R 1100 GS Eintragung woanders machen

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YellowBrick

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Servus,

kurze Frage: Wenn man nun z.B in Hessen wohnt und sein Moped auch dort zugelassen hat, darf man dann nach Stuttgart zum TÜV, was eintragen lassen und wieder Heim? Im Fall das der TÜV Prüfer in Hessen Anstalten macht?


Geht sowas?

Weiß da jemand Bescheid?


grüße
 
Larsi

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Ja, das geht.
Ob es etwas bringt ist aber zumindest zweifelhaft, denn zur Eintragung müssen die Papiere mit Gutachten zu dieser Kontrollbehörde eingesandt werden (wie heißt die noch?).

Wenn du das alles umgehen willst, muss das Motorrad zum Zeitpunkt der Eintragung außerhalb Hessens angemeldet sein.
 
Gerlinde

Gerlinde

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Ja, das geht.
Ob es etwas bringt ist aber zumindest zweifelhaft, denn zur Eintragung müssen die Papiere mit Gutachten zu dieser Kontrollbehörde eingesandt werden (wie heißt die noch?).

Wenn du das alles umgehen willst, muss das Motorrad zum Zeitpunkt der Eintragung außerhalb Hessens angemeldet sein.
Alles was Du da hinter die drei ersten Worte angehängt hast, hast Du Dir entweder selber schlecht zusammengereimt oder schlecht gegoogelt.

Natürlich kann der gelbe Backstein überall in Deutschland, bei einem Sachverständigen, der die Zulassung hat nach §19.2 oder §19.3 StVZO Gutachten vorzunehmen, auch begutachten lassen. Die heimische Zulassungsstelle trägt das ein, was der Sachverständige (auch in einem anderen Bundesland) in seinem Gutachten formuliert hat.
 
Katze1

Katze1

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Gerlinde, das stimmt nicht so ganz.
In Hessen trägt die Zulassungsstelle die Einzelabnahme nach Paragraph 19/21 nicht direkt ein.
Du musst einen Antrag bei der Bündelsbehörde in Marburg stellen. Dort wird die Abnahme nochmals überprüft. ...

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nachvollziehbarkeit sowie die angewandten Rechtsgrundlagen der erstellten Gutachten. Der/die Sachverständige hat anzugeben, wie er/sie zu einzelnen Werten gekommen ist und welche Vorschriften der.jeweiligen Begutachtung zu Grunde liegen. Die Genehmigungsbehörde kann jederzeit für die im Gutachten angegebenen Werte Prüfprotokolle anfordern.

Aufgrund der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG wird nicht nur ein erweiterter und einheitlicher europäischer Rahmen für die Typgenehmigung von neuen Kraftfahrzeugen gesetzt, wie dieser bereits seit vielen Jahren schon existiert, sondern es werden erstmals auch Einzelgenehmigungsprüfungen durch die europäischen Vorgaben erfasst. Hierdurch wird ein stringentes und klar strukturiertes europaweit einheitliches Genehmigungsverfahren für Kraftfahrzeuge aufgesetzt, was insbesondere hinsichtlich der Einzelgenehmigungsprüfung für den Bürger sowie für kleine und mittelständische Unternehmen große Vorteile bringt. Ziel der EG-Richtlinie ist es, die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme so genehmigter Fahrzeuge in der.Europäischen Gemeinschaft.zu erleichtern. Die Rahmenrichtlinie soll dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen. Mit Schaffung der EG-FGV ist diese EG-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden.
 
Gerlinde

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Das ist ja interessant und gilt das nur für Hessen?
In Niedersachsen kann (ich sage jetzt mal konnte) man zB ohne weitergehenden Antrag mit einem Gutachten aus jedem Bundesland zur Zulassungsstelle. Zuletzt bei mir in 2015.
Hessen und Hamburg sind ja seit ca 5-8 Jahren in Deutschland eigene Eintragungsländer.
Wenn die Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in nationales Recht übernommen wurde, wären ja sämtliche Einzelbegutachtungen strittig und das nicht nur in Hessen, sondern in allen Bundesländern. Das heißt strittig konnten § 19.3 Gutachten schon immer sein und wurden bisher aber eigentlich nur Anlass bezogen widerrufen.
 
Larsi

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Alles was Du da hinter die drei ersten Worte angehängt hast, hast Du Dir entweder selber schlecht zusammengereimt oder schlecht gegoogelt. ...
Danke für die Blumen ...

Wie auch Katze1 schreibt, ticken die Uhren diesbezüglich in Hessen anders als in den anderen Ländern.
Abgesehen davon, dass mir der Name der “Bündelbehörde“ vorhin nicht eingefallen ist, bin ich mit meiner Aussage wohl näher an den Tatsachen dran als du.
 
Bernd.Z

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leider haben da larsi und katze1 recht, jedenfalls was Hessen betrifft.
 
schitho

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Moin,

In Rheinland-Pfalz isses nicht so weil ich alles im Saarland eintrage lasse und hatte noch nie Probleme damit
 
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Eintragung woanders machen

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