Grundsätzlich muß man da mal unterscheiden, hier werden einige Dinge in den Topf geworfen, die miteinander nichts zu tun haben.
Erlöschen der BE aufgrund einer derartigen Bastelei ohne Unfall interessiert erstmal überhaupt niemand, bis zur Verkehrskontrolle. Der Polizist hat nen Verdacht und lässt einen Gutachter ran, der feststellt ob ein Erlöschen der BE vorliegt. Das ist eine Owi, du mußt Strafe bezahlen und den ordnungsgemäßen Zustand wieder herstellen und dann eine neue BE erlangen. Das erfährt die Versicherung im Regelfall nicht mal, interessiert sie auch nicht, so lange sie nix bezahlen muss.
Anders sieht es bei einem Unfall aus.. hier muß man aber auch zwischen Unfällen unterscheiden, bei denen ich "nur" Geschädigter bin, weil mir zb einer hinter drauf fährt. Der Kfz Sachverständige der Versicherung untersucht den Schaden an deinem FZG und danach wird abgerechnet, er ist nicht dazu da, den ordnungsgemäßen Zustand zu begutachten, würde ich mir auch verbitten. (Klar schaut er, ob du im Winter Winterreifen drauf hast...)
Jetzt kommen wir zu den Fall, wo du Unfallverursacher bist und ein Gutachter feststellt, ob dein Fzg zum Zeitpunkt eine BE hatte.
Auch hier gibt's wieder zwei mögliche Szenarien.
-du bist am Arsch, wenn festgestellt wird, dass deine Bastelei unfallursächlich war. Dann trifft dich die Owi, evtl, sogar mehr und deine Versicherung wird den Schaden begleichen, aber dich dann in Regress nehmen.
- im zweiten Fall bist du Unfallverursacher, hast an deinem Moped gebastelt, was auch zum erlöschen der BE geführt hat, die Bastelei ist aber nicht unfallursächlich. In dem Fall kann die Versicherung die Regulierung des Schadens nicht verweigern und dich auch nicht in Regress nehmen . Sie können es versuchen, sie muss aber die Unfallursächlichkeit beweisen.
Wenn du nun das Felgenband montiert hast, unfallursächlich war aber, dass du die Vorfahr missachtet hast und es kommt zum Unfall wird in der Regel nichts weiter passieren, ausser dass die Versicherung den Schaden begleicht. Wenn sie blöd sind, werfen sie dich danach aus dem Vertrag.
Jetzt werden hier gleich wieder reihenweise Leute was dazu schreiben, bei deren Großneffen angeheiratet es ganz anders war, aber meine Aussage bezieht sich auf die Regel.