Man muss aber genauer differenzieren.
Auf der
offiziellen Webseite der slowenischen Polizei findet man die Lister der Internationalen Grenzübergänge und die Liste der sog. Border crossing points for local traffic.
Weiter unten auf der Seite dann die Bemerkung:
„All persons enjoying the European Union’s right of free movement may cross the state border at border crossing points for local border traffic with a passport or identity card (paragraph two of Article 4 of the Decree determining border crossing points, Official Gazette 18/2015)“
Demnach ist der Übergang an diesen Stellen für EU Bürger erlaubt.
Die im Zeitungsartikel mit Strafe belegten Österreicher haben aber einen Übergang benutzt, der in keine der zwei oben genannten Liste aufgeführt ist (Goričak 1).
Das ist wohl ein Übergang der Sorte Schmuggelpfad.