Hi
Zitat:
Herstellergarantie; ;
Ölwechsel ohne Reue; ;
Wer in der Garantiezeit eines Neuwagens den Ölwechsel nicht beim Markenhändler machen lässt, verliert nicht den Anspruch auf Werksgarantie – so eine Klarstellung der EU.; ;
22.11.2002 - Ursprünglich war der freie Kfz-Teilehandel (in Deutschland der Gesamtverband Autoteile-Handel/GVA) mit seiner Forderung gescheitert, eine so genannte Schwarze Klausel zu den Garantiebedingungen der Fahrzeughersteller in die Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) einzubringen. Doch auf Nachfrage hat die EU-Kommission die GVO mittlerweile in den Ausführungsbestimmungen präzisiert und dahingehend ausgelegt, dass Neuwagen-Garantien nicht durch Reparaturen oder Wartungen freier Werkstätten automatisch außer Kraft gesetzt werden dürfen.
Die Forderung nach einer Schwarzen Klausel zu den Garantiebedingungen bezog sich auf den typischen Missstand, der den Verbraucher an seine Vertragswerkstatt binden soll: Autohersteller geben in der Regel nur dann Garantie, wenn alle Reparaturen und Wartungen ausschließlich durch Markenwerkstätten durchgeführt werden. Da die Garantie aber eine freiwillige Leistung ist, auf die es keinen Anspruch gibt, definiert der Hersteller, wann und ob er Garantie gewährt. Lässt nun der Käufer eines Neufahrzeugs beispielsweise einen Ölwechsel an der Tankstelle durchführen oder hat den Auspuff in einer freien Werkstatt schweißen lassen, so wird ihm sein Markenfabrikat in der Regel die Garantie verweigern, wenn etwa nach 29 Monaten die Türheber defekt sind oder sich Probleme mit dem Anlasser einstellen. Und das, obwohl die Funktionalität eines Anlassers nichts mit dem Ölwechsel zu tun hat.
Dieser Methode erteilt die EU eine klare Absage. Auf Nachfrage des freien Teilehandels stellte die Kommission fest, dass ein Garantieanspruch nur dann verloren geht, wenn eine freie Werkstatt fehlerhafte Arbeiten durchgeführt hat. Das versteht sich von selbst, in diesem Fall haftet die Werkstatt. Aber: Eine generelle Vorschrift, alle Arbeiten nur beim Markenhändler erledigen zu lassen, ergibt sich daraus nicht. Denn das würde den Kunden in seiner Werkstatt-Wahlfreiheit und freie Werkstätten im Wettbewerb beschränken.
Gleiches gilt für die Verwendung von Ersatzteilen in der Garantiezeit, die nicht vom Autohersteller geliefert werden. Auch dies ist zulässig und darf keinen Einfluss auf die Garantie haben. Denn eine solche Vorschrift würde den Werkstattbetreiber an den Hersteller knebeln.
Freie Werkstätten
Garantierte Garantie
Mit dem neuen Auto nicht zur Markeninspektion? Kein Problem, versprechen die Freien mit einer eigenen Garantie.; ;
Pflicht zur Markeninspektion?
Freie Garantie - mit Sicherheit
Unsere Kummerkasten-Leser kennen den Ärger: Wer seiner Markenwerkstatt nicht die Treue hält, kriegt kein Pardon bei Garantie- und Kulanzfällen. Ein Ölwechsel an der Tankstelle oder die Inspektion in der freien Werkstatt werden bestraft. Egal ob zwischen dem Garantieschaden und der vorangegangenen Werkstattleistung ein Zusammenhang besteht oder nicht. Werks- und Mobilitätsgarantie sind die Daumenschrauben, mit denen der Kunde in die Markenwerkstatt gezwungen werden soll.
Dagegen wehren sich freie Werkstätten, die als Meisterbetriebe auch Qualitätsarbeit anbieten. Um Kunden zu halten und Vertrauen bei Neuwagenbesitzern zu gewinnen, bietet die Mister-A.T.Z.-Initiative des freien Reparaturmarktes künftig eine Ausfall-Garantieversicherung an.
Die tritt ein, wenn der Kunde in der Garantiezeit seines Autos - ab 1. Januar 2002 sind zwei Jahre Pflicht - Probleme mit dem Markenhändler bekommt. Verweigert der eine Garantieleistung, weil zwischenzeitlich eine freie Werkstatt am Auto gearbeitet hat - und sei es nur der Einbau eines Radios -, springt die Ausfallversicherung ein.
Diese garantierte Garantie kostet den Autofahrer keinen Pfennig extra. Jede Werkstatt, die sich beteiligt und die Garantie als Service anbieten will, zahlt rund sieben Euro pro Mitarbeiter und Monat in die große Versicherungskasse.
Freie Werkstätten
Garantierte Garantie
Pflicht zur Markeninspektion?
Freie Garantie - mit Sicherheit
Dann gehört die Garantie genauso zum Serviceangebot wie schon Mobilitätsgarantien nach Inspektionen bei freien Werkstattsystemen wie der Autocrew.
An dem Garantieversprechen können sich alle freien Werkstätten beteiligen. Besonders Meisterbetriebe der führenden Marken wie Autofit, Bosch Service oder Coparts werden aller Voraussicht nach die Versicherung künftig anbieten (mehrere tausend Meisterwerkstätten verschiedener Werkstattsysteme wie Bosch und Autocrew finden sich nach Postleitzahlen geordnet im Autofahrer-Handbuch. Es kann bei der Mister-A.T.Z.- Initiative (Postfach 11 51, 58301 Herdecke) gegen Zusendung von drei Mark Porto angefordert werden.).
Da die Garantieversicherung erst seit August besteht, muss vor der Inspektion am Neuwagen unbedingt nachgefragt werden, ob die freie Werkstatt diese bereits anbietet. Als Nachweis für Garantieansprüche reicht dann schon der Stempel im Serviceheft. Damit wird der Reparaturmarkt freier als zuvor, und der Kunde kann selbst entscheiden, welche die Werkstatt seines Vertrauens ist.
Zitat Ende
gerd