O
Overfrank
Gast
Hallo zusammen,
an meine GS LC mit LED-Scheinwerfer und LED-Tagfahrlicht wollte ich LED-Zusatzscheinwerfer anbringen.
Da mir nicht klar war, mit welchem Licht die zusammen die betrieben werden dürfen, rief ich beim TÜV an und erkundigte mich. Die Antworten des TÜV verblüfften mich nun aber doch sehr und deshalb bitte ich um eure Meinungen.
Zuerst müsse klar sein, ob es sich um Nebelscheinwerfer oder Zusatzscheinwerfer mit LED oder "normalem" Leuchtmittel handelt, sagt der TÜV.
BMW bezeichnet sie im Zubehörprogramm als LED-Zusatzscheinwerfer, aber von z. B. TT etc. gibt es beides. Nebel oder Zusatz jeweils mit LED oder "normal".
Der TÜV sagt:
Das heißt: Mit Tagfahrlicht zusammen geht überhaupt nichts!!!!
Ich war verblüfft und fragte, warum Zusatzscheinwerfer wohl mit dem LED- oder dem "normalen" -Abblendlicht , aber nicht mit dem LED-Tagfahrlicht zusammen betrieben werden dürften?Der Prüfingenieur war ebenfalls unsicher und versprach mich zurückzurufen. Die Antwort erhielt ich dann etwa zwei Stunden später. Er habe sich nochmal im Kreis seiner Kollegen und mit einem "Fachmann auf diesem Gebiet" besprochen:
An einem PKW oder einem Motorrad dürfen maximal zwei LED-Tagfahrlichter zusammen betrieben werden. Ich müsse also die Zusatzscheinwerfer immer zusammen mit dem Abblendlicht schalten. Wenn das Tagfahrlicht angeht müssen die Zusatzscheinwerfer erlöschen. Immer wenn ein, oder maximal zwei, Tagfahrlicht(er) an ist (sind), müssen alle anderen Frontscheinwerfer erlöschen. Die Zusatzscheinwerfer müssen zugelassene Tagfahrlichter sein, um alleine betrieben werden zu dürfen.
Ich frage euch: Kann das sein? Bei TT und auch sonst habe ich schon viele Bilder einer GS gesehen, bei der das Tagfahrlicht zusammen mit Zusatzscheinwerfern leuchtete.
Im Netz habe ich noch nichts aussagekräftiges und belastbares dazu gefunden. Die Thematik LED und Tagfahrlicht scheint nicht klar definiert und geregelt zu sein.
Gibt es von BMW eine Ausnahme zum Betrieb der LED-Zusatzscheinwerfer zusammen mit dem Tagfahrlicht? Ich habe nichts gefunden
Bitte spart euch Kommentare über den Sinn und Zweck, Für und Wider von Zusatzscheinwerfern. Darum geht es hier nicht.
Schöne Grüße aus Franken.
Neue Lage, nur noch 109 Tage
an meine GS LC mit LED-Scheinwerfer und LED-Tagfahrlicht wollte ich LED-Zusatzscheinwerfer anbringen.
Da mir nicht klar war, mit welchem Licht die zusammen die betrieben werden dürfen, rief ich beim TÜV an und erkundigte mich. Die Antworten des TÜV verblüfften mich nun aber doch sehr und deshalb bitte ich um eure Meinungen.
Zuerst müsse klar sein, ob es sich um Nebelscheinwerfer oder Zusatzscheinwerfer mit LED oder "normalem" Leuchtmittel handelt, sagt der TÜV.
BMW bezeichnet sie im Zubehörprogramm als LED-Zusatzscheinwerfer, aber von z. B. TT etc. gibt es beides. Nebel oder Zusatz jeweils mit LED oder "normal".
Der TÜV sagt:
- Nebel (LED oder "normal") alleine geht nicht,
- Zusatz (LED oder "normal") alleine geht nicht,
- Nebel oder Zusatz (LED) mit Abblendlicht (LED) geht,
- Nebel oder Zusatz ("normal") mit Abblendlicht (LED) geht,
- Nebel oder Zusatz (LED) mit Abblendlicht ("normal") geht,
- Nebel oder Zusatz ("normal") mit Abblendlicht ("normal") geht,
- Nebel ("normal") mit Tagfahrlicht geht nicht,
- Nebel (LED) mit Tagfahrlicht geht nicht,
- Zusatz ("normal") mit Tagfahrlicht (LED) geht nicht,
- Zusatz (LED) mit Tagfahrlicht (LED) geht nicht !!!!
Das heißt: Mit Tagfahrlicht zusammen geht überhaupt nichts!!!!
Ich war verblüfft und fragte, warum Zusatzscheinwerfer wohl mit dem LED- oder dem "normalen" -Abblendlicht , aber nicht mit dem LED-Tagfahrlicht zusammen betrieben werden dürften?Der Prüfingenieur war ebenfalls unsicher und versprach mich zurückzurufen. Die Antwort erhielt ich dann etwa zwei Stunden später. Er habe sich nochmal im Kreis seiner Kollegen und mit einem "Fachmann auf diesem Gebiet" besprochen:
An einem PKW oder einem Motorrad dürfen maximal zwei LED-Tagfahrlichter zusammen betrieben werden. Ich müsse also die Zusatzscheinwerfer immer zusammen mit dem Abblendlicht schalten. Wenn das Tagfahrlicht angeht müssen die Zusatzscheinwerfer erlöschen. Immer wenn ein, oder maximal zwei, Tagfahrlicht(er) an ist (sind), müssen alle anderen Frontscheinwerfer erlöschen. Die Zusatzscheinwerfer müssen zugelassene Tagfahrlichter sein, um alleine betrieben werden zu dürfen.
Ich frage euch: Kann das sein? Bei TT und auch sonst habe ich schon viele Bilder einer GS gesehen, bei der das Tagfahrlicht zusammen mit Zusatzscheinwerfern leuchtete.
Im Netz habe ich noch nichts aussagekräftiges und belastbares dazu gefunden. Die Thematik LED und Tagfahrlicht scheint nicht klar definiert und geregelt zu sein.
Gibt es von BMW eine Ausnahme zum Betrieb der LED-Zusatzscheinwerfer zusammen mit dem Tagfahrlicht? Ich habe nichts gefunden
Bitte spart euch Kommentare über den Sinn und Zweck, Für und Wider von Zusatzscheinwerfern. Darum geht es hier nicht.
Schöne Grüße aus Franken.
Neue Lage, nur noch 109 Tage