Anzeige aus Italien aus 2019, ist das rechtens?

Diskutiere Anzeige aus Italien aus 2019, ist das rechtens? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Irgendwie immer die gleiche Geschichte, es beginnt galant harmlos mit einer einfachen Frage und endet im Massenmord. Ich liebe dieses Forum… 🥴😂
Framic

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n möchte.

Oh Gott wirf Gehirn vom Himmel.
Der jetzige Halter hat nie ein erstes Schreiben erhalten. Da ihm das Kennzeichen vom Tattag noch garnichtt zugewiesen war.
Falsch!
Anmeldung auf jetzigen Halter 28.08.2019
Usprünglicher Verkehrsverstoß am 05.09.2019
 
Peti

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Wenn aber nun Blacktriple, also der Fahrer, behauptet, gar nicht im September 2019 in Italien gewesen zu sein?
Er würde doch immer im Juni fahren.
So ca. zumindest.

Den 24.07. hat er in den falschen Hals bekommen.
Das war nicht das Datum der ursprünglichen Verfehlung sondern der NEUEN Verfehlung, nämlich dem Nichtauskunftgeben der Fahrerdaten.
 
Framic

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Wenn aber nun Blacktriple, also der Fahrer, behauptet, gar nicht im September 2019 in Italien gewesen zu sein?
Er würde doch immer im Juni fahren.
So ca. zumindest.
Falsch. Er hat behauptet am" 24.07.?????" nicht in Italien gewesen zu sein.... siehe Beitrag #10
Braucht er ja auch gar nicht.
Denn der 24.07.2021 war der Tag des Ablaufes der Frist zur Nennung des Fahrers durch seinen Kumpel.
Und er wollte beim Hotel anfragen, wann er denn in 2019 dort war.
Das Ergebnis hat er , warum auch immer, hier noch nicht mitgeteilt.
 
Peti

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Falsch. Er hat behauptet am" 24.07.?????" nicht in Italien gewesen zu sein.... siehe Beitrag #10
Braucht er ja auch gar nicht.
Denn der 24.07.2021 war der Tag des Ablaufes der Frist zur Nennung des Fahrers durch seinen Kumpel.
Und er wollte beim Hotel anfragen, wann er denn in 2019 dort war.
Das Ergebnis hat er , warum auch immer, hier noch nicht mitgeteilt.
Er meinte aber in der Aufregung wohl eher den 24.07.2019.
Im Satz direkt darunter schrieb er doch "Nee, wir fahren immer im JUNI WO DIE STRASSEN LEER SIND! "

Du schreibst ja selbst: "Usprünglicher Verkehrsverstoß am 05.09.2019 "

Dass er selber nicht mehr weiß, wann er in Italien war, erleichtert die Diskussion hier nicht unbedingt.
Er könnte ja auch in seinem Handy mal nach Fotos (mit Datum) von damals suchen, er wird doch welche gemacht haben.
 
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Framic

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Er meinte aber in der Aufregung wohl eher den 24.07.2019.
Im Satz direkt darunter schrieb er doch "Nee, wir fahren immer im JUNI WO DIE STRASSEN LEER SIND! "

Dass er selber nicht mehr weiß, wann er in Italien war, erleichtert die Diskussion hier nicht unbedingt.
Das ist mir schon klar. Passiert aber, wenn man das Schreiben nur überfliegt und nicht auf die zwei Sachverhalte erkennt und obendrein auch noch nur die Monate und nicht die Jahreszahlen beachtet.
Ich zitiere mich daher noch einmal ausnahmsweise aus Beitrag #76 selbst:

Am 28.08.2019 wurde die Maschine auf den Kumpel zugelassen.
Der ursprüngliche Verstoß wurde am 05.09.2019 begangen. §126 / 2 italienische StVO
Am 25.05.2021 erging von italienischer Seite die Aufforderung an den Kumpel und Halter zum Tatzeitpunkt (!) den Fahrer preiszugeben. Dieses mit einer Frist von 60 Tagen.
Dieses wurde unterlassen (warum auch immer) und die Frist ist verstrichen.
Und deshalb wird der Kumpel nun mit Tatzeitpunkt 24.07.2021 (ja, nach genau 60 Tagen) dazu verdonnert die Strafe (zwei) zu zahlen.

Alles chronologisch und stimmig.
Also selbst und voll zahlen und lächeln und fairerweise den Kollegen Halter und Leihgeber entlasten.
 
Peti

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Die Daten aus diesem Jahr (2021) sind auch nicht strittig, das Problem sind die plausiblen Zusammenhänge von Zulassung, Vergehen und Urlaub aus dem Jahre 2019.
 
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hofmannra

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in Beitrag #25 schreibt der TO auch, dass er mit der geliehenen Maschine in den Dolos gewesen sei und kontrolliert wurde. Wenn sein Kumpel die Maschine aber erst ab 28.8.2019 auf sich zugelassen hatte, dann war der TO wohl doch Ende August/Anfang September dort und nicht im Juni. Der 5.9.2019 passt also schon!

Also nicht mehr lange rummachen und zahlen. Wir sonst immer teurer.
 
Peti

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...dann war der TO wohl doch Ende August/Anfang September dort und nicht im Juni. Der 5.9.2019 passt also
Kann sein. Das werden wir hoffentlich erfahren.
Wenn er denn eingestehen muss. :)

Kommt allerdings hinzu, dass er sich keines Vergehens bewusst ist, zumindest bei der beschriebenen Kontrolle.
 
G

Gast 61523

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Denke auch wir lassen das lieber, der Betroffene wird das schon selber hinbekommen.
Wer welchen Brief bekommen oder nicht bekommen hat, wer, wo, wie und wann Halter war.

Einzig was sicher ist, die Daten wurden nicht weitergegeben.
 
Klausmong

Klausmong

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Die Daten aus diesem Jahr (2021) sind auch nicht strittig, das Problem sind die plausiblen Zusammenhänge von Zulassung, Vergehen und Urlaub aus dem Jahre 2019.
es sind ja 2 voneinander unabhängige Vergehen.

Eines aus 2019 (was auch immer das Vergehen war, ist gerade irrelevant)

Und das aus 2021, und das war einfach nur das Vergehen, das der Halter den Fahrer nicht benannt hat und auch ein Schreiben nicht geantwortet.
Und genau deswegen (keine Antwort auf das Schreiben) gibt es die 2. Strafe.

Kommt allerdings hinzu, dass er sich keines Vergehens bewusst ist, zumindest bei der beschriebenen Kontrolle.
Niemand von uns weiß woher das erste Vergehen kommt.
Muss ja nicht von der Kontrolle sein, kann auch gut sein das er einfach wo in ein Radar gefahren oder Ähnliches.
 
Blacktriple

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Erst mal großes Dankeschön für eure rege Beteiligung!

BITTE, nicht wegen meinem Mist hier streiten.
Das macht doch keinen Sinn Freunde ;)

Ich werd noch mal in mich gehen und meine Urlaubskollegen nach unseren Urlaubsterminen Fragen.

Da brauch ich ein paar Tage dafür, um das zu klären.

Melde mich hier wieder zurück
 
Blacktriple

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Fakt ist , dass nun die italienische Behörde nun den Fahrer mit einem Bußgeld belegt, weil dein Kumpel
deinen Namen nicht "verraten" hat.
Und Fakt ist auch, dass du anscheinend nicht zahlen willst und deinem Kumpel damit noch weitere Scherereien bereitest.

Fakt ist: Schäme dich!
Wie kommt man auf so einen Müll?
Denk mal drüber nach ;)
 
Blacktriple

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es sind ja 2 voneinander unabhängige Vergehen.

Eines aus 2019 (was auch immer das Vergehen war, ist gerade irrelevant)

Und das aus 2021, und das war einfach nur das Vergehen, das der Halter den Fahrer nicht benannt hat und auch ein Schreiben nicht geantwortet.
Und genau deswegen (keine Antwort auf das Schreiben) gibt es die 2. Strafe.



Niemand von uns weiß woher das erste Vergehen kommt.
Muss ja nicht von der Kontrolle sein, kann auch gut sein das er einfach wo in ein Radar gefahren oder Ähnliches.

Richtig, auch der ADAC Anwalt sagte das zum jetzigen Zeitpunkt vergehen NR 1 nicht klar ersichtlich ist!

Es wird wahrscheinlich eine Geschwindigkeitsübertretung sein, die im Schreiben nicht ersichtlich ist.

Das bedeutet selbst wenn Strafe Nr 2 gezahlt wird, wollen dich später noch Geld aus dem Vergehen Nr 1

Übrigens, dem Halter bereitet es keine Schlaflosen Nächte, das Bike wurde erst NACH VERSTOẞ 1 + 2 auf seinen Namen umgemeldet.

ER ist also eigentlich raus.
Die Italiener ziehen sich am selben Kennzeichen hoch, hätte es in 2021 beim ummelden eine neue Kennung bekommen, wäre der Ärger jetzt nicht für ihn da.
 
Klausmong

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Das klingt sehr logisch in der Zwischenzeit wie Du das beschreibst.

Und ja, wenn die Strafe gezahlt ist dann kommt für den Fahrer die Strafe #1.

Sehr blöd, das er nicht auf das erste Schreiben reagiert hat, dann wäre die ganze Aufregung schon vorbei.

Aber die Strafe #2 hat er ja, weil er eben nicht reagiert hat.
Ob man die wegbekommt ist fraglich, wenn dann nur mit Anwalt.

Die Italiener ziehen sich am selben Kennzeichen hoch, hätte es in 2021 beim ummelden eine neue Kennung bekommen, wäre der Ärger jetzt nicht für ihn da.
Richtig
 
Blacktriple

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Grad mit dem Kumpel, jetziger Halter, telefoniert.

Er hat zum Glück eine Verkehrsrechtschutzversicherung.

@Framic
Sollte es ein SB 150eur Variante sein, zahle ICH diese Natürlich!

Die sollte klären, das er nix mit der Angelegenheit zu tun hat, da das Moped erst seit dem 28.06.2021 auf ihn, mit leider dem selben Kennzeichen läuft.
 
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Wer hat denn nun die Zahlungsaufforderung bekommen? Im Eröffnungsbeitrag schreibst du, dass der damalige Halter/Kumpel aus 2019 den Brief bekommen hat, aber anscheinend gibt es seit 28.6.2021 einen neuen Halter (anderer Kumpel?). Hat der auch was bekommen?
 
Blacktriple

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Ja ist alles nicht so einfach zu lesen.
Der jetzige Halter ( seit 28.06.2021) hat das Schreiben.
Deswegen hat er auch eigentlich nix damit zu tun.
Wie vor einer halben Stunde geschrieben und erklärt mit Datum ;)
 
Peti

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Ach Du Schreck lass nach... :)
Jetzt gibt es schon zwei Kumpels.
Davon war bisher aber nicht die Rede gewesen.

Eine chronologische kurz formulierte Auflistung mit den Punkten
  • Zeitpunkt A wer ist Eigentümer
  • Zeitpunkt B es passiert etwas
  • Zeitpunkt C wer ist jetzt Eigentümer
  • Zeitpunkt D es passiert wieder etwas
  • usw.
könnte der Verständlichkeit für Außenstehende ziemlich weiterhelfen.
 
Framic

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Ach Du Schreck lass nach... :)
Jetzt gibt es schon zwei Kumpels.
Davon war bisher aber nicht die Rede gewesen.

Eine chronologische kurz formulierte Auflistung mit den Punkten
  • Zeitpunkt A wer ist Eigentümer
  • Zeitpunkt B es passiert etwas
  • Zeitpunkt C wer ist jetzt Eigentümer
  • Zeitpunkt D es passiert wieder etwas
  • usw.
könnte der Verständlichkeit für Außenstehende ziemlich weiterhelfen.
Die chronologische Auflistung habe ich bereits gemacht...
jetzt soll es urplötzlich noch einen weiteren Halterwechsel gegeben haben???
Er weiß immer noch nicht, wann er 2019 in Italien im Urlaub war???

Ich persönlich glaube dem Themenstarter hier gar nichts mehr!

Wenn hier jemand um Rat fragt, ist es guter Brauch zu helfen.
Aber für so etwas wie dieses hier ist mir meine Lebenszeit zu schade!
 
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