Lärmblitzer

Diskutiere Lärmblitzer im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Es gibt Geschwindigkeitsblitzer, Ampelblitzer, Streckenradare, Handyblitzer, Abstandsblitzer, Mautblitzer, ... Wieso soll es in Zukunft keine...
HengelDengel

HengelDengel

Dabei seit
07.02.2022
Beiträge
140
Modell
R 1250 GS Exclusive
Die Drogenkonzentration wird bei Kontrollen entweder von Polizisten oder in deren Auftrag von Ärzten durchgeführt. Also Menschen. Analoges gilt für ein Fahrzeug, das einem Gutachter wegen Verdacht von Auspuff- oder Motormanipulationen zugeführt wird.

Eine automatisierte Kontrolle (Alkoholblitzer) gibt es meines Wissens nicht.
Es gibt Geschwindigkeitsblitzer, Ampelblitzer, Streckenradare, Handyblitzer, Abstandsblitzer, Mautblitzer, ...
Wieso soll es in Zukunft keine Lärmblitzer geben?
 
HengelDengel

HengelDengel

Dabei seit
07.02.2022
Beiträge
140
Modell
R 1250 GS Exclusive
Von der Vorstellung sollte man sich verabschieden, dass E-Fahrzeuge "lautlos" sind.
Bei voller Beschleunigung etwa so laut wie die Verbrenner ...
Niemand sagt daß E-Fahrzeuge lautlos sind, aber sie sind mehrheitlich deutlich leiser als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, vor allem im Stadtverkehr.
 
M

MikeG

Dabei seit
09.10.2020
Beiträge
464
Ort
Kärnten - Österreich
Modell
BMW R1250 GS, Triple Black, BJ2021
Guten Morgen!

Naja, die Fakten welche ich dem Artikel entnehme: es gibt derzeit keine gesetzliche Grundlage für irgendwelche Messergebnisse dieses Lärmblitzers.
Auszug aus dem von mir verlinkten Artikel Artikel:

"In Salzburg kann es für Betroffene allerdings bereits jetzt teuer werden, wie die „Salzburger Nachrichten“ berichten. Bei „ungebührlicherweise störenden Lärm“ müssen Autofahrerinnen und Autofahrer laut Landessicherheitsgesetz mit bis zu 500 Euro Strafe rechnen, in Extremfällen sogar mit bis zu 5000 Euro. "

BG
Michael
 
Klausmong

Klausmong

X-Moderator
Dabei seit
30.10.2015
Beiträge
11.794
Ort
Wien
Modell
R 1150 GS ADV 2003, Transalp 600 Umbau, Yamaha TDM 850 4TX, BMW F 650 Dakar, Triumph Tiger 800XC
Ich finde diesen Denkansatz problematisch.
Wenn durch Gesetz an einer Stelle nur xy dB erlaubt sind, sind alle gebeten dieses einzuhalten, oder die Stelle zu meiden.
Es ist auch nicht erlaubt mit 200 durch die 30er-Zone zu fahren nur weil der Töff das legal (an anderer Stelle) kann.
MfG :kaffee:
Es ist aber per Gesetz nicht an einer Stelle xy dB erlaubt, sondern die Grenzwerte mit denen die Fahrzeuge nach Vorgaben geprüft sind einzuhalten.

Was Anderes ist es an manchen Strecken in Tirol, wo die Einfahrt für Fahrzeuge verboten ist, die mehr als 95dBA im Fahrzeugschein für Sandgeräusch eingetragen haben.
Wenn die allerdings 100dBA beim Fahren erreichen, weil das ausserhalb des Messprozesses möglich ist, darf das trotzdem fahren.

Warum so abwertend?
Wenn der Gesetzgeber das regelt, wird er sicherlich verschiedene Szenarien durchgespielt haben.
Welche Szenarien wären das, und wo wurde was geregelt?

Naja, die Fakten welche ich dem Artikel entnehme: es gibt derzeit keine gesetzliche Grundlage für irgendwelche Messergebnisse dieses Lärmblitzers.
also: abwarten und Tee trinken …
Richtig

Auszug aus dem von mir verlinkten Artikel Artikel:

"In Salzburg kann es für Betroffene allerdings bereits jetzt teuer werden, wie die „Salzburger Nachrichten“ berichten. Bei „ungebührlicherweise störenden Lärm“ müssen Autofahrerinnen und Autofahrer laut Landessicherheitsgesetz mit bis zu 500 Euro Strafe rechnen, in Extremfällen sogar mit bis zu 5000 Euro. "

BG
Michael
Naja, da geht es um was Anderes.
Rennen, Drehzahlorgien im Stand, mehrfaches befahren einer Strecke um absichtlich Lärm zu machen könnte eventuell da drunterfallen.

Normales Fahren im Fahrbetrieb auch wenn es lauter ist wird da rechtlich extrem schwierig das durchzusetzen.

Für die Lärmblitzer gilt das sicher nicht, da es dafür noch keine gesetzliche Grundlage gibt.

Und wenn ein Gesetz für die Lärmblitzer kommt, bin ich gespannt ob das hält.
Denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie die dann gegen legal zugelassene und nicht manipulierte Fahrzeuge Strafen verteilen wollen, die rechtlich auch halten.

Manipulierte Fahrzeuge usw mal ausgenommen, da kann das durchgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klausmong

Klausmong

X-Moderator
Dabei seit
30.10.2015
Beiträge
11.794
Ort
Wien
Modell
R 1150 GS ADV 2003, Transalp 600 Umbau, Yamaha TDM 850 4TX, BMW F 650 Dakar, Triumph Tiger 800XC
Es gibt Geschwindigkeitsblitzer, Ampelblitzer, Streckenradare, Handyblitzer, Abstandsblitzer, Mautblitzer, ...
Wieso soll es in Zukunft keine Lärmblitzer geben?
Das sind eindeutig zu erkennende (und beweisbare) Überschreitungen, gegen die man einfach vorgehen kann.

Beim Lärmblitzer sieht das ganz anders aus.
Das ist dann nur ein Vorwurf, den man auch rechtssicher beweisen muss.
 
HengelDengel

HengelDengel

Dabei seit
07.02.2022
Beiträge
140
Modell
R 1250 GS Exclusive
Das sind eindeutig zu erkennende (und beweisbare) Überschreitungen, gegen die man einfach vorgehen kann.
Beim Lärmblitzer sieht das ganz anders aus.
Das ist dann nur ein Vorwurf, den man auch rechtssicher beweisen muss.
Auch Lärm kann eine eindeutig zu erkennende (messbare und beweisbare) Überschreitung sein, gegen die man einfach vorgehen kann. Beim Lärmblitzer siegt das dem entsprechend nicht anders aus.
MfG :kaffee:
 
sigmali

sigmali

Dabei seit
08.02.2020
Beiträge
4.657
Ort
Landkreis Sigmaringen
Modell
R 1250 GS, EZ 03/2020
Ich weiß immer noch nicht genug, um eine für mich abschließende Wertung abzugeben. Die damit zusammen hängenden rechtlichen, praktischen und taktischen Probleme wurden hier im Forum bereits hinreichend aufgezählt.

Ergänzend: Meine Meinung hatte ich bereits vor Beginn dieses Threads beschrieben, als ein User Lärmblitzer als Lösungsmöglichkeit im Donautal vorgeschlagen hatte.

Motorradlärm im Donautal zw. Beuron und Sigmaringen

Ich vermute noch derzeit: falls es in DEUTSCHLAND rechtskräftig umgesetzt wird, wird ein recht hoher Grenzwert angesetzt, der nichts damit zu tun hat, welche Stand- oder Fahrgeräusche in den gängigen Fahrzeugarten als legal eingestuft sind. Auf welche Studien/Erfahrungen der sich stützt, wird sich zeigen. Er wird in einem hohen Bereich liegen. Vielleicht orientiert man sich an Grenzwerten, die auf Rennstrecken zum Schutz von Anwohnern bereits anwendet. Vielleicht nimmt man andere Studien zur Hand. Er wird also eher dort angesiedelt sein, wo man zweifelsfrei die Definition "vermeidbarer Lärm" anwenden kann.
Und dann wird es nicht relevant sein, ob am Fahrzeug ein "Messinstrument" angebaut ist, das dem Fahrer sagt, wie laut er gerade ist.

Ob sich die Sanktionshöhe dann aus der StVO ergibt, oder aus anderen Gesetzen (z.B. aus dem Bereich Umweltschutz) wird sich zeigen. Dort können ebenfalls recht empfindliche Bußgeldhöhen vorgegeben sein.
Immission & Klimawandel - Umwelt-Bußgeldkatalog 2025
 
Klausmong

Klausmong

X-Moderator
Dabei seit
30.10.2015
Beiträge
11.794
Ort
Wien
Modell
R 1150 GS ADV 2003, Transalp 600 Umbau, Yamaha TDM 850 4TX, BMW F 650 Dakar, Triumph Tiger 800XC
Auch Lärm kann eine eindeutig zu erkennende (messbare und beweisbare) Überschreitung sein, gegen die man einfach vorgehen kann. Beim Lärmblitzer siegt das dem entsprechend nicht anders aus.
MfG :kaffee:
Welche Überschreitung genau auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Ein Motorrad das legal zugelassen ist (auch auf Grund der Messwerte) ist plötzlich illegal laut?
Wie soll das rechtlich halten?

Wo wären denn die Gesetze dafür, die das hergeben?
 
Thema:

Lärmblitzer

Oben