Lenkereinschlag...und weitere Fragen...

Diskutiere Lenkereinschlag...und weitere Fragen... im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo zusammen 1.Ich habe gerade hier im Forum was über einen Lenkereinschlag(von Wunderlich und anderen Anbietern) gelesen.Könnt Ihr mir sagen...
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acryloss

Themenstarter
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Hallo zusammen

1.Ich habe gerade hier im Forum was über einen Lenkereinschlag(von Wunderlich und anderen Anbietern) gelesen.Könnt Ihr mir sagen was das ist und wofür man den braucht (wird von BMW nicht angeboten)?

2. Sind die Motorschutzartikel wie Zylinderschutz (a.wieso nicht in Verbindung mit Motorschutzbügel), Motorschutzbügel sowie der Ventildeckelschutz(b.wieso noch in Vorbereitung) sinnvoll?

3. Gibt es in Hessen, Rheinland-Pfalz oder in Baden-Würtemberg speziele Strecken,(Feld,Wald oder Wiesenwege) die man befahren darf?

4. Gibt es speziele Bücher über Strecken abseits öffentlicher Straßen in o.g. Bundesländern?

5.Ist die Reparaturanleitung auf CD-Rom sinnvoll für einen wie mich, der von Technik und Handwerk O-Ahnung hat?

6.. Gibt es, bzw. wo bekomme ich ein Miniaturmodell voen der GS 1200?

Vielen Dank für die vielen Antworten

Ein Gruß aus dem Odenwald

Horst Rothermel
 
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Anonymous

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Hallo Horst :D ,

1.) der original LE ist sehr schwach ausgelegt, bei einem Umfaller kann es schon passieren das er bricht :!: , somit sind weitere Schäden nicht ausgeschlossen z.b. Beule im Tank ect.. Ob das auch bei der 1200er der Fall ist weiss ich allerdings nicht :?: .
2.) :?:
3.)NEIN, alle Feld ,Wald und Wiesenwege unterstehen dem Landes-Forst- Gesetz (oder so ähnlich), ein befahren mit Privaten Kraftfahrzeugen ist untersagt , auch wenn kein Zeichen es verbietet.
4.) kauf dir eine Radfahr-Wanderkarte dort sind alle Wege eingezeichnet.
5.)NEIN
6.)bei E-Bay, mit ein wenig Gedult.
 
Mabaisch

Mabaisch

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11er leider verkauft jetzt mit k75 unterwegs und wieder mit GS...1150 :-))
Hallo Horst,
zu 1: der Lenkeranschlag der 11er und 1150er kann beim leichten Umfaller schon abbrechen und teure Reparatur verursachen.
zu 2: I think so, besonders für Wiedereinsteiger
zu5 : Was nicht ist, kann ja noch werden. Aus Freude am Schrauben.
zu 6 : Averell von den Daltons hat sich einen Revolver aus Seife geschnitzt und ist so aus dem Gefängnis geflohen.


Netten Gruß in den Odenwald.
 
gerd_

gerd_

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Befahrbarkeit

Hi
Zitat:
ich habe diesbezüglich eine Anfrage an das BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) gestellt und folgende Antwort erhalten:
Quote

...
Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Feld- und Waldwege sind solche Straßen, die zumindest überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben.
Befahrbar sind alle dem öffentlichen Straßenverkehr dienende Flächen, somit auch Feld- und Waldwege, wenn sie der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen, bei straßenrechtlicher Widmung oder bei Gemeinbrauch mit Zustimmung des Berechtigten auch ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.
Durch Anordnung des Verkehrszeichens 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) kann das Befahren öffentlicher Feld- und Waldwege jedoch verboten werden. Ist an der Zufahrt das Verkehrszeichen 250 nicht ordnungsgemäß angebracht und ist Ihnen eine entsprechende Anordnung aufgrund fehlender Ortskenntnis nicht bekannt, dürfen Sie öffentliche Feld- und Waldwege befahren.
Wenn es sich jedoch um Wege handelt, die nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind, dürfen Sie diese nur befahren, falls Sie eine Erlaubnis der Forstverwaltung oder des Eigentümers besitzen. Das Befahren von Waldwegen kann zudem nach landesrechtlichen Vorschriften verboten sein.
Der Straßenzustand (Asphaltierung/Schotter) ist jedoch kein geeignetes Kriterium, um die Befahrbarkeit festzustellen.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
...
Zitat Ende
Ergänzend ist zu sagen: Die Ansicht vieler Jäger, komischerweise nicht die der Förster(!) ist, man dürfe im Wald nicht fahren. Das ist korrekt, aber ein Waldweg (kein Singletrail!!) ist nicht "Wald" sondern "Weg". Ansonsten dürfte man auch auf Autobahnen die durch den Wald führen nicht fahren.
Dennoch: Das Streben nach Konsens ist besser als "Recht haben"
Schilder "Privatweg" sind schon deshalb wertlos, weil niemand lesen können muss (aber: muss ich jeden "Privatweg" wirklich befahren?). Selber "rotgerandete" Schilder aufstellen ist verboten, grüngerandete sind lustig, haben aber keine Bedeutung.
Was aber hilft ist eine Schranke (eindeutige Willenserklärung) und wenn's hart kommt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und Klage auf Schadenersatz. "Deine Spuren" weist der Besitzer locker mit Hilfe eines befreundeten Crossers nach.....

Ein Buch wo derartige Möglichkeiten drinstehen wäre sozusagen die Aufforderung zum Mord. Die Wege wären in kürzester Zeit gesperrt, weil etliche eine Fahrerlaubnis mit "Crossstrecke" verwechseln. Jeder der schon selber nach legalen Wegen gesucht hat, kann ein Lied davon singen.
Den Beweis gibt's alle Jahre beim SSBFT
gerd (besitzt Wald, aber keine Schranke...)
 
Ron

Ron

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R 1200 GS
Vielen Dank für die Hinweise Gerd. Die Frage, wann man einen Feldweg befahren kann und wann nicht habe ich mir auch schon oft gestellt.
Übrigens hier in Brandenburg gibt es öffentliche Straßen, gegen die jeder Feldweg wie eine sanfte Asphaltdecke wirkt. Habe gerade letzte WE eine "Straße" befahren, auf der ich mich in tiefem Sand fast hingelegt hätte. Für Leute aus dem Berliner Raum: das war in Mietgendorf (südlich von Berlin). Und wer es ein wenig seichter mag: fahrt mal nach Gottsdorf (südlich von Dobbrikow). In dieses Kaff führen nur solche Straßen hinein und auch wieder hinaus.

Gruß Ron
 
MP

MP

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Re: Befahrbarkeit

gerd_ schrieb:
Das Befahren von Waldwegen kann zudem nach landesrechtlichen Vorschriften verboten sein.
Hi Gerd:

gerade diese landesrechtlichen Vorschriften sind es ja, die die Sache so unübersichtlich machen, selbst für verkehrsrechtliche Vollprofis.

@ all:

Kennt sich denn jemand mit diesen landesrechtlichen Vorschriften aus? Aber bitte gegliedert nach Bundesland. Die Stadtstaaten können getrost ausgelassen werden, meine ich. :D :D :D

Ostdeutschland ist in der Tat fahrerisch interessant. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten bez. Straßenbau fährt man bisweilen auf einer 1a geteerten Straße in eine Ortschaft, durchfährt selbige auf einer staubigen Main Street und nach dem Ortsende gehts auf glattestem Asphalt weiter. Sowas findet man aber stellenweise auch in Schleswig-Holstein.
 
gerd_

gerd_

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Landesrecht

Hi
Dann wird gemäss landesrecht ein Schild aufgestellt! Kein Schild>>> Kein Verbot. Ganz easy. Wir sind nicht in AT wo das Befahren von Wegen ohne Oberflächenbefestigung erst mal verboten ist
gerd
 
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Boxenstop

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Gilt die Regelung bzgl. der Feld- Wald- und Wiesenwege immer noch?
 
TTTom

TTTom

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2. Sind die Motorschutzartikel wie Zylinderschutz (a.wieso nicht in Verbindung mit Motorschutzbügel), Motorschutzbügel sowie der Ventildeckelschutz(b.wieso noch in Vorbereitung) sinnvoll?
Wenn Du nicht ausschließen kannst, dass Du mit dem Motorrad mal auf der Seite liegst UND verhindern willst, dass der Motor (i.d.R. nur die Ventildeckel) beschädigt wird, sind Zylinderschutz oder Motorschutzbügel sinnvoll.

zu a. Beides schränkt die Schräglagenfreiheit ein und wird deshalb so konstruiert, dass Sie möglich dicht an am Ventildeckel anliegen (um die Einschränkung gering zu halten).
Zylinderschutz und Motorschutzbügel lassen sich deshalb in der Regel nicht gleichzeitig montieren, da sie den gleichen 'Platz im Raum' beanspruchen. Es kann aber eventuell Motorschutzbügel geben, die mehr Abstand zum Ventildeckel haben, so dass der Zylinderschutz darunter passt. Aber warum ? Ist ja schon geschützt.

b. habe ich nicht verstanden, was ist in Vorbereitung ? Zylinderschutz=Ventildeckelschutz
 
SLK

SLK

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R 1200 GS LC Adv 2018
Wenn Du nicht ausschließen kannst, dass Du mit dem Motorrad mal auf der Seite liegst UND verhindern willst, dass der Motor (i.d.R. nur die Ventildeckel) beschädigt wird, sind Zylinderschutz oder Motorschutzbügel sinnvoll.
Moin,

die Fragen wurden vor fast 16 Jahren gestellt. :smile:
 
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kuhschrauber

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der te war zuletzt 2010 hier...............
 
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hove46

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:redface:, Schande über mein Haupt, hab's jetzt erst kapiert.
 
C

casigs1200

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der te war zuletzt 2010 hier...............
...und ich habe es heute gelesen, weil ich mir gestern eine 1200TÜ zugelegt habe, die noch keinen Deckelschutz, jedoch schon Kratzer auf dem linken Deckel vom Ablegen hat.
Meine R11S fahre ich auch ohne, die halte ich aber auch lockerer senkrecht und fahre seltener Schotterwege.
Bin also gerne für Anregungen offen, welchen Deckelschutz ihr so empfehlen würdet.
Sturzbügel möchte ich nicht montieren, die halten meiner Meinung nach nicht viel ab.
Viele Grüße
Carsten
 
Kurvenkratzer1200

Kurvenkratzer1200

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R 1200 GS Rallye, XT 600 E
Der Sturzbügel hält den Einschlag ab, der Deckelschützer hält Lackschäden an den Zylindekopfdeckeln in Grenzen.

Ich habe im Gelände nur die Hepco und Becker Bügel montiert.

Einschlagschäden wurden sicher abgefangen, Kratzer an den Deckeln durch das eintauchen in den Boden können sie nicht verhindern.

Narben erzählen Geschichten
 
Thema:

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