscheinwerfer und suchscheinwerfer in der StV(Z)O.
was also sind diese ominösen zusatzscheinwerfer?
welche lichtquelle unterstützen/ersetzen sie und wann darf ich sie benutzen?
Ich vermute mal, dass damit umgangssprachlich alle Scheinwerfer gemeint sind, die man zusätzlich zum serienmäßigen Hauptscheinwerfer anbauen kann/darf.
 
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krampfradler

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Ich vermute mal, dass damit umgangssprachlich alle Scheinwerfer gemeint sind, die man zusätzlich zum serienmäßigen Hauptscheinwerfer anbauen kann/darf.
So isses, wie der "Name" schon sagt. Anbauen darf man alles was angeboten wird, benutzen im Straßenverkehr nicht. Was bei Teuertech oder Wunderdich als Kombi so angeboten wird ist i. d. R. auch nutzbar. Z. B. Nebel rechts, Fern links usw. Was nicht geht sind beidseitig Fern oder Nebel bzw. beide gleichzeitig einschalten. Dabei müssen die Zusatzscheinwerfer unterhalb der Originalscheinwerfer angebaut werden. Nicht zulässig sind z. B. an LKW die Lampen oberhalb er Führerhauses. Zulässig in dem Sinne dass sie im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden dürfen, wohl aber während der Holzabfuhr im Wald. Für den Produktflyer gilt keine StVO. :)
Die Original-B*W sind so geschaltet dass immer nur 1er "brennt".

PS: Suchscheinwerfer erübringen sich demnächst, bei neuen Modellen ist keyless go erhältlich.:rolleyes:
 
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Larsi

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Ich vermute mal, dass damit umgangssprachlich alle Scheinwerfer gemeint sind, die man zusätzlich zum serienmäßigen Hauptscheinwerfer anbauen kann/darf.
Dann wundern mich aber Formulierungen wie “Zusatzscheinwerfer und Nebelscheinwerfer sind erlaubt ... “
 
AmperTiger

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Was bei Teuertech oder Wunderdich als Kombi so angeboten wird ist i. d. R. auch nutzbar. Z. B. Nebel rechts, Fern links usw. Was nicht geht sind beidseitig Fern oder Nebel bzw. beide gleichzeitig einschalten.
ja nicht ganz richtig.
Wenn der Hauptscheinwerfer ein einzelner ist, dann sind auch 2 Nebler links und rechts zulässig. Wenn der Haupt-SW ein Doppelscheinwerfer ist, nur Nebler rechts und Fern links. Wenn bei einem Doppelscheinwerfer beide Reflektoren unter einem gemeinsamen Abdeckglas liegen, zählen sie rechtlich als ein Scheinwerfer.....
Was bei TT und Wundersam angeboten wird, sind teilweise günstige SW mit teuren Aluwinkelchen. ;)
 
Panzer

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Nur mal unter uns, wenn Du noch bei Dekra und Küs nachfragt wirst Du mit Sicherheit noch andere verwirrende Antworten bekommen. Leuchtmittel ob Led oder Birne , oder Gaslaterne, ist egal wichtig E Zeichen, der Rest wurde ja auch schon hier gesagt. Beim freundlichen Herrn vom Küs wurde mir sogar erklärt , das man mittlerweile auch nicht zugelassene Scheinwerfer montieren darf, diese dürfen aber nicht funktionieren und es müssen wesentliche, zum Betrieb notwendige Teile fehlen. Also nur zu kleben , wie früher, reicht nicht.
 
Larsi

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Irgendwo im Weserbergland
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ja nicht ganz richtig.
Wenn der Hauptscheinwerfer ein einzelner ist, dann sind auch 2 Nebler links und rechts zulässig. Wenn der Haupt-SW ein Doppelscheinwerfer ist, nur Nebler rechts und Fern links. Wenn bei einem Doppelscheinwerfer beide Reflektoren unter einem gemeinsamen Abdeckglas liegen, zählen sie rechtlich als ein Scheinwerfer.....
Was bei TT und Wundersam angeboten wird, sind teilweise günstige SW mit teuren Aluwinkelchen. ;)
was du beschreibst gilt meines wissens für "vor-EU-fahrzeuge".
fahrzeuge mit EU-konformer beleuchtung dürfen vorne wie autos ausgestattet werden, also 2x nebel, 2x zusatzfern und tagfahrlicht.
 
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