Reifen Eintragung die zweite

Diskutiere Reifen Eintragung die zweite im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo so es ist mal wieder soweit, auf meine GS (K50) braucht neue Reifen. In der Service Information ( früher Reifenfreigabe) von Pirelli steht...
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gstommy68

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Hallo

so es ist mal wieder soweit, auf meine GS (K50) braucht neue Reifen. In der Service Information ( früher Reifenfreigabe) von Pirelli steht jedoch ( Wichtig, unbedingt beachten!) das sich diese „Freigaben“ nur auf serienmäßige Fahrzeuge bezieht. Bei meiner befindet sich allerdings ein eingetragenes Öhlins Fahrwerk drin.
D.h dann als, wenn man es ganz genau nimmt, das die Reifen eingetragen werden müssen, da das Fahrwerk ja unmittelbar auf den Reifen und deren Verhalten Einfluss hat.
Wie ist das dann genau mit ggf eintragen lassen.....?

gruß
gstommy68
 
bastl-wastl

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Und wieder die Grundsatzfrage, braucht man diese Freigabe oder nicht.
Meine Meinung ist nein und damit musst du auch nicht eintragen.
Begründung, wäre es eine ABE hast du Recht. Diese beziehen sich auf das Serienfahrzeug. Bei direktem Bezug auf das veränderte Bauteil muß eingetragen werden.

Wenn man endlich Klarheit schaffen möchte, würde man jeden Reifen mit einer ABE versehen. So wie ein Bremshebel oder einen Auspuff den man gegenüber dem Serienzustand verändert.
 
QVIENNA

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Deshalb heißt es bei den Reifenherstellern nun Service Information, weil sie sich auf nichts festlegen wollen, um allfälligen juristischen Fragen aus dem Weg zu gehen. Rechtsverbindliche Antwort wirst du weder im Forum noch vom Tüv bekommen aber ich gehe da mit Hausverstand an die Sache und sehe es gleich wie #2. Zudem steht ja nirgends, mit welchen Reifen sie ausgeliefert worden ist oder mit welchen Reifen Öhlins eingetragen wurde. War das Eintragen von Ö übrigens notwendig?
 
TTTom

TTTom

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Hallo

so es ist mal wieder soweit, auf meine GS (K50) braucht neue Reifen. In der Service Information ( früher Reifenfreigabe) von Pirelli steht jedoch ( Wichtig, unbedingt beachten!) das sich diese „Freigaben“ nur auf serienmäßige Fahrzeuge bezieht. Bei meiner befindet sich allerdings ein eingetragenes Öhlins Fahrwerk drin.
D.h dann als, wenn man es ganz genau nimmt, das die Reifen eingetragen werden müssen, da das Fahrwerk ja unmittelbar auf den Reifen und deren Verhalten Einfluss hat.
Wie ist das dann genau mit ggf eintragen lassen.....?

gruß
gstommy68
Natürlich bezieht sich die Serviceinformation nur auf serienmäßige Fahrzeuge. Wenn Du eine für Deinen Umbau haben willst, musst Du Pirelli Dein Motorrad zur Verfügung stellen und denen einen Auftrag für die Tests geben.
Danach können die Dir dann auch sagen, ob sie ihre Reifen auch für Dein Fahrzeug empfehlen können.

Wie das mit dem 'Eintragen lassen' bzw. hier ja 'NICHT Eintragen lassen' ist, kannst Du im anderen Thread nachlesen.
 
Q-LC-Treiber

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Hallo Tommy,

Dein eingetragenes Fahrwerk ist grundsätzlich nicht das Gleiche, wie eine Einzelabnahme einer grundsätzlich veränderten Maschine (hier ist der Motorradmodelltyp nicht mehr ersichtlich).
Beim Austausch auf das Öhlins Fahrwerk wurden die von BMW vorgegebenen Spezifikationen für die K50 eingehalten (quasi als Ersatztyp). Das Fahrzeug ist somit gleichzusetzen mit dem Urzustand bei der Auslieferung.

Somit ist die Reifenwahl nicht eingeschränkt zu betrachten, sondern kann übertragen werden.
Weitere Einzelheiten bekommst Du von jedem TÜV/DEKRA/Vereidigte Sachverständige usw. mitgeteilt.

Weiterhin einen guten Saisonanfang...

Gruß Holm
 
SLK

SLK

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R 1200 GS LC Adv 2018
'n Abend,

m.E. brauchst Du weder die Serviceinformation noch eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigungen, da im COC keine Fabrikatsbindung steht, sondern nur die Reifengrößen.
 
heizer1200

heizer1200

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Da es keine Hersteller/ Reifenbindung mehr gibt bei deinem Modell brauchst du keine Freigabe/ Eintragung.
Es müssen nur die Reifengröße gleich bleiben und der Geschwindigkeitsindex und die Tragfähigkeit muss gleich oder Höher sein.
Z.B. HR eingetragen darfst dann auch ZR fahren

VG Frank
 
GS_Ralf

GS_Ralf

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Außer der Reifengröße, Last- und Speedindex muss auch die Bauart beachtet werden.
Zum Beispiel ist "130/80-17 65H TL) " nicht das gleiche wie "130/80R17 65H TL "
 
heizer1200

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130 = Reifenbreite in mm
/ 80 Reifen Querschnitt Verhältnis Breite zu Höhe
-17 Zollgröße
65 Tragfähigkeitsindex ( wie schwer darf der Reifen belastet werden )
H Geschwindigkeitsindex ( H = 210 km/h )
TL tubeles ( Schlauchlos )

R steht für Radialreifen ( andere Reifen sind Diagonal gibt es aber nicht mehr so oft )
) wofür soll dieses Zeichen stehen???

Außer der Reifengröße, Last- und Speedindex muss auch die Bauart beachtet werden.
Zum Beispiel ist "130/80-17 65H TL) " nicht das gleiche wie "130/80R17 65H TL "
VG Frank
 
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FairKehr

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R1250GS Adventure HP (2020)
Die 1250GS hat ja 170/60 R17 M/C 72V TL eingetragen - also Radialreifen.
Meines Wissens ist der Heidenau K60 Scout ein Diagonalreifen. Darf der dann überhaupt gefahren werden (mal abgesehen von dem erforderlichen Aufkleber für die Geschwindigkeit im Sichtfeld)?
 
heizer1200

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Es wird dafür eine Freigabe gebraucht.....
Diagonalreifen sind beim Motorrad meist nur Gelände oder Enduroreifen.
Ferner werden sie bei Transporter/ LKW eingesetzt da meist eine höhere Tragfähigkeit vorhanden ist oder bei Oldtimer.
Oft sind es auch tt ( tupetipe ) schlauchgebundene Reifen, diese sind generell nicht für hohe Geschwindigkeit zugelassen.

VG Frank
 
FairKehr

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R1250GS Adventure HP (2020)
Es wird dafür eine Freigabe gebraucht.....
12041B.pdf (reifenwerk-heidenau.com)
So etwas? Sorry, wenn ich irgendeine Reifengeschichte wieder aufrolle, aber diesbezüglich finde ich bei der Recherche unterschiedlichste Angaben.
Auch auf der Heidenau-HP wird folgendes geschrieben:

***************************************************************************************************
Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert.

Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.

Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich.

Die bisher ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.

Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden:

  1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und
  2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen.
***************************************************************************************************

Die einen sagen, das ist genau so, andere sagen dann wieder, das wäre mittlerweile bei Motorrädern gekippt.
Was stimmt denn nun?
Im Moment bin ich ziemlich verwirrt ...
 
heizer1200

heizer1200

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Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.


Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden:


  1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und
  2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen
A
Im Moment bin ich ziemlich verwirrt ...
Es steht doch schon alles dort wenn man nur die Rechtsbelehrung weg lässt.....
Nach dem EU Herstellerhaftungsgesetz gehen jetzt alle Hersteller auf Nummer Sicher.....
Auch wird es jetzt schon schwieriger mit Eintragungen, da der Prüfer hierfür voll haftet und in der Beweispflicht ist....
Meistens werden bei der Eintragung Fotos gemacht um den Istzustand zu Dokumentieren damit sie beweisen können das andere Umbauten zum Zeitpunkt der Eintragung nicht vorhanden waren....
Meine Befürchtung ist das es ab dem 1.1.25 auch wieder eine Herstellerbindung gibt und diese dann auch beim Auto....

VG Frank
 
Hansemann

Hansemann

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Die 1250GS hat ja 170/60 R17 M/C 72V TL eingetragen - also Radialreifen.
Das ist richtig

Zusätzlich hat die 1250 aber auch die Größe vom TKC80 eingetragen, das ist ein "Q"-Reifen mit Biasstruktur, wie man auch aus der Größenbezeichnung entnehmen kann. Der Heidenau hat die gleiche Konstruktion, hat aber mit "T" sogar eine höhere Geschwindigkeitsklasse oder Speedindex und darf gefahren werden.

Meines Wissens ist der Heidenau K60 Scout ein Diagonalreifen. Darf der dann überhaupt gefahren werden
Falsch! Heidenau ist ein Bias (erkennt man an dem "B" statt de, "-" bei Diagonal oder "R" bei Radialreifen) und darf gefahren werden

Es wird dafür eine Freigabe gebraucht.....
Nein braucht man bei der 1250 nicht, da ja EU-Zulassung und auch innerhalb der zugelassenen Reifen. Also auch das Schreiben des BMV wird erfüllt.

Heidenau hat aus dem Schreiben des BMV BMVI - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern zitiert. Sie haben auch Reifen für andere Modelle im Angebot, da trifft das dann uU zu.

Bei der GS ist mit dem K60 Scout alles ok.
 
andif62

andif62

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Sicher? Wie sieht es denn mit dem Geschwindigkeitsindex aus? Der liegt doch beim K60 Scout unterhalb der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit sowohl bei der 1250er als auch bei meiner F800GS.
 
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Die 1250GS hat ja 170/60 R17 M/C 72V TL eingetragen - also Radialreifen.
Meines Wissens ist der Heidenau K60 Scout ein Diagonalreifen. Darf der dann überhaupt gefahren werden (mal abgesehen von dem erforderlichen Aufkleber für die Geschwindigkeit im Sichtfeld)?
Der Heidenauer K60 Scout hat eine Freigabe für die 1250GS seit Juni 2019 und darf mit Aufkleber 190 gefahren werden. Ich war erst im Feb. beim TÜV. War auch alles ok. Ich fahre ständig auf einer Maschine den K 60.
Er macht einfach Spaß.
DLzG.
 
Hansemann

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Sicher? Wie sieht es denn mit dem Geschwindigkeitsindex aus? Der liegt doch beim K60 Scout unterhalb der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit sowohl bei der 1250er
"T" ist höher als die eingetragene und zugelassene "Q" - Bei der 1250 ist die Größe 170 / 60 B 17 M/C 72 Q TL zugelassen

Der Heidenauer K60 Scout hat eine Freigabe für die 1250GS seit Juni 2019
Oh Mann, ich weiß dass das Thema schwierig ist. Freigaben gibt es in der Form nicht mehr, siehe Link oben zur Verlautbarung des BMW.
 
andif62

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Oh Mann, ich weiß dass das Thema schwierig ist. Freigaben gibt es in der Form nicht mehr, siehe Link oben zur Verlautbarung des BMW.
Genau das meinte ich. Bei meiner F800GS gibt es keine Fabrikatbindung. Der Index des K60 Scout is definitiv niedriger als original und damit eine Veränderung, die eigentlich nicht zulässig ist, da der Geschwindigkeitsindex eben NICHT gleich- oder höherwertig ist. Bin zwar auch im letzten Jahr anstandslos über den TÜV gekommen, aber aktuell gibt es ja auch noch die Übergangsfrist für M+S und Aufkleber.
 
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Ich hab die 800er jetzt nicht so genau auf dem Schirm, vom Grundsatz her ist es aber das gleiche.
Die konnte man ab Werk ja auch mit Geländebereifung kaufen. Was steht denn in Deiner Zulassungsbescheinigung und im CoC drin? Ist da vielleicht neben 150/70R17TL 69V auch 150/70B17 69Q TL (M&S) für die Geländebereifung eingetragen? Dann läge auch ein Heidenau K60 Scout mit 150/70B17 69T TL (M&S) innerhalb der zugelassenen Größen und Du dürftest ihn fahren.

Für die Ober-Bedenkenträger gilt natürlich, man kann zu einer zugelassenen Prüforganisation fahren und sich dort erkundigen, was man braucht um eine Vorlage für die Zulasssungsstelle zu bekommen, mit der die Fahrzeugpapiere berichtigt/ergänzt werden können.
 
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